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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20122752 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Niederschrift zur 27. Sitzung des Rates vom 08. November 2012 – Vorlagen-Nr. 20122015 Bezeichnung der Vorlage Datenschutz und Melderegisterauskünfte Beratungsfolge Sitzungstermin Rat Anlagen Wortlaut 4.3 Datenschutz und Melderegisterauskünfte In den letzten Monaten ist in der Presse und Öffentlichkeit über einzelne Regelungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes (MRRG) diskutiert worden, wonach Melderegisterauskünfte von Städten und Gemeinden nach §§ 21 und 22 BRRG auch zu Werbezwecken und an Adressbuchverlage erteilt werden dürfen. In NRW erfolge das auch auf der Grundlage der §§ 34 und 35 des LandesMeldegesetzes NRW und der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes; einige Städte und Gemeinden hätten in der Vergangenheit durch solche Melderegisterauskünfte erhebliche finanzielle Einnahmen erzielt. Dagegen werden Bedenken von Datenschutzbeauftragten und aus der Bevölkerung geltend gemacht, es sei jedenfalls verstärkt darauf zu achten, dass bei einer Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen der Datenschutz und das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" nicht verletzt würden. Die Bürger sollten auch verstärkt über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. akt. Beratung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20122752 Derzeit wird ein Entwurf für ein neues Melderecht auf Bundesebene erarbeitet. Ziel ist dabei eine Einwilligungslösung, bei der Bürger ihr Einverständnis zur Datenweitergabe erklären müssen. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an: 1. Wie viele einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift) - schriftlich und elektronisch - zu gewerblichen Zwecken an privatwirtschaftliche Unternehmen, auch Adressbuchverlage wurden in den vergangenen zwei Jahren erteilt? 2. Wie viele erweiterte Melderegisterauskünfte wurden nach § 35 Abs. 2 Meldegesetz NRW in den vergangenen zwei Jahren erteilt (frühere Namen, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Familienstand, Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbetag)? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Art der Unternehmen. 3. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen aus der Weitergabe solcher Daten an privatwirtschaftliche Unternehmen und/oder Adressbuchverlage in diesem Zeitraum? 4. Wurden auch Melderegisterauskünfte nach § 35 Abs. 3 Meldegesetz an Presse und Rundfunk erteilt? 5. Wie und wann werden die Bürger zuvor hingewiesen, dass sie der Weitergabe ihrer Daten an privatwirtschaftliche Unternehmen widersprechen können bzw. der Weitergabe an Adressbuchverlage nach § 35 Abs. 4 Satz 2 Meldegesetz ausdrücklich zustimmen müssen? 6. Wurde auch durch öffentliche Bekanntmachungen nach § 35 Abs. 6 Meldegesetz darauf hingewiesen? 7. Verfügt die Stadtverwaltung bereits über entsprechende Formulare zu Widerspruch und Einwilligung der Weitergabe von Personendaten? Wenn ja, wo sind diese zu finden? Antwort: Zu 1: Die Stadt Bochum erteilte im vergangenen Jahr 116.116 und im Jahr 2010 insgesamt 117.951 einfache Melderegisterauskünfte (MRA) an Behörden und Private. Dabei wird lediglich die Rechtmäßigkeit der Anfrage / Auskunft geprüft. Wie viele dieser MRA zu gewerblichen Zwecken an privatwirtschaftliche Unternehmen (auch Adressbuchverlage) erteilt wurden, kann nicht nachvollzogen werden. Hierüber wird keine Statistik geführt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20122752 Zu 2: Die Stadt Bochum erteilte im vergangenen Jahr 17 sowie im Jahr 2010 insgesamt 18 erweiterte Melderegisterauskünfte. Eine Aufschlüsselung nach Art des Unternehmens ist aufgrund fehlender Statistik nicht möglich. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es sich i. d. R. um beauftragte Inkassodienste sowie Rechtsanwälte zur Durchsetzung von Forderungen (rechtliches Interesse wurde durch Titel glaubhaft gemacht) handelte. Zu 3: Da nicht nachgehalten wird, wie viele Melderegisterauskünfte zu gewerblichen Zwecken an privatwirtschaftliche Unternehmen (auch Adressbuchverlage) erteilt werden, kann die Höhe der Gebühreneinnahmen für diesen Kreis nicht benannt werden. Zu 4: Voraussetzung für eine Melderegisterauskunft nach § 35 Abs. 3 MGNW ist die Einwilligung des Betroffenen. Da im Melderegister generell bei jedem Einwohner u. a. die Übermittlungssperre "Alters- und Ehejubiläen gesetzt ist, ist der Kreis derjenigen, die ihre Einwilligung explizit erteilt haben, sehr gering. Datenübermittlungen nach § 35 Abs. 3 MG NW sind in den letzten Jahren von hier aus nicht erfolgt. Zu 5: Bei jeder Anmeldung und Ummeldung wird der / dem Meldepflichtigen vor der Datenerfassung gemäß § 1 der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NRW) ein Merkblatt mit den jeweiligen Widerspruchs- und Einwilligungsrechten ausgehändigt. Diese liegen auch in den Info-Centern des Bürgerbüros aus. Zu 6: Die im Merkblatt (s. Ziff. 5) erwähnten Widerspruchs- und Einwilligungsrechte werden jährlich durch öffentliche Bekanntmachung (gesetzliche Vorgabe) allen BürgerInnen der Stadt Bochum zur Kenntnis gegeben. Die aktuelle öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 09.10.2012 in der WAZ Bochum und Wattenscheid sowie den Ruhrnachrichten Bochum/Wattenscheid. Zu 7: Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NRW) wird bei der Anmeldung ein Beiblatt zur Abgabe einer Erklärung zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechtes und zur Erteilung der Einwilligung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verwendet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Vordruck „Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW“ aus dem Formularcenter der Internetseite der Stadt Bochum zu benutzen.