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Bericht 14 2 (62 61) Kl vom 25.02.2013.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Bericht 14 2 (62 61) Kl vom 25.02.2013.pdf
Größe
406 kB
Erstellt
26.12.14, 12:39
Aktualisiert
27.01.18, 22:14

Inhalt der Datei

14 2 (62 61) Kl 25.02.2013 Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum Prüfer: Heinz Udo Kloßek Inhaltsverzeichnis zum Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße __________________________________________________________________________________________ Seite 1. Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 1 2. Prüfungsauftrag............................................................................................................................. 1 3. Prüfungsumfang ............................................................................................................................ 1 4. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................. 1 5. Prüfungsunterlagen....................................................................................................................... 1 6. Sachverhalt .................................................................................................................................... 2 7. Prüfungsergebnisse ...................................................................................................................... 4 7.1 Bautechnische Prüfung ......................................................................................................... 4 7.1.1 7.1.2 7.1.3 Prüfungsteilbericht Nr. 1 ........................................................................................... 4 Prüfungsteilbericht Nr. 2 ........................................................................................... 6 Prüfungsteilbericht Nr. 3 ........................................................................................... 7 7.2 Finanzielles Prüfergebnis ...................................................................................................... 9 7.3 Finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme ........................................................................ 10 7.3.1 7.3.2 Mittelabrufe............................................................................................................. 10 Nicht förderfähige Kosten durch Verlängerung der Baustrecke ............................. 10 8. Fazit .............................................................................................................................................. 12 9. Schlussbesprechung .................................................................................................................. 13 Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 1 _______________________________________________________________________________________________ 1. Vorbemerkungen Die Prüfung der Schlussrechnung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten (Teil 2) für die Umgestaltung der Hansastraße, 3. Bauabschnitt, von Ludwig-Steil-Straße bis Haus-Nr. 114, durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) führte zu zahlreichen Prüfungsfeststellungen und veranlasste das RPA, auch die Schlussrechnung der Kanalbauarbeiten (Teil 4) in die Prüfung einzubeziehen. 2. 3. Prüfungsauftrag ● Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 - ● Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO) Prüfungsumfang Die bautechnische Prüfung umfasste die Prüfung der ● Vergabe der Bauleistungen, ● Anschlussaufträge, ● Schlussrechnung der Straßenbauarbeiten und ● Schlussrechnung der Kanalbauarbeiten, die nach der fachtechnischen, sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Tiefbauamt (Amt 66) dem RPA zur (Vor-)Prüfung vorgelegt wurden. 4. 