Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:53

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20122044 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 917 - Berliner Straße / Steeler Straße hier: Änderung der Planungsziele Beschlussvorschriften § 2 BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 06.11.2012 28.11.2012 Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2: Planvariante 1 Anlage 3: Planvariante 2 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20122044 1. Bisheriges Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 917 Die auf dem Gelände Berliner Str. 50-62 in Bochum-Wattenscheid ansässige Firma Aquella Getränke-Heimdienst GmbH hatte zum April 2010 Insolvenz angemeldet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens beabsichtigt der eingesetzte Insolvenzverwalter die Veräußerung des Betriebsgrundstückes. Da am Erwerb des Grundstückes verschiedene Unternehmen Interesse bekundet hatten, u. a. wurde an die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Erwägung herangetragen, das Grundstück für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu nutzen, wurde am 22.09.2010 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 917 vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung mit der Zielsetzung gefasst, die Gewerbeflächen für eine Nutzung durch Logistikbetriebe bzw. logistische und vergleichbare Nutzungen sowie Handwerks- und Produktionsbetriebe zu sichern. Nicht zugelassen werden sollten demnach u. a. folgende Nutzungen: - 2. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen oder Darbietungen dienen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auch wenn diese gewerblich betrieben werden, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Versammlungsstätten. Anlass zur Änderung der Planungsziele In der Folgezeit wandte sich die Firma Bauhaus an die Verwaltung mit der Absicht, auf dem Gelände einen Baumarkt zu errichten. Prinzipiell steht diese Planung der o. g. Zielrichtung des Bebauungsplanes Nr. 917 entgegen. Für die Verwaltung ist dieser Ansatz dennoch interessant, da die Firma Bauhaus im Gegenzug beabsichtigt, den derzeitigen Standort an der Fritz-Reuter-Straße aufzugeben und dort dauerhaft eine Einzelhandelsnutzung auszuschließen. Vor dem Hintergrund der Aufwertung von Flächen entlang der A 40 bietet dieses Verfahren aus stadtplanerischer Sicht den Vorteil, dass für den beengten Altstandort eine Nachfolgenutzung gefunden werden könnte, die sich besser in die Umgebung des Wattenscheider Bahnhofes integrieren ließe. Am Standort Berliner Straße könne nun ein Markt nach modernen Maßstäben errichtet werden, der dort eine dauerhafte Perspektive hätte. Das Kernwarenangebot wird sich in erster Linie aus dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich zusammensetzen, lediglich 800 m² Randsortiment mit zentrenrelevanten Sortimenten sind vorgesehen. Da sich südlich der Sonderstandort Ottostraße anschließt, besteht nun die Möglichkeit, in diesem Bereich eine Konzentration nicht zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzungen zu erreichen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20122044 3. Planungsalternativen Für das dargestellte Vorhaben stehen derzeit zwei Alternativen zur Diskussion: Variante I: Bei dieser Variante soll das gesamte Betriebsgelände von Aquella als Standort für den Baumarkt genutzt werden. Das Hauptverkaufsgebäude einschließlich des Gartenmarktes befindet sich im südwestlich Grundstücksbereich. An die nördliche Gebäudeseite ist im Bereich zwischen Hohenstein- und Bogenstraße die “Drive-In Arena” und ein “Drive-In Freibereich” für Baustoffe angeschlossen. Auf dem derzeitig begrünte Dreiecksbereich zwischen Brunnenstraße und Berliner Straße soll auf der östlichen Seite der Brunnenstraße eine straßenbegleitende mehrgeschossige Wohnbebauung errichtet werden. Vorteile: Der waldartige Charakter der Fläche zwischen Brunnen- und Berliner Straße könnte teilweise erhalten bleiben. Der derzeit auf der Steeler Straße vorhandene Gewerbeverkehr wäre durch keine weitere sensible Nutzung betroffen. Nachteile: Für die neue Wohnbebauung an der Brunnenstraße wären aufwendige Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, die möglicherweise ebenfalls in den dortigen Baumbestand eingreifen würden. Das städtebauliche Erscheinungsbild zur Steeler Straße wäre durch eine ca. 150 m lange Lärmschutzwand, auch wenn diese begrünt wird, negativ betroffen. Variante II: Der Standort des Hauptgebäudes und des Gartenmarktes entspricht der Variante I. Der Drive-In Bereich soll jedoch abgekoppelt auf der Dreiecksfläche zwischen Brunnen- und Berliner Straße errichtet werden. Die mehrgeschossige Wohnbebauung soll entlang der Steeler Straße, im Abschnitt zwischen Hohenstein- und Bogenstraße, die in diesem Umfeld vorhandene Wohnbebauung arrondieren. Vorteile: An der Steeler Straße könnte durch entsprechende Grundrissgestaltungen eine relative Wohnruhe, insbesondere an den Südfassaden erreicht werden. Aus städtebaulicher Sicht lässt sich eine Wohnbebauung hier gut integrieren und würde das gesamte Umfeld an der Steeler Straße aufwerten. Da sich der Drive-In Bereich an der Berliner Straße gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung auf der Nordseite der Brunnenstraße abschirmen muss, wäre gleichzeitig ein besserer Lärmschutz dieser Wohnbebauung zur Berliner Straße gegeben. Nachteile: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20122044 Der dichte Baumbestand zwischen Brunnen- und Berliner Straße muss komplett aufgegeben werden. Eine weitere Etablierung von Wohnbebauung an der Steeler Straße könnte den dortigen gewerblichen Fahrzeugverkehr beeinflussen. 4. Geänderte Ziele des Bebauungsplanes Die Gewichtung der dargelegten Vor- und Nachteile der beiden Entwicklungsalternativen führt aus planerischer Sicht zu dem Ergebnis, der Variante II den Vorzug zu geben. Mit dem Bebauungsplan soll somit die Zielsetzung verfolgt werden, auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Aquella Getränke-Heimdienst GmbH die Ansiedlung eines Baumarktes zu ermöglichen. In den übrigen von Wohnnutzung geprägten Teil des Plangebietes soll die Wohnnutzung gesichert und entlang der Steeler Straße im Bereich zwischen Hohnestein- und Bogenstraße arrondiert werden. 5. Sonstige Verfahren Da der Planbereich im Regionalen Flächennutzungsplan als Bereich für gewerbe- und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt ist, wäre der RFNP im Parallelverfahren zu ändern. Darüber hinaus sind im Bebauungsplanverfahren die möglichen Immissionskonflikte durch entsprechende Maßnahmen zu lösen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20122044 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 917 - Berliner Straße / Steeler Straße hier: Änderung der Planungsziele Der Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom 22.09.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 917 wird geändert: Mit dem Bebauungsplan sollen u. a. folgende Ziele verfolgt werden: - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Baumarktes gemäß der Variante II Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung und Ergänzung der Wohnbebauung entlang der Steeler Straße im Bereich zwischen Hohnestein- und Bogenstraße Lösung möglicher Immissionskonflikte