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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 21:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (8252) Vorlage Nr. 20122511 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Beschluss vom 06.09.2012, TOP 33/3.1, Vorlage Nr. 20121755 Bezeichnung der Vorlage Zeitlich begrenztes Parken am Nordring Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Anlagen Wortlaut Beschluss: Die Bezirksvertretung hat die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit auf dem Nordring Kurzzeitparkplätze für einen festen Zeitraum (z.B. 8:00 Uhr -18:00 Uhr), mit Parkscheibe oder Parkautomat eingerichtet werden können. Weiter sollte geprüft werden, ob ein Anwohnerparken auf dem Ring insgesamt eingeräumt werden kann. Antwort: Auf dem Nordring besteht sowohl Kurzzeitparkbedarf aufgrund der dortigen Geschäfte, Betriebe u.ä. als auch der Bedarf von Anwohnern und Beschäftigten, längerfristig zu parken. Dementsprechend sind bereits für die Parkstreifenabschnitte des Nordrings von Haus Nr. 64 bis Haus Nr. 100 tagsüber geltende Kurzzeitparkregelungen mit Parkschein in der Regel mit der zulässigen Höchstparkdauer von 2 Stunden eingerichtet. Weitere Kurzzeitparkplätze mit Parkschein sind in den unmittelbar angrenzenden Straßen (Franzstraße, Kortumstraße) eingerichtet. Die übrigen Parkplätze am Nordring können ohne Einschränkung genutzt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (8252) Vorlage Nr. 20122511 Die Belegung der Kurzzeitparkplätze wurde überprüft. In der Regel waren immer mehrere Kurzzeitparkplätze frei. Weiterhin wurden an allen Überwachungstagen jeweils mehrere verbotswidrig belegte Parkplätze festgestellt. Die Überwachungsmaßnahmen werden fortgesetzt. Die vorhandenen Kurzzeitparkzonen werden daher derzeitig für ausreichend gehalten, auch wenn sicherlich - wie überall und insbesondere im Innenstadtbereich - nicht gewährleistet werden kann, am jeweils gewünschten Ziel in unmittelbarer Nähe einen freien Parkplatz im öffentlichen Straßenraum zu finden. Zum Bewohnerparken ist die Verwaltung beauftragt, noch für verschiedene Wohnbereiche der Innenstadt Untersuchungen und Befragungen durchzuführen. In diese Untersuchungen werden Anwohner und Stellplätze am Ring einbezogen. Im Rahmen einer Bewohnerparkregelung wird versucht, einen Interessenausgleich zwischen den Geschäften / Gewerbebetrieben und den Anwohnern bezüglich der Bewirtschaftung der vorhandenen Stellplätze zu finden. Ggf. kommen daher in diesem Zusammenhang auch weitere Kurzzeitparkplätze am Nordring in Betracht. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorgestellt (s. auch Mitteilung der Verwaltung Nr. 20121931).