Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Pr
(1202)
Vorlage Nr. 20132183
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG Modernisierung einer Emulsionsspaltanlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.10.2013
Anlagen
Wortlaut
Die ThyssenKrupp Steel Europe AG (TKS) betreibt auf ihrem Werksgelände, Essener
Straße 244 in Bochum-Höntrop, eine Emulsionsspaltanlage (ESA) zur Aufbereitung
ölhaltiger Abfälle. Die Anlage hat eine genehmigte Durchsatzleistung an gefährlichen
Abfällen von 35 t/h, 500 t/d bzw. 72.000 t/a. Die Abfalllagerkapazität beträgt ca. 1.160 t.
Die ESA soll im laufenden Kalenderjahr in 2 Stufen umgebaut werden. Im der Zuge der 1.
Stufe zeigte die Firma TKS am 19.02.2013 der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg die
Änderung folgender Punkte an:
Anwendung von Schlauchskimmern in den Lagerbehältern für Emulsionen,
Errichtung und Betrieb einer Kalkmilchdosieranlage,
Einsatz von einer Schwermetallfällungschemikalie auf Sulfidbasis und
Rückbau der Schlammrückführung.
Für diese Veränderungen war kein Genehmigungsverfahren nach BImSchG erforderlich.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Pr
(1202)
Vorlage Nr. 20132183
Für die nunmehr in der 2. Stufe geplanten wesentlichen Anlagenänderungen hat die Firma
TKS jetzt einen Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Beabsichtigt ist u. a. die Errichtung und der Betrieb von:
3 Lagerbehältern mit Rührwerk aus PE mit je 10 m; Volumen,
2 Schrägkläreinheiten,
einer Kiesfiltereinheit,
einer Separationseinheit zur Ölentwässerung,
eines Chemikaliencontainers und
eines Büro- und Sozialgebäudes.
Mit den Veränderungen der ESA wird die Anlagenkapazität nicht erhöht und die Betriebszeit
(werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr) verändert. Die Abwasserwerte werden deutlich
verbessert.
Die dem Antrag beiliegenden Gutachten zu Staub, Lärm und Geruch prognostizieren keine
zusätzlichen Emissionen.
Aus Sicht der Stadt Bochum bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.