Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Bericht 14 2 (62 61) Kl vom 25.02.2013.pdf
Größe
406 kB
Erstellt
26.12.14, 12:39
Aktualisiert
27.01.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
14 2 (62 61) Kl
25.02.2013
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum
Prüfer:
Heinz Udo Kloßek
Inhaltsverzeichnis zum Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
__________________________________________________________________________________________
Seite
1.
Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 1
2.
Prüfungsauftrag............................................................................................................................. 1
3.
Prüfungsumfang ............................................................................................................................ 1
4.
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................. 1
5.
Prüfungsunterlagen....................................................................................................................... 1
6.
Sachverhalt .................................................................................................................................... 2
7.
Prüfungsergebnisse ...................................................................................................................... 4
7.1
Bautechnische Prüfung ......................................................................................................... 4
7.1.1
7.1.2
7.1.3
Prüfungsteilbericht Nr. 1 ........................................................................................... 4
Prüfungsteilbericht Nr. 2 ........................................................................................... 6
Prüfungsteilbericht Nr. 3 ........................................................................................... 7
7.2
Finanzielles Prüfergebnis ...................................................................................................... 9
7.3
Finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme ........................................................................ 10
7.3.1
7.3.2
Mittelabrufe............................................................................................................. 10
Nicht förderfähige Kosten durch Verlängerung der Baustrecke ............................. 10
8.
Fazit .............................................................................................................................................. 12
9.
Schlussbesprechung .................................................................................................................. 13
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 1
_______________________________________________________________________________________________
1.
Vorbemerkungen
Die Prüfung der Schlussrechnung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten (Teil 2) für die
Umgestaltung der Hansastraße, 3. Bauabschnitt, von Ludwig-Steil-Straße bis Haus-Nr.
114, durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) führte zu zahlreichen Prüfungsfeststellungen und veranlasste das RPA, auch die Schlussrechnung der Kanalbauarbeiten
(Teil 4) in die Prüfung einzubeziehen.
2.
3.
Prüfungsauftrag
●
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 -
●
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO)
Prüfungsumfang
Die bautechnische Prüfung umfasste die Prüfung der
●
Vergabe der Bauleistungen,
●
Anschlussaufträge,
●
Schlussrechnung der Straßenbauarbeiten und
●
Schlussrechnung der Kanalbauarbeiten,
die nach der fachtechnischen, sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Tiefbauamt (Amt 66) dem RPA zur (Vor-)Prüfung vorgelegt wurden.
4.
5.
Rechtliche Grundlagen
●
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
●
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
●
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
Prüfungsunterlagen
●
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B und C
●
Dienstanweisung VOB (DA VOB)
●
Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg
- Ordnungsmerkmal 1999 33 91 -
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 2
_______________________________________________________________________________________________
6.
●
Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV)
ZTV E-StB (Erdarbeiten)
ZTV Asphalt-StB (Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt)
ZTV SoB-StB (Schotterschichten aus Gesteinskörnungen)
●
DIN 4124 Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau und Arbeitsraumbreiten
●
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe
2001 (RStO 01)
●
Leistungsverzeichnisse / Angebote
●
Vergabevermerke und Vergabeentscheidungen des Fachamtes
●
Abschlags- und Schlussrechnungen des LV-Teils 2 (Straßenbau)
●
Abschlags- und Schlussrechnungen des LV-Teils 4 (Kanalbau)
●
Aufmaße und Massenermittlungen
●
Eigenüberwachungsprüfungen des Auftragnehmers
●
Kontrollprüfungen des Fachamtes einschließlich der vorgelegten Prüfungsunterlagen
●
Liefer- und Materialnachweise
Sachverhalt
Die Hansastraße ist eine Kreisstraße und im Vorbehaltsnetz der Stadt Bochum. Sie hat
die Funktion einer Gemeindeverbindungsstraße im nordöstlichen Bereich von BochumWattenscheid.
Der bauliche Straßenzustand der Hansastraße war sehr schlecht und nicht mehr dazu
geeignet, die vorhandenen Verkehrsmengen aufzunehmen.
Amt 66 hat am 23.08.2006 einen Förderantrag für die Umgestaltung der K 21
- Hansastraße -, 3. Bauabschnitt, von Ludwig-Steil-Straße bis Haus-Nr. 114, gestellt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat gemäß Zuwendungsbescheid Nr. 1 vom 25.06.2008
zur „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach den Förderrichtlinien
Stadtverkehr -FöRi- Sta- (SMBl. NW.910) - Kommunaler Straßenbau“ den Antrag und
eine Zuwendung in Höhe von 1.875.400 EUR bewilligt.
