Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 11 0 (8252)
Vorlage Nr. 20122511
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Beschluss vom 06.09.2012, TOP 33/3.1, Vorlage Nr. 20121755
Bezeichnung der Vorlage
Zeitlich begrenztes Parken am Nordring
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Wortlaut
Beschluss:
Die Bezirksvertretung hat die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit auf dem Nordring
Kurzzeitparkplätze für einen festen Zeitraum (z.B. 8:00 Uhr -18:00 Uhr), mit Parkscheibe
oder Parkautomat eingerichtet werden können.
Weiter sollte geprüft werden, ob ein Anwohnerparken auf dem Ring insgesamt eingeräumt
werden kann.
Antwort:
Auf dem Nordring besteht sowohl Kurzzeitparkbedarf aufgrund der dortigen Geschäfte,
Betriebe u.ä. als auch der Bedarf von Anwohnern und Beschäftigten, längerfristig zu parken.
Dementsprechend sind bereits für die Parkstreifenabschnitte des Nordrings von Haus Nr. 64
bis Haus Nr. 100 tagsüber geltende Kurzzeitparkregelungen mit Parkschein in der Regel mit
der zulässigen Höchstparkdauer von 2 Stunden eingerichtet. Weitere Kurzzeitparkplätze mit
Parkschein sind in den unmittelbar angrenzenden Straßen (Franzstraße, Kortumstraße)
eingerichtet. Die übrigen Parkplätze am Nordring können ohne Einschränkung genutzt
werden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 11 0 (8252)
Vorlage Nr. 20122511
Die Belegung der Kurzzeitparkplätze wurde überprüft. In der Regel waren immer mehrere
Kurzzeitparkplätze frei. Weiterhin wurden an allen Überwachungstagen jeweils mehrere
verbotswidrig belegte Parkplätze festgestellt. Die Überwachungsmaßnahmen werden
fortgesetzt.
Die vorhandenen Kurzzeitparkzonen werden daher derzeitig für ausreichend gehalten, auch
wenn sicherlich - wie überall und insbesondere im Innenstadtbereich - nicht gewährleistet
werden kann, am jeweils gewünschten Ziel in unmittelbarer Nähe einen freien Parkplatz im
öffentlichen Straßenraum zu finden.
Zum Bewohnerparken ist die Verwaltung beauftragt, noch für verschiedene Wohnbereiche
der Innenstadt Untersuchungen und Befragungen durchzuführen. In diese Untersuchungen
werden Anwohner und Stellplätze am Ring einbezogen. Im Rahmen einer
Bewohnerparkregelung wird versucht, einen Interessenausgleich zwischen den Geschäften /
Gewerbebetrieben und den Anwohnern bezüglich der Bewirtschaftung der vorhandenen
Stellplätze zu finden. Ggf. kommen daher in diesem Zusammenhang auch weitere
Kurzzeitparkplätze am Nordring in Betracht. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung
Bochum-Mitte vorgestellt (s. auch Mitteilung der Verwaltung Nr. 20121931).