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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130282 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 06.09.2012 Bezeichnung der Vorlage Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf der Universitätsstraße östlich der Lennershofbrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 19.03.2013 Anlagen Wortlaut Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf der Universitätsstraße östlich der Lennershofbrücke Die Bezirksvertretung richtete in ihrer Sitzung am 04.09.2012 (eingegangen am 08.01.2013) folgende Anfrage an die Verwaltung: Auf der Universitätsstraße ist ab Abfahrt Hustadtring in beiden Fahrtrichtungen nach Osten die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Auf der Südseite steht, fast bis zur Abfahrt Schattbachstraße, eine Lärmschutzwand. Auf der Nordseite endet diese Wand an der Lennershofbrücke. Die östlich gelegenen Häuser an der Overbergstraße werden nicht durch eine Wand geschützt. Aus der Karte „Umbebungslärm NRW“, Hrsg. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, kartiert durch die Stadt Bochum im Jahr 2007, geht hervor, dass auf der südlichen Seite der Overbergstraße 60 – 65 dB(A), auf der nördlichen Seite 55 – 60 dB(A) gemessen wurden. Als Dauerbelastung sind diese Werte für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährdend. Die Bezirksvertretung beantragt daher die Prüfung der Lärmwerte einschließlich Abgabe einer Bewertung, darüber hinaus die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sowie einer Verlängerung der Lärmschutzwand bis zur Schattbachstraße. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130282 Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Im Rahmen der Lärmkartierung der Stadt Bochum wurden für das gesamte Stadtgebiet in Bochum insgesamt 137 Belastungsschwerpunkte ermittelt. Für diese Bereiche liegen die Lärmpegel Lden/Lnight bei ≥70/60 dB(A). Das Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) empfiehlt den Kommunen, ab diesen Lärmpegeln tätig zu werden (Erlass zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008). Diese Auslösewerte haben zwar nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind, dienen jedoch dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht. Die Lärmwerte für die Overbergstraße liegen deutlich unter den maßgeblichen Auslösewerten von 70/60 dB(A), so dass dieser Bereich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zunächst unberücksichtigt bleibt. Somit ist auch die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen nicht erforderlich.