Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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99 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20130657
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB in der Querenburger Straße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
18.04.2013
Anlagen
1. vorhandene Beschilderung
2. Planung
3. Prüfungsquerschnitte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20130657
Die Bezirksvertretung Bochum Mitte hatte die Planung in der Sitzung vom 07.02.2013 unter TOP
38 2.2 und die Bezirksvertretung Bochum Süd in der Sitzung vom 19.02.2013 unter TOP 33 1.1
beschlossen.
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob es Sinn macht,
den Fußgängerweg zu Gunsten des Fahrradstreifens zu verkleinern. Sollte das nicht möglich sein,
soll der Fahrradverkehr über die Straße laufen. Die Prüfung wurde in die Beschlussvorlage
eingearbeitet.
Vorhandene Situation und Anlass (Anlage 1)
Die Querenburger Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone.
In der Vergangenheit wurde ein ca. 1 m breiter Radweg im Seitenraum auf dem vorhandenen
Gehweg abmarkiert.
Die Benutzungspflicht des Radweges ist inzwischen aufgehoben worden. Stattdessen wurde der
Gehweg in einem Teilbereich der Straße aus Schulwegsicherungsgründen für Radfahrer
freigegeben. In diesem Bereich befindet sich auch der Schulkomplex (siehe Anlage). Die
vorhandene Breite der Gehwege beträgt an den Busbuchten vor der Schule ca. 1.80 m.
Im Zuge der Errichtung des Neuen Gymnasiums Bochum (NGB), werden die vorhandenen
Richtungshaltestellen „Aralforschung“ den zukünftigen Erfordernissen angepasst.
Planung (Anlage 2):
Danach wird für jede Richtung jeweils eine Fahrbahnrandhaltestelle für einen Gelenkbus und eine
Busbucht für einen Gelenkbus oder zwei Einzelbusse angelegt. Die Busbuchten sind erforderlich,
da wartende Schulbusse eine längere Liegezeit haben. Damit diese nicht die Querenburger Straße
blockieren und die Sicht einschränken, werden die Busbuchten hergestellt.
Die Haltestellen und die Busbuchten werden niederflurgerecht angelegt. Nur die
Fahrbahnrandhaltestellen werden jedoch als reguläre Haltestellen mit den roten Pflasterfeldern
und Wartehäuschen ausgebildet. Die Wartehäuschen werden sicherheitsbedingt an der
Hinterkante des Gehweges eingebaut.
In der Querenburger Straße existieren heute für beide Richtungen Radwege im Seitenraum neben
dem Gehweg. Der vorhandene Radweg ist in einer Breite von ca. 1.00 m auf dem plattierten
Gehweg abmarkiert. Hinter der Busbucht, bzw. der Fahrbahnrandhaltestelle verbleibt für den
vorhandenen Gehweg eine Breite von ca. 1.00 – 1.50 m. Dies ist für einen Gehweg vor einem
großen Schulkomplex zu eng.
An den Haltestellen muss vor der Schule vor Schulbeginn und nach Schulschluss mit einem sehr
hohen Fußgängeraufkommen gerechnet werden.
Um dem Bedarf für Fußgänger und Radfahrer gerecht zu werden, müssen zwei Maßnahmen aus
Sicherheitsgründen getroffen werden.
Zum einen wird der vorhandene Radweg aufgelöst und stattdessen auf dem Gehweg das
Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ vom Beginn der Querenburger Straße, Ecke Wasserstraße, bis
zum querenden Springorumradweg gezeigt. Zum anderen wird der Seitenraum im Bereich der
Haltestellen und Busbuchten auf 5.00 m verbreitert. Zusätzlich wird der Seitenraum entlang der
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- Begründung - Seite 2
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Schule entlang des vorhandenen Parkstreifens bis zum Ende des Schulgrundstückes auf 4.85 m
verbreitert.
Vor dem Hauptzugang der Schule wird in der Straße aus Sicherheitsgründen eine Querungshilfe
vorgesehen. Der Übergang wird mit taktilen Elementen behindertengerecht ausgestattet.
Der Gehweg wird mit grauem Betonsteinpflaster angelegt. Die Busbucht wird in Bauklasse II mit
Asphalt hergestellt.