Die Ausbaustrecke der Hansastraße 3. BA betrug rd. 1.300 m.
Der Ausbau der Straße erfolgte gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01), Bauklasse II/65, Asphaltdecke.
Die Parkstreifen und Gehwegüberfahrten wurden gemäß RStO 01, Bauklasse V/55,
Pflasterdecke und die Gehwege gemäß RStO 01, Geh- und Radweg, Pflasterdecke,
ausgebaut.
Der Kreuzungsbereich Hansastraße, Märkische Straße, Geitlingstraße wurde mit einer
Kreisverkehrsanlage neu gestaltet.
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 3
_______________________________________________________________________________________________
Im Zuge des Straßenausbaus wurde auch der Mischwasserkanal (DN 300 bis DN 900)
von der Gewerbestraße bis Hansastraße Haus-Nr.40 erneuert.
Die Stadt Bochum erhielt am 25.06.2008 für den 3. Bauabschnitt der Hansastraße von
der Bezirksregierung Arnsberg die Zusage für eine Anteilfinanzierung als Zuweisung
in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme wurden mit 4.249.800 EUR und die zuwendungsfähigen Ausgaben mit 2.500.500 EUR ermittelt.
Die maximal gewährte Zuwendung betrug 1.875.400 EUR.
Die Stadt Bochum hatte als Straßenbaulastträger in Abstimmung mit der Stadtwerke
Bochum GmbH, der Telekom und der Unitymedia GmbH die Straßenbau- und Asphaltarbeiten, Kanalbauarbeiten, Signalisierung und Leerrohrverlegung, Beschilderungsund Markierungsarbeiten sowie Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten der ewmr
GmbH und der Unitymedia GmbH im Zuge der Umgestaltung der Hansastraße 3.BA,
von Haus-Nr. 40 bis Gewerbestraße in Bochum-Wattenscheid, öffentlich ausgeschrieben.
Die Plan- und Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Ausschreibungsteile des
Leistungsverzeichnisses (LV) wurden erstellt von (siehe auch Tabelle 1):
●
●
●
der Stadt Bochum
der Stadtwerke Bochum GmbH
der Unitymedia GmbH
LV-Teile 1 bis 7,
LV-Teil 8 und
LV-Teil 9.
Das Amt 66 stellte alle Ausschreibungsunterlagen zusammen und führte ein öffentliches Ausschreibungsverfahren einschließlich der Submission sowie die rechnerische
Prüfung der Angebote der einzelnen Leistungsteile unter Berücksichtigung der Vorschriften des Zuwendungsgebers durch.
Die fachtechnische Prüfung, Wertung und Beauftragung erfolgte unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten und ist nachfolgend dargestellt:
Tabelle 1
LVTeil
Bezeichnung der fachtechnischen
Zuständigkeiten
1
Verkehrsführung
2*
Straßenbau- und Asphaltarbeiten
3
Nachfugen von Pflasterflächen
4*
Kanalbauarbeiten
5
Auftragshöhe
EUR
Fachtechnische
Zuständigkeiten
Auftrag
erteilt durch
41.339,84 Stadt Bochum
Stadt Bochum
1.839.109,90 Stadt Bochum
Stadt Bochum
7.476.77 Stadt Bochum
Stadt Bochum
865.463,66 Stadt Bochum
Stadt Bochum
Signalisierung und Leerrohrverlegung
28.944,04 Stadt Bochum
Stadt Bochum
6
Beschilderungsarbeiten
52.510,08 Stadt Bochum
Stadt Bochum
7
Markierungsarbeiten
10.948,82 Stadt Bochum
Stadt Bochum
8
Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten
619.372,27 Stadtwerke
Bochum GmbH
Stadtwerke
Bochum GmbH
9
Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten
Gesamtauftragshöhe:
* vom RPA geprüfte Leistungsteile
17.099,55 Unitymedia GmbH
3.482.264,93
Unitymedia
GmbH
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 4
_______________________________________________________________________________________________
Die Prüfungen der Vergaben durch das RPA (siehe Tabelle 1), die Stadtwerke Bochum GmbH und die Unitymedia GmbH ergaben keine Prüfungsfeststellungen.
Die Aufträge in Höhe von 3.482.264,93 EUR erhielt die Fa. E., Bottrop, als Gesamtauftragnehmer (AN) für alle Ausschreibungsteile.
Die Beauftragung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten einschließlich Ausstattung (LVTeile 1 bis 3 und 5 bis 7) und der Kanalbauarbeiten (LV-Teil 4) erfolgte durch Amt 66,
die Beauftragung der Kabel- und Leerrohrverlegung (LV-Teil 8) durch die Stadtwerke
Bochum GmbH und die Beauftragung der Kabel- und Leerrohrverlegung (LV-Teil 9)
durch die Unitymedia GmbH (s. auch Tabelle 1).
