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Kommune
Bochum
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Bu
(3537)
Vorlage Nr. 20122523
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumpflegemaßnahmen (Fällmaßnahmen) für das Winterhalbjahr 2012/2013
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.11.2012
Anlagen
Wortlaut
Schadhafte Bäume und Teile von ihnen müssen beseitigt werden, wenn sie nicht mehr
stand- oder bruchsicher sind und damit den Verkehr gefährden. Baumfällungen sind
unumgänglich, um den Bestand in seiner Stabilität langfristig zu sichern (steigender
Standraumbedarf des Einzelbaumes).
Durchforstungen gewährleisten und erhalten die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.
Der Sicherheit technischer Einrichtungen, von Gebäuden und Versorgungsleitungen ist
Rechnung zu tragen.
Im August 2008 hat das Umwelt- und Grünflächenamt aufgrund verschiedener Diskussionen
zu Baumpflege- und Baumfällarbeiten in einem umfangreichen Papier ihre Pflegekonzeption
und Verfahrensweisen für öffentliche Grünanlagen, Forst und Straßenbäume aufgezeigt. Die
Pflegekonzeption wurde im Landschaftsbeirat am 17.02.2009 und im Ausschuss für Umwelt
und öffentliche Einrichtungen am 19.06.2009 abschließend beraten und beschlossen.
Für den Zeitraum November 2012 – März 2013 sind folgende Maßnahmen geplant bzw.
durchzuführen:
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67 02 Bu
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Vorlage Nr. 20122523
Maßnahmen im Stadtwald
Die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist eine gesetzliche
Pflichtaufgabe 1 . Das wichtigste Steuerungselement ist hierbei der maßvolle
Durchforstungseingriff.
Die besondere Notwendigkeit von Durchforstungseingriffen resultiert aus der Tatsache, dass
es mit zunehmendem Alter und ständig steigendem Standraumbedarf der Einzelbäume zu
einem immer stärkeren Konkurrenzdruck im Bestand kommt. Unabhängig von ihrer Qualität
werden sich auf Dauer nur die vitalsten, konkurrenzkräftigsten Individuen durchsetzen. Die
weniger vitalen Bäume werden dagegen überwachsen und fallen in der Folge mehr oder
weniger ganz aus.
Wichtigste Aufgabe der Durchforstung ist daher, die Nachteile einer rein natürlichen und
damit zufallsbedingten Bestandsentwicklung durch gezielte und wiederkehrende
Pflegeeingriffe im Hinblick auf das angestrebte Waldentwicklungsziel zu steuern.
Alle durchzuführenden Pflegemaßnahmen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die sich
abzeichnenden qualitativ und vital besten Einzelbäume, die sog. Z(ukunfts)-Bäume, die
einmal den Endbestand bilden sollen. Die nach diesen Merkmalen durchzuführende
Durchforstungsart wird als Auslesedurchforstung bezeichnet.
Die Z-Bäume gilt es sicher anzusprechen und durch gezielte und wiederkehrende
Freistellung von qualitativ schlechteren Bedrängern in ihrer Kronenentwicklung kontinuierlich
so zu fördern, dass sie bis zum Erreichen ihres Nutzungszeitpunktes in wertvolle
Starkholzdimensionen einwachsen können.
Alle Pflege- und Durchforstungsarbeiten wurden in den zurückliegenden Jahren vom
Technischen Betrieb (StA 68) übernommen. Dabei ist es dem Technischen Betrieb,
aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich die ca. 100 ha umfassenden jährlichen
Durchforstungseingriffe zu bewältigen. Eine Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen ist
aufgrund fehlender Finanzmittel nicht durchführbar. Der Verkauf von „stehenden Holz“ der
sogenannte Stockverkauf wurde vom Umweltausschuss in der Vergangenheit abgelehnt.
Aufgrund der v.g. Bedingungen weisen ca.80 % der städtischen Waldflächen einen
Durchforstungs- und Pflegerückstand auf.
An allen Durchforstungsflächen werden vor Beginn der Arbeiten Hinweisschilder
(Baustellenschilder) aufgestellt.
Waldbegehungen sind nach noch zu treffenden Absprachen mit den Bezirksvertretungen für
die Monate Februar/ März 2013 geplant.
