Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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73 kB
Erstellt
26.12.14, 12:40
Aktualisiert
27.01.18, 22:15
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20130594
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853 - Zentrum Große Voede hier: Konkretisierung der Planungsziele
Beschlussvorschriften
§ 2 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
11.04.2013
17.04.2013
Anlagen
Ansichten
Konzept Erdgeschoss I. + II. BA
Konzept Lageplan I. + II. BA
Konzept Obergeschoss I. + II. BA
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20130594
Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 wurde mit Beschluss des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 13.02.2007 eingeleitet, die öffentliche
Auslegung fand im Zeitraum vom 09.08. – 09.09.2010 statt.
Nach der öffentlichen Auslegung wurde der 1. Bauabschnitt vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes
gemäß § 33 BauGB genehmigt. Das Einkaufszentrum mit dem Schwerpunkt der Nahversorgung
ist in dieser Form bereits seit 2012 in Betrieb, umfasst jedoch nicht vollständig den Bereich, der
durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 erfasst wird, der Restbereich wurde vom
Investor als 2. Bauabschnitt geplant.
Darüber hinaus erwarb der Investor das Wohnhaus Castroper Str. 220 – 224. Im Juni 2012 brachte
die Verwaltung eine Vorlage in die Beratung ein, den Planbereich bis zur Werkszufahrt von
ThyssenKrupp auszuweiten. Der Beschluss hierzu wurde vom Ausschuss für Wirtschaft,
Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 29.08.2012 gefasst. Ziel der Erweiterung ist die
Konkretisierung der Nutzung unter Beachtung der Grundsätze des Masterplans Einzelhandel
Bochum – Fortschreibung 2012.
Am 14.03.2013 reichte der Investor ein Nutzungskonzept ein, die Gesamtfläche bis zur
ThyssenKrupp-Zufahrt in einem Zuge zu bauen. Das Konzept lässt sich im Wesentlichen mit den
Zielen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, seiner Erweiterung und den Zielen der
Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel in Einklang bringen. Im Einzelnen ist vorgesehen,
innerhalb des Neubaus einen Polstermöbelmarkt ohne zentrenrelevantes Randsortiment und einen
weiteren Fachmarkt, ebenfalls ohne zentrenrelevantes Sortiment anzusiedeln. Im derzeit
vorhandenen Gebäude sollen Flächen zusammengelegt werden, sodass dort ein Schuhmarkt mit
ca. 400 qm einziehen kann. Die sich daraus ergebende Gesamtfläche für Sortimente an
zentrenrelevantem Einzelhandel orientiert sich an der Obergrenze für Einkaufszentren innerhalb
von Stadtteilzentren, die nach dem neuen Masterplan Einzelhandel 3.500 m² beträgt. Zusätzlich
soll innerhalb des Einkaufszentrums ca. 5.400 qm nicht zentrenrelevanter Einzelhandel entstehen.
Im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente legt der Masterplan Einzelhandel keine
Größenbeschränkungen in zentralen Versorgungsbereichen fest. Grundsätzlich entspricht es der
Zielsetzung des Masterplanes, auch nicht zentrenrelevanten Einzelhandel in den
Versorgungszentren anzusiedeln.
Die Architektur wird sich von dem bereits errichteten Gebäude absetzen, um einer zu großen
Uniformität in diesem Bereich entgegen zu wirken. Der Gebäudekörper soll aufgrund der
Krümmung der Castroper Straße in diesem Bereich aus der Bauflucht des
Nahversorgungszentrums geringfügig zurücktreten und im Eckbereich zur ThyssenKrupp-Zufahrt
einen prägnanteren Gebäudeteil erhalten, um der Ecksituation entsprechend Geltung zu
verschaffen. Die Fassadengestaltung ist aus Sicht der Verwaltung allerdings noch zu überarbeiten
werden. Hierzu bietet sich die Durchführung eines Fassadenwettbewerbs oder eines
Gutachterverfahrens an.