Die Koordination der Bauabläufe erfolgte durch die Stadt Bochum und die Bauüberwachung der einzelnen Gewerke entsprechend der vertraglich festgelegten fachtechnischen Zuständigkeiten (s. Tabelle 1).
Das Amt 66 erhielt entsprechend dem Bauablauf vom Auftragnehmer die Rechnungen
für die von ihr beauftragten LV-Teile 1 bis 7.
Die fachtechnische und rechnerische Prüfung erfolgte für die LV-Teile 1 - 7 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten einschließlich Ausstattung und Kanalbauarbeiten) ausschließlich durch Amt 66.
Das RPA hat am 22.07.2010 die Schlussrechnung der Firma E., mit Eingangsdatum
vom 08.04.2010, vom Amt 66 zur Prüfung erhalten.
7.
Prüfungsergebnisse
7.1
Bautechnische Prüfung
Die Schlussrechnung über die Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße, von Haus-Nr.
42 bis Gewerbestraße, hat das RPA vorgeprüft. Vom RPA wurden im Zuge dieser
stichprobenartig durchgeführten Prüfungen zahlreiche Feststellungen getroffen, die zu
den Prüfungsteilberichten Nrn.1 bis 3 geführt haben:
7.1.1
Prüfungsteilbericht (PTB) Nr. 1
Mit dem Prüfungsteilbericht Nr. 1 vom 12.08.2010 hat das RPA dem Amt 66 mitgeteilt,
dass 16 Leistungspositionen und die Abrechnung der zusätzlichen Bauleistungen über
die Ausbaugrenzen hinaus zu Prüfungsfeststellungen führten.
Da die stichprobenartige Prüfung der Schlussrechnung durch das RPA zahlreiche
Mängel und Fehler in der Abrechnung aufgezeigt hat, wurde das Amt 66 gebeten, die
Massenermittlungen insgesamt zu überarbeiten.
Insbesondere hat das RPA darum gebeten, die Massenermittlung der Schlussrechnung Teil 2 „Straßenbau- und Asphaltarbeiten“ im Zuge der endgültigen Prüfung alle
Ausschreibungsteile, insbesondere des Teils 4 „Kanalbauarbeiten“, untereinander abzustimmen und abzugleichen, damit Mehrfachvergütungen an die Firma E. ausgeschlossen sind.
Am 14.10.2010 hat das RPA die Stellungnahme des Amtes 66 vom 07.10.2010 zum
Prüfungsteilbericht Nr. 1 und am 17.02.2011 die korrigierte Schlussrechnung erhalten.
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 5
_______________________________________________________________________________________________
Danach wurde der Auszahlungsbetrag um 13.243,09 EUR gekürzt.
Die nochmalige Prüfung der Abrechnungs- und Vertragsunterlagen der
überarbeiteten und korrigierten Schlussrechnung einschließlich der
überarbeiteten Massenermittlung mit den dazugehörigen Aufmaßen
ergab jedoch weitere Prüfungsfeststellungen, weil nicht alle Prüfungsfeststellungen (7 von 16) ausgeräumt wurden und eine Prüfungsfeststellung noch nicht abschließend geprüft werden konnte.
Tabelle 2
Lfd.-Nr.
PTB Nr.1
Kosten nach
Prüfung StA 66 2
Position
Kurztext
EUR
1
20.21.0796
Boden Kl. 3-6
2
20.21.1000
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 1. PTB
EUR
Prüfungsfeststellungen
des RPA
Korrekturbetrag
EUR
nicht
ausgeräumt
165.167,22
165.075,44
nicht gefährl. Abfälle
0,00
0,00
erledigt
0,00
10.31.1000
nicht gefährl. Abfälle
45.269,93
45.269,93
erledigt
0,00
3
20.22.0157
Boden Kl. 7
1.827,30
1.372,11
erledigt
-455,19
4
20.22.0654
Beton unbewehrt
2.450,35
3.135,55
erledigt
685,20
5
20.23.0109
Boden Kl. 3-6
3.732,25
4.828,65
erledigt
1.096,40
6
20.23.0654
Beton unbew.