1
Bewirtschaftungspflicht nach § 11 BWaldG in Verbindung mit § 10 LFoG NRW
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Nr. Abt. Forstort
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Gesamtfl./ha
2 A Katzenstein
2 D Katzenstein
4M
14 H
14 P
16 A
17 D
21 A
22 B
24 C
27 C
28 F
34 A
34
14
B²
15 34 H
34
16
M
Einzelbaumfällung
Altdurchforstung
Durchforstung
Jungdurchforstung
Pflegemaßnahmen 2013 im Stadtwald Bochum*
Läuterung
Vorlage Nr. 20122523
Pflegefl./ha Alter J
2,4
2,2
2,4
2,2
Voßstraße
Hörsterholz
Hörsterholz
Laerholz
Am Hosiepen
Westerberg
Hörderstraße Straße
Hölterheide
Berghofer Holz
Josef Baumann Straße
Zillertal
3,1
7,4
2,9
7,1
1,6
1,9
2,0
8,5
7,0
4,9
3,1
1,0
2,0
1,2
5,2
1,6
1,9
2,0
0,1
7,0
4,9
3,1
83
86- 91
165 185
56 - 59
49 - 89
61 - 122
40
58
131
--47
37 - 49
35 - 82
x
Zillertal
Zillertal
1,3
3,2
1,3
2,0
46 - 56
37
X
Zillertal
2,5
2,5
40,40
27 - 31
X
x
X
X
X
x
X
X
X
X
X
X
X
X
* Forstwirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Zusätzliche Maßnahmen:
Ernst Erwin Bußmann Pfad (Bochum Eppendorf)
Der parallel zum Ernst Erwin Bußmann Pfad befindliche Laubholzbestand (ehemalige
Bahntrasse) aus vorwiegend bestockten Pioniergehölze wie Birke und Robinie soll in der
laublosen Zeit 2013 gepflegt/durchforstet werden. Bei diesem Pflegeeingriffe werden alle
stark geschädigten Robinien mit sehr hohem Totholzanteil aus dem Bestand entnommen.
Der verbleibende Bestand vorrangig aus Eichen hat nach der Durchforstung im
Kronenbereich mehr Platz um sich zu entwickeln.
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Schlosspark Weitmar (Bochum Weitmar)
Im Südöstlichen bewaldeten Bereich des Schlossparks Weitmar an der Hattinger Straße soll
in der laublosen Zeit durchforstet werden. Vorrangig werden abgestorbene und stark
unterdrückte Bäume (vorrangig Eichen) aus dem Waldbestand entnommen. Durch die
Entnahme können sich die übrigen alten Eichen und Buchen im Bereich der Kronen besser
entwickeln. Bei der Pflegemaßnahme sollen gleichzeitig Totäste im Fallbereich der Wege
und zur Hattinger Straße entnommen werden.
Maßnahmen auf Friedhöfen
In der Vegetationsruhezeit 2012/13 sollen auf Friedhöfen überalterte Bäume, Bäume mit
Krankheiten (Pilzbefall, Kiefernschütte, Vitalitätsschäden u.a.), sowie Bäume im Rahmen
von Wiederbelegungen von Bestattungsfeldern gefällt werden.
Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Schwarzkiefern, Fichten, Birken, Ahorne, Eschen
und Pappeln mit einem Stammumfang von 80 cm – 190 cm.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Friedhof
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„
Altenbochum
Blumenstr.
Grumme
Hauptfriedhof
Eppendorf
Höntrop
Hiltrop
Gerthe
Langendreer
Werne
Querenburg
Wiemelhausen
Dahlhausen
Weitmar
Riemke
3
10
4
26
5
11
6
4
19
5
17
4
6
12
10
Bäume
’’
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’’
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’’
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’’
’’
’’
„
Gesamt: 142 Bäume
Die Baumfällungen werden mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten in den
Informationskästen an den Friedhofseingängen angekündigt.
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Maßnahmen in Park- und Grünanlagen
PGA Stadtpark
1 Buche; Stammdurchmesser ca. 60 - 70cm
Die Buche steht in unmittelbarer Wegnähe im mittleren Parkbereich und weist Fruchtkörper
(Riesenporling) auf. Aufgrund des starken Pilzbefalls ist der Baum in der Standsicherheit
gefährdet und muss gefällt werden.
GA Schmechtingwiese
1 Kiefer; Stammdurchmesser 40 cm
1 Esche; Stammdurchmesser 30 - 40 cm
1 Zuckerahorn; Stammdurchmesser 60 - 80 cm
1 Esche; Stammdurchmesser 40 cm
1 Pappel; Stammdurchmesser 60cm
1 Kirsche; mehrstämmig, Stammdurchmesser 120 cm
Die Bäume weisen einen Totholzanteil von 40 - 60 % auf. Sie stehen in unmittelbarer
Wegnähe. Teilweise sind bereits Äste herausgebrochen, die Stand- und Bruchsicherheit ist
gefährdet, so dass sie gefällt werden müssen.
GA Velspark
1 Esche; Stammdurchmesser 30 - 40 cm
1 Esche; Stammdurchmesser 30 - 40 cm
Die Esche steht in Höhe des Bolzplatzes und weist einen Totholzanteil von 50 % auf.