5. Rechtliche Grundlagen ● Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ● Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ● Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) Prüfungsunterlagen ● Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B und C ● Dienstanweisung VOB (DA VOB) ● Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg - Ordnungsmerkmal 1999 33 91 - Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 2 _______________________________________________________________________________________________ 6. ● Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV)  ZTV E-StB (Erdarbeiten)  ZTV Asphalt-StB (Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt)  ZTV SoB-StB (Schotterschichten aus Gesteinskörnungen) ● DIN 4124 Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau und Arbeitsraumbreiten ● Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001 (RStO 01) ● Leistungsverzeichnisse / Angebote ● Vergabevermerke und Vergabeentscheidungen des Fachamtes ● Abschlags- und Schlussrechnungen des LV-Teils 2 (Straßenbau) ● Abschlags- und Schlussrechnungen des LV-Teils 4 (Kanalbau) ● Aufmaße und Massenermittlungen ● Eigenüberwachungsprüfungen des Auftragnehmers ● Kontrollprüfungen des Fachamtes einschließlich der vorgelegten Prüfungsunterlagen ● Liefer- und Materialnachweise Sachverhalt Die Hansastraße ist eine Kreisstraße und im Vorbehaltsnetz der Stadt Bochum. Sie hat die Funktion einer Gemeindeverbindungsstraße im nordöstlichen Bereich von BochumWattenscheid. Der bauliche Straßenzustand der Hansastraße war sehr schlecht und nicht mehr dazu geeignet, die vorhandenen Verkehrsmengen aufzunehmen. Amt 66 hat am 23.08.2006 einen Förderantrag für die Umgestaltung der K 21 - Hansastraße -, 3. Bauabschnitt, von Ludwig-Steil-Straße bis Haus-Nr. 114, gestellt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat gemäß Zuwendungsbescheid Nr. 1 vom 25.06.2008 zur „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr -FöRi- Sta- (SMBl. NW.910) - Kommunaler Straßenbau“ den Antrag und eine Zuwendung in Höhe von 1.875.400 EUR bewilligt. Die Ausbaustrecke der Hansastraße 3. BA betrug rd. 1.300 m. Der Ausbau der Straße erfolgte gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01), Bauklasse II/65, Asphaltdecke. Die Parkstreifen und Gehwegüberfahrten wurden gemäß RStO 01, Bauklasse V/55, Pflasterdecke und die Gehwege gemäß RStO 01, Geh- und Radweg, Pflasterdecke, ausgebaut. Der Kreuzungsbereich Hansastraße, Märkische Straße, Geitlingstraße wurde mit einer Kreisverkehrsanlage neu gestaltet. Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 3 _______________________________________________________________________________________________ Im Zuge des Straßenausbaus wurde auch der Mischwasserkanal (DN 300 bis DN 900) von der Gewerbestraße bis Hansastraße Haus-Nr.40 erneuert. Die Stadt Bochum erhielt am 25.06.2008 für den 3. Bauabschnitt der Hansastraße von der Bezirksregierung Arnsberg die Zusage für eine Anteilfinanzierung als Zuweisung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme wurden mit 4.249.800 EUR und die zuwendungsfähigen Ausgaben mit 2.500.500 EUR ermittelt. Die maximal gewährte Zuwendung betrug 1.875.400 EUR. Die Stadt Bochum hatte als Straßenbaulastträger in Abstimmung mit der Stadtwerke Bochum GmbH, der Telekom und der Unitymedia GmbH die Straßenbau- und Asphaltarbeiten, Kanalbauarbeiten, Signalisierung und Leerrohrverlegung, Beschilderungsund Markierungsarbeiten sowie Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten der ewmr GmbH und der Unitymedia GmbH im Zuge der Umgestaltung der Hansastraße 3.BA, von Haus-Nr. 40 bis Gewerbestraße in Bochum-Wattenscheid, öffentlich ausgeschrieben. Die Plan- und Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Ausschreibungsteile des Leistungsverzeichnisses (LV) wurden erstellt von (siehe auch Tabelle 1): ● ● ● der Stadt Bochum der Stadtwerke Bochum GmbH der Unitymedia GmbH LV-Teile 1 bis 7, LV-Teil 8 und LV-Teil 9. Das Amt 66 stellte alle Ausschreibungsunterlagen zusammen und führte ein öffentliches Ausschreibungsverfahren