1.700,76
818,93
erledigt
-881,83
7
20.33.0939
RC 1 30 cm
1.193,68
1.193,68
erledigt
0,00
8
40.12.0819
RC 1 27 cm
0,00
1.839,64
erledigt
1.839,64
9
40.21.0819
RC-1 20 cm
0,00
2.847,81
nicht
ausgeräumt
40.21.0919
RC-1 20 cm
2.405,50
2.405,50
nicht
ausgeräumt
40.21.0929
RC-1 19 cm
8.030,17
7.766,36
nicht
ausgeräumt
10
40.22.0819
RC-1 19 cm
14.378,77
13.345,46
nicht
ausgeräumt
11
40.24.0215
STS 15 cm
56.435,33
56.355,02
nicht
ausgeräumt
12
50.10.0102
Decke anspritzen
2.087,72
2.060,76
erledigt
-26,96
13
50.30.0228.P
Asphalt Bi. 8 cm
130.381,44
124.948,88
nicht
ausgeräumt
14
50.52.0234.A
SMA 4 cm
109.790,00
108.763,49
nicht
ausgeräumt
50.52.0234.B
SMA Mehreinbau
1.879,05
1.627,14
nicht
ausgeräumt
40.45.0210
Asph. Tragschicht
101.983,97
Kontrollprüfung
liegt vor
50.30.0228.P
Asphalt Binder
130.381,44
Kontrollprüfung
liegt vor
50.52.0234.A
SMA
109.790,00
Kontrollprüfung
nicht
ausgeräumt
90.07.0002
Gittermattenzaun
977,74
977,74
erledigt
0,00
70.28.0409
Gittermattenzaun
396,70
396,70
erledigt
0,00
10.14.0511
Gittermattenbaum
145,23
145,23
erledigt
0,00
ohne
zusätzliche
Bauleistungen über
die Ausbaugrenzen
hinaus
15
16
17
Prüfung/en
kann noch nicht
abschließend
geprüft werden
liegt unvollständig vor
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 6
_______________________________________________________________________________________________
7.1.2
Prüfungsteilbericht Nr. 2
Aufgrund der nicht beseitigten, zahlreichen Prüfungsfeststellungen aus dem 1. PTB
hat das RPA die Prüfung der Schlussrechnung wiederholt und dem Amt 66 das Ergebnis der Prüfung mit dem Prüfungsteilbericht Nr. 2 vom 18.04.2011 mitgeteilt.
Darin wurde bemängelt, dass von den 16 Leistungspositionen, die im 1. Prüfungsteilbericht zu Prüfungsfeststellungen durch das RPA geführt hatten, lediglich bei neun
Positionen die Prüfungsfeststellungen aufgeklärt bzw. beseitigt wurden. Sieben Leistungspositionen führten auch nach der Überarbeitung durch Amt 66 zu weiteren Prüfungsfeststellungen (Tabelle 3.1).
Weiterhin hat das RPA durch eine weitere Prüfung bei zwölf Leistungspositionen ebenfalls Prüfungsfeststellungen getroffen (Tabelle 3.2).
Da die nochmalige, stichprobenartige Prüfung der Schlussrechnung durch das RPA
wiederum nicht zur Aufklärung, sondern vielmehr zu weiteren Prüfungsfeststellungen
geführt hat, wurde Amt 66 gebeten, die komplette Schlussrechnung noch einmal zu
prüfen und die durchgeführte Prüfung deutlich zu dokumentieren.
Am 29.06.2011 hat das RPA die Stellungnahme des Amtes 66 vom 16.06.2011 zum
Prüfungsteilbericht Nr. 2 und am 05.04.2012 die noch einmal überarbeitete und korrigierte Schlussrechnung erhalten.
Der Auszahlungsbetrag wurde noch einmal um 11.703,16 EUR gekürzt.
Das RPA hat alle Leistungspositionen, die zu Prüfungsfeststellungen
geführt hatten, noch einmal geprüft und wiederum festgestellt, dass
zahlreiche Prüfungsfeststellungen in der wiederholt korrigierten
Schlussrechnung unzureichend bearbeitet wurden.
Tabelle 3.1 (nicht erledigte Prüfungsfeststellungen zu dem PTB Nr. 1)
Lfd.-Nr.