Teilweise sind Äste herausgebrochen. Der Baum steht in unmittelbarer Wegnähe. Die Esche
ist daher in der Standsicherheit gefährdet und muss gefällt werden.
Die zweite Esche steht im direkten Zugangsbereiche zum Kinderspielplatz weist einen
Totholzanteil von 60 % auf. Teilweise sind Äste herausgebrochen. Der Baum steht in
unmittelbarer Wegnähe. Die Esche ist daher in der Standsicherheit gefährdet und muss
gefällt werden.
GA Kortumpark
16 Laubbäume, Stammdurchmesser 40 – 90 cm
(Buche, Weide, Esche, Kastanie, Kirsche, Birke und Weißdorn)
Die aufgeführten Bäume weisen eine geringe Vitalität auf und sind abgängig. Die Stand- und
Bruchsicherheit ist gefährdet, so dass sie gefällt werden müssen.
Grünzug Hermannshöhe
1 Birke, Stammdurchmesser 50 cm
1 Esche, Stammdurchmesser 50 cm
1 Pappel, Stammdurchmesser 60 cm
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Vorlage Nr. 20122523
Die Bäume stehen in der Böschung des Grünzugs Hermannshöhe, direkt angrenzend an
einen Weg, der zu den Häusern der Franz-Voigt-Straße führt. Dieser Weg ist stark
frequentiert, u. a. auch von Kindern, die den nahegelegenen Kinderspielplatz des
Wohnkomplexes aufsuchen.
Alle drei Bäume weisen Totholz auf, teilweise ragen Äste schon bis an die Hausfassaden
heran, teilweise sind Äste herausgebrochen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
sind alle drei Bäume zu fällen.
Rechener Park
1 Eiche; Stammdurchmesser 50 cm
1 Eiche; Stammdurchmesser 50 cm
Die Eichen weisen einen Totholzanteil von mehr als 60 % auf.
Die Bäume stehen angrenzend an die Wohnbebauung der Königsallee und sind in Ihrer
Standsicherheit gefährdet. Beide Bäume müssen gefällt werden.
Grünzug Nord (Braunsberger Straße / Stettiner Straße)
7 Pappeln. (Im Bereich des Spiel- und Bolzplatzes)
Die Pappeln haben aufgrund ihrer Überalterung umfangreiche Kronenschäden und
Astausbrüche. Zur Vermeidung von Personenschäden in dem stark frequentierten Bereich
müssen die Bäume entfernt werden.
Stadtgarten Wattenscheid
1 Robinie, Stammdurchmesser ca. 60 cm
1 Esche, Stammdurchmesser ca. 55 cm
4 Linden, Stammdurchmesser ca. 65cm
1 Buche, Stammdurchmesser ca. 100 cm
2 Platanen, Stammdurchmesser ca. 125 cm
Die Robinie, Esche und Linden sind abgängig, stehen zudem direkt an der Grenze zu
Privatgrundstücken.
Es sind in der Vergangenheit bereits mehrere Äste heruntergefallen. Bisher sind dadurch
keine Personenschäden verursacht worden, was allerdings für die Zukunft nicht
ausgeschlossen werden kann. Daher ist die Fällung unumgänglich.
Die Buche steht an einer Wegekreuzung und zeigt jedes Jahr mehr Trockenholz, so dass
abzusehen ist, dass das Ende des Lebensalters erreicht ist. Die Krone wird nicht mehr
ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Sie
wird daher verkümmern und ist damit
windbruchgefährdet.
Die beiden Platanen stehen am Parkplatz der Freilichtbühne und sind bis in den Wurzelhals
trocken. Die Bäume sind umsturzgefährdet und müssen gefällt werden.
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GA Ehrenmal Bahnhofstraße
5 Pappeln, Stammdurchmesser 50 - 70 cm
Das Kernholz der Pappeln, das für die Standfestigkeit sorgt, ist vermorscht. Die
Restwandstärken des gesunden Holzes reichen für die Standfestigkeit nicht mehr aus. Die
Bäume stellen eine Unfallgefahr dar und müssen deshalb gefällt werden.
GA Havkenscheid (Verbindungsweg zur DKG Am Kleffmannsbusch)
5 Birken, Stammdurchmesser 30 - 40 cm
Die Bäume stehen sehr nah an dem Grundstück Siepenhöhe 3.
Aufgrund fehlender Freistellung behindern die Bäume sich gegenseitig in ihrem gesunden
Wachstum. Durch die starke Verschattung ist der Verbindungsweg zur DKG rutschig und vor
allem für ältere Bürger nicht mehr verkehrssicher zu begehen.
