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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:52

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 6721 No (1443) Vorlage Nr. 20130102 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Kanalbaumaßnahme Kosterstraße (4. Bauabschnitt) Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 29.01.2013 Anlagen Übersichtslageplan_Kosterstr_1.bis4.BA Wortlaut Im Zuge des Ausbaus der L705 Kosterstraße durch Straßen. NRW, soll der öffentliche Mischwasserkanal für die Wohnbebauung Kosterstraße aufgegeben werden. Der vorhandene, öffentliche Kanal verläuft zurzeit durch das Tal im Finkensiepen nördlich der Kosterstraße. Der Kanal im Finkensiepen ist hydraulisch überlastet und soll durch einen neuen Kanal im Straßenbereich ersetzt werden. Der alte Siepenkanal kann nach Abschluss aller Baumaßnahmen aufgegeben und das Gewässer im Talbereich einer naturnahen Entwicklung zugeführt werden. Während der 1. bis 3. BA im Straßenbereich liegen und in Zusammenarbeit mit Straßen NRW umgesetzt werden, verläuft der hier betroffene 4. BA durch das westlich der Kosterstraße liegende Landschaftsschutzgebiet. Die Baumaßnahme für den 4. Bauabschnitt soll im 1. Quartal 2013 umgesetzt werden. Die geplante Trasse verläuft von der Kosterstr. Nr. 128 bis zum Anschluss an den vorhandenen Kanal im Kreuzungsbereich Blankensteiner Str./Am Varenholt. Bestandteil des Vorhabens ist die Errichtung eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens auf der Hoffläche des Hauses Kosterstraße Nr. 128. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Bochum- Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 6721 No (1443) Vorlage Nr. 20130102 Mitte/Ost innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 33 und ist als Eingriff in Natur und Landschaft nach § 4 Landschaftsgesetz zu betrachten. Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Zur Beurteilung der ökologischen Wirkungen des Bauvorhabens und als Grundlage für die Zulassung des Vorhabens hat die Stadt Bochum als Träger des Vorhabens einen landschaftspflegerischen Begleitplan und einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstellen lassen. Im Rahmen der vorliegenden Planung wurde das Vorhaben auf seine Umweltauswirkung untersucht und die durch die Baumaßnahme zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert und bilanziert. Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.