Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Änderungsantrag Gebührenpolitik.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
14. Februar 2013
Ergänzungsantrag zur Sitzung des Rates
am 14. Februar 2013
TOP 2. 4
Gebührenpolitik
Für gerechte und günstige Gebühren
Die CDU Fraktion hat bereits durch eine Anfrage im November letzten Jahres die
Debatte um die Gebührensatzungen angestoßen und deutlich gemacht, dass die
Spirale der ständig steigenden Gebühren durchbrochen werden muss.
Da die Anfrage der CDU von November 2012 noch nicht beantwortet worden ist und
der Antrag der Koalition nicht alle aus Sicht der CDU-Ratsfraktion wichtigen Aspekte
anspricht, die für eine Gesamtbeurteilung von Gebührensatzungen notwendig sind,
beantragen wir folgende Ergänzungen:
1. Ziel aller Überlegungen ist eine möglichst langfristige Gebührenstabilität, ggf.
sogar Gebührensenkungen.
2. Es gilt der Grundsatz gerechter und günstiger Gebühren im Rahmen der
rechtlichen Vorgaben.
3. Die Kosten sind so transparent wie möglich darzustellen und für jede einzelne
Teilleistung zu ermitteln.
4. Die Verwaltung wird daher die Gebühren der Nachbarstädte und deren Rahmenbedingen zu jeder Satzungsänderung vorlegen.
5. Die Verwaltung prüft, welche Gebührensenkungen durch Ausnutzung von
Synergien zwischen Ämtern untereinander und im Verhältnis zu Beteiligungsgesellschaften möglich sind.
6. Die Verwaltung wird alternative Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn das
Ziel der Gebührenstabilität nicht erreichbar ist.
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
7. Zu ermitteln ist, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner welche Leistungen
in Anspruch nehmen und in Anspruch nehmen können.
8. Gebühren können nur dann in voller Höhe erhoben werden, wenn die entsprechenden Leistungen ordnungsgemäß erbracht und die Anlagen (z.B. Marktplätze, Kante-zu-Kante-Reinigung) in einem ordnungsgemäßen Zustand sind.
9. Die Standards städtischer Leistungen sind bei den gebührenrelevanten Handlungen in gleicher Weise auf den Prüfstand zu stellen wie bei den Leistungen
des allgemeinen Haushalts im Rahmen der Beratungskooperation geschehen.
Ziel ist es, dadurch Spielräume für die Stabilität der Gebühren zu gewinnen.
Auch hier gilt der Grundsatz der größtmöglichen Transparenz.
10. Die Gebührensatzungen sind einwohnerfreundlicher zu gestalten. Es muss
deutlich werden, dass die Satzung einen Anspruch auf bestimmte Leistungen
gibt und eine Nichterbringung der Leistung automatisch zur Gebührenreduzierung Anlass gibt.
11. Die Gebührensatzungen sollen zwischen Grundleistungen, die regelmäßig von
allen Einwohnerinnen und Einwohnern in Anspruch genommen werden und
Zusatzleistungen, die nur manche Einwohner benötigen und beanspruchen,
unterscheiden.
Begründung:
Die CDU Fraktion hat sich stets kritisch mit den Gebührensatzungen auseinandergesetzt wie nahezu alle Oppositionsfraktionen. Dies hat die CDU-Fraktion u.a. durch die
Ablehnung der diesjährigen Friedhofsgebührensatzung deutlich gemacht.
Die hohen Gebühren bekommen die Bürgerinnen und Bürger über die Nebenkostenabrechnung zur Miete deutlich zu spüren und belasten sie ganz erheblich.
Wenn nun auch die Koalition beginnt, die Satzungen kritisch zu bewerten, so ist dies
zu begrüßen; jedenfalls dann, wenn nicht nur Fragen gestellt sondern auch Konsequenzen gezogen werden. Aus diesem Grund schlägt die CDU-Fraktion mit ihrem
Antrag konkrete Vorgaben für die zukünftigen Gebührenkalkulationen und Gebührensatzungen vor.
Lothar Gräfingholt
Ratsmitglied
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de