Die Bäume müssen im Winter 2012/ 2013 gefällt werden.
Park Neggenborn zu dem AWO Kindergarten
3 Kirschen, Stammdurchmesser 40 - 45 cm
1 Ahorn, Stammdurchmesser 35 cm
Die Bäume stehen sehr nah am Grundstück Am Neggenborn 77.
Sie beeinträchtigen über Gebühr durch Schattenwurf und Verdunkelung das o.g. Grundstück
bzw. die Räume der Kindertagesstätte. Um diese starke Beeinträchtigung zu beseitigen
sollen die Bäume im Winter 2012 / 2013 gefällt werden.
Volkspark Langendreer (hinter An den Lothen)
5 Pyramidenpappeln, Stammdurchmesser 45- 80 cm
Die Pappeln wurden vor ca. 10 Jahren gekappt. An den Kappstellen haben sich
Morschungen gebildet. Sie stehen zudem sehr dicht an der privaten Grenzmauer.
Die Pappeln müssen im Winter 2012 / 2013 gefällt werden.
Grünanlage Wiemelhausen, Höhe Stiepeler Straße 68 i - g
4 Pappeln, Stammdurchmesser je 40 - 50 cm
Die Pappeln stehen in der Grünanlage Wiemelhausen auf Höhe der Grundstücke Stiepeler
Straße 68 i - g. Sie sind durch Druckzwiesel und Morschungen im unteren Stammbereich in
der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet. Zudem verursachen die Wurzeln Schäden an
einer Garage und beeinträchtigen ein Privatgrundstück durch ihre Schieflage.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit und um weitere Beeinträchtigungen für die Anwohner
abzuwenden müssen die Pappeln gefällt werden.
Grünanlage Westerholt, Höhe Schattbachstraße / Westerholtstraße
3 Pappeln, Stammdurchmesser 40 - 50 cm
Die Pappeln stehen in der Grünanlage Westerholt an der Zuwegung von der
Schattbachstraße / Westerholtstraße. Aufgrund ihres Alters, vorhandener Schäden und des
erhöhten Trockenholzaufkommens sind die Pappeln in der Stand- und Bruchsicherheit
gefährdet.
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Vorlage Nr. 20122523
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Pappeln gefällt werden.
Grünanlage Horkenstein, Aussichtplattform
6 Kirschen, Stammdurchmesser je 20 - 50 cm
5 Robinien, Stammdurchmesser je 20 - 40 cm
Die Kirschen stehen auf der Krone der Stützwand der Aussichtplattform Horkenstein. Die
Stützmauer wurde im Jahr 2010 nach massiven Schäden verursacht u.a. durch
Wurzeldruck, aufwändig saniert. Um weitere Schäden an der Stützmauer und damit hohe
Kosten zu vermeiden müsssen die Kirschen gefällt werden.
Die Robinien stehen in der Böschung zwischen der Stützmauer und der unterhalb liegenden
Lewacker Straße. Aufgrund ihres Standortes in der steilen Böschung sind die Robinien in
ihrer Standsicherheit gefährdet. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die
Robinien entnommen werden.
Grünanlage An der Holtbrügge, Zuwegung Wasserstraße
11 Pyramidenpappeln, Stammdurchmesser je 40 - 80 cm
Die Pappeln stehen in der Grünanlage An der Holtbrügge an der Zuwegung von der
Wasserstraße. Aufgrund ihres Alters, vorhandener Schäden und des erhöhten
Trockenholzaufkommens sind die Pappeln in der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Pappeln gefällt werden.
Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden
Lina-Morgenstern-Schule
11 Laubbäume, Stammdurchmesser ca. 50-90 cm
(6 Hainbuchen, 3 Weiden, 2 Feldahorn,)
3 Baumhasel, Stammdurchmesser 45 cm
Die Bäume stehen im Abstandsgrün zu den Privatgärten deutlich zu eng und bedrängen
sich gegenseitig. Ein gesunder Kronenaufbau ist nicht möglich. Um die Z-Bäume freistellen
zu können, müssen die Bäume gefällt werden.
Die Baumhasel stehen in einem beengten Atrium und beschädigen mit den Wurzeln das
Gebäudefundament. Die Baumkrone schlägt an die Attika, so dass Gebäudeschäden zu
befürchten sind. Daher sollen die 3 Baumhasel gefällt werden.
Musikschule Westring
2 Ahorne, Stammdurchmesser 110 und 120 cm
Beide Bäume stehen an der Einfahrt zum Parkplatz und zeigen im Bereich des
Wurzelhalses
große Faulstellen. Die Standfestigkeit ist damit gefährdet. Die Bäume müssen aus Gründen
der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden.