einschließlich der Submission sowie die rechnerische Prüfung der Angebote der einzelnen Leistungsteile unter Berücksichtigung der Vorschriften des Zuwendungsgebers durch. Die fachtechnische Prüfung, Wertung und Beauftragung erfolgte unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten und ist nachfolgend dargestellt: Tabelle 1 LVTeil Bezeichnung der fachtechnischen Zuständigkeiten 1 Verkehrsführung 2* Straßenbau- und Asphaltarbeiten 3 Nachfugen von Pflasterflächen 4* Kanalbauarbeiten 5 Auftragshöhe EUR Fachtechnische Zuständigkeiten Auftrag erteilt durch 41.339,84 Stadt Bochum Stadt Bochum 1.839.109,90 Stadt Bochum Stadt Bochum 7.476.77 Stadt Bochum Stadt Bochum 865.463,66 Stadt Bochum Stadt Bochum Signalisierung und Leerrohrverlegung 28.944,04 Stadt Bochum Stadt Bochum 6 Beschilderungsarbeiten 52.510,08 Stadt Bochum Stadt Bochum 7 Markierungsarbeiten 10.948,82 Stadt Bochum Stadt Bochum 8 Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten 619.372,27 Stadtwerke Bochum GmbH Stadtwerke Bochum GmbH 9 Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten Gesamtauftragshöhe: * vom RPA geprüfte Leistungsteile 17.099,55 Unitymedia GmbH 3.482.264,93 Unitymedia GmbH Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 4 _______________________________________________________________________________________________ Die Prüfungen der Vergaben durch das RPA (siehe Tabelle 1), die Stadtwerke Bochum GmbH und die Unitymedia GmbH ergaben keine Prüfungsfeststellungen. Die Aufträge in Höhe von 3.482.264,93 EUR erhielt die Fa. E., Bottrop, als Gesamtauftragnehmer (AN) für alle Ausschreibungsteile. Die Beauftragung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten einschließlich Ausstattung (LVTeile 1 bis 3 und 5 bis 7) und der Kanalbauarbeiten (LV-Teil 4) erfolgte durch Amt 66, die Beauftragung der Kabel- und Leerrohrverlegung (LV-Teil 8) durch die Stadtwerke Bochum GmbH und die Beauftragung der Kabel- und Leerrohrverlegung (LV-Teil 9) durch die Unitymedia GmbH (s. auch Tabelle 1). Die Koordination der Bauabläufe erfolgte durch die Stadt Bochum und die Bauüberwachung der einzelnen Gewerke entsprechend der vertraglich festgelegten fachtechnischen Zuständigkeiten (s. Tabelle 1). Das Amt 66 erhielt entsprechend dem Bauablauf vom Auftragnehmer die Rechnungen für die von ihr beauftragten LV-Teile 1 bis 7. Die fachtechnische und rechnerische Prüfung erfolgte für die LV-Teile 1 - 7 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten einschließlich Ausstattung und Kanalbauarbeiten) ausschließlich durch Amt 66. Das RPA hat am 22.07.2010 die Schlussrechnung der Firma E., mit Eingangsdatum vom 08.04.2010, vom Amt 66 zur Prüfung erhalten. 7. Prüfungsergebnisse 7.1 Bautechnische Prüfung Die Schlussrechnung über die Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße, von Haus-Nr. 42 bis Gewerbestraße, hat das RPA vorgeprüft. Vom RPA wurden im Zuge dieser stichprobenartig durchgeführten Prüfungen zahlreiche Feststellungen getroffen, die zu den Prüfungsteilberichten Nrn.1 bis 3 geführt haben: 7.1.1 Prüfungsteilbericht (PTB) Nr. 1 Mit dem Prüfungsteilbericht Nr. 1 vom 12.08.2010 hat das RPA dem Amt 66 mitgeteilt, dass 16 Leistungspositionen und die Abrechnung der zusätzlichen Bauleistungen über die Ausbaugrenzen hinaus zu Prüfungsfeststellungen führten. Da die stichprobenartige Prüfung der Schlussrechnung durch das RPA zahlreiche Mängel und Fehler in der Abrechnung aufgezeigt hat, wurde das Amt 66 gebeten, die Massenermittlungen insgesamt zu überarbeiten. Insbesondere hat das RPA darum gebeten, die Massenermittlung der Schlussrechnung Teil 2 „Straßenbau- und Asphaltarbeiten“ im Zuge der endgültigen Prüfung alle Ausschreibungsteile, insbesondere des Teils 4 „Kanalbauarbeiten“, untereinander abzustimmen und abzugleichen, damit Mehrfachvergütungen an die Firma E. ausgeschlossen sind. Am 14.10.2010 hat das RPA die Stellungnahme des Amtes 66 vom 07.10.2010 zum Prüfungsteilbericht Nr. 1 und am 17.02.2011 die korrigierte Schlussrechnung erhalten. Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 5 _______________________________________________________________________________________________ Danach wurde der Auszahlungsbetrag um 13.243,09 EUR gekürzt. Die nochmalige Prüfung der Abrechnungs- und Vertragsunterlagen der überarbeiteten und korrigierten Schlussrechnung einschließlich der überarbeiteten Massenermittlung mit den dazugehörigen Aufmaßen ergab jedoch weitere Prüfungsfeststellungen, weil nicht alle Prüfungsfeststellungen (7 von 16) ausgeräumt wurden und eine Prüfungsfeststellung noch nicht abschließend geprüft werden konnte. Tabelle 2 Lfd.-Nr. PTB Nr.1 Kosten nach Prüfung StA 66 2 Position Kurztext EUR 1 20.21.0796 Boden Kl. 3-6 2 20.21.1000 Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 1. PTB EUR Prüfungsfeststellungen des RPA Korrekturbetrag EUR nicht ausgeräumt 165.167,22 165.075,44 nicht gefährl. Abfälle 0,00 0,00 erledigt 0,00 10.31.1000 nicht gefährl. Abfälle 45.269,93 45.269,93 erledigt 0,00 3 20.22.0157 Boden Kl. 7 1.827,30 1.372,11 erledigt -455,19 4 20.22.0654 Beton unbewehrt 2.450,35 3.135,55 erledigt 685,20 5 20.23.0109 Boden Kl. 3-6 3.732,25 4.828,65 erledigt 1.096,40 6 20.23.0654 Beton unbew. 1.700,76 818,93 erledigt -881,83 7 20.33.0939 RC 1 30 cm 1.193,68 1.193,68 erledigt 0,00 8 40.12.0819 RC 1 27 cm 0,00 1.839,64 erledigt 1.839,64 9 40.21.0819 RC-1 20 cm 0,00 2.847,81 nicht ausgeräumt 40.21.0919 RC-1 20 cm 2.405,50 2.405,50 nicht ausgeräumt 40.21.0929 RC-1 19 cm 8.030,17 7.766,36 nicht ausgeräumt 10 40.22.0819 RC-1 19 cm 14.378,77 13.345,46 nicht ausgeräumt 11 40.24.0215 STS 15 cm 56.435,33 56.355,02 nicht ausgeräumt 12 50.10.0102 Decke anspritzen 2.087,72 2.060,76 erledigt -26,96 13 50.30.0228.P Asphalt Bi. 8 cm 130.381,44 124.948,88 nicht ausgeräumt 14 50.52.0234.A SMA 4 cm 109.790,00 108.763,49 nicht ausgeräumt 50.52.0234.B SMA Mehreinbau 1.879,05 1.627,14 nicht ausgeräumt 40.45.0210 Asph. Tragschicht 101.983,97 Kontrollprüfung liegt vor 50.30.0228.P Asphalt Binder 130.381,44 Kontrollprüfung liegt vor 50.52.0234.A SMA 109.790,00 Kontrollprüfung nicht ausgeräumt 90.07.0002 Gittermattenzaun 977,74 977,74 erledigt 0,00 70.28.0409 Gittermattenzaun 396,70 396,70 erledigt 0,00 10.14.0511 Gittermattenbaum 145,23 145,23 erledigt 0,00 ohne zusätzliche Bauleistungen über die Ausbaugrenzen hinaus 15 16 17 Prüfung/en kann noch nicht abschließend geprüft werden liegt unvollständig vor Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 6 _______________________________________________________________________________________________ 7.1.2 Prüfungsteilbericht Nr. 2 Aufgrund der nicht beseitigten, zahlreichen Prüfungsfeststellungen aus dem 1. PTB hat das RPA die Prüfung der Schlussrechnung wiederholt und dem Amt 66 das Ergebnis der Prüfung mit dem Prüfungsteilbericht Nr. 2 vom 18.04.2011 mitgeteilt. Darin wurde bemängelt, dass von den 16 Leistungspositionen, die im 1. Prüfungsteilbericht zu Prüfungsfeststellungen durch das RPA geführt hatten, lediglich bei neun Positionen die Prüfungsfeststellungen aufgeklärt bzw. beseitigt wurden. Sieben Leistungspositionen führten auch nach der Überarbeitung durch Amt 66 zu weiteren Prüfungsfeststellungen (Tabelle 3.1). Weiterhin hat das RPA durch eine weitere Prüfung bei zwölf Leistungspositionen ebenfalls Prüfungsfeststellungen getroffen (Tabelle 3.2). Da die nochmalige, stichprobenartige Prüfung der Schlussrechnung durch das RPA wiederum nicht zur Aufklärung, sondern vielmehr zu weiteren Prüfungsfeststellungen geführt hat, wurde Amt 66 gebeten, die komplette Schlussrechnung noch einmal zu prüfen und die durchgeführte Prüfung deutlich zu dokumentieren. Am 29.06.2011 hat das RPA die Stellungnahme des Amtes 66 vom 16.06.2011 zum Prüfungsteilbericht Nr. 2 und am 05.04.2012 die noch einmal überarbeitete und korrigierte Schlussrechnung erhalten. Der Auszahlungsbetrag wurde noch einmal um 11.703,16 EUR gekürzt. Das RPA hat alle Leistungspositionen, die zu Prüfungsfeststellungen geführt hatten, noch einmal geprüft und wiederum festgestellt, dass zahlreiche Prüfungsfeststellungen in der wiederholt korrigierten Schlussrechnung unzureichend bearbeitet wurden. Tabelle 3.1 (nicht erledigte Prüfungsfeststellungen zu dem PTB Nr. 1) Lfd.