Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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105 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20130170
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 07.11.2012, TOP 6.2
Bezeichnung der Vorlage
Start der Sekundarschulen in Bochum
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Sitzungstermin
akt.
Beratung
19.02.2013
Anlagen
Wortlaut
Die SPD-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften
am 07.11.2012 Anfragen zum Start der beiden Sekundarschulen in Bochum zum Schuljahr
2012/13 gestellt. Die Schulverwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1.
Haben die beiden Schulen wie geplant ihren Schulbetrieb aufnehmen können?
Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese neuen Schulformen?
Wie setzt sich die Schülerschaft zusammen? (Anzahl / Lage der Grundschulen,
Geschlechter, besondere Förderbedarfe – Inklusion -)
Die beiden Sekundarschulen haben ihren Schulbetrieb mit Beginn des Schuljahres
2012/13 aufgenommen.
Sekundarschule Südwest:
3 Eingangsklassen
81 Schülerinnen und Schüler
44 männlich
37 weiblich
7 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
aus 21 Grundschulen (davon 2 nichtstädtische Grundschulen)
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Vorlage Nr. 20130170
überwiegend aus den Bochumer Stadtbezirken Mitte, Wattenscheid, Südwest
und Süd.
Sekundarschule Ost:
3 Eingangsklassen
77 Schülerinnen und Schüler
39 männlich
38 weiblich
7 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
aus 18 Grundschulen (davon 1 nichtstädtische Grundschule)
überwiegend aus den Bochumer Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost.
2.
Bestehen besondere Bedarfe in den Sekundarschulen während der Aufbauphase?
Die Bezirksregierung in Arnsberg und die Kompetenzteams bieten für die
Sekundarschulen Fortbildungen in den Themenbereichen "Individuelles
Lernen in heterogenen Lerngruppen" und
„systemische Schul- und
Unterrichtsentwicklung“ an.
3.
Wie sieht die Versorgung mit Lehrkräften aus?
Beide Sekundarschulen haben in der Aufbauphase eine über 100 % liegende
Personalausstattungsquote.
4.
Welche Anforderungen an die Ausstattungen der Schulen (Räume, Lern- und
Lehrmittel, besondere Schwerpunkte) konnten inzwischen umgesetzt werden?
Gibt es Aufbaukonzepte für diese Schulen, insbesondere im Schulzentrum Südwest,
das sich zurzeit vier Schulen teilen?
Wie sehen die Auslaufkonzepte der aufgelösten Haupt- und Realschulen aus?
Die Sekundarschule Ost und die im gleichen Gebäude untergebrachte AlbertSchweitzer-Schule (Hauptschule) sind mit ausreichendem Schulraum versorgt.
Die Schulen im Schulzentrum Südwest verfügen über ein Raumangebot, das
im Schuljahr 2013/14 eingeschränkt ist, die Durchführung des
ordnungsgemäßen Unterricht jedoch nicht gefährdet. Nach Abschluss des
Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen im Februar 2013 wird die
Schulverwaltung mit den Schulleitungen der vier Schulen und der oberen
Schulaufsicht vor Ort ein Gespräch führen, um im Konsens eine Optimierung
der Raumnutzung durch die vier Schulen zu erreichen. Im darauf folgenden
Schuljahr 2014/15 wird sich die Raumsituation durch die auslaufende Hauptund Realschule und den Wegfall einer integrativen Lerngruppe der ehemaligen
Lewacker-Schule weiter entspannen.
Auslaufkonzepte für die beiden Hauptschulen und die beiden Realschulen
werden mit den Schulen, dem Schulamt für die Stadt Bochum, der
Bezirksregierung in Arnsberg und der Schulverwaltung in der ersten
Jahreshälfte 2013 besprochen.
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Vorlage Nr. 20130170
5.
Im Schulzentrum Südwest ist zudem vorgesehen, ab dem nächsten Schuljahr die
aufzulösende Lewacker-Schule in Form von Lerngruppen mit besonderem
Förderbedarf (Schwerpunkt Lernen) in den weiterführenden Klassen unterzubringen.
Welche schulorganisatorischen Maßnahmen oder Beschlüsse sind dazu noch
zu fassen?
Fusion von Schulen unterschiedlicher Schulformen (Förderschule mit
Hauptschule / Realschule / Gymnasium / Sekundarschule)? Oder ist an eine
selbständige Weiterführung der Förderschule im Schulzentrum (5. Schule)
gedacht?
Welche räumlichen Anforderungen ergeben sich daraus?
Die Lewacker-Schule wurde durch Beschluss des Rates vom 24.11.2011
auslaufend geschlossen. Die Bezirksregierung hat einer Beschulung der
verbleibenden Schülerinnen und Schüler am Standort Lewacker Str. 47 bis zum
Ende des Schuljahres 2012/13 zugestimmt.
Die im Schuljahr 2013/14 verbleibenden zwei Klassen der Jahrgangsstufe 9
und 10 werden in Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem
Schulamt für die Stadt Bochum als Schülerinnen und Schüler der HeinrichKämpchen-Schule in integrativen Lerngruppen weiter beschult. Die Eltern
hatten sich für eine Beschulung im Schulzentrum ausgesprochen. Für diese
beiden Klassen sind Klassenräume vorhanden (siehe Ausführungen zu 4).
Weitere schulorganisatorische Maßnahmen oder Beschlüsse sind hierzu nicht
zu fassen. Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe können im
Gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule oder an einer anderen
Förderschule weiter beschult werden. Das Schulamt für die Stadt Bochum wird
hier die notwendigen Gespräche führen.