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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 12:40
Aktualisiert
27.01.18, 22:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20130594 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853 - Zentrum Große Voede hier: Konkretisierung der Planungsziele Beschlussvorschriften § 2 BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 11.04.2013 17.04.2013 Anlagen Ansichten Konzept Erdgeschoss I. + II. BA Konzept Lageplan I. + II. BA Konzept Obergeschoss I. + II. BA Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20130594 Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 13.02.2007 eingeleitet, die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 09.08. – 09.09.2010 statt. Nach der öffentlichen Auslegung wurde der 1. Bauabschnitt vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 33 BauGB genehmigt. Das Einkaufszentrum mit dem Schwerpunkt der Nahversorgung ist in dieser Form bereits seit 2012 in Betrieb, umfasst jedoch nicht vollständig den Bereich, der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 erfasst wird, der Restbereich wurde vom Investor als 2. Bauabschnitt geplant. Darüber hinaus erwarb der Investor das Wohnhaus Castroper Str. 220 – 224. Im Juni 2012 brachte die Verwaltung eine Vorlage in die Beratung ein, den Planbereich bis zur Werkszufahrt von ThyssenKrupp auszuweiten. Der Beschluss hierzu wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 29.08.2012 gefasst. Ziel der Erweiterung ist die Konkretisierung der Nutzung unter Beachtung der Grundsätze des Masterplans Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012. Am 14.03.2013 reichte der Investor ein Nutzungskonzept ein, die Gesamtfläche bis zur ThyssenKrupp-Zufahrt in einem Zuge zu bauen. Das Konzept lässt sich im Wesentlichen mit den Zielen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, seiner Erweiterung und den Zielen der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel in Einklang bringen. Im Einzelnen ist vorgesehen, innerhalb des Neubaus einen Polstermöbelmarkt ohne zentrenrelevantes Randsortiment und einen weiteren Fachmarkt, ebenfalls ohne zentrenrelevantes Sortiment anzusiedeln. Im derzeit vorhandenen Gebäude sollen Flächen zusammengelegt werden, sodass dort ein Schuhmarkt mit ca. 400 qm einziehen kann. Die sich daraus ergebende Gesamtfläche für Sortimente an zentrenrelevantem Einzelhandel orientiert sich an der Obergrenze für Einkaufszentren innerhalb von Stadtteilzentren, die nach dem neuen Masterplan Einzelhandel 3.500 m² beträgt. Zusätzlich soll innerhalb des Einkaufszentrums ca. 5.400 qm nicht zentrenrelevanter Einzelhandel entstehen. Im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente legt der Masterplan Einzelhandel keine Größenbeschränkungen in zentralen Versorgungsbereichen fest. Grundsätzlich entspricht es der Zielsetzung des Masterplanes, auch nicht zentrenrelevanten Einzelhandel in den Versorgungszentren anzusiedeln. Die Architektur wird sich von dem bereits errichteten Gebäude absetzen, um einer zu großen Uniformität in diesem Bereich entgegen zu wirken. Der Gebäudekörper soll aufgrund der Krümmung der Castroper Straße in diesem Bereich aus der Bauflucht des Nahversorgungszentrums geringfügig zurücktreten und im Eckbereich zur ThyssenKrupp-Zufahrt einen prägnanteren Gebäudeteil erhalten, um der Ecksituation entsprechend Geltung zu verschaffen. Die Fassadengestaltung ist aus Sicht der Verwaltung allerdings noch zu überarbeiten werden. Hierzu bietet sich die Durchführung eines Fassadenwettbewerbs oder eines Gutachterverfahrens an. Im hinteren Bereich ist die Erweiterung der Stellplatzanlage vorgesehen. Die Hauptzufahrt des Einkaufszentrums wird im Bereich der Zufahrt zum Stahlwerk liegen. Eine barrierefreie Verbindung zwischen Stellplatzanlage und Castroper Straße soll durch eine Aufzugsanlage im Bereich der Edeka-Mall entstehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20130594 Die von der Stadt Bochum derzeit in Vermarktung befindliche Fläche des Reiterschafts-Geländes wird derzeit über die städtische Privatzufahrt westlich des Einkaufszentrums erschlossen. Langfristig soll zur Erschließung des Gesamtareals eine öffentliche Ringstraße von der I. Parallelstraße bis zur Werkszufahrt entstehen. Diese Erschließung ist aber erst nach dem Ausbau der Castroper Straße sinnvoll. Zuvor könnte eine öffentliche Stichstraße realisiert werden. Diese wäre als Anliegerstraße erschließungsbeitragspflichtig. Zur Beantwortung der Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 30.01.2013 zur Erschließung des Geländes „Reiterschaft – Einkaufszentrum Große Voede“ erfolgt eine gesonderte Mitteilung der Verwaltung an die Fraktionen und Gruppierungen. Der Investor plant darüber hinaus, den derzeit vorhandenen Teil des Einkaufszentrums zu veräußern. Planungsrechtlich müsste es hierzu im weiteren Verfahren zu einer Änderung der Sondergebietsfestsetzungen kommen, in der Weise, dass entsprechend den geänderten Eigentumsrechten die Sortimentsfestsetzungen angepasst werden, d. h. zentrenrelevanter Einzelhandel wäre nur innerhalb des vorhandenen ersten Bauabschnitts zulässig. Zudem ist der Durchführungsvertrag entsprechend anzupassen, um bei einer privatrechtlichen Trennung der beiden Bauabschnitte die öffentlich-rechtliche Einheit als ein Einkaufszentrum weiterhin zu gewährleisten. Seitens des Vorhabenträgers wird zudem gewünscht, bereits nach positiver Beschlussfassung über die Konkretisierung der Planungsziele die Erhöhung der zentrenrelevanten Verkaufsfläche auf 3.500 qm zu genehmigen. Dies setzt eine Befreiung von den Festsetzungen des aktuellen Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter Anerkennung der neuen Obergrenze durch den Vorhabenträger voraus. Ob eine solche Befreiung im Vorgriff auf die Rechtskraft des überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. dessen Planreife erfolgt, liegt im Ermessen der Stadt Bochum. Zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts ist eine Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag erforderlich. Durch diese Regelwerke wird ein verbindlicher Rahmen für die Verkaufsflächen, die Sortimentsobergrenzen und die bauliche Gestaltung vorgegeben. Die Anpassung erfordert eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Eine Vorlage über den erneuten Auslegungsbeschluss mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird die Verwaltung nach positiver Beschlussfassung über die Konkretisierung der Planungsziele erarbeiten. Aufgrund der notwendigen Zeit, die der Vorhabenträger benötigt hat, um einen Mieter für den zweiten Bauabschnitt zu finden, sind die im bisherigen Durchführungsvertrag definierten Durchführungsfristen zu verlängern. Der Vorhabenträger plant nunmehr, das Vorhaben im Jahre 2014 zu vollenden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20130594 Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853 - Zentrum Große Voede hier: Konkretisierung der Planungsziele Die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 853 – Zentrum Große Voede – werden dahingehend konkretisiert, dass das vom Vorhabenträger aktuell vorgelegte Nutzungskonzept die Grundlage für die Fortführung des Verfahrens bildet.