Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä
(1405)
Vorlage Nr. 20130282
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 06.09.2012
Bezeichnung der Vorlage
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf der Universitätsstraße östlich der
Lennershofbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
19.03.2013
Anlagen
Wortlaut
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf der Universitätsstraße östlich der
Lennershofbrücke
Die Bezirksvertretung richtete in ihrer Sitzung am 04.09.2012 (eingegangen am 08.01.2013)
folgende Anfrage an die Verwaltung:
Auf der Universitätsstraße ist ab Abfahrt Hustadtring in beiden Fahrtrichtungen nach Osten
die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Auf der Südseite steht, fast bis zur Abfahrt
Schattbachstraße, eine Lärmschutzwand. Auf der Nordseite endet diese Wand an der
Lennershofbrücke. Die östlich gelegenen Häuser an der Overbergstraße werden nicht durch
eine Wand geschützt. Aus der Karte „Umbebungslärm NRW“, Hrsg. Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, kartiert durch die
Stadt Bochum im Jahr 2007, geht hervor, dass auf der südlichen Seite der Overbergstraße
60 – 65 dB(A), auf der nördlichen Seite 55 – 60 dB(A) gemessen wurden. Als
Dauerbelastung sind diese Werte für die Anwohnerinnen und Anwohner
gesundheitsgefährdend. Die Bezirksvertretung beantragt daher die Prüfung der Lärmwerte
einschließlich Abgabe einer Bewertung, darüber hinaus die Prüfung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sowie einer Verlängerung der Lärmschutzwand
bis zur Schattbachstraße.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä
(1405)
Vorlage Nr. 20130282
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Im Rahmen der Lärmkartierung der Stadt Bochum wurden für das gesamte Stadtgebiet in
Bochum insgesamt 137 Belastungsschwerpunkte ermittelt. Für diese Bereiche liegen die
Lärmpegel Lden/Lnight bei ≥70/60 dB(A). Das Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) empfiehlt den Kommunen, ab diesen
Lärmpegeln tätig zu werden (Erlass zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008). Diese
Auslösewerte haben zwar nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend
einzuhalten sind, dienen jedoch dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer
Handlungsbedarf besteht.
Die Lärmwerte für die Overbergstraße liegen deutlich unter den maßgeblichen
Auslösewerten von 70/60 dB(A), so dass dieser Bereich im Rahmen der
Lärmaktionsplanung zunächst unberücksichtigt bleibt.
Somit ist auch die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen nicht erforderlich.