PTB 1
Position
Kurztext
1
20.21.0796
Boden Kl. 3-6
Kosten nach
Prüfung
StA 66 2
EUR
9
10
160.823,80
Korrekturbetrag
Prüfungsfeststellungen
des RPA
EUR
erledigt
0,00
2.847,81
2.847,81
40.21.0919
RC-1 20 cm
2.405,50
2.405,50
2.405,50
40.21.0929
RC-1 19 cm
8.030,17
7.766,36
1.862,91
40.22.0819
RC-1 19 cm
14.378,77
13.345,46
13.645,92
erledigt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
STS 15 cm
13
50.30.0228.P
14
-4.343,42
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
RC-1 20 cm
40.24.0215
17
165.075,44
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 2. PTB
EUR
40.21.0819
11
15
165.167,22
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 1. PTB
EUR
-732,85
56.435,33
56.355,02
53.790,95
Asphalt Bi. 8 cm
130.381,44
124.948,88
131.587,43
50.52.0234.A
SMA 4 cm
109.790,00
108.763,49
102.384,64
50.52.0234.B
SMA Mehreinbau
1.879,05
40.45.0210
Asph. Tragschicht
101.983,97
Kontrollprüfung
Kontrollprüfung
erledigt
50.30.0228.P
Asphalt Binder
130.381,44
Kontrollprüfung
Kontrollprüfung
erledigt
liegt vor
50.52.0234.A
SMA
109.790,00
Kontrollprüfung
Kontrollprüfung
liegt unvollständig vor
ohne
zusätzliche
Bauleistungen über
die Ausbaugrenzen
hinaus
Prüfung/en
Prüfung/en
nicht
ausgeräumt
kann noch
nicht
abschließend
geprüft
werden
1.627,14
0,00
liegt vor
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 7
_______________________________________________________________________________________________
Tabelle 3.2 (weitere Prüfungsfeststellungen)
Kosten nach
Prüfung StA 66 2
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 2. PTB
EUR
Position
Kurztext
18
40.12.0517
FSS RC-1 17 cm
0,00
763,39
19
40.12.0523
FSS RC-1 23 cm
4.184,06
2.653,89
20
40.12.0524.1
FSS RC-1 24 cm
0,00
457,14
erledigt
457,14
21
4ß.12.0524.2
FSS RC-1 24 cm
1.792,67
2.892,85
erledigt
1.100,18
22
40.12.0919
RC-1 27 cm
10.879,04
6.484,61
23
40.13.0228
FSS BK II 28 cm
100.828,04
98.726,16
24
40.24.0520
STS BK V 20 cm
11.208,69
6.237,52
25
40.25.0520
STS BK V 20 cm
0,00
9.141,76
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
26
40.45.0210
Asph.-Trag. 10 cm
101.983,97
101.673,51
27
50.53.0243.A
Gussasph. 3,5 cm
0,00
3.224,00
90.04.0010
Gussasph. 3,5 cm
7.673,71
4.153,54
28
85.01.0010
Gemeinkostenunterdeckung
33.833,43
45.900,93
29
90.01.0001
Beschleunigungsprämie
34.000,00
33.370,40
EUR
7.1.3
Korrekturbetrag
Prüfungsfeststellungen
des RPA
Lfd.-Nr.
PTB 2
EUR
erledigt
763,39
nicht
ausgeräumt
erledigt
-310,46
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
nicht
ausgeräumt
Prüfungsteilbericht Nr. 3
Aufgrund der nicht beseitigten Prüfungsfeststellungen aus dem 1. PTB und dem
2. PTB musste das RPA die Prüfung der Schlussrechnung noch einmal kleinteilig aufarbeiten.
Von den insgesamt 19 Leistungspositionen führten noch 13 Leistungspositionen zu
Prüfungsfeststellungen (siehe Tabelle 4.1 und 4.2). Drei weitere Leistungspositionen
führten ebenfalls zu Prüfungsfeststellungen, obwohl Amt 66 die Schlussrechnung komplett überprüft hatte.
Tabelle 4.1
(nicht erledigte Prüfungsfeststellungen zu den PTB Nr. 1 und Nr. 2)
Kosten nach
Prüfung StA
66 2
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 1. PTB
EUR
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 2. PTB
EUR
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 3. PTB
EUR
Korrekturbetrag
Lfd.-Nr.
PTB 1
Position
Kurztext
9
40.21.0819
RC-1 20 cm
0,00
2.847,81
2.847,81
2.847,81
40.21.0919
RC-1 20 cm
2.405,50
2.405,50
2.405,50
2.405,50
0,00
40.21.0929
RC-1 19 cm
8.030,17
7.766,36
1.862,91
1.862,91
-6.167,26
11
40.24.0215
STS 15 cm
56.435,33
56.355,02
53.790,95
54.804,01
-1.631,32
13
50.30.0228.P
Asphalt Bi. 8 cm
130.381,44
124.948,88
131.587,43
126.983,81
-3.397,63
14
50.52.0234.A
SMA 4 cm
109.790,00
108.763,49
102.384,64
101.358,13
-8.431,87
50.52.0234.B
SMA Mehreinbau
1.879,05
1.627,14
0,00
0,00
-1.879,05
15
17
EUR
2.847,81
40.45.0210
Asph. Tragschicht
101.983,97
Kontrollprüfung
Kontrollprüfung
erledigt
liegt vor
50.30.0228.P
Asphalt Binder
130.381,44
Kontrollprüfung
Kontrollprüfung
erledigt
liegt vor
50.52.0234.A
SMA
109.790,00
Kontrollprüfung
Kontrollprüfung
erledigt
liegt vor
ohne
zusätzliche
Bauleistungen über
die Ausbaugrenzen
hinaus
Prüfung/en
Prüfung/en
Prüfung/en
liegt vor
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 8
_______________________________________________________________________________________________
Tabelle 4.2 (nicht erledigte Prüfungsfeststellungen zu dem PTB Nr. 2)
Kosten nach
Prüfung StA 66 2
Lfd.-Nr.
