Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
42 (33 33 55
33)
Vorlage Nr. 20122610
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage von Herrn Vorberg zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2012
(Vorlage Nr. 20122540)
Bezeichnung der Vorlage
Untertarifliche Bezahlung beim Schauspielhaus Bochum - Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.02.2013
Anlagen
Wortlaut
Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2012 stellte die Fraktion DIE
LINKE. im Rat der Stadt Bochum folgende Anfrage:
Am 15.11.2012 wurden über den städtischen Emailverteiler zwei Ausschreibungen des
Schauspielhauses Bochum verschickt. Darin wurden zum einen Mitarbieter_innen für den
Einlass-/ Garderobendienst auf 400 €-Basis und zum anderen für die Theaterkasse auf 400
€-Basis oder Teil-/ Vollzeit gesucht. Alle Stellen sind befristet. Für die 400 €-Stellen wird ein
Stundenlohn von 7 € angeboten, für Teilzeit-/Vollzeit Theaterkasse TVÖD (Entgeltgruppe 6).
Der niedrigste Stundenlohn im TVÖD liegt nach Auskunft von ver.di bei 8,84 €. Die
Entgeltstufe 6 liegt für Berufsanfänger_innen bei ca. 12 €.
Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion:
1. Wie kann es sein, dass beim Schauspielhaus Bochum untertariflich bezahlte Stellen
ausgeschrieben werden?
2. Wie viele Mitarbeiter_innen des Schauspielhauses sind davon betroffen?
3. Wie viele 400 €-Jobs gibt es beim Schauspielhaus? Könnten sie in
sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitstellen umgewandelt werden?
4. Wird auch in anderen Bereichen der Stadt untertariflich bezahlt?
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Stadtamt
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Vorlage Nr. 20122610
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Beim Schauspielhaus werden keine untertariflich bezahlten Stellen ausgeschrieben. Der von
ver.di angegebene niedrigste Stundenlohn im TVöD in Höhe von 8,48 EUR ist eine
Bruttovergütung. Dass heißt, von diesen 8,48 EUR brutto werden ca. 20 %
Sozialversicherungsbeiträge (1,77 EUR) und zusätzlich 4 % VBL-Beiträge (0,34 EUR)
abgezogen, so dass der niedrigste Stundenlohn im TVöD 6,73 EUR netto beträgt.
Bei 400-Euro-Kräften fallen keine Sozialversicherungsbeiträge sowie VBL-Beiträge an, so
dass die Stundenvergütung in Höhe von 7,00 EUR ein Nettobetrag darstellt und die gezahlte
Stundenvergütung somit 0,27 EUR über dem tariflichen Nettolohn liegt.
Weiterhin ist bei den Stellen für die Theaterkasse zwischen den Teilzeit-/ Vollzeit- und
Aushilfsstellen zu unterscheiden. Die Aushilfsstellen sind saisonal bedingt befristete Stellen.
Sie werden für den Beginn des Vorverkaufs benötigt, da in der ersten Woche nach
Verteilung des Spielplans die meisten Umsätze erzielt werden. Der Einsatz erfolgt
stundenweise nach Bedarf und nur für die ersten Tage des Vorverkaufs, da danach kein
Bedarf mehr besteht. Außerdem werden Aushilfskräfte nur im Telefonverkauf eingesetzt,
dass heißt, sie haben keinen „Geldverkehr“, müssen keine Tagesabrechnung erstellen ,
keine Statistiken etc.
Zu Frage 2:
Der Einsatz von 400-Euro-Aushilfen erfolgt – neben den oben genannten Telefonaushilfen
an der Theaterkasse – überwiegend im Bereich Einlass- und Garderobendienst. Dieser
Bereich ist aufgrund der Spielzeit, des Spielplans und der einzelnen Produktionen (je nach
Länge der Stücke – mit oder ohne Pause) saisonal sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund
beschäftigt das Schauspielhaus in diesem Bereich überwiegend studentische Aushilfen, die
in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen einsatzbereit sind. Auch hier
erfolgt der Einsatz stundenweise nach Bedarf.
Zurzeit beschäftigt das Schauspielhaus im Bereich Einlass- und Garderobendienst 26
Aushilfen und im Bereich Theaterkasse 3 Aushilfen. Die Anzahl der Aushilfen im Bereich
Einlass- und Garderobendienst wird sich ab März verringern, da in der Zeit von Dezember
bis Februar aufgrund der vielen Vorstellungen des Weihnachtsmärchens saisonal
erheblicher Mehrbedarf besteht.
Zu Frage 3:
Da die Aushilfsstellen sehr stark saisonal bedingt sind (Theaterkasse: Beginn des
Vorverkaufs, Einlass- und Garderobendienst: Spielzeit, Spielplan, Produktionen), ist eine
Umwandlung
in
Teiloder
Vollzeitstellen
aufgrund
fehlender,
dauerhafter
Beschäftigungsmöglichkeiten nicht realisierbar sowie wirtschaftlich nicht sinnvoll und nicht
finanzierbar. Zudem sind die meisten Aushilfen, wie bereits erwähnt, Studentinnen oder
Studenten, die mit diesen Jobs ihr Studium finanzieren und somit keine Dauerbeschäftigung
bzw. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben.
Zu Frage 4:
Das Personal- und Organisationsamt teilt zu dieser Frage mit, dass in der Stadtverwaltung
Bochum keine untertarifliche Bezahlung erfolgt.
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