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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20130657 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB in der Querenburger Straße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 18.04.2013 Anlagen 1. vorhandene Beschilderung 2. Planung 3. Prüfungsquerschnitte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20130657 Die Bezirksvertretung Bochum Mitte hatte die Planung in der Sitzung vom 07.02.2013 unter TOP 38 2.2 und die Bezirksvertretung Bochum Süd in der Sitzung vom 19.02.2013 unter TOP 33 1.1 beschlossen. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob es Sinn macht, den Fußgängerweg zu Gunsten des Fahrradstreifens zu verkleinern. Sollte das nicht möglich sein, soll der Fahrradverkehr über die Straße laufen. Die Prüfung wurde in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Vorhandene Situation und Anlass (Anlage 1) Die Querenburger Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. In der Vergangenheit wurde ein ca. 1 m breiter Radweg im Seitenraum auf dem vorhandenen Gehweg abmarkiert. Die Benutzungspflicht des Radweges ist inzwischen aufgehoben worden. Stattdessen wurde der Gehweg in einem Teilbereich der Straße aus Schulwegsicherungsgründen für Radfahrer freigegeben. In diesem Bereich befindet sich auch der Schulkomplex (siehe Anlage). Die vorhandene Breite der Gehwege beträgt an den Busbuchten vor der Schule ca. 1.80 m. Im Zuge der Errichtung des Neuen Gymnasiums Bochum (NGB), werden die vorhandenen Richtungshaltestellen „Aralforschung“ den zukünftigen Erfordernissen angepasst. Planung (Anlage 2): Danach wird für jede Richtung jeweils eine Fahrbahnrandhaltestelle für einen Gelenkbus und eine Busbucht für einen Gelenkbus oder zwei Einzelbusse angelegt. Die Busbuchten sind erforderlich, da wartende Schulbusse eine längere Liegezeit haben. Damit diese nicht die Querenburger Straße blockieren und die Sicht einschränken, werden die Busbuchten hergestellt. Die Haltestellen und die Busbuchten werden niederflurgerecht angelegt. Nur die Fahrbahnrandhaltestellen werden jedoch als reguläre Haltestellen mit den roten Pflasterfeldern und Wartehäuschen ausgebildet. Die Wartehäuschen werden sicherheitsbedingt an der Hinterkante des Gehweges eingebaut. In der Querenburger Straße existieren heute für beide Richtungen Radwege im Seitenraum neben dem Gehweg. Der vorhandene Radweg ist in einer Breite von ca. 1.00 m auf dem plattierten Gehweg abmarkiert. Hinter der Busbucht, bzw. der Fahrbahnrandhaltestelle verbleibt für den vorhandenen Gehweg eine Breite von ca. 1.00 – 1.50 m. Dies ist für einen Gehweg vor einem großen Schulkomplex zu eng. An den Haltestellen muss vor der Schule vor Schulbeginn und nach Schulschluss mit