-Nr. PTB 1 Position Kurztext 1 20.21.0796 Boden Kl. 3-6 Kosten nach Prüfung StA 66 2 EUR 9 10 160.823,80 Korrekturbetrag Prüfungsfeststellungen des RPA EUR erledigt 0,00 2.847,81 2.847,81 40.21.0919 RC-1 20 cm 2.405,50 2.405,50 2.405,50 40.21.0929 RC-1 19 cm 8.030,17 7.766,36 1.862,91 40.22.0819 RC-1 19 cm 14.378,77 13.345,46 13.645,92 erledigt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt STS 15 cm 13 50.30.0228.P 14 -4.343,42 nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt RC-1 20 cm 40.24.0215 17 165.075,44 Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 2. PTB EUR 40.21.0819 11 15 165.167,22 Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 1. PTB EUR -732,85 56.435,33 56.355,02 53.790,95 Asphalt Bi. 8 cm 130.381,44 124.948,88 131.587,43 50.52.0234.A SMA 4 cm 109.790,00 108.763,49 102.384,64 50.52.0234.B SMA Mehreinbau 1.879,05 40.45.0210 Asph. Tragschicht 101.983,97 Kontrollprüfung Kontrollprüfung erledigt 50.30.0228.P Asphalt Binder 130.381,44 Kontrollprüfung Kontrollprüfung erledigt liegt vor 50.52.0234.A SMA 109.790,00 Kontrollprüfung Kontrollprüfung liegt unvollständig vor ohne zusätzliche Bauleistungen über die Ausbaugrenzen hinaus Prüfung/en Prüfung/en nicht ausgeräumt kann noch nicht abschließend geprüft werden 1.627,14 0,00 liegt vor Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 7 _______________________________________________________________________________________________ Tabelle 3.2 (weitere Prüfungsfeststellungen) Kosten nach Prüfung StA 66 2 Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 2. PTB EUR Position Kurztext 18 40.12.0517 FSS RC-1 17 cm 0,00 763,39 19 40.12.0523 FSS RC-1 23 cm 4.184,06 2.653,89 20 40.12.0524.1 FSS RC-1 24 cm 0,00 457,14 erledigt 457,14 21 4ß.12.0524.2 FSS RC-1 24 cm 1.792,67 2.892,85 erledigt 1.100,18 22 40.12.0919 RC-1 27 cm 10.879,04 6.484,61 23 40.13.0228 FSS BK II 28 cm 100.828,04 98.726,16 24 40.24.0520 STS BK V 20 cm 11.208,69 6.237,52 25 40.25.0520 STS BK V 20 cm 0,00 9.141,76 nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt 26 40.45.0210 Asph.-Trag. 10 cm 101.983,97 101.673,51 27 50.53.0243.A Gussasph. 3,5 cm 0,00 3.224,00 90.04.0010 Gussasph. 3,5 cm 7.673,71 4.153,54 28 85.01.0010 Gemeinkostenunterdeckung 33.833,43 45.900,93 29 90.01.0001 Beschleunigungsprämie 34.000,00 33.370,40 EUR 7.1.3 Korrekturbetrag Prüfungsfeststellungen des RPA Lfd.-Nr. PTB 2 EUR erledigt 763,39 nicht ausgeräumt erledigt -310,46 nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt nicht ausgeräumt Prüfungsteilbericht Nr. 3 Aufgrund der nicht beseitigten Prüfungsfeststellungen aus dem 1. PTB und dem 2. PTB musste das RPA die Prüfung der Schlussrechnung noch einmal kleinteilig aufarbeiten. Von den insgesamt 19 Leistungspositionen führten noch 13 Leistungspositionen zu Prüfungsfeststellungen (siehe Tabelle 4.1 und 4.2). Drei weitere Leistungspositionen führten ebenfalls zu Prüfungsfeststellungen, obwohl Amt 66 die Schlussrechnung komplett überprüft hatte. Tabelle 4.1 (nicht erledigte Prüfungsfeststellungen zu den PTB Nr. 1 und Nr. 2) Kosten nach Prüfung StA 66 2 Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 1. PTB EUR Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 2. PTB EUR Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 3. PTB EUR Korrekturbetrag Lfd.