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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 42 (33 33 55 33) Vorlage Nr. 20122610 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage von Herrn Vorberg zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2012 (Vorlage Nr. 20122540) Bezeichnung der Vorlage Untertarifliche Bezahlung beim Schauspielhaus Bochum - Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 06.02.2013 Anlagen Wortlaut Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2012 stellte die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum folgende Anfrage: Am 15.11.2012 wurden über den städtischen Emailverteiler zwei Ausschreibungen des Schauspielhauses Bochum verschickt. Darin wurden zum einen Mitarbieter_innen für den Einlass-/ Garderobendienst auf 400 €-Basis und zum anderen für die Theaterkasse auf 400 €-Basis oder Teil-/ Vollzeit gesucht. Alle Stellen sind befristet. Für die 400 €-Stellen wird ein Stundenlohn von 7 € angeboten, für Teilzeit-/Vollzeit Theaterkasse TVÖD (Entgeltgruppe 6). Der niedrigste Stundenlohn im TVÖD liegt nach Auskunft von ver.di bei 8,84 €. Die Entgeltstufe 6 liegt für Berufsanfänger_innen bei ca. 12 €. Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion: 1. Wie kann es sein, dass beim Schauspielhaus Bochum untertariflich bezahlte Stellen ausgeschrieben werden? 2. Wie viele Mitarbeiter_innen des Schauspielhauses sind davon betroffen? 3. Wie viele 400 €-Jobs gibt es beim Schauspielhaus? Könnten sie in sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitstellen umgewandelt werden? 4. Wird auch in anderen Bereichen der Stadt untertariflich bezahlt? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 42 (33 33 55 33) Vorlage Nr. 20122610 Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Beim Schauspielhaus werden keine untertariflich bezahlten Stellen ausgeschrieben. Der von ver.di angegebene niedrigste Stundenlohn im TVöD in Höhe von 8,48 EUR ist eine Bruttovergütung. Dass heißt, von diesen 8,48 EUR brutto werden ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge (1,77 EUR) und zusätzlich 4 % VBL-Beiträge (0,34 EUR) abgezogen, so dass der niedrigste Stundenlohn im TVöD 6,73 EUR netto beträgt. Bei 400-Euro-Kräften fallen keine Sozialversicherungsbeiträge sowie VBL-Beiträge an, so dass die Stundenvergütung in Höhe von 7,00 EUR ein Nettobetrag darstellt und die gezahlte Stundenvergütung somit 0,27 EUR über dem tariflichen Nettolohn liegt. Weiterhin ist bei den Stellen für die Theaterkasse zwischen den Teilzeit-/ Vollzeit- und Aushilfsstellen zu unterscheiden. Die Aushilfsstellen sind saisonal bedingt befristete Stellen. Sie werden für den Beginn des Vorverkaufs benötigt, da in der ersten Woche nach Verteilung des Spielplans die meisten Umsätze erzielt werden. Der Einsatz erfolgt stundenweise nach Bedarf und nur für die ersten Tage des Vorverkaufs, da danach kein Bedarf mehr besteht. Außerdem werden Aushilfskräfte nur im Telefonverkauf eingesetzt, dass heißt, sie haben keinen „Geldverkehr“, müssen keine Tagesabrechnung erstellen , keine Statistiken etc. Zu Frage 2: Der Einsatz von 400-Euro-Aushilfen erfolgt – neben den oben genannten Telefonaushilfen an der Theaterkasse – überwiegend im Bereich Einlass- und Garderobendienst. Dieser Bereich ist aufgrund der Spielzeit, des Spielplans und der einzelnen Produktionen (je nach Länge der Stücke – mit oder ohne Pause) saisonal sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund beschäftigt das Schauspielhaus in diesem Bereich überwiegend studentische Aushilfen, die in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen einsatzbereit sind. Auch hier erfolgt der Einsatz stundenweise nach Bedarf. Zurzeit beschäftigt das Schauspielhaus im Bereich Einlass- und Garderobendienst 26 Aushilfen und im Bereich Theaterkasse 3 Aushilfen. Die Anzahl der Aushilfen im Bereich Einlass- und Garderobendienst wird sich ab März verringern, da in der Zeit von Dezember bis Februar aufgrund der vielen Vorstellungen des Weihnachtsmärchens saisonal erheblicher Mehrbedarf besteht. Zu Frage 3: Da die Aushilfsstellen sehr stark saisonal bedingt sind (Theaterkasse: Beginn des Vorverkaufs, Einlass- und Garderobendienst: Spielzeit, Spielplan, Produktionen), ist eine Umwandlung in Teiloder Vollzeitstellen aufgrund fehlender, dauerhafter Beschäftigungsmöglichkeiten nicht realisierbar sowie wirtschaftlich nicht sinnvoll und nicht finanzierbar. Zudem sind die meisten Aushilfen, wie bereits erwähnt, Studentinnen oder Studenten, die mit diesen Jobs ihr Studium finanzieren und somit keine Dauerbeschäftigung bzw. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Zu Frage 4: Das Personal- und Organisationsamt teilt zu dieser Frage mit, dass in der Stadtverwaltung Bochum keine untertarifliche Bezahlung erfolgt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 Vorlage Nr. 20122610 Stadtamt 42 (33 33 55 33) TOP/akt. Beratung