PTB 2 *3
Position
Kurztext
19
40.12.0523
FSS RC-1 23 cm
22
40.12.0919
RC-1 27 cm
23
40.13.0228
24
EUR
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 2. PTB
EUR
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 3. PTB
EUR
Korrekturbetrag
EUR
4.184,06
2.653,89
4.018,72
-165,34
10.879,04
6.484,61
6.484,61
-4.394,43
FSS BK II 28 cm
100.828,04
98.726,16
98.063,99
-2.764,05
40.24.0520
STS BK V 20 cm
11.208,69
6.237,52
6.028,34
-5.180,35
25
40.25.0520
STS BK V 20 cm
0,00
9.141,76
8.507,92
8.507,92
27
50.53.0243.A
Gussasph. 3,5 cm
0,00
3.224,00
3.224,00
3.224,00
90.04.0010
Gussasph. 3,5 cm
7.673,71
4.153,54
0,00
-7.673,71
85.01.0010
Gemeinkostenunterdeckung
33.833,43
45.900,93
0,00
-33.833,43
90.01.0001
Beschleunigungsprämie
34.000,00
33.370,40
16.608,00
-17.392,00
28
29
Tabelle 4.3 (weitere Prüfungsfeststellungen)
Kosten nach
Prüfung StA 66 2
Kosten nach
Überarbeitung
der SR aufgrund
des 3. PTB
EUR
Korrekturbetrag
Lfd.-Nr.
PTB 3
Position
Kurztext
30
20.23.0109
Boden Kl. 3-6
3.732,25
2.916,40
-815,85
20.33.0939
RC-1 30 cm
1.193,68
1.193,68
0,00
31
30.11.0103
Boden Kl. 3-6
16.495,23
10.567,75
-5.927,48
32
30.21.0100.N
Hauraton 100 KS
1.662,52
1.744,92
82,40
30.21.0710.D
Hauraton D 400
708,53
1.440,50
731,97
EUR
EUR
Über diesen Sachverhalt wurde die Leitung des Amtes 66 am 14.05.2012 informiert
und mit dem Prüfungsteilbericht Nr. 3 vom 18.06.2012 das Ergebnis dieser Prüfung
auch schriftlich mitgeteilt.
Es war dem RPA unverständlich, warum die nochmalige Prüfung der Schlussrechnung
durch das RPA trotz der zwei Prüfungsteilberichte immer noch zahlreiche Mängel und
Fehler aufzeigte.
Insbesondere die Anerkennung und Neuberechnung der vom Auftragnehmer aufgrund
von Minderleistungen in zahlreichen Leistungspositionen in Rechnung gestellten Gemeinkostenunterdeckung (Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn und Baustellengemeinkosten) durch Amt 66 führte zu einer weiteren Prüfungsfeststellung.
Gemäß VOB ist bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes auf Verlangen für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung der entsprechende Einheitspreis zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht
durch Erhöhung der Mengen bei anderen Positionen oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag
entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt.
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Zwischenbericht
Seite 9
_______________________________________________________________________________________________
In den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum für die Ausführung von
Bauleistungen (ZVB)“ ist geregelt, dass in den Fällen der Unterschreitung des Mengenansatzes von mehr als 10 v. H. auch dann ein Ausgleich als erhalten gilt, wenn der
Auftragnehmer im Bereich desselben Bauvorhabens vor der Schlusszahlung weitere
selbständige Aufträge im Werte der Unterschreitung von der Stadt Bochum als Auftraggeber erhält. Entgangener Gewinn wird von der Stadt Bochum in keinem Fall erstattet.
Auf Anregung und unter Beteiligung des RPA hat das Amt 66 mit dem Rechtsamt (Amt
30) Kontakt aufgenommen und einvernehmlich festgestellt, dass aufgrund des Anschlussauftrages für zusätzliche Bauleistung (hier: Verlängerung der Baustrecke für
die Kanalverlegung) in anderen Leistungsteilen die Gemeinkostenunterdeckung ausgeglichen wird (s. Tabelle 5).
