Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2093) Cl. Vorlage Nr. 20130173 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Dezember 2012, TOP 5.1 Bezeichnung der Vorlage Befristetes Personal im Jobcenter Bochum Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 06.02.2013 Anlagen Wortlaut Im Jobcenter Bochum arbeiten 44 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Die Verträge laufen im Laufe des Jahres 2013 mit unterschiedlichen Fristen aus. Die Agentur für Arbeit hat sich festgelegt, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weiter zu beschäftigen, obwohl der Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften offensichtlich weiterhin besteht. Aus diesem Grund fragt die SPD-Ratsfraktion an, ob die Stadtverwaltung eine Möglichkeit sieht, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für zwei Jahre einzustellen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung zur Dauerbeschäftigung ergibt. Vorbemerkung Die Stadt Bochum hat in der Vergangenheit Beschäftigte der Agentur für Arbeit befristet oder unbefristet zur Stadt Bochum übernommen, weil die Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Agentur für Arbeit zentralen Restriktionen unterlagen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2093) Cl. Vorlage Nr. 20130173 Zum 01.01.2009 wurden 32 Beschäftigte von der Agentur für Arbeit übernommen und befristet für zwei Jahre mit einem Arbeitsvertrag durch die Stadt Bochum beschäftigt. Aufgrund von Vorgaben des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags im Jahr 2010 konnte die Agentur für Arbeit nicht - wie seinerzeit abgesprochen - “ihre” 32 Beschäftigten ab 01.01.2011 unbefristet übernehmen; sie hat außerdem weitere 14 befristet beschäftigte Kräfte nicht mehr weiter befristet einsetzen können. Auf Wunsch der Geschäftsführung der damaligen ARGE und mit Zustimmung der Bezirksregierung wurden ausnahmsweise von den 32 befristeten Beschäftigungsverhältnissen bei der Stadt Bochum 30 ab 01.01.2011 in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt. Außerdem wurden insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in 2010 bzw. 2011 befristet von der Stadt Bochum eingestellt. Ziel war es, nach dem Ende der Befristung wieder eine unbefristete Anstellung durch die Agentur für Arbeit zu erreichen. Tatsächlich wurden sieben Kräfte (ausgenommen ein Mitarbeiter aus in der Person liegenden Gründen) durch die Agentur für Arbeit unbefristet übernommen. Bereits damals wurde seitens der Stadt Bochum verdeutlicht, dass die Stadt Bochum nicht erneut in diesem Sinne Hilfestellung geben werde. In gemeinsamen Gesprächen zwischen der Stadt Bochum, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit Bochum und der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit konnte erreicht werden, dass weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fluktuation der Agentur für Arbeit Bochum eingeräumt werden. Seitens der Stadt Bochum sollte Fluktuation dazu genutzt werden, den Personalbestand der Stadt Bochum auf die ursprüngliche “Startaufstellung” für die ARGE von 247 Kräften zurückzuführen. Insgesamt sind aktuell zum Stichtag 01.01.2013 503 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Dies entspricht 479,95 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). 242 Beschäftigte mit 232 VZÄ werden vom Träger Agentur für Arbeit gestellt, 260 Beschäftigte mit 247,95 VZÄ sind Beschäftigte der Stadt Bochum. Hinzu kommen noch 18 Kräfte, die aus Gründen wie Dauererkrankung, Altersteilzeit usw. einen Besetzungsumfang von 0 haben. Die Herkunft ist genau hälftig Agentur für Arbeit und Stadt Bochum. Aktuelle Situation Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit haben bereits 2011 beschlossen, die Personalressourcen kontinuierlich an den regionalen und fachlichen Bedarfen auszurichten. Zusätzliche Einsparungen werden mit der Einführung der elektronischen Akte im SGB III-Bereich erwartet. Die Bundesagentur für Arbeit geht bundesweit von einem Abbau der Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfang von 17.000 Vollzeitstellen bis zum Jahr 2015 aus. Vor diesem Hintergrund sind nach Weisung der Bundesagentur für Arbeit Entfristungen und (unbefristete) externe Einstellungen sowohl bei den Agenturen für Arbeit als auch bei den Jobcentern in den kommenden Jahren ausgeschlossen. Dauerhafte Stellenbesetzungen in beiden Rechtsbereichen sind nur noch durch Statusbewerber aus dem Personalüberhang oder durch Nachwuchskräfte möglich. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2093) Cl. Vorlage Nr. 20130173 Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bochum hat in einem Informationsgespräch am 05.12.2012 deutlich gemacht, dass alle befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Jobcenter im Jahr 2013 auslaufen müssen. Betroffen von der zentralen Weisung sind 41 Beschäftigte der Agentur für Arbeit Bochum, deren Verträge im Jahr 2013 zu unterschiedlichen Zeitpunkten - beginnend am 31.01.2013 - auslaufen. Befristungssituation Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Das gilt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nach Ablauf der zwei Jahre ist zu entscheiden, die Beschäftigten unbefristet zu übernehmen oder die Verträge auslaufen zu lassen. 2009 hat die Stadt Bochum im Anschluss an eine befristete zweijährige Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit Bochum 32 Beschäftigungsverhältnisse sachgrundlos für die Dauer von zwei Jahren befristet übernommen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt gab es rechtliche Bedenken, dass mit dieser Vorgehensweise das Teilzeit- und Befristungsgesetz rechtsmissbräuchlich ausgelegt würde. Letztlich konnte diese Rechtsfrage offen bleiben, weil die Stadt im Anschluss in diesen Fällen mit Zustimmung der Bezirksregierung ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis begründet hat. Mit Urteil vom 09.03.2012 hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass mehrere juristische Personen, die dauerhaft zur Führung eines gemeinsamen Betriebes oder einer gemeinsamen öffentlichen Einrichtung verbunden sind, als derselbe Arbeitgeber im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG anzusehen sind. In dem entschiedenen Fall war ein befristetes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit anschließend ebenfalls sachgrundlos befristet bei einem kommunalen Anstellungsträger fortgesetzt worden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ist die Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. Eine befristete sachgrundlose Einstellung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Stadt Bochum ist nach der vorliegenden Gerichtsentscheidung rechtlich nicht als zulässig anzusehen. Die Anfrage ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von Herrn Mitschke um folgende Frage ergänzt worden: “Gibt es in der Verwaltung unter Berücksichtigung des HSK einen wie begründeten Personalbedarf?” Die Übernahme von Personal von der Agentur für Arbeit stellt eine externe Einstellung dar. Externe Einstellungen in den Berufsgruppen des gehobenen und mittleren nichttechnischen Dienstes - um diese Berufsgruppen handelt es sich hier - hat die Stadt Bochum generell ausgeschlossen, weil hier nach wie vor ausgebildet wird. Dabei ist es Ziel, die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, um den Ausbildungsbedarf dauerhaft sichern zu können. Externe Einstellungen mussten zuletzt - ausnahmsweise - in der Sondersituation der Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2093) Cl. Vorlage Nr. 20130173 Einführung des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels vorgenommen werden. Hier lagen die Personalbedarfe deutlich über den von der Bundesregierung geschätzten (und finanzierten) Zahlen. Da diese erheblichen zusätzlichen Personalbedarfe im Vorfeld nicht erkennbar waren, konnten sie auch nicht in der Personalprognose für die Ausbildung von Nachwuchskräften berücksichtigt werden. HSK-Maßnahmen, die diese beiden Berufsgruppen betreffen, können unproblematisch (durch Austritte oder Umsetzungen) umgesetzt werden. Kurzfristig ist bei diesen beiden Berufsgruppen kein weitergehender Bedarf erkennbar.