Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
6721 No
(1443)
Vorlage Nr. 20130102
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Kanalbaumaßnahme Kosterstraße (4. Bauabschnitt)
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.01.2013
Anlagen
Übersichtslageplan_Kosterstr_1.bis4.BA
Wortlaut
Im Zuge des Ausbaus der L705 Kosterstraße durch Straßen. NRW, soll der öffentliche
Mischwasserkanal für die Wohnbebauung Kosterstraße aufgegeben werden.
Der vorhandene, öffentliche Kanal verläuft zurzeit durch das Tal im Finkensiepen nördlich
der Kosterstraße. Der Kanal im Finkensiepen ist hydraulisch überlastet und soll durch einen
neuen Kanal im Straßenbereich ersetzt werden. Der alte Siepenkanal kann nach Abschluss
aller Baumaßnahmen aufgegeben und das Gewässer im Talbereich einer naturnahen
Entwicklung zugeführt werden.
Während der 1. bis 3. BA im Straßenbereich liegen und in Zusammenarbeit mit Straßen
NRW umgesetzt werden, verläuft der hier betroffene 4. BA durch das westlich der
Kosterstraße liegende Landschaftsschutzgebiet.
Die Baumaßnahme für den 4. Bauabschnitt soll im 1. Quartal 2013 umgesetzt werden. Die
geplante Trasse verläuft von der Kosterstr. Nr. 128 bis zum Anschluss an den vorhandenen
Kanal im Kreuzungsbereich Blankensteiner Str./Am Varenholt. Bestandteil des Vorhabens
ist die Errichtung eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens auf der Hoffläche des
Hauses Kosterstraße Nr. 128.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Bochum-
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
6721 No
(1443)
Vorlage Nr. 20130102
Mitte/Ost innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 33 und ist als Eingriff in Natur und
Landschaft nach § 4 Landschaftsgesetz zu betrachten.
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Zur Beurteilung der ökologischen Wirkungen des Bauvorhabens und als Grundlage für die
Zulassung des Vorhabens hat die Stadt Bochum als Träger des Vorhabens einen
landschaftspflegerischen Begleitplan und einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstellen
lassen.
Im Rahmen der vorliegenden Planung wurde das Vorhaben auf seine Umweltauswirkung
untersucht und die durch die Baumaßnahme zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft minimiert und bilanziert.
Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.