Tabelle 5
LVTeil
Leistungsteil
Teil 2
Straßenbau- und Asphaltarbeiten
Teil 4
Kanalbauarbeiten
865.463,66
Anschlussauftrag
Auftragshöhe
EUR
Gesamtzusammenstellung
1.839.109,90
Abrechnungshöhe
EUR
Differenz
in %
1.644.832,54
< 10,6 %
127.200,00
945.441,27
> 9,2 %
2.831.773,56
2.590.273,81
< 8,5 %
Durch die Erteilung des Anschlussauftrages für die zusätzlichen Kanalbauarbeiten in Höhe von 127.200 EUR wurde die Gemeinkostenunterdeckung des Auftragnehmers im Leistungsteil 2 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten) kompensiert.
7.2
Finanzielles Prüfergebnis
Erst mit der Vorlage der endgültigen und durch das RPA nicht mehr zu beanstandenden Schlussrechnung konnte das finanzielle Prüfergebnis festgestellt werden.
Das finanzielle Prüfergebnis nach mehrmaliger Überarbeitung der Schlussrechnung aufgrund der drei Prüfungsteilberichte des RPA führte zu Einsparungen in
Höhe von 107.512,69 EUR.
Die daraus resultierende Überzahlung des Auftragnehmers beträgt 53.547,26
EUR.
Tabelle 6
Geprüfte Schlussrechnung an Amt 14
Eingang / Ausgang
Prüfungsteilbericht
Eingang
20.07.2010
Schlussrechnungsbetrag
vor der Prüfung
EUR
Schlussrechnungsbetrag
nach der Prüfung
EUR
Korrekturbetrag
1.744.633,02
-7.712,21
1.731.389,93
-13.243,09
1.719.686,97
-11.702,96
1.644.832,54
-74.854,43
EUR
1.752.345,23
Ausgang
12.08.2010
Nr. 1
Eingang
11.02.2011
1.744.633,02
Ausgang
18.04.2011
Nr. 2
Eingang
02.04.2012
1.731.389,93
Ausgang
18.06.2012
Prüfung Gemeinkostenunterdeckung,
Beschleunigungsprämie u.a.
Eingang
06.02.2013
Ausgang
21.02.2013
Nr. 3
mündlich
Gemeinkostenausgleich u.a.
endgültig
geprüft
1.719.686,97
Gesamteinsparung:
107.512,69
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 10
_______________________________________________________________________________________________
7.3
Finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme
7.3.1
Mittelabrufe
Das RPA hat im Rahmen der bautechnischen Prüfung auch die finanzielle Abwicklung
der Baumaßnahme in die Prüfung einbezogen.
Hierbei untersuchte das RPA insgesamt vier Mittelabrufe mit den dazugehörigen Zahlungen für dieses Bauprojekt.
Dabei hat das RPA festgestellt, dass die Mittelabrufe jeweils erst zum Ende des Jahres
erstellt und dem Zuwendungsgeber zugeleitet wurden.
Im Zuge dieser Prüfung zeigte sich, dass alle innerhalb eines Jahres geleistete Zahlungen dazu führten, dass die Stadt Bochum Finanzmittel bis zu einem Jahr vorfinanziert hat, ohne dass eine Zahlung durch den Zuwendungsgeber erfolgte.
Wie auch schon im Zwischenbericht über die Baumaßnahme „Dr.-C.-Otto-Straße“ näher erläutert, sollten zukünftig Mittelabrufe, in Abhängigkeit der getätigten Ausgaben,
zeitnah erfolgen.
Bei quartalsweisen Mittelabrufen hätte die Stadt Bochum deutlich weniger zwischenfinanzieren müssen. Die Zinsersparnis würde ca. 8.500 EUR betragen.
Durch den zeitnahen Abruf der Zuwendungsmittel können die Kosten für die Zwischenfinanzierung aus Sicht des RPA so gering wie möglich gehalten werden, was besonders bei einem steigenden Zinsniveau sinnvoll erscheint.
7.3.2
Nicht förderfähige Kosten durch Verlängerung der Baustrecke
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte als Zuwendungsgeber bereits im Rahmen des
Zuwendungsbescheides Nr. 1 vom 25.06.2008 unter Punkt 7 c) der Nebenbestimmungen besonders darauf hingewiesen, dass soweit von der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung erheblich abgewichen werden muss, vor der Verwirklichung dieser
abweichenden Planung hierzu seine Zustimmung einzuholen ist.
Somit können Kosten für Anschlüsse an den vorhandenen Straßenausbau nur in dem
Umfang als zuwendungsfähig anerkannt werden, wie sie durch einen ordnungsgemäßen Anschluss (lage- und höhenmäßig) entstehen.
