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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 01:45

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr. 20132138 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Fraktion Die Grünen vom 04.07.2013, Vorlage Nr. 20131612, TOP 12.1 Bezeichnung der Vorlage Deponie Becker II in Bochum-Günnigfeld Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 10.10.2013 Anlagen Wortlaut In der o. g. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr wurde unter TOP 12.1 wie folgt angefragt: “Deponie Becker Verfasser: Fraktion Die Grünen, Herr Orzschig-Tauchert Unter TOP 11.2 stellt die Verwaltung den Sachstand zur Deponie Becker dar. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. 2. 3. 4. Wird der im Zusammenhang mit der Errichtung des Schutzwalls erwähnte Fachgutachter vom Deponiebetreiber oder von der Aufsichtsbehörde beauftragt? Finden die Kontrollen unangemeldet oder angemeldet statt? Kontrolliert der Fachgutachter nur nach Aktenlage oder entnimmt er selbst Proben? In der Vergangenheit hatte die Firma Becker im Schüttbereich 2 nicht zugelassene Materialien deponiert. Die damals zuständige Bezirksregierung Arnsberg war deshalb dazu übergegangen, regelmäßig unangemeldet Stichproben zu ziehen. Hat die jetzt zuständige Gemeinsame Untere Umweltbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen diese Vorgehensweise übernommen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Ni (3685) Vorlage Nr. 20132138 5. Wann wurde der Schüttbereich Bürgerbeteiligung gegeben?“ 3 planfestgestellt? Hat es dabei eine Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die Verwaltung teilt unter Beteiligung der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen folgendes mit: zu 1.) Der entsprechende Genehmigungsbescheid zu dem Schutzwall schreibt begleitende mengenabhängige Kontrolluntersuchungen vor. Der entsprechende Gutachter ist vom Betreiber zu beauftragen. zu 2.) und 3.) Ein Mitarbeiter des Gutachterbüros ist ständig vor Ort. Dieser entnimmt entsprechend einem mengenmäßig vorgegebenen Rhythmus die Proben. Diese werden dann zugelassenen Labors zur Analyse übergeben. zu 4.) Seit 2009, also schon bevor die hiesige Dienststelle für diese Deponie zuständig wurde (2011), wird die Deponie selbst nicht mehr betrieben bzw. beschickt, weil die Schüttbereiche 1 und 2 verfüllt sind. Insofern erfolgten in dieser Zeit auch keine eigenständigen Beprobungen und Untersuchungen mehr. Bezüglich des im Bau befindlichen Schutzwalls ist auch die Untersuchung von Stichproben durch ein von hier beauftragtes Institut vorgesehen. Die Ausschreibung läuft derzeit. zu 5.) Der dritte Schüttbereich war – wie die beiden anderen – schon Bestandteil der Genehmigungen in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, wurde bislang aber noch nicht vorbereitet. Über eine Beteiligung der Öffentlichkeit zur damaligen Zeit ist hier nichts bekannt. Zur Ausführung dieses Schüttbereiches ist ein Änderungsantrag erforderlich, der die jetzigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nach Aussage des Betreibers besteht nach wie vor die Absicht, den dritten Schüttbereich auch zu betreiben. Ein diesbezüglicher Antrag (s.o.) liegt aber noch nicht vor, dem zur Folge auch keine Genehmigung.