Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 01:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Ni
(3685)
Vorlage Nr. 20132138
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Fraktion Die Grünen vom 04.07.2013, Vorlage Nr. 20131612, TOP 12.1
Bezeichnung der Vorlage
Deponie Becker II in Bochum-Günnigfeld
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.10.2013
Anlagen
Wortlaut
In der o. g. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
wurde unter TOP 12.1 wie folgt angefragt:
“Deponie Becker
Verfasser: Fraktion Die Grünen, Herr Orzschig-Tauchert
Unter TOP 11.2 stellt die Verwaltung den Sachstand zur Deponie Becker dar. Daraus
ergeben sich folgende Fragen:
1.
2.
3.
4.
Wird der im Zusammenhang mit der Errichtung des Schutzwalls erwähnte
Fachgutachter vom Deponiebetreiber oder von der Aufsichtsbehörde beauftragt?
Finden die Kontrollen unangemeldet oder angemeldet statt?
Kontrolliert der Fachgutachter nur nach Aktenlage oder entnimmt er selbst Proben?
In der Vergangenheit hatte die Firma Becker im Schüttbereich 2 nicht zugelassene
Materialien deponiert. Die damals zuständige Bezirksregierung Arnsberg war deshalb
dazu übergegangen, regelmäßig unangemeldet Stichproben zu ziehen. Hat die jetzt
zuständige Gemeinsame Untere Umweltbehörde der Städte Bochum, Dortmund und
Hagen diese Vorgehensweise übernommen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Ni
(3685)
Vorlage Nr. 20132138
5.
Wann wurde der Schüttbereich
Bürgerbeteiligung gegeben?“
3
planfestgestellt?
Hat
es
dabei
eine
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Verwaltung teilt unter Beteiligung der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der
Städte Bochum, Dortmund und Hagen folgendes mit:
zu 1.)
Der entsprechende Genehmigungsbescheid zu dem Schutzwall schreibt begleitende
mengenabhängige Kontrolluntersuchungen vor. Der entsprechende Gutachter ist vom
Betreiber zu beauftragen.
zu 2.) und 3.)
Ein Mitarbeiter des Gutachterbüros ist ständig vor Ort. Dieser entnimmt entsprechend einem
mengenmäßig vorgegebenen Rhythmus die Proben. Diese werden dann zugelassenen
Labors zur Analyse übergeben.
zu 4.)
Seit 2009, also schon bevor die hiesige Dienststelle für diese Deponie zuständig wurde
(2011), wird die Deponie selbst nicht mehr betrieben bzw. beschickt, weil die Schüttbereiche
1 und 2 verfüllt sind. Insofern erfolgten in dieser Zeit auch keine eigenständigen
Beprobungen und Untersuchungen mehr.
Bezüglich des im Bau befindlichen Schutzwalls ist auch die Untersuchung von Stichproben
durch ein von hier beauftragtes Institut vorgesehen. Die Ausschreibung läuft derzeit.
zu 5.)
Der dritte Schüttbereich war – wie die beiden anderen – schon Bestandteil der
Genehmigungen in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, wurde bislang aber
noch nicht vorbereitet. Über eine Beteiligung der Öffentlichkeit zur damaligen Zeit ist hier
nichts bekannt.
Zur Ausführung dieses Schüttbereiches ist ein Änderungsantrag erforderlich, der die
jetzigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nach Aussage des Betreibers besteht nach wie
vor die Absicht, den dritten Schüttbereich auch zu betreiben. Ein diesbezüglicher Antrag
(s.o.) liegt aber noch nicht vor, dem zur Folge auch keine Genehmigung.