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Werbung städtischer Töchter in Parteiorganen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Werbung städtischer Töchter in Parteiorganen.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.12.14, 12:39
Aktualisiert
27.01.18, 22:12

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Frau Dr. Ottilie Scholz Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz tz 1-3 44777 Bochum Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de Bochum, den 14.3.2013 Anfrage zur Sitzung des Rates am 21.03.2013 Werbung städtischer Töchter in Parteiorganen oder parteinahen Publikationen Die „Bochumer Nachrichten – Das Magazin für Politik und Kultur in Bochum und Wattenscheid“, eine kostenlos an die Haushalte verteilte politische Zeitschrift, wird von mehreren städtischen Tochtergesellschaften durch Werbung unterstützt. Als Herausgeber des „Magazins“ fungiert der Bochumer Nachrichten e.V.. Die Redaktion besteht aus RepräsentantInnen der Bochumer CDU. Die Beiträge befassen sich mit politischen Themen aus Stadt, Land und Bund und geben CDUMandatsträgern Gelegenheit, sich öffentlich zu präsentieren. In der Ausgabe 1-2012, die im vergangenen Dezember verteilt wurde, werben die Sparkasse auf dem hinteren Umschlagblatt ganzseitig, USB, VBW und der Sparkassenversicherungsdienst mit bis zu viertelseitigen Anzeigen im Inneren des Blattes. Der Gesamtumfang privater Werbung begründet die Vermutung, dass die Bochumer Nachrichten wenn nicht ausschließlich, so doch überwiegend durch Werbung finanziert werden. Die bevorstehenden Wahlkämpfe im Bund und in der Stadt lassen befürchten, dass städtische Wirtschaftsunternehmen verstärkt um Werbeunterstützung für parteipolitische Publikationen gebeten werden. Deshalb fragt DIE LINKE. im Rat: 1.) In welchem finanziellen Umfang haben städtische Tochterunternehmen seit 2010 Publikationen von Parteien oder anderen politischen Gruppierungen durch Inserate oder Sponsoring unterstützt? 2.) Welche Publikationen sind das? 3.) Wurden für Anzeigen marktübliche Preise gezahlt? 4.) Hält die Verwaltung solche Unterstützung für rechtlich zulässig oder beinhaltet sie eine unzulässige indirekte verdeckte Parteienfinanzierung durch städtische Einrichtungen? Für die Fraktion Ralf Feldmann