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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 (4430) Vorlage Nr. 20122759 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2012 / Vorlage-Nr. 20122332 Bezeichnung der Vorlage "Suppenküche" - Gebäude an der Arndtstraße Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Haupt- und Finanzausschuss Anlagen Wortlaut In der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2012 wurde folgende Anfrage gestellt: Herr Horneck trägt folgenden Sachverhalt vor: Das städtische Gebäude Arndtstraße 19, in dem unter anderem die Suppenküche untergebracht ist, befindet sich seit vielen Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Bereits im November 2007 war das negative Erscheinungsbild des Gebäudes Anlass für eine Anfrage der CDU im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke. Mittlerweile hat der schlechte Zustand zu einer Gefahrensituation für die Mieter geführt, so dass unserem Wissen nach ein Ersatzstandort für die Suppenküche gesucht wird. Eine Sanierung hat begonnen. Die CDU-Fraktion fragt an: 1. Was hat die Verwaltung getan, um dem seit mindestens fünf Jahren bekannten Sanierungsbedarf zu entsprechen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 (4430) Vorlage Nr. 20122759 Antwort der Verwaltung: Bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit der Bochumer Suppenküche e.V. im Jahre 1999 wurde für die Stadt Bochum ein Sonderkündigungsrecht in den Mietvertrag aufgenommen explizit mit dem Hinweis auf eine von der Stadt Bochum beabsichtigte Vermarktung des Gebäudes. Die Verwaltung ging bereits damals davon aus, dass nach Auszug der zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch in dem Gebäude befindlichen Dienststelle des Jugendamtes eine grundlegende Sanierung des Gebäudes wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht in Betracht kommt. Diese Einschätzung wurde bestätigt durch eine Kostenschätzung im Jahre 2004. In diesem Jahr wurde der Sanierungsbedarf aufgrund der damals bekannten Gebäudesituation auf Basis der seinerzeit gültigen Preise mit rd. 400.000,-- Euro geschätzt. Im Laufe des Jahres 2006 wurde die Dienststelle des Jugendamtes in ein anderes Gebäude verlagert. Die weiterhin anhaltende Nutzung von Teilen des Gebäudes durch die Bochumer Suppenküche e.V. erwies sich in der Folgezeit als Vermarktungshindernis, so dass zunächst versucht wurde, das Gebäude an die Bochumer Suppenküche e.V. zu veräußern (siehe auch unten Antwort zu Frage 2). Die Gebäude, die derzeit aus Kostengründen nicht saniert werden können, werden im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung betriebsfähig gehalten, soweit der Gesamtzustand des Gebäudes dies zulässt. Dies gilt auch für das Gebäude Arndtstr. 19. Im Rahmen der Beseitigung eines aufgetretenen Wasserschadens Anfang 2012 musste zur Abklärung des Schadenumfanges großflächig die Innenverkleidung der Räume im Dachgeschoss entfernt werden. Erst bei dieser Inaugenscheinnahme konnte der bis dahin nicht sichtbare Gesamtschaden festgestellt werden. 2. Warum ist nicht schon vor Eintritt eines akuten Ersatzstandort für die Suppenküche gesucht worden? Gefahrenzustandes ein Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat sich im Zeitraum von etwa Mitte des Jahres 2008 bis Oktober 2009 gemeinsam mit der Suppenküche e.V. darum bemüht, ihr das Gebäude Arndtstr. 19 dauerhaft in Form eines Erbbaurechts oder zum Kauf zur Verfügung zu stellen (siehe auch Vorlage 20080625 aus der Sitzung vom 15.4.2008 und Niederschrift zu TOP 11.7 der Sitzung vom 05.11.2008 des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke). In den intensiven Gesprächen stellte sich dann jedoch im Oktober 2009 heraus, dass der Träger finanziell nicht in der Lage ist, ein derart großes und sanierungsbedürftiges Gebäude dauerhaft selbst zu übernehmen. In der Folge wurde dann bis zum April 2012 intensiv nach einem Ersatzstandort gesucht, der den besonderen Ansprüchen an eine derartige Einrichtung (u.a. fußläufige Erreichbarkeit innerhalb des Innenstadtrings zur Mobilisierung der Nutzer) gerecht wird. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 (4430) Vorlage Nr. 20122759 3. Mit welchem Aufwand ist die Sanierung verbunden? Antwort der Verwaltung: Aufgrund des festgestellten Schadensbildes ist aufgrund der Erfahrung mit ähnlichen Maßnahmen mit einem Kostenaufwand in Höhe von rd. 700.000,-- Euro zu rechnen. 4. Welcher Wertverlust ist mit dem "verfallen lassen" des Gebäudes in zentraler Lage in der Innenstadt verbunden und zu welchem Ergebnis kommt eine aktuelle Immobilienbewertung? Antwort der Verwaltung: Die für die seinerzeitigen Verhandlungen angefertigte Wertermittlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus dem Dezember 2008 lag für das insgesamt 552 m² große Grundstück bei einem Verkehrswert von rd. 233.000 EUR, wobei rd. 75.000 EUR auf den Gebäuderestwert entfielen. Eine aktualisierte Bewertung aus dem November 2012 ergab für die Immobilie einen Verkehrswert von rd. 150.000 EUR, wobei kein Gebäuderestwert mehr ermittelt werden konnte und ein um die benachbarte Feuerwehrzufahrt verkleinertes Grundstück von rd. 510 m² berücksichtigt wurde. Unter Berücksichtigung der leicht unterschiedlichen Grundstücksgrößen kann insoweit durch den Wegfall des Gebäuderestwerts ein Wertverlust in Höhe von 75.000 EUR angenommen werden. Der Buchwert der Immobilie wird auf 257.711 EUR beziffert (Stand der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009, abgefragt im August 2012), wobei auf das Gebäude ein Restwert von rd. 93.436 EUR entfällt. Umgerechnet auf die zum Verkauf angedachte Fläche von etwa 510 m² beträgt der Buchwert rd. 245.000 EUR. 5. Wird das Gebäude nun endlich veräußert, damit ein neuer Eigentümer den im städtischen Eigentum entstandenen städtebaulichen Missstand beseitigt? Antwort der Verwaltung: Es ist kurzfristig beabsichtigt, in der nächsten Sitzung der parlamentarischen Gremien den erforderlichen Grundsatzbeschluss zum Verkauf fassen zu lassen und die Immobilie anschließend öffentlich zu vermarkten.