Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Werbung städtischer Töchter in Parteiorganen.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.12.14, 12:39
Aktualisiert
27.01.18, 22:12
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz
tz 1-3
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
Bochum, den 14.3.2013
Anfrage
zur Sitzung des Rates am 21.03.2013
Werbung städtischer Töchter in Parteiorganen oder parteinahen Publikationen
Die „Bochumer Nachrichten – Das Magazin für Politik und Kultur in Bochum und Wattenscheid“,
eine kostenlos an die Haushalte verteilte politische Zeitschrift, wird von mehreren städtischen
Tochtergesellschaften durch Werbung unterstützt. Als Herausgeber des „Magazins“ fungiert der
Bochumer Nachrichten e.V.. Die Redaktion besteht aus RepräsentantInnen der Bochumer CDU.
Die Beiträge befassen sich mit politischen Themen aus Stadt, Land und Bund und geben CDUMandatsträgern Gelegenheit, sich öffentlich zu präsentieren.
In der Ausgabe 1-2012, die im vergangenen Dezember verteilt wurde, werben die Sparkasse auf
dem hinteren Umschlagblatt ganzseitig, USB, VBW und der Sparkassenversicherungsdienst mit
bis zu viertelseitigen Anzeigen im Inneren des Blattes. Der Gesamtumfang privater Werbung
begründet die Vermutung, dass die Bochumer Nachrichten wenn nicht ausschließlich, so doch
überwiegend durch Werbung finanziert werden.
Die bevorstehenden Wahlkämpfe im Bund und in der Stadt lassen befürchten, dass städtische
Wirtschaftsunternehmen verstärkt um Werbeunterstützung für parteipolitische Publikationen
gebeten werden.
Deshalb fragt DIE LINKE. im Rat:
1.) In welchem finanziellen Umfang haben städtische Tochterunternehmen seit 2010
Publikationen von Parteien oder anderen politischen Gruppierungen durch Inserate oder
Sponsoring unterstützt?
2.) Welche Publikationen sind das?
3.) Wurden für Anzeigen marktübliche Preise gezahlt?
4.) Hält die Verwaltung solche Unterstützung für rechtlich zulässig oder beinhaltet sie eine
unzulässige indirekte verdeckte Parteienfinanzierung durch städtische Einrichtungen?
Für die Fraktion
Ralf Feldmann