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Carl-Arnold-Schule Fahrendeller Straße
1 Roteiche, Stammdurchmesser 60 cm
Auf dem Grünstreifen zum Lehrerparkplatz stehen 3 Roteichen. Eine der Eichen steht rd. 2
m entfernt von einem angrenzenden Wohnhaus und schlägt mit der Krone an die Fassade
und den Dachstuhl. Ein Freistellen des Gebäudes ist nicht möglich, ohne den Baum in
seinem Kronenaufbau irreparabel zu schädigen. Bevor durch den Eigentümer
Regressansprüche gestellt werden, soll die Roteiche gefällt werden. Diese Maßnahme
würde sich zudem positiv auf die Entwicklung der verbleibenden Roteichen auswirken.
Alice-Salomon Berufskolleg
1 Esche , Stammdurchmesser 45 cm
1 Kiefer, Stammdurchmesser 46 cm
1 Birke, Stammdurchmesser 35 cm
1 Hainbuche, Stammdurchmesser, 48 cm
Die Esche und die Kiefer zeigen überdurchschnittlich Trockenholz, was auf ein nahes
Lebensende hindeutet. Bevor die Bäume auf dem Schulgelände umstürzen, müssen diese
gefällt werden.
Die Birke und die Hainbuche beschatten den Treppenaufgang an der Akademiestraße und
sorgen insbesondere bei Feuchtigkeit für hohes Rutschpotenzial auf den Natursteinstufen.
Aus Gründen der Unfallverhütung müssen beide Bäume gefällt werden.
Heinrich- Böll- Gesamtschule
1 Birke, Stammdurchmesser 50 cm
1 Trompetenbaum, Stammdurchmesser 45 cm
Die Birke ist durch massive Längsrisse im Stamm nicht mehr standsicher und muss deshalb
gefällt werden.
Der Trompetenbaum weist sowohl im Stamm- als auch im Kronenbereich große Faulstellen
auf. Die Morschung ist schon weit fortgeschritten. Die Standfestigkeit ist nicht mehr
gegeben.
Fröbelschule Sommerdellenstraße
2 Lärchen, Stammdurchmesser 45 cm
1 Kiefer, Stammdurchmesser 55 cm
Zwischen Parkplatz und Fußweg zum Schulhof stehen in einem 1 m breiten Gehölzstreifen 2
Lärchen und eine Kiefer. Die Wurzel der Bäume heben die Bordsteine und den Plattenbelag
des Schulweges an. Um die Zuwegung unfallfrei herzustellen müssen die Bäume, die für
diesen schmalen Grünstreifen deutlich zu groß geworden sind, gefällt werden.
Kirchschule Höntrop
2 Kiefern, Stammdurchmesser 40 cm
Beide Kiefern stehen direkt an der Grundstücksgrenze und beschädigen mit ihren Ästen das
neu gedeckte Dach des Schulgebäudes. Um Sachschäden zu vermeiden müssen beide
Bäume gefällt werden.
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Vorlage Nr. 20122523
Rathaus Wattenscheid
1 Esche, Stammdurchmesser 105 cm
Die Esche am nördlichen Nebeneingang zeigt in 10 m Höhe starken Pilzbefall und ist
unterhalb der Gabelung hohl. Der Baum ist stark windbruchgefährdet und muss gefällt
werden.
Einfachwohnungen Heimstraße 1-9
1 Ahorn, Stammdurchmesser 65 cm
1 Birke, Stammdurchmesser 70 cm
Vor den Häusern stehen zwei Bäume, die aufgrund ihrer Schrägstellung und der
vorhandenen Kronenschäden in der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet sind.
Daher müssen die Laubbäume gefällt werden.
Grundschule Laer Alte Wittener Str. 19
2 Eschen, Stammdurchmesser 60 - 80 cm
Die Eschen weisen massiv Trockenholz und Morschungen auf. Es sind schon vermehrt
Starkäste aus den Kronen herausgebrochen. Die Eschen sind überaltert und
bruchgefährdet.
Waldschule, Hustadtring 144
2 Kiefern, Stammdurchmesser 40 - 50 cm
1 Kirsche, Stammdurchmesser 70 - 80 cm
1 Kirsche, zweistämmig, Stammdurchmesser je 40 - 50 cm
3 Birken, Stammdurchmesser 30 - 60 cm
Die Bäume stehen im Außengelände der Waldschule. Aufgrund ihres Alters, vorhandener
Schäden, des erhöhten Trockenholzaufkommens und der z. T. massiven Schieflage sind die
Bäume in der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Bäume entnommen werden.