Im hinteren Bereich ist die Erweiterung der Stellplatzanlage vorgesehen. Die Hauptzufahrt des
Einkaufszentrums wird im Bereich der Zufahrt zum Stahlwerk liegen. Eine barrierefreie Verbindung
zwischen Stellplatzanlage und Castroper Straße soll durch eine Aufzugsanlage im Bereich der
Edeka-Mall entstehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20130594
Die von der Stadt Bochum derzeit in Vermarktung befindliche Fläche des Reiterschafts-Geländes
wird derzeit über die städtische Privatzufahrt westlich des Einkaufszentrums erschlossen.
Langfristig soll zur Erschließung des Gesamtareals eine öffentliche Ringstraße von der I.
Parallelstraße bis zur Werkszufahrt entstehen. Diese Erschließung ist aber erst nach dem Ausbau
der Castroper Straße sinnvoll. Zuvor könnte eine öffentliche Stichstraße realisiert werden. Diese
wäre als Anliegerstraße erschließungsbeitragspflichtig. Zur Beantwortung der Anfrage in der
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 30.01.2013 zur
Erschließung des Geländes „Reiterschaft – Einkaufszentrum Große Voede“ erfolgt eine
gesonderte Mitteilung der Verwaltung an die Fraktionen und Gruppierungen.
Der Investor plant darüber hinaus, den derzeit vorhandenen Teil des Einkaufszentrums zu
veräußern. Planungsrechtlich müsste es hierzu im weiteren Verfahren zu einer Änderung der
Sondergebietsfestsetzungen kommen, in der Weise, dass entsprechend den geänderten
Eigentumsrechten die Sortimentsfestsetzungen angepasst werden, d. h. zentrenrelevanter
Einzelhandel wäre nur innerhalb des vorhandenen ersten Bauabschnitts zulässig. Zudem ist der
Durchführungsvertrag entsprechend anzupassen, um bei einer privatrechtlichen Trennung der
beiden Bauabschnitte die öffentlich-rechtliche Einheit als ein Einkaufszentrum weiterhin zu
gewährleisten.
Seitens des Vorhabenträgers wird zudem gewünscht, bereits nach positiver Beschlussfassung
über die Konkretisierung der Planungsziele die Erhöhung der zentrenrelevanten Verkaufsfläche
auf 3.500 qm zu genehmigen. Dies setzt eine Befreiung von den Festsetzungen des aktuellen
Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter Anerkennung der neuen Obergrenze
durch den Vorhabenträger voraus. Ob eine solche Befreiung im Vorgriff auf die Rechtskraft des
überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. dessen Planreife erfolgt, liegt im
Ermessen der Stadt Bochum.
Zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts ist eine Anpassung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag
erforderlich. Durch diese Regelwerke wird ein verbindlicher Rahmen für die Verkaufsflächen, die
Sortimentsobergrenzen und die bauliche Gestaltung vorgegeben. Die Anpassung erfordert eine
erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Eine Vorlage über den erneuten
Auslegungsbeschluss mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des
Vorhaben- und Erschließungsplanes wird die Verwaltung nach positiver Beschlussfassung über
die Konkretisierung der Planungsziele erarbeiten.
Aufgrund der notwendigen Zeit, die der Vorhabenträger benötigt hat, um einen Mieter für den
zweiten Bauabschnitt zu finden, sind die im bisherigen Durchführungsvertrag definierten
Durchführungsfristen zu verlängern. Der Vorhabenträger plant nunmehr, das Vorhaben im Jahre
2014 zu vollenden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20130594
Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853 - Zentrum Große Voede hier: Konkretisierung der Planungsziele
Die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 853 – Zentrum Große Voede –
werden dahingehend konkretisiert, dass das vom Vorhabenträger aktuell vorgelegte
Nutzungskonzept die Grundlage für die Fortführung des Verfahrens bildet.