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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (25 02) Vorlage Nr. 20130024 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Rates am 13.09.2012 und 13.12.2012 Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2011 Bezeichnung der Vorlage Stadtquartier Viktoriastraße und Gerichtsviertel am Ostring Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Sitzungstermin akt. Beratung 06.02.2013 14.02.2013 Anlagen Wortlaut Die CDU-Fraktion, Herr Mitschke, stellte am 13.12.2012 im Rat eine Anfrage mit Bezug auf die Anfrage Nr. 20111735 am 13.07.2011 im HFA und die Anfrage Nr. 20121949 am 13.09.2012 im Rat. Die Fragen lauten: Fragen aus der Anfrage Nr. 20111735 am 13.07.2011 im HFA: Wie ist der aktuelle Zeit- und Maßnahmenplan für die Projekte Nachfolgenutzung Justizgelände und neues Gerichtsviertel am Ostring? Es besteht der Eindruck, dass Verzögerungen eingetreten sind oder eintreten, und hätten gern gewusst, auch damit wir uns entsprechend vorbereiten können, wann mit Vorlagen zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs zu rechnen ist. Fragen aus der Anfrage Nr. 20121949 am 13.09.2012 im Rat: Sind in den Grundstücksverträgen (Ostring) Vereinbarungen mit dem Land/BLB, der die zeitliche Abwicklung geplant hat, getroffen worden ggf. welche? Gibt es anderweitige verbindliche Festlegungen des Landes/BLB auf der Zeitschiene, ggf. welche? Wann soll die Ausschreibung für die Investoren erfolgen? Wie sieht der aktuelle Zeit- und Maßnahmeplan detailliert aus? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (25 02) Vorlage Nr. 20130024 Obwohl die Themen in der Folge in verschiedenen Gremien ausführlich behandelt wurden folgt zur besseren Übersicht eine zusammenfassende Darstellung der bisherigen Ergebnisse und des weiteren Ablaufs der Maßnahmen. A) Zum Gerichtsviertel am Ostring: Eine umfangreiche Darstellung des Sachstands beim Gerichtsviertel am Ostring sowie alle Regelungen des städtebaulichen Vertrages zwischen den Beteiligten sind von der Verwaltung mit den Vorlagen 20111830 und 20111831 (im Haupt- und Finanzausschuss am 21.09.11 und im Rat am 29.09.11) vorgelegt worden. In allen Gremien wurden die Vorlagen umfassend erläutert. Zeitliche Regelungen in dem städtebaulichen Vertrag beziehen sich auf die technische Infrastruktur. Der städtebauliche Vertrag wurde mit Datum vom 19.10.2011 von allen drei Vertragsparteien unterzeichnet. Gemäß § 4 Abs. 4 erfolgt die Verlegung des Bypasses durch die Stadt Bochum innerhalb von 5 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages. Diese Maßnahme ist bereits erledigt. In § 5 Abs. 2 verpflichtet sich die Stadt, den Hauptsammler im Frühjahr 2013 auf einer Länge von 170 m zu verlegen. In § 4 Abs. 3 ist festgelegt, dass der endgültige Ausbau der Planstraße 3 nach Fertigstellung der Rohbaumaßnahmen am Justizzentrum erfolgt. Weitere zeitliche Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Der erste Spatenstich für das neue Justizzentrum erfolgte am 12.11.2012. Nach Aussage des BLB ist mit der Fertigstellung Ende 2015 zu rechnen. B) Zum Einkaufs- und Dienstleistungsquartier Viktoriastraße (EDQV), jetzt genannt „Stadtquartier Viktoriastraße“: Die Vorgänge um das „Stadtquartier Viktoriastraße“ sind in mehreren Vorlagen umfassend erläutert worden: Nach Abschluss des Moderationsverfahrens mit dem Präsentationstermin Anfang April 2011 sind die Ergebnisse in der Vorlage „Sachstand Moderationsverfahren“, Mitteilung Nr. 20110547 am 16.02.2011 im AWIS und am 14.04.2011 in der Bezirksvertretung BochumMitte vorgestellt worden. Eine grundlegende Aufarbeitung der Vorgaben und die Darstellung der weiteren Entwicklungsschritte erfolgte im Rahmen der Vorlage Nr. 20111832 „Einzelhandels- und Dienstleistungsquartier an der Viktoriastraße – Grundsatzbeschluss zum Bieterverfahren mit städtebaulicher Konzeption“, die am 07.11.11 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte und am 08.11.11 im AWIS beraten wurde und Anfragen aus den Sitzungen des AWIS am 13.04.11 und am 25.05.11 beantwortete. Zum AWIS am 08.11.11 wurden weitere Änderungsanträge gestellt und mit Arbeitsaufträgen an die Verwaltung zur erneuten Beratung in den AWIS am 23.11.11 gegeben. Da zu dieser Sitzung noch eine Rückmeldung des BLB zur direkten Veräußerung des Justizgrundstücks an die Stadt Bochum ausstand, ist die ergänzte Vorlage als Vorlage Nr. 20111832/1 am 07.12.11 im HFA behandelt worden. Nach der nunmehr vorliegenden grundsätzlichen Festlegung der Voraussetzungen zum Bieterverfahren konnte in der Folge ein Managementbüro beauftragt und im Rahmen einer Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (25 02) Vorlage Nr. 20130024 Arbeitsgruppe aller Beteiligten die Grundzüge der Ausschreibung zum Bieterverfahren erarbeitet werden. In der Vorlage Nr. 20121300, Mitteilung der Verwaltung zum „Sachstand Ausschreibung zum Bieterverfahren mit städtebaulicher Konzeption“, wurde am 13.06.12 im AWIS und am 14.06.12 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte darüber berichtet, dass aufgrund von Umsetzungsproblemen des BLB beim Bau des Justizzentrums und internen Abstimmungsproblemen dort sich die Zeitschiene für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nach hinten verschieben muss. Im Rahmen der Erarbeitung des Investorenauswahlverfahrens mit städtebaulicher Konzeption stellte sich heraus, dass noch Änderungen am Grundsatzbeschluss notwendig waren, um eine gesetzeskonforme Ausschreibung fertig zu stellen. Diese sind in der Vorlage Nr. 20121955/1 am 05.12.12 im HFA beschlossen worden. Die dort beschriebene neue Zeitschiene sieht vor, dass nach Beschluss der Ausschreibung im Rat der Stadt Bochum die notwendige Zustimmung des Landtages NRW Anfang 2013 eingeholt wird. In der Folge wird das Investorenauswahlverfahren im Jahre 2013 durchgeführt. Im Weiteren ist für 2014 das Bebauungsplanverfahren, für 2015 die Planung und Genehmigung und für 2016 der Abriss der aufstehenden Gebäude nach Umzug der Justizeinrichtungen zum Ostring vorgesehen. Der Bau ist nach derzeitigem Stand für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen, was eine Eröffnung in 2019 bedeuten würde.