Graf-Engelbert-Schule, Königsallee 77
1 Ahorn, Stammdurchmesser 80 - 90 cm
1 Vogelbeere, Stammdurchmesser 30 - 40 cm
Die beiden Bäume stehen auf dem Schulhof bzw. Lehrerparkplatz der Graf-EngelbertSchule. Sie sind durch Pilzbefall in Ihrer Standsicherheit gefährdet.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Bäume gefällt werden.
Kindertagesstätte Neuhofstraße
10 Laubbäume, Stammdurchmesser 20 - 60 cm
(Akazien, Kirschen, Robinien, Pappeln, Birken)
Die Bäume stehen im Außengelände der Kindertagesstätte Neuhofstraße. Die Bäume
stehen deutlich zu eng und bedrängen sich gegenseitig. Ein gesunder Kronenaufbau ist
nicht möglich. Zudem werden die Außenflächen, insbesondere die Wege und
Sandspielbereiche dermaßen verschattet, dass diese nicht mehr abtrocknen. Es besteht
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erhebliche Rutschgefahr durch Vermoosung und ein erhöhter Pflegeaufwand für die
Sandspielflächen.
Zum Erhalt und zur Sicherung eines gesunden Baumbestandes im Außengelände und zur
Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Bäume gefällt werden.
Brantropschule, angrenzend Rungestraße 13 – 17
2 Buchen, Stammdurchmesser je 50 - 60 cm
Die Buchen stehen im Außengelände der Brantropschule, direkt angrenzend an das
Privatgrundstück Rungestraße 13 - 17. Die Buchen ragen weit auf das Privatgrundstück und
verschatten dieses erheblich.
Um weitere Beeinträchtigungen und damit den unzumutbaren Dauerzustand für die
Anwohner abzuwenden sollen die Buchen gefällt werden.
Hallenfreibad Linden, Brannenweg
14 Pappeln, Stammdurchmesser je 30 - 90 cm
1 Weide, Stammdurchmesser je 20 - 30 cm
Die Pappeln stehen auf der Liegewiese des Hallenfreibades Linden. Aufgrund ihres Alters,
vorhandener Schäden und des erhöhten Trockenholzaufkommens sind die Pappeln in der
Stand- und Bruchsicherheit gefährdet. In der Vergangenheit ist es bereits - auch bei
Windstille - zu Astbrüchen gekommen.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Pappeln gefällt werden.
Lewacker Schule, Lewackerstraße
3 Pappeln, Stammdurchmesser je 60 - 80 cm
1 Buche, Stammdurchmesser je 110 - 120 cm
Die Pappeln stehen an der Lewacker Schule, direkt angrenzend an das Schulgebäude.
Aufgrund ihres Alters, vorhandener Schäden und des erhöhten Trockenholzaufkommens
sind die Pappeln in der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet. Zudem sind durch ihren
Standort Schäden am Gebäude zu erwarten.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zur Abwendung von Schäden am Gebäude
müssen die Pappeln gefällt werden.
An der Buche wurde am Wurzelhals Pilzbefall (Hallimasch) festgestellt. Die
Verkehrssicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zur Abwendung von Schäden am Gebäude
müssen die Pappeln und die Buche gefällt werden.
Natorpschule, Natorpstraße 51 und Walter-Gropius-Kolleg, Natorpstraße 66
18 Laubbäume, Stammdurchmesser je 30 -140 cm
(Ahorn, Esche, Apfel)
Die Bäume stehen im Außengelände der Natorpschule sowie des Walter-Gropius-Kolleg.
Aufgrund von Morschungen und Rissen im Stammbereich und in der Krone, sowie
massivem Trockenholz sind sie in Ihrer Stand- und Bruchsicherheit gefährdet.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Bäume gefällt werden.
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Maßnahmen an Kinderspielplätzen
KSP Kleine Ehrenfeldstraße/ Dibergstraße
1 Eiche; Stammdurchmesser 40 cm
1 Birke; Stammdurchmesser 45 cm
Die Eiche steht in unmittelbarer Nähe zum Bolzplatz des o.g. Spielplatzes.
Der Baum ist stark abgängig. Die Standsicherheit ist gefährdet, daher muss der Baum gefällt
werden.
Die Birke ist abgängig und steht in unmittelbarer Nähe zum Bolzplatz des o.g. Spielplatzes.
Der Baum muss gefällt werden.
KSP Stadtpark
1 Eiche; Stammdurchmesser 100 cm
1 Eiche; Stammdurchmesser 70 cm
Die beiden Eichen stehen unmittelbar angrenzend an Spielbereiche. Beide weisen Pilzbefall
mit Eichenwirrling auf. Die Standfestigkeit der Bäume ist nicht mehr gegeben, die Bäume
müssen daher gefällt werden.
