Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.12.14, 12:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 (8230)
Vorlage Nr. 20122743
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage vom 07.11.2012 Nr. 35.5.5, Vorlage Nr. 20122070
Bezeichnung der Vorlage
Autobahnwegweisung am Nordring
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
1. Um welche einschlägigen Vorschriften handelt es sich?
Welche weiteren Beschilderungsarten sind nach den Vorschriften möglich?
Dabei ist davon auszugehen, dass die Autos in zunehmendem Maße mit
Navigationsgeräten ausgestattet sind und Autofahrer im Allgemeinen gute Straßenkarten
zur Verfügung haben.
2. Wo befinden sich in Bochum noch derartige Schilderbäume wie am Nordring?
3. Welche Ämter wurden an der Wahl der o.g. Schilderbäume beteiligt? Waren politische
Gremien in den Entscheidungsprozeß eingebunden? Wenn ja, welche?
4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für solche Schilderbäume? Welcher Kostenstelle
werden die betr. Kosten angelastet?
5. Welche Krankenhäuser sind gemeint? In der Nähe befindet sich nur eins.
6. Es ist außerdem von Museen die Rede. Welche Museen sollen das sein? Teilen Sie die
Meinung, dass das Bergbaumuseum verkehrsmäßig zur Herner Str. hin orientiert und
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das Kunstmuseum verkehrsbezogen überregional kein so bedeutsames Ziel ist?
7. Kortumstraße (30er Zone) und Bergstraße sind im Grunde nur Straßen von innerörtlicher
Bedeutung. Wie bewertet die Verwaltung diese Straßen?
8. Wer definiert die Ziele nach Bedeutsamkeit? Sieht die Verwaltung Ziele wie z.B.
Schauspielhaus, Jahrhunderthalle, Bermudaviertel als nicht so bedeutsam an?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Die einschlägigen Vorschriften für die Wegweisung sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung und die Richtlinien für wegweisende
Beschilderung 2000 (RWB 2000). Die Art der Beschilderung ist in den o.g. Vorschriften
abschließend geregelt und wurde im Stadtgebiet so umgesetzt. Dabei wird auf Nah- und
Fernziele hingewiesen. Technische Möglichkeiten zur Navigation bleiben bei der
Beschilderung unberücksichtigt.
Zu Frage 2:
Wegweisungsstandorte finden sich an fast allen Knotenpunkten des Vorbehaltsnetzes.
Zu Frage 3:
Durch die Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) werden die Zielangaben
angeordnet. Die Ausführung der Beschilderung erfolgt durch den Träger der Straßenbaulast
(Tiefbauamt bzw. bei Landesstraßen der Landesbetrieb Straßen NRW).
Bei Beschilderungsmaßnahmen handelt es sich um laufende Geschäfte der Verwaltung, die
im Verantwortungsbereich der Oberbürgermeisterin wahrgenommen werden.
Zu Frage 4:
Für die in Rede stehende Wegweisung am Nordring wurden für das Fundament und die
Tragkonstruktion 1.500 Euro und die Schilder 1.000 Euro veranschlagt. In der Regel erfolgt
die Finanzierung im Rahmen von Neubaumaßnahmen.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Gemeint sind alle Verkehrserzeuger im Stadtparkviertel. Dadurch findet sich an allen Zuund Abfahrten auch ortsunkundiger Verkehr.
Zu Frage 8:
Für die Wegweisung sind innerörtliche Ziele dann bedeutsam, wenn mit erheblichem
ortsfremden Verkehr zu rechnen ist. Für die Jahrhunderthalle und das Schauspielhaus
wurden Wegweiser aufgestellt. Das Bermudaviertel wurde als Ziel in das Parkleitsystem
aufgenommen.