Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 12:40
Aktualisiert
27.01.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 (2917)
Vorlage Nr. 20130334
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage aus der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 04.12.2012
– Vorlage-Nr. 20122658
Bezeichnung der Vorlage
Schulstandort Bertramstraße
Beratungsfolge
Kommission Grundstücke
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.02.2013
05.03.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt an:
„Gibt es für den Schulstandort Bertramstraße konkrete Planungen für die Nutzung nach der
Schulschließung oder sogar bereits konkrete Kaufinteressenten?“
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Anfang 2013 sind mehrere allgemeine Anfragen von Investoren im Zusammenhang mit der
Schließung von Schulstandorten eingegangen. Gezielte Anfragen oder konkrete Kaufinteressenten zum Standort Bertramstraße sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Die Verwaltung hat im November 2012 mit der Untersuchung des Geländes auf eine Folgenutzung begonnen.
Das insgesamt rd. 5.800 m² große Gelände befindet sich innerhalb des § 34 BauGB. Auf
dem Grundstück befindet sich ein Altbau direkt an der Bertramstraße und im Hintergelände
ein neuwertiges eingeschossiges Gebäude, das von einer Offenen Ganztagseinrichtung
genutzt wird.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 (2917)
Vorlage Nr. 20130334
Die Verwaltung prüft zurzeit die Wirtschaftlichkeit des Altbaus und die Verwendung des
hinterliegenden Gebäudes für eine U3-Betreuungseinrichtung bzw. Kindertagesstätte.
Da bei einer Aufteilung des Geländes mit umfangreichen Anpassungsmaßnahmen hinsichtlich der Erschließungs- und Versorgungsanlagen der beiden Gebäude zu rechnen ist, ist
beabsichtigt, zunächst eine einheitliche Verwendung des Gesamtgeländes (z.B. für eine
Verbindung aus U3-Betreuungseinrichtung und Mehrgenerationenwohnen) näher zu prüfen.
Die Prüfung soll spätestens zum Zeitpunkt der Schulschließung im August 2013 abgeschlossen sein.