-Nr. PTB 1 Position Kurztext 9 40.21.0819 RC-1 20 cm 0,00 2.847,81 2.847,81 2.847,81 40.21.0919 RC-1 20 cm 2.405,50 2.405,50 2.405,50 2.405,50 0,00 40.21.0929 RC-1 19 cm 8.030,17 7.766,36 1.862,91 1.862,91 -6.167,26 11 40.24.0215 STS 15 cm 56.435,33 56.355,02 53.790,95 54.804,01 -1.631,32 13 50.30.0228.P Asphalt Bi. 8 cm 130.381,44 124.948,88 131.587,43 126.983,81 -3.397,63 14 50.52.0234.A SMA 4 cm 109.790,00 108.763,49 102.384,64 101.358,13 -8.431,87 50.52.0234.B SMA Mehreinbau 1.879,05 1.627,14 0,00 0,00 -1.879,05 15 17 EUR 2.847,81 40.45.0210 Asph. Tragschicht 101.983,97 Kontrollprüfung Kontrollprüfung erledigt liegt vor 50.30.0228.P Asphalt Binder 130.381,44 Kontrollprüfung Kontrollprüfung erledigt liegt vor 50.52.0234.A SMA 109.790,00 Kontrollprüfung Kontrollprüfung erledigt liegt vor ohne zusätzliche Bauleistungen über die Ausbaugrenzen hinaus Prüfung/en Prüfung/en Prüfung/en liegt vor Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 8 _______________________________________________________________________________________________ Tabelle 4.2 (nicht erledigte Prüfungsfeststellungen zu dem PTB Nr. 2) Kosten nach Prüfung StA 66 2 Lfd.-Nr. PTB 2 *3 Position Kurztext 19 40.12.0523 FSS RC-1 23 cm 22 40.12.0919 RC-1 27 cm 23 40.13.0228 24 EUR Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 2. PTB EUR Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 3. PTB EUR Korrekturbetrag EUR 4.184,06 2.653,89 4.018,72 -165,34 10.879,04 6.484,61 6.484,61 -4.394,43 FSS BK II 28 cm 100.828,04 98.726,16 98.063,99 -2.764,05 40.24.0520 STS BK V 20 cm 11.208,69 6.237,52 6.028,34 -5.180,35 25 40.25.0520 STS BK V 20 cm 0,00 9.141,76 8.507,92 8.507,92 27 50.53.0243.A Gussasph. 3,5 cm 0,00 3.224,00 3.224,00 3.224,00 90.04.0010 Gussasph. 3,5 cm 7.673,71 4.153,54 0,00 -7.673,71 85.01.0010 Gemeinkostenunterdeckung 33.833,43 45.900,93 0,00 -33.833,43 90.01.0001 Beschleunigungsprämie 34.000,00 33.370,40 16.608,00 -17.392,00 28 29 Tabelle 4.3 (weitere Prüfungsfeststellungen) Kosten nach Prüfung StA 66 2 Kosten nach Überarbeitung der SR aufgrund des 3. PTB EUR Korrekturbetrag Lfd.-Nr. PTB 3 Position Kurztext 30 20.23.0109 Boden Kl. 3-6 3.732,25 2.916,40 -815,85 20.33.0939 RC-1 30 cm 1.193,68 1.193,68 0,00 31 30.11.0103 Boden Kl. 3-6 16.495,23 10.567,75 -5.927,48 32 30.21.0100.N Hauraton 100 KS 1.662,52 1.744,92 82,40 30.21.0710.D Hauraton D 400 708,53 1.440,50 731,97 EUR EUR Über diesen Sachverhalt wurde die Leitung des Amtes 66 am 14.05.2012 informiert und mit dem Prüfungsteilbericht Nr. 3 vom 18.06.2012 das Ergebnis dieser Prüfung auch schriftlich mitgeteilt. Es war dem RPA unverständlich, warum die nochmalige Prüfung der Schlussrechnung durch das RPA trotz der zwei Prüfungsteilberichte immer noch zahlreiche Mängel und Fehler aufzeigte. Insbesondere die Anerkennung und Neuberechnung der vom Auftragnehmer aufgrund von Minderleistungen in zahlreichen Leistungspositionen in Rechnung gestellten Gemeinkostenunterdeckung (Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn und Baustellengemeinkosten) durch Amt 66 führte zu einer weiteren Prüfungsfeststellung. Gemäß VOB ist bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes auf Verlangen für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung der entsprechende Einheitspreis zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Positionen oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Zwischenbericht Seite 9 _______________________________________________________________________________________________ In den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum für die Ausführung von Bauleistungen (ZVB)“ ist geregelt, dass in den Fällen der Unterschreitung des Mengenansatzes von mehr als 10 v. H. auch dann ein Ausgleich als erhalten gilt, wenn der Auftragnehmer im Bereich desselben Bauvorhabens vor der Schlusszahlung weitere selbständige Aufträge im Werte der Unterschreitung von der Stadt Bochum als Auftraggeber erhält. Entgangener Gewinn wird von der Stadt Bochum in keinem Fall erstattet. Auf Anregung und unter Beteiligung des RPA hat das Amt 66 mit dem Rechtsamt (Amt 30) Kontakt aufgenommen und einvernehmlich festgestellt, dass aufgrund des Anschlussauftrages für zusätzliche Bauleistung (hier: Verlängerung der Baustrecke für