Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 12 (4430)
Vorlage Nr. 20122759
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2012 /
Vorlage-Nr. 20122332
Bezeichnung der Vorlage
"Suppenküche" - Gebäude an der Arndtstraße
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Haupt- und Finanzausschuss
Anlagen
Wortlaut
In der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2012 wurde folgende
Anfrage gestellt:
Herr Horneck trägt folgenden Sachverhalt vor:
Das städtische Gebäude Arndtstraße 19, in dem unter anderem die Suppenküche untergebracht ist, befindet sich seit vielen Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Bereits
im November 2007 war das negative Erscheinungsbild des Gebäudes Anlass für eine
Anfrage der CDU im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke. Mittlerweile hat der
schlechte Zustand zu einer Gefahrensituation für die Mieter geführt, so dass unserem
Wissen nach ein Ersatzstandort für die Suppenküche gesucht wird. Eine Sanierung hat
begonnen.
Die CDU-Fraktion fragt an:
1.
Was hat die Verwaltung getan, um dem seit mindestens fünf Jahren bekannten
Sanierungsbedarf zu entsprechen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 12 (4430)
Vorlage Nr. 20122759
Antwort der Verwaltung:
Bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit der Bochumer Suppenküche e.V. im Jahre
1999 wurde für die Stadt Bochum ein Sonderkündigungsrecht in den Mietvertrag
aufgenommen explizit mit dem Hinweis auf eine von der Stadt Bochum beabsichtigte
Vermarktung des Gebäudes. Die Verwaltung ging bereits damals davon aus, dass nach
Auszug der zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch in dem Gebäude befindlichen Dienststelle
des Jugendamtes eine grundlegende Sanierung des Gebäudes wegen mangelnder
Wirtschaftlichkeit nicht in Betracht kommt. Diese Einschätzung wurde bestätigt durch eine
Kostenschätzung im Jahre 2004. In diesem Jahr wurde der Sanierungsbedarf aufgrund der
damals bekannten Gebäudesituation auf Basis der seinerzeit gültigen Preise mit rd.
400.000,-- Euro geschätzt.
Im Laufe des Jahres 2006 wurde die Dienststelle des Jugendamtes in ein anderes Gebäude
verlagert.
Die weiterhin anhaltende Nutzung von Teilen des Gebäudes durch die Bochumer
Suppenküche e.V. erwies sich in der Folgezeit als Vermarktungshindernis, so dass
zunächst versucht wurde, das Gebäude an die Bochumer Suppenküche e.V. zu veräußern
(siehe auch unten Antwort zu Frage 2).
Die Gebäude, die derzeit aus Kostengründen nicht saniert werden können, werden im
Rahmen der laufenden Bauunterhaltung betriebsfähig gehalten, soweit der Gesamtzustand
des Gebäudes dies zulässt. Dies gilt auch für das Gebäude Arndtstr. 19. Im Rahmen der
Beseitigung eines aufgetretenen Wasserschadens Anfang 2012 musste zur Abklärung des
Schadenumfanges großflächig die Innenverkleidung der Räume im Dachgeschoss entfernt
werden. Erst bei dieser Inaugenscheinnahme konnte der bis dahin nicht sichtbare
Gesamtschaden festgestellt werden.
2.
Warum ist nicht schon vor Eintritt eines akuten
Ersatzstandort für die Suppenküche gesucht worden?
Gefahrenzustandes
ein
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung hat sich im Zeitraum von etwa Mitte des Jahres 2008 bis Oktober 2009
gemeinsam mit der Suppenküche e.V. darum bemüht, ihr das Gebäude Arndtstr. 19
dauerhaft in Form eines Erbbaurechts oder zum Kauf zur Verfügung zu stellen (siehe auch
Vorlage 20080625 aus der Sitzung vom 15.4.2008 und Niederschrift zu TOP 11.7 der
Sitzung vom 05.11.2008 des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke).
In den intensiven Gesprächen stellte sich dann jedoch im Oktober 2009 heraus, dass der
Träger finanziell nicht in der Lage ist, ein derart großes und sanierungsbedürftiges Gebäude
dauerhaft selbst zu übernehmen.
In der Folge wurde dann bis zum April 2012 intensiv nach einem Ersatzstandort gesucht, der
den besonderen Ansprüchen an eine derartige Einrichtung (u.a. fußläufige Erreichbarkeit
innerhalb des Innenstadtrings zur Mobilisierung der Nutzer) gerecht wird.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 12 (4430)
Vorlage Nr. 20122759
3.
Mit welchem Aufwand ist die Sanierung verbunden?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des festgestellten Schadensbildes ist aufgrund der Erfahrung mit ähnlichen
Maßnahmen mit einem Kostenaufwand in Höhe von rd. 700.000,-- Euro zu rechnen.
4.
Welcher Wertverlust ist mit dem "verfallen lassen" des Gebäudes in zentraler Lage in
der Innenstadt verbunden und zu welchem Ergebnis kommt eine aktuelle Immobilienbewertung?
Antwort der Verwaltung:
Die für die seinerzeitigen Verhandlungen angefertigte Wertermittlung der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses aus dem Dezember 2008 lag für das insgesamt 552 m² große
Grundstück bei einem Verkehrswert von rd. 233.000 EUR, wobei rd. 75.000 EUR auf den
Gebäuderestwert entfielen.
Eine aktualisierte Bewertung aus dem November 2012 ergab für die Immobilie einen
Verkehrswert von rd. 150.000 EUR, wobei kein Gebäuderestwert mehr ermittelt werden
konnte und ein um die benachbarte Feuerwehrzufahrt verkleinertes Grundstück von rd. 510
m² berücksichtigt wurde.
Unter Berücksichtigung der leicht unterschiedlichen Grundstücksgrößen kann insoweit durch
den Wegfall des Gebäuderestwerts ein Wertverlust in Höhe von 75.000 EUR angenommen
werden.
Der Buchwert der Immobilie wird auf 257.711 EUR beziffert (Stand der Eröffnungsbilanz
zum 1.1.2009, abgefragt im August 2012), wobei auf das Gebäude ein Restwert von rd.
93.436 EUR entfällt. Umgerechnet auf die zum Verkauf angedachte Fläche von etwa 510 m²
beträgt der Buchwert rd. 245.000 EUR.
5.
Wird das Gebäude nun endlich veräußert, damit ein neuer Eigentümer den im städtischen Eigentum entstandenen städtebaulichen Missstand beseitigt?
Antwort der Verwaltung:
Es ist kurzfristig beabsichtigt, in der nächsten Sitzung der parlamentarischen Gremien den
erforderlichen Grundsatzbeschluss zum Verkauf fassen zu lassen und die Immobilie
anschließend öffentlich zu vermarkten.