Kinderspielplatz Bismarckplatz
3 Pappel, Stammdurchmesser 50 - 95 cm
Das Kernholz der Pappeln, das für die Standfestigkeit sorgt, ist vermorscht. Die
Restwandstärken des gesunden Holzes reichen für die Standsicherheit nicht mehr aus. Die
Bäume stellen eine Unfallgefahr dar und müssen deshalb gefällt werden.
Blumenfeldstraße Bolzplatz
8 Laubbäume, Stammdurchmesser ca. 30 - 80 cm
(5 Feldahorn, 3 Hainbuchen)
Der Baumbestand ist deutlich überaltert. Die Bäume stehen in gegenseitiger Konkurrenz,
daher können sich die Baumkronen nicht mehr entwickeln. Teilweise wachsen die Bäume
einseitig und sind umsturzgefährdet. Um Personen- und Sachschaden zu verhindern
müssen die Bäume gefällt werden.
Maßnahmen im Straßenbegleitgrün
Kemnader Straße, Treppenanlage Höhe Kemnader Straße 329 / Vogelrute
2 Buchen, Stammdurchmesser 50 - 60 cm
Die Buchen stehen beidseitig der o.g. Treppenanlage und verschatten diese massiv, was
dazu führt, dass die Treppenanlage ständig feucht und rutschig ist und eine akute
Unfallgefahr darstellt. Ein Rückschnitt in gebotenem Umfang ist nicht möglich, ohne die
Bäume in ihrem Kronenaufbau irreparabel zu schädigen.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Bu
(3537)
Vorlage Nr. 20122523
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Buchen gefällt werden.
Frankenweg/ Lohackerstraße
2 Mehlbeeren, Stammdurchmesser 50 cm
2 Hainbuchen, Stammdurchmesser 45 cm
Die Bäume sind überständig, haben lichte Kronen, Krüppelwuchs und weisen starke
Trockenholzbildung auf. Zudem stehen sie zu dicht an Gebäuden, Entwässerungsleitungen
oder Betonmauern und verursachen durch die Wurzelbildung Schäden an diesen Anlagen.
Die Laubbäume müssen daher gefällt werden.
Straßenbegleitgrün an der Somborner Straße
ca. 30 Laubbäume, Stammdurchmesser 25 - 50 cm
(Pappeln, Birken, Robinien, Wildkirschen)
Die Bäume stehen entlang der Böschung an der Somborner Straße. Die Bäume stehen so
eng, dass sie sich gegenseitig aufgrund der fehlenden Freistellung in ihrem gesunden
Wachstum behindern.
Einige Bäume weisen Morschungen, Zwieselbildung und starke Neigung zur Straße auf.
Straßengrün Universitätsstraße, zwischen Brenscheder Straße und Schattbachstraße
ca. 20 Laubbäume, Stammdurchmesser 25 - 60 cm
(Weiden, Akazien, Kirschen, Robinie, Birken)
Die Bäume stehen im Straßengrün entlang der Universitätsstraße. Die Bäume weisen ein
erhöhtes Trockenholzaufkommen auf und sind aufgrund ihres Alters und der vorhandenen
Schäden in der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Bäume gefällt werden.
Südstraße
2 Kiefern, Stammdurchmesser 64 cm und 70 cm
Beide Kiefern sind bis in die Krone trocken. Daher müssen beide Kiefern aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht entfernt werden.
Hordeler Heide 178 – 188
9 Säulenpappeln, Stammdurchmesser 70 – 80 cm
Die Bäume sind hohl und haben an ihrem Standort ihre Lebensalterszeit erreicht.
Die Stand- und Bruchsicherheit ist beeinträchtigt. Daher müssen sie gefällt werden.
Am Pappelbusch 41
3 Birken, Stammdurchmesser 35 cm
Die Bäume sind von Unbekannten angebohrt und angesägt worden.
Sie müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Stadt Bochum
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20122523
Elbinger Str.
6 Kirschen, Stammdurchmesser 40 – 50 cm
Die Bäume haben den Befall des Lackporlings und müssen aus Sicherheitsgründen gefällt
werden.
Brenscheder Str. gegenüber Nr. 34, 51, 57, 83
2 Ebereschen, 1 Esche, 1 Birke, Stammdurchmesser 50 – 60 cm
Bei den Bäumen wurden der Befall des Lackporlings bzw. des Birkenporlings festgestellt.
Sie müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Gudrunstr.
5 Ahornbäumen, Stammdurchmesser 90- 100 cm
Bei den Bäumen wurde der Befall u.a. des Riesenporlings festgestellt.
Sie müssen aus Standsicherheitsgründen gefällt werden.