Entstehen im Bereich privater Zufahrten Mehraufwendungen, so sind diese Kosten
als nicht zuwendungsfähig abzusetzen und den Anliegern in Rechnung zu stellen.
Weiterhin hat die Bezirksregierung Arnsberg speziell darauf hingewiesen, dass die
Baumaßnahme Hansastraße 3. BA an die Baumaßnahme Hansastraße, von Haus-Nr.
28 bis Ludwig-Steil-Straße, und an die Baumaßnahme Hansastraße, von Haus-Nr. 114
bis Kreisverkehrsplatz Gewerbestraße, grenzt und eine Doppelförderung durch Überschneidung der Baumaßnahmen auszuschließen ist.
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 11
_______________________________________________________________________________________________
Die Baumaßnahme „Hansastraße 3. BA“ wurde über die ursprünglich genehmigten
Zuwendungsgrenzen hinaus verlängert.
Märkische Straße
In westlicher Richtung wurde die Baustrecke der Hansastraße von der Ludwig-SteilStraße bis zum Haus-Nr. 40 um ca. 270 m und in östlicher Richtung von Haus-Nr. 114
bis in Höhe der Querungshilfe vor dem Kreisverkehr Gewerbestraße erweitert.
Hansastraße
Geitlingstraße
Gewerbestraße
Rankenweg
Ludwig-Steil-Straße
Rankenweg
Bismarckstraße
Hansastraße
Hansastraße
Hansastraße
Hansastraße
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 12
_______________________________________________________________________________________________
Da es sich bei diesen Verlängerungen der Baustrecken um zusätzliche Bauleistungen
im Zuge der Umgestaltung der Hansastraße und somit um nicht zuwendungsfähige
Kosten handelte, hat das RPA Amt 66 um eine entsprechende Aufstellung der zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten gebeten.
Diese Aufstellung hat keinen Einfluss auf die Prüfung der Schlussrechnung des
Auftragnehmers, da sie erst für den Schlussverwendungsnachweis mit der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich wird.
Weiterhin hat das RPA um Einhaltung der Auflagen der Bezirksregierung Arnsberg
gebeten, insbesondere um Vermeidung von Doppelvergütungen durch Überschneidungen der Baumaßnahmen
1.
Hansastraße 3. BA
von Ludwig-Steil-Straße bis Haus-Nr. 114
2.
Hansastraße
von Haus-Nr. 28 bis Ludwig-Steil-Straße und
3.
Hansastraße
von Haus-Nr. 114 bis Gewerbestraße
(Teilbereich Ortsumgehung Günnigfeld)
Das Amt 66 hat in seiner Stellungnahme vom 07.10.2010 zugesagt, die über die Grenzen des genehmigten Zuschussantrages hinausgehenden Bauarbeiten gesondert anzugeben und in der Schlussrechnung eine Aufstellung nach zuwendungsfähigen und
nicht zuwendungsfähigen Kosten vorzunehmen.
Im Zuge dieser Aufstellung wird Amt 66 anhand der endgültig geprüften Schlussrechnung vom 06.02.2013 die Ausbauflächen mit dem Zuwendungsbescheid abgleichen,
um so Überschneidungen und eine Doppelförderung zu vermeiden.
Das RPA wird die Aufstellung der zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten von Amt 66 auf Übereinstimmung mit dem
Zuwendungsbescheid prüfen.
Im Rahmen dieser Prüfung wird das RPA besonders darauf achten, ob
die Baugrenzen und die speziellen Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den Abrechnungsmodalitäten beachtet wurden.
Über das Ergebnis dieser Prüfung wird das RPA in einer der nächsten
Sitzungen berichten.
8.
Fazit
Die Schlussrechnung wurde endgültig geprüft und der Schlussrechnungsendbetrag in
Höhe von 1.644.832,54 EUR festgestellt.
Die Prüfung dieser Schlussrechnung machte deutlich, dass die fachtechnische Prüfung durch das Fachamt hätte intensiver erfolgen müssen.
Aus diesem Grund empfiehlt das RPA, die Koordination bei großen Baumaßnahmen
zu optimieren.
Zwischenbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße
Seite 13
_______________________________________________________________________________________________
9.
Schlussbesprechung
Nach vorheriger Übersendung des Berichtsentwurfes fand am 22.02.2013 eine Erörterung gemäß § 9 (5) RPO statt, an der teilnahmen:
Herr Seidel
Frau Düwel
Herr Genschow
Herr Krämer
)
)
)
Herr Jost
Herr Lakomy
Herr Kloßek
)
)
Alfons Jost
Amt 66
Amt 14
Heinrich Lakomy
Heinz Udo Kloßek