die Kanalverlegung) in anderen Leistungsteilen die Gemeinkostenunterdeckung ausgeglichen wird (s. Tabelle 5). Tabelle 5 LVTeil Leistungsteil Teil 2 Straßenbau- und Asphaltarbeiten Teil 4 Kanalbauarbeiten 865.463,66 Anschlussauftrag Auftragshöhe EUR Gesamtzusammenstellung 1.839.109,90 Abrechnungshöhe EUR Differenz in % 1.644.832,54 < 10,6 % 127.200,00 945.441,27 > 9,2 % 2.831.773,56 2.590.273,81 < 8,5 % Durch die Erteilung des Anschlussauftrages für die zusätzlichen Kanalbauarbeiten in Höhe von 127.200 EUR wurde die Gemeinkostenunterdeckung des Auftragnehmers im Leistungsteil 2 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten) kompensiert. 7.2 Finanzielles Prüfergebnis Erst mit der Vorlage der endgültigen und durch das RPA nicht mehr zu beanstandenden Schlussrechnung konnte das finanzielle Prüfergebnis festgestellt werden. Das finanzielle Prüfergebnis nach mehrmaliger Überarbeitung der Schlussrechnung aufgrund der drei Prüfungsteilberichte des RPA führte zu Einsparungen in Höhe von 107.512,69 EUR. Die daraus resultierende Überzahlung des Auftragnehmers beträgt 53.547,26 EUR. Tabelle 6 Geprüfte Schlussrechnung an Amt 14 Eingang / Ausgang Prüfungsteilbericht Eingang 20.07.2010 Schlussrechnungsbetrag vor der Prüfung EUR Schlussrechnungsbetrag nach der Prüfung EUR Korrekturbetrag 1.744.633,02 -7.712,21 1.731.389,93 -13.243,09 1.719.686,97 -11.702,96 1.644.832,54 -74.854,43 EUR 1.752.345,23 Ausgang 12.08.2010 Nr. 1 Eingang 11.02.2011 1.744.633,02 Ausgang 18.04.2011 Nr. 2 Eingang 02.04.2012 1.731.389,93 Ausgang 18.06.2012 Prüfung Gemeinkostenunterdeckung, Beschleunigungsprämie u.a. Eingang 06.02.2013 Ausgang 21.02.2013 Nr. 3 mündlich Gemeinkostenausgleich u.a. endgültig geprüft 1.719.686,97 Gesamteinsparung: 107.512,69 Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 10 _______________________________________________________________________________________________ 7.3 Finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme 7.3.1 Mittelabrufe Das RPA hat im Rahmen der bautechnischen Prüfung auch die finanzielle Abwicklung der Baumaßnahme in die Prüfung einbezogen. Hierbei untersuchte das RPA insgesamt vier Mittelabrufe mit den dazugehörigen Zahlungen für dieses Bauprojekt. Dabei hat das RPA festgestellt, dass die Mittelabrufe jeweils erst zum Ende des Jahres erstellt und dem Zuwendungsgeber zugeleitet wurden. Im Zuge dieser Prüfung zeigte sich, dass alle innerhalb eines Jahres geleistete Zahlungen dazu führten, dass die Stadt Bochum Finanzmittel bis zu einem Jahr vorfinanziert hat, ohne dass eine Zahlung durch den Zuwendungsgeber erfolgte. Wie auch schon im Zwischenbericht über die Baumaßnahme „Dr.-C.-Otto-Straße“ näher erläutert, sollten zukünftig Mittelabrufe, in Abhängigkeit der getätigten Ausgaben, zeitnah erfolgen. Bei quartalsweisen Mittelabrufen hätte die Stadt Bochum deutlich weniger zwischenfinanzieren müssen. Die Zinsersparnis würde ca. 8.500 EUR betragen. Durch den zeitnahen Abruf der Zuwendungsmittel können die Kosten für die Zwischenfinanzierung aus Sicht des RPA so gering wie möglich gehalten werden, was besonders bei einem steigenden Zinsniveau sinnvoll erscheint. 7.3.2 Nicht förderfähige Kosten durch Verlängerung der Baustrecke Die Bezirksregierung Arnsberg hatte als Zuwendungsgeber bereits im Rahmen des Zuwendungsbescheides Nr. 1 vom 25.06.2008 unter Punkt 7 c) der Nebenbestimmungen besonders darauf hingewiesen, dass soweit von der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung erheblich abgewichen werden muss, vor der Verwirklichung dieser abweichenden Planung hierzu seine Zustimmung einzuholen ist. Somit können Kosten für Anschlüsse an den vorhandenen Straßenausbau nur in dem Umfang als zuwendungsfähig anerkannt werden, wie sie durch einen ordnungsgemäßen Anschluss (lage- und höhenmäßig) entstehen. Entstehen im Bereich privater Zufahrten Mehraufwendungen, so sind diese Kosten als nicht zuwendungsfähig abzusetzen und den Anliegern in Rechnung zu stellen. Weiterhin hat die Bezirksregierung Arnsberg speziell darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme Hansastraße 3. BA an die Baumaßnahme Hansastraße, von Haus-Nr. 28 bis Ludwig-Steil-Straße, und an die Baumaßnahme Hansastraße, von Haus-Nr. 114 bis Kreisverkehrsplatz Gewerbestraße, grenzt und eine Doppelförderung durch Überschneidung der Baumaßnahmen auszuschließen ist. Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 11 _______________________________________________________________________________________________ Die Baumaßnahme „Hansastraße 3. BA“ wurde über die ursprünglich genehmigten Zuwendungsgrenzen hinaus verlängert. Märkische Straße In westlicher Richtung wurde die Baustrecke der Hansastraße von der Ludwig-SteilStraße bis zum Haus-Nr. 40 um ca. 270 m und in östlicher Richtung von Haus-Nr. 114 bis in Höhe der Querungshilfe vor dem Kreisverkehr Gewerbestraße erweitert. Hansastraße Geitlingstraße Gewerbestraße Rankenweg Ludwig-Steil-Straße Rankenweg Bismarckstraße Hansastraße Hansastraße Hansastraße Hansastraße Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 12 _______________________________________________________________________________________________ Da es sich bei diesen Verlängerungen der Baustrecken um zusätzliche Bauleistungen im Zuge der Umgestaltung der Hansastraße und somit um nicht zuwendungsfähige Kosten handelte, hat das RPA Amt 66 um eine entsprechende Aufstellung der zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten gebeten. Diese Aufstellung hat keinen Einfluss auf die Prüfung der Schlussrechnung des Auftragnehmers, da sie erst für den Schlussverwendungsnachweis mit der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich wird. Weiterhin hat das RPA um Einhaltung der Auflagen der Bezirksregierung Arnsberg gebeten, insbesondere um Vermeidung von Doppelvergütungen durch Überschneidungen der Baumaßnahmen 1. Hansastraße 3. BA von Ludwig-Steil-Straße bis Haus-Nr. 114 2. Hansastraße von Haus-Nr. 28 bis Ludwig-Steil-Straße und 3. Hansastraße von Haus-Nr. 114 bis Gewerbestraße (Teilbereich Ortsumgehung Günnigfeld) Das Amt 66 hat in seiner Stellungnahme vom 07.10.2010 zugesagt, die über die Grenzen des genehmigten Zuschussantrages hinausgehenden Bauarbeiten gesondert anzugeben und in der Schlussrechnung eine Aufstellung nach zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten vorzunehmen. Im Zuge dieser Aufstellung wird Amt 66 anhand der endgültig geprüften Schlussrechnung vom 06.02.2013 die Ausbauflächen mit dem Zuwendungsbescheid abgleichen, um so Überschneidungen und eine Doppelförderung zu vermeiden. Das RPA wird die Aufstellung der zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten von Amt 66 auf Übereinstimmung mit dem Zuwendungsbescheid prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wird das RPA besonders darauf achten, ob die Baugrenzen und die speziellen Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den Abrechnungsmodalitäten beachtet wurden. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird das RPA in einer der nächsten Sitzungen berichten. 8. Fazit Die Schlussrechnung wurde endgültig geprüft und der Schlussrechnungsendbetrag in Höhe von 1.644.832,54 EUR festgestellt. Die Prüfung dieser Schlussrechnung machte deutlich, dass die fachtechnische Prüfung durch das Fachamt hätte intensiver erfolgen müssen. Aus diesem Grund empfiehlt das RPA, die Koordination bei großen Baumaßnahmen zu optimieren. Zwischenbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Hansastraße Seite 13 _______________________________________________________________________________________________ 9. Schlussbesprechung Nach vorheriger Übersendung des Berichtsentwurfes fand am 22.02.2013 eine Erörterung gemäß § 9 (5) RPO statt, an der teilnahmen: Herr Seidel Frau Düwel Herr Genschow Herr Krämer ) ) ) Herr Jost Herr Lakomy Herr Kloßek ) ) Alfons Jost Amt 66 Amt 14 Heinrich Lakomy Heinz Udo Kloßek