Hofsteder Str Nr. 19, gegenüber 222 und gegenüber Mühlenweg
1 Esche und 2 Ebereschen, Stammdurchmesser 40 – 50 cm
An 2 Bäumen wurde der Befall des Lackporlings festgestellt. 1 Baum ist abgestorben. Sie
müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Steinring
2 Linden, Stammdurchmesser 80 – 90 cm
An 2 Bäumen wurde der Befall des Brandkrustenpilzes festgestellt. 1 der Bäume ist in
seiner Vitalität so stark eingeschränkt, ein Blattaustrieb kaum noch stattfindet. Die Linden
müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Wielandstr. zwischen Herderallee – Haus Nr. 84
4 Kastanien, Stammdurchmesser 60 – 70 cm
An den Bäumen wurde der Befall des Austernseitlings und des Samtfußrüblings festgestellt.
Diese Pilze siedeln sich in der Regel nur an abgestorbenem Holz an.
Sie müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
In der Schornau in Höhe der Kleingartenanlage
4 Platanen, Stammdurchmesser 110 – 130 cm
Die Bäume sind von Unbekannten angebohrt und mit einer unbekannten Flüssigkeit vergiftet
worden. Sie müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Stadt Bochum
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Vorlage Nr. 20122523
Maßnahmen an allgemeinen Liegenschaften
Alte Wittener Str. 15 und 17
2 Birken, Stammdurchmesser 35 - 40 cm
Beide Bäume weisen Morschungen und Kronenschäden auf.
Um Schäden zu vermeiden müssen die Bäume im Winter 2012 / 2013 gefällt werden.
Liegenschaft bei dem Haus Ovelacker Str. 14
Hainbuchen, Stammdurchmesser 30 - 50 cm
Die Bäume stehen direkt an einer Garagenwand des o.g. Grundstücks.
Um Schäden an den Garagen zu vermeiden müssen die Bäume im Winter 2012 / 2013
gefällt werden.
Liegenschaftsfläche Hasenkampstraße, zwischen Sportplatz und Hasenkampstraße 9
4 Eschen, Stammdurchmesser 40 - 60 cm
Die Eschen stehen auf der Böschung zwischen dem Sportplatz Hasenkampstraße und dem
Privatgrundstück Hasenkampstraße 9, direkt angrenzend an die Grenze zum
Privatgrundstück. In der Vergangenheit ist es mehrfach - auch bei Windstille - zu
Astabbrüchen z.T. im Starkholzbereich gekommen.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Eschen gefällt werden.
Liegenschaftsfläche angrenzend Uevelgönne 2 / 4
5 Pappeln, Stammdurchmesser je 30 - 40 cm
6 Pappeln, Stammdurchmesser je 50 - 60 cm
1 Pappel, Stammdurchmesser je 80 - 90 cm
1 Birke, Stammdurchmesser je 30 - 40 cm
Die Pappeln stehen auf der Liegenschaftsfläche angrenzend Uevelgönne 2 und 4. Aufgrund
ihres Alters, vorhandener Schäden und des erhöhten Trockenholzaufkommens sind die
Pappeln in der Stand- und Bruchsicherheit gefährdet. In der Vergangenheit ist es bereits auch bei Windstille - zu Astbrüchen gekommen. Eine Pappel ist bereits umgestürzt.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit müssen die Pappeln gefällt werden.
Lärmschutzwall Grabelohstr. zu den Häusern Am Glockenturm
50 Laubbäume, Stammdurchmesser 10 - 50 cm
Die Bäume stehen entlang einer Böschung und beeinträchtigen in massiver Weise die
Anwohner der Straße Am Glockenturm.
Die Bäume stehen so eng, dass sie sich gegenseitig aufgrund der fehlenden Freistellung in
ihrem gesunden Wachstum behindern.
Einige Bäume weisen Morschungen, Zwieselbildung und starke Neigung zu den
Privatgrundstücken auf.
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Maßnahmen an Objekten der Zentralen Dienste
ZD Objekt Glockengarten 32-34
1 Pappel; Stammdurchmesser 60 cm
1 Ahorn; Stammdurchmesser 50 cm
Die Pappel weist einen Totholzanteil von ca. 30 % auf. Der Baum steht in unmittelbarer
Nähe des Weges der DKG Glockengarten. Der Weg ist stark frequentiert. Teilweise sind
Äste herausgebrochen. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich aufrecht erhalten zu
können muss die Pappel gefällt werden.
Der Ahorn weist einen Trockenholzanteil von ca. 40 % auf. Der Baum steht in unmittelbarer
Nähe des Weges der DKG Glockengarten. Der Weg ist stark frequentiert. Um die
Verkehrssicherheit in diesem Bereich aufrecht erhalten zu können muss der Ahorn gefällt
werden.
Alle Baumfällungen werden mindestens 14 Tage vor Arbeitsdurchführung im Internet
veröffentlicht.