Grunderwerb
Auf der Westseite muss infolge der Seitenraumverbreiterung entlang des Hauses 40 und dem
Kiosk Grunderwerb getätigt werden. Dieser wurde noch nicht abgeschlossen.
Beleuchtung
Für die neue Haltestellensituation muss die Beleuchtung aktualisiert werde.
Versorgungsleitungen
Im Zuge der Umgestaltung, ist die Anpassung von Stromleitungen erforderlich.
Kosten
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 240.000 €.
Die Kosten teilen sich folgendermaßen auf:
Straßenbau
Versorgungsleitungen
Beleuchtung
ca. 203.000 €
ca. 18.000 €
ca. 19.000 €
Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
NRW, welche den ÖPNV-Aufgabenträgern jährlich für Zwecke des ÖPNV vom Land gewährt wird
sowie aus weiteren Programmhaushaltsstellen.
Die Maßnahme soll 2013/2014 realisiert werden.
Prüfungsauftrag der Verwaltung
Prüfung zur Anlage von Schutzstreifen (Anlage 3)
Die Breite eines Schutzstreifens beträgt 1.50 m, entlang eines Parkstreifens werden zusätzlich
0.50 m Sicherheitsstreifen benötigt.
Da sich im Planungsabschnitt entlang des Schulgeländes teilweise ein Längsparkstreifen befindet,
werden für zwei Schutzstreifen und einen Sicherheitsstreifen insgesamt 3.50 m benötigt. Die
Fahrbahnbreite beträgt hier 6.50 m. Da die verbleibende Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen
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mindestens 4.50 m betragen soll, müsste die Querenburger Straße insgesamt um 1.50 m
verbreitert werden (siehe Anlage 2, Blatt 1). Dies hätte zur Folge, dass auch der Parkstreifen in
den Gehweg verlegt wird, der wiederum verlegt bzw. verbreitert werden muss. Die vorhandene
Beleuchtungsanlage müsste ebenfalls umgesetzt werden. Anpassungsarbeiten an den
Versorgungsleitungen könnten durch diese Maßnahme ebenfalls erforderlich sein.
Auf der westlichen Seite befindet sich ein Grünstreifen mit Bäumen. Die Verbreiterung der
Fahrbahn könnte einen Eingriff in den Wurzelbereich zur Folge haben. Dadurch müssten Bäume
entfallen.
Der bauliche und finanzielle Aufwand wäre gegenüber der bisherigen Planung wesentlich höher.
Die Mehrkosten würden ca. 75.000 € betragen.
Die Anlage eines Schutzstreifens sollte für die gesamte Querenburger Straße bis zur
Wasserstraße weitergeführt werden. Die Länge des restlichen Abschnittes beträgt noch ca. 450 m.
In diesem Abschnitt befinden sich ebenfalls Parkstreifen, Gehwege und Grünstreifen mit Bäumen,
die angepasst werden müssten. Insgesamt würden für den verbleibenden Straßenabschnitt
dadurch Kosten von ca. 150.000 € entstehen.
Zusätzlicher Kostenaufwand durch den Schutzstreifen
Insgesamt betrachtet, bedeutet die Anlage eines Schutzstreifens in der gesamten Querenburger
Straße einen zusätzlichen Kostenaufwand von ca. 225.000 €.
Fazit der Prüfung
Die Querenburger Straße ist in diesem Bereich Teil einer Tempo-30-Zone. Weder die
Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) noch die StVO sehen in
derartigen Bereichen eigenständige Radverkehrsanlagen vor.
Aufgrund des hohen Aufwandes und der fehlenden Notwendigkeit wird dem Wunsch nach Anlage
von Schutzstreifen von der Verwaltung nicht gefolgt.
Stattdessen soll die bisherige Planung mit der Verbreiterung der Seitenräume vor der Schule und
Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“, beginnend an der Wasserstraße, umgesetzt werden.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20130657
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB in der Querenburger Straße
Der Planung der Verwaltung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB mit Verbreiterung der
Gehwege vor der Schule und Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“, beginnend an der
Wasserstraße, wird zugestimmt.