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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.12.14, 12:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:01

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 (8230) Vorlage Nr. 20122743 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage vom 07.11.2012 Nr. 35.5.5, Vorlage Nr. 20122070 Bezeichnung der Vorlage Autobahnwegweisung am Nordring Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Anlagen Wortlaut Anfrage: 1. Um welche einschlägigen Vorschriften handelt es sich? Welche weiteren Beschilderungsarten sind nach den Vorschriften möglich? Dabei ist davon auszugehen, dass die Autos in zunehmendem Maße mit Navigationsgeräten ausgestattet sind und Autofahrer im Allgemeinen gute Straßenkarten zur Verfügung haben. 2. Wo befinden sich in Bochum noch derartige Schilderbäume wie am Nordring? 3. Welche Ämter wurden an der Wahl der o.g. Schilderbäume beteiligt? Waren politische Gremien in den Entscheidungsprozeß eingebunden? Wenn ja, welche? 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für solche Schilderbäume? Welcher Kostenstelle werden die betr. Kosten angelastet? 5. Welche Krankenhäuser sind gemeint? In der Nähe befindet sich nur eins. 6. Es ist außerdem von Museen die Rede. Welche Museen sollen das sein? Teilen Sie die Meinung, dass das Bergbaumuseum verkehrsmäßig zur Herner Str. hin orientiert und Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 (8230) Vorlage Nr. 20122743 das Kunstmuseum verkehrsbezogen überregional kein so bedeutsames Ziel ist? 7. Kortumstraße (30er Zone) und Bergstraße sind im Grunde nur Straßen von innerörtlicher Bedeutung. Wie bewertet die Verwaltung diese Straßen? 8. Wer definiert die Ziele nach Bedeutsamkeit? Sieht die Verwaltung Ziele wie z.B. Schauspielhaus, Jahrhunderthalle, Bermudaviertel als nicht so bedeutsam an? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die einschlägigen Vorschriften für die Wegweisung sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung und die Richtlinien für wegweisende Beschilderung 2000 (RWB 2000). Die Art der Beschilderung ist in den o.g. Vorschriften abschließend geregelt und wurde im Stadtgebiet so umgesetzt. Dabei wird auf Nah- und Fernziele hingewiesen. Technische Möglichkeiten zur Navigation bleiben bei der Beschilderung unberücksichtigt. Zu Frage 2: Wegweisungsstandorte finden sich an fast allen Knotenpunkten des Vorbehaltsnetzes. Zu Frage 3: Durch die Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) werden die Zielangaben angeordnet. Die Ausführung der Beschilderung erfolgt durch den Träger der Straßenbaulast (Tiefbauamt bzw. bei Landesstraßen der Landesbetrieb Straßen NRW). Bei Beschilderungsmaßnahmen handelt es sich um laufende Geschäfte der Verwaltung, die im Verantwortungsbereich der Oberbürgermeisterin wahrgenommen werden. Zu Frage 4: Für die in Rede stehende Wegweisung am Nordring wurden für das Fundament und die Tragkonstruktion 1.500 Euro und die Schilder 1.000 Euro veranschlagt. In der Regel erfolgt die Finanzierung im Rahmen von Neubaumaßnahmen. Zu den Fragen 5, 6 und 7: Gemeint sind alle Verkehrserzeuger im Stadtparkviertel. Dadurch findet sich an allen Zuund Abfahrten auch ortsunkundiger Verkehr. Zu Frage 8: Für die Wegweisung sind innerörtliche Ziele dann bedeutsam, wenn mit erheblichem ortsfremden Verkehr zu rechnen ist. Für die Jahrhunderthalle und das Schauspielhaus wurden Wegweiser aufgestellt. Das Bermudaviertel wurde als Ziel in das Parkleitsystem aufgenommen.