Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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120 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
V/SU (2835)
Vorlage Nr. 20130352
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am
22.11.2012, TOP 6.2
Bezeichnung der Vorlage
Sozialbericht Bochum 2012
Beratungsfolge
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sitzungstermin
akt.
Beratung
14.03.2013
Anlagen
Wortlaut
Langzeitarbeitslosigkeit
Der Anteil an Langzeitarbeitslosen liegt im Stadtbezirk Ost insbesondere in den Stadtteilen
Werne und Langendreer deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtstadt.
Worin liegen die Gründe für diesen hohen Anteil an langzeitarbeitslosen Menschen, zumal
er in dem als „problematisch“ geltenden Bezirk Gleisdreieck deutlich niedriger ist?
Das Jobcenter Bochum hat keine Erklärung für den in den Stadtteilen Werne und
Langendreer überdurchschnittlichen Anteil an langzeitarbeitslosen Menschen gegenüber
dem Durchschnitt der Gesamtstadt.
Aus den verfügbaren Strukturdaten ergeben sich keine Erkenntnisse, die die oben
getroffene Feststellung erklären könnten.
Beispielhaft sei nur genannt, dass z. B. kein überdurchschnittlicher Bevölkerungsanteil an
Menschen mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen des Bezirkes Ost festgestellt werden
kann. Auch bei den Parametern „fehlender Schulabschluss“ und „keine berufliche
Ausbildung“, die unzweifelhaft Einfluss auf die Dauer von Arbeitslosigkeit haben, können
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Vorlage Nr. 20130352
keine gravierenden Unterschiede zur Kundenstruktur des Standortes Mitte festgemacht
werden.
Eine weiterreichende Beantwortung ist insofern leider nicht möglich.
Wohnen
Die Nebenkosten für Heizung und Strom sind in den letzten Jahren stetig angestiegen.
Gibt es von den Stadtwerken Auskunft darüber, in wie vielen Wohnungen jährlich aufgrund
von Zahlungsrückständen Strom oder Gas abgestellt wird?
Alle Haushaltkunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des
§ 19 der Grundversorgungsverordnung Strom, nachfolgend StromGVV genannt, gemahnt.
Der säumige Kunde erhält ab einem Fehlbetrag in Höhe von € 25,- eine
Zahlungserinnerung. Als Zahlungsfrist sind in der StromGVV 4 Wochen festgelegt. Sollte
nach Ablauf von 4 Wochen die Forderung nicht beglichen worden und der Forderungsbetrag
größer € 100,- sein, wird der Kunde schriftlich über die drohende Einstellung der
Energielieferung informiert.
In der StromGVV ist eine Ankündigung der Versorgungseinstellung 3 Werktage vor der
Einstellung vorgeschrieben. Die Stadtwerke Bochum kündigen die Versorgungseinstellung 5
Werktage vorher schriftlich unter Nennung der anfallenden Kosten sowie des Datums der
Versorgungseinstellung an.
Liegt der Fehlbetrag nach 4 Wochen unterhalb der Grenze von € 100,00, erhält der Kunde
bis zum Erreichen dieser Betragsgrenze monatlich lediglich eine neue Zahlungserinnerung.
Ansonsten führt dies zu einer Stromsperrung.
Nach Auskunft der Stadtwerke Bochum stellt sich die Anzahl der Stromsperrungen für die
Jahre 2007-2012 wie folgt dar:
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Anzahl Stromsperrungen
1.379 (geschätzt)
1.478 (geschätzt)
1.725 (geschätzt)
1.816
2.366
2.501
Bei Zahlungsrückständen im Bereich der Gasversorgung gelten die gleichen Kriterien wie
bei der der Stromsperrung.
Im Falle eines Zahlungsrückstands, welcher die Einstellung der Energieversorgung
rechtfertigt, wird bei Kunden, die neben Strom auch Gas beziehen, die Stromversorgung
eingestellt.
Die Entnahme von Gas wird hierbei im Regelfall mit unterbunden, da zumeist die
Heizungsanlagen nicht mehr betrieben werden können.
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Vorlage Nr. 20130352
Eine Gaszählersperrung wird im Versorgungsgebiet Bochum nicht durchgeführt. Sobald eine
Gasanlage stillgelegt wurde, ist - unabhängig vom Grund der Stilllegung - eine technische
Überprüfung der Anlage (u. a. Dichtigkeitsprüfung der Hausleitungen) vorgeschrieben.
Darüber hinaus steigt bei einer Sperrung das Risiko der Manipulationen an der
angebrachten Sperrvorrichtung seitens der Nutzer, wodurch es zu einer allgemeinen
Gefährdung kommen würde. Bei Kunden, die lediglich mit Gas versorgt werden, wird im
Falle von relevanten Zahlungsrückständen die Gasversorgung durch Ausbau des Zählers
eingestellt.
Für die Jahre 2007 – 2010 liegen leider keine gesicherten Zahlen vor. Auf Grundlage der
genannten Zahlen wird von folgenden Schätzungen für die Jahre 2007 - 2010 ausgegangen:
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Anzahl Ausbau Gaszähler
50 (geschätzt)
55 (geschätzt)
60 (geschätzt)
65 (geschätzt)
69
73
In den Jahren 2011 und 2012 wurden die genannten Ausbauten tatsächlich durchgeführt.
Erziehung und Bildung
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, ob Eltern für ihre Kinder eher ein
Betreuungsangebot in Wohnortnähe oder im Umfeld des Arbeitsplatzes eines Elternteils
suchen?
Im Rahmen der Elternbefragung des Jugendamtes zum Betreuungsbedarf bei unter
Dreijährigen wurden die Eltern danach befragt, wie wichtig ihnen unterschiedliche Aspekte
bei der Auswahl eines Betreuungsplatzes sind. Unter anderem wurde auch nach der Nähe
zum Wohnort gefragt.
Fast alle Eltern haben hier angegeben, dass dieser Aspekt ihnen wichtig oder sehr wichtig
ist. Danach folgt der "Ruf der Einrichtung" und "Flexible Betreuungszeiten". Die "Nähe zum
Arbeitsort" scheint bei der Auswahl eines Betreuungsplatzes hingegen insgesamt eher eine
untergeordnete Rolle zu spielen.
Gesundheit
Im Sozialbericht wird deutlich, dass Adipositas bei Kindern insbesondere in sozial
benachteiligten Stadtteilen tendenziell ansteigt.
Gibt es in den Angeboten der Jugendhilfe Jugendhilfezentren etc. Angebote für
Ernährungsberatung?
In allen Kinder- und Jugendfreizeithäusern gehört das gemeinsame Kochen mit Kindern und
Jugendlichen zum regelmäßigen Programm. In diesem Rahmen werden auch Kenntnisse
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über gesunde Ernährung und Bausteine einer gesunden Ernährung in Kombination mit
ausreichend Bewegung vermittelt. Diese Form der Vermittlung hat sich bewährt, da die
Zielgruppe hierdurch erreicht wird.
In allen Kinder- und Jugendfreizeithäusern wird zudem großer Wert auf sportliche
Betätigung gelegt. Regelmäßige Bewegungsangebote gehören zur Programmpalette in den
Einrichtungen. Dies kommt besonders adipösen Kindern und Jugendlichen zugute.
Werden in den Sozialraumkonferenzen auch Kinder und Jugendliche, die unter Adipositas
leiden, erfasst?
Zu der Arbeitsweise der Sozialraumkonferenzen gehören keine Einzelfallbesprechungen.
In anderen Gesprächskontexten wie z.B. in erweiterten Fallkonferenzen erfassen beteiligte
Personen aus Kindergarten, Schule, Freizeit neben der Hauptproblemlage auch den
Tatbestand einer Adipositas bei einem Kind/Jugendlichen. Hilfestellungen werden vermittelt,
wie z.B. eine Ernährungsberatung und sportliche Angebote. Im günstigen Fall können
mehrere stark übergewichtige Kinder erreicht werden, die dann gemeinsam an der
Veränderung ihres Ernährungs- und Bewegungsverhaltens arbeiten können.
Familien
Nicht in allen Ortsteilen gibt es anteilig viele Familien mit Kindern. In wie weit fließt dieses
Datenmaterial in die Planungen der Jugendhilfe (Jugendförderplan etc.) ein?
Bei allen kleinräumlichen Planungen des Jugendamtes werden die Kinderzahlen in den
einzelnen Ortsteilen berücksichtigt.
Dies erfolgt jedoch nicht notwendigerweise auf Basis der Anteile an der
Gesamtbevölkerung, sondern je nach Fragestellung auf Basis absoluter Zahlen. So wird
sowohl beim Kinder- und Jugendförderplan als auch im Rahmen der Planung der KiBizStruktur die Anzahl der Kinder bzw. Jugendlichen im Ortsteil zur Ermittlung des lokalen
Bedarfes herangezogen.
Menschen mit Behinderung
Die Zahl von Menschen mit Behinderung im Rentenalter steigt zunehmend. Gibt es
Überlegungen in der Sozialverwaltung, wie man dieser Herausforderung begegnen wird?
Das Thema Menschen mit Behinderungen im Alter ist ein Schwerpunktthema der
Rahmenzielvereinbarung Wohnen II, die der Landschaftsverband Westfalen- Lippe mit den
Trägern der Freien Wohlfahrtspflege abgeschlossen hat.
Geplant ist eine Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen für alt gewordene Menschen mit
Behinderungen, die die Bereiche des ambulanten und stationären Wohnens, der
Tagesstrukturierung und der Sozialraumorientierung unter Einbeziehung von Leistungen der
Pflegeversicherung berücksichtigen.
Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, den Trägern der
Behindertenhilfe in Bochum und dem Amt für Soziales und Wohnen und dem
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Sozialpsychiatrischem Dienst sind hier sozialraumbezogen, die Bedarfe zu erheben und
Angebote zu entwickeln.
Ebenfalls werden im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung (Inklusion) für die Stadt Bochum auch die notwendigen
planerischen Grundlagen in der Frage der Menschen mit Behinderung im Rentenalter
erarbeitet.
Wird hier evtl. ein Schwerpunkt in der Arbeit der zukünftigen Seniorenbüros gelegt?
Die zukünftigen Seniorenbüros sollen Beratung und Unterstützung für alle älteren Menschen
in den Bochumer Bezirken anbieten. Daraus werden sich sozialraumbezogen Projekte auch
für bestimmte Zielgruppen entwickeln. Je nach Sozialraum kann dann auch ein Schwerpunkt
auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alter gelegt werden.