Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 2 (1022)
Vorlage Nr. 20130134
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates vom 08.11.2012, TOP 4.11
Bezeichnung der Vorlage
Vergünstigungsausweise (Bochum-Pass)
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
14.02.2013
Anlagen
Anlage 1 - Vergünstigungsausweise 2006 bis 2012
Anlage 2 - Vergünstigungsausweise 2012
Wortlaut
In der Ratssitzung vom 08.11.2012 wurde folgende Anfrage gestellt:
1. Von wie vielen Bochumer Bürgerinnen und Bürgern, Erwachsenen/Kindern wurde
der Bochum-Pass jährlich in den Jahren 2007-2012 beantragt? Wie setzt sich dieser
Personenkreis (Empfänger von ALG II, Bezieher von Grundsicherung, Leistungen
nach Asylbewerbergesetz, etc.) zusammen?
2. Wie groß ist der Personenkreis, der insgesamt antragsberechtigt ist, einen BochumPass zu erhalten?
3. Wie wird für den Bochum Pass geworben? Warum ist auf der Internet-Startseite der
Stadt Bochum kein Hinweis auf den Bochum-Pass?
4. Ist geplant, ein Service-Telefon „Bochum-Pass“ einzurichten?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 2 (1022)
Vorlage Nr. 20130134
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu Frage 1:
In der Zeit vom 01.01.2006 - 31.12.2012 wurden insgesamt 11.268 Vergünstigungsausweise
ausgestellt (siehe dazu beigefügte Anlage 1). Die Zusammensetzung der Personenkreise
kann für die Vergangenheit nicht mehr ermittelt werden. Um aber in etwa einen Überblick
über die Verteilzahlen zu erhalten, wurde beispielhaft für das Jahr 2012 eine solche
Aufstellung beigefügt (siehe dazu Anlage 2).
zu Frage 2:
Der antragsberechtigte Personenkreis nach dem SGB II beträgt ca. 20.700
Bedarfsgemeinschaften und ca. 4.800 Bedarfsgemeinschaften aus dem Leistungsbereich
des SGB XII und des AsylblG. Außerdem gibt es eine dem Amt für Soziales und Wohnen
nicht bekannte Anzahl von Personen mit geringem Einkommen.
zu Fragen 3 und 4:
Die Sachbearbeiter weisen die Kunden bei den Beratungsgesprächen auf die
Vergünstigungsausweise hin. Wenn man auf der Internet-Startseite der Stadt Bochum den
Begriff "Bochum-Pass" oder "Vergünstigungsausweise" eingibt, wird man automatisch auf
die Startseite Bochum-Pass geführt. Neben entsprechenden Informationen über den
Bochum-Pass werden auch die für die Ausgabe der Vergünstigungsausweise zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern mit Telefonnummer aufgeführt, sodass ein
Service-Telefon nach hiesiger Ansicht nicht erforderlich ist.