Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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123 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:53
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20122044
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 917 - Berliner Straße / Steeler Straße hier: Änderung der Planungsziele
Beschlussvorschriften
§ 2 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
06.11.2012
28.11.2012
Anlagen
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: Planvariante 1
Anlage 3: Planvariante 2
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20122044
1.
Bisheriges Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 917
Die auf dem Gelände Berliner Str. 50-62 in Bochum-Wattenscheid ansässige Firma Aquella
Getränke-Heimdienst GmbH hatte zum April 2010 Insolvenz angemeldet. Im Rahmen des
Insolvenzverfahrens beabsichtigt der eingesetzte Insolvenzverwalter die Veräußerung des
Betriebsgrundstückes. Da am Erwerb des Grundstückes verschiedene Unternehmen
Interesse bekundet hatten, u. a. wurde an die Verwaltung in diesem Zusammenhang die
Erwägung herangetragen, das Grundstück für die Ansiedlung eines großflächigen
Einzelhandelsbetriebes zu nutzen, wurde am 22.09.2010 der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 917 vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
mit der Zielsetzung gefasst, die Gewerbeflächen für eine Nutzung durch Logistikbetriebe
bzw. logistische und vergleichbare Nutzungen sowie Handwerks- und Produktionsbetriebe
zu sichern.
Nicht zugelassen werden sollten demnach u. a. folgende Nutzungen:
-
2.
Einzelhandelsbetriebe,
Schank- und Speisewirtschaften,
Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen oder
Darbietungen dienen,
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auch
wenn diese gewerblich betrieben werden,
Vergnügungsstätten,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Versammlungsstätten.
Anlass zur Änderung der Planungsziele
In der Folgezeit wandte sich die Firma Bauhaus an die Verwaltung mit der Absicht, auf dem
Gelände einen Baumarkt zu errichten. Prinzipiell steht diese Planung der o. g. Zielrichtung
des Bebauungsplanes Nr. 917 entgegen. Für die Verwaltung ist dieser Ansatz dennoch
interessant, da die Firma Bauhaus im Gegenzug beabsichtigt, den derzeitigen Standort an
der Fritz-Reuter-Straße aufzugeben und dort dauerhaft eine Einzelhandelsnutzung
auszuschließen. Vor dem Hintergrund der Aufwertung von Flächen entlang der A 40 bietet
dieses Verfahren aus stadtplanerischer Sicht den Vorteil, dass für den beengten Altstandort
eine Nachfolgenutzung gefunden werden könnte, die sich besser in die Umgebung des
Wattenscheider Bahnhofes integrieren ließe.
Am Standort Berliner Straße könne nun ein Markt nach modernen Maßstäben errichtet
werden, der dort eine dauerhafte Perspektive hätte. Das Kernwarenangebot wird sich in
erster Linie aus dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich zusammensetzen, lediglich
800 m² Randsortiment mit zentrenrelevanten Sortimenten sind vorgesehen. Da sich südlich
der Sonderstandort Ottostraße anschließt, besteht nun die Möglichkeit, in diesem Bereich
eine Konzentration nicht zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzungen zu erreichen.
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3.
Planungsalternativen
Für das dargestellte Vorhaben stehen derzeit zwei Alternativen zur Diskussion:
Variante I:
Bei dieser Variante soll das gesamte Betriebsgelände von Aquella als Standort für den Baumarkt
genutzt werden. Das Hauptverkaufsgebäude einschließlich des Gartenmarktes befindet sich im
südwestlich Grundstücksbereich. An die nördliche Gebäudeseite ist im Bereich zwischen
Hohenstein- und Bogenstraße die “Drive-In Arena” und ein “Drive-In Freibereich” für Baustoffe
angeschlossen.
Auf dem derzeitig begrünte Dreiecksbereich zwischen Brunnenstraße und Berliner Straße soll auf
der östlichen Seite der Brunnenstraße eine straßenbegleitende mehrgeschossige Wohnbebauung
errichtet werden.
Vorteile:
Der waldartige Charakter der Fläche zwischen Brunnen- und Berliner Straße könnte teilweise
erhalten bleiben.
Der derzeit auf der Steeler Straße vorhandene Gewerbeverkehr wäre durch keine weitere sensible
Nutzung betroffen.
Nachteile:
Für die neue Wohnbebauung an der Brunnenstraße wären aufwendige Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich, die möglicherweise ebenfalls in den dortigen Baumbestand eingreifen würden.
Das städtebauliche Erscheinungsbild zur Steeler Straße wäre durch eine ca. 150 m lange
Lärmschutzwand, auch wenn diese begrünt wird, negativ betroffen.
Variante II:
Der Standort des Hauptgebäudes und des Gartenmarktes entspricht der Variante I. Der Drive-In
Bereich soll jedoch abgekoppelt auf der Dreiecksfläche zwischen Brunnen- und Berliner Straße
errichtet werden. Die mehrgeschossige Wohnbebauung soll entlang der Steeler Straße, im
Abschnitt zwischen Hohenstein- und Bogenstraße, die in diesem Umfeld vorhandene
Wohnbebauung arrondieren.
Vorteile:
An der Steeler Straße könnte durch entsprechende Grundrissgestaltungen eine relative Wohnruhe,
insbesondere an den Südfassaden erreicht werden.
Aus städtebaulicher Sicht lässt sich eine Wohnbebauung hier gut integrieren und würde das
gesamte Umfeld an der Steeler Straße aufwerten.
Da sich der Drive-In Bereich an der Berliner Straße gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung
auf der Nordseite der Brunnenstraße abschirmen muss, wäre gleichzeitig ein besserer Lärmschutz
dieser Wohnbebauung zur Berliner Straße gegeben.
Nachteile:
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20122044
Der dichte Baumbestand zwischen Brunnen- und Berliner Straße muss komplett aufgegeben
werden.
Eine weitere Etablierung von Wohnbebauung an der Steeler Straße könnte den dortigen
gewerblichen Fahrzeugverkehr beeinflussen.
4.
Geänderte Ziele des Bebauungsplanes
Die Gewichtung der dargelegten Vor- und Nachteile der beiden Entwicklungsalternativen führt
aus planerischer Sicht zu dem Ergebnis, der Variante II den Vorzug zu geben.
Mit dem Bebauungsplan soll somit die Zielsetzung verfolgt werden, auf dem ehemaligen
Betriebsgelände der Aquella Getränke-Heimdienst GmbH die Ansiedlung eines Baumarktes zu
ermöglichen. In den übrigen von Wohnnutzung geprägten Teil des Plangebietes soll die
Wohnnutzung gesichert und entlang der Steeler Straße im Bereich zwischen Hohnestein- und
Bogenstraße arrondiert werden.
5.
Sonstige Verfahren
Da der Planbereich im Regionalen Flächennutzungsplan als Bereich für gewerbe- und
industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt ist, wäre der RFNP im Parallelverfahren zu ändern.
Darüber hinaus sind im Bebauungsplanverfahren die möglichen Immissionskonflikte durch
entsprechende Maßnahmen zu lösen.
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Vorlage Nr.: 20122044
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 917 - Berliner Straße / Steeler Straße hier: Änderung der Planungsziele
Der Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom
22.09.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 917 wird geändert:
Mit dem Bebauungsplan sollen u. a. folgende Ziele verfolgt werden:
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Baumarktes
gemäß der Variante II
Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung und Ergänzung der Wohnbebauung entlang der
Steeler Straße im Bereich zwischen Hohnestein- und Bogenstraße
Lösung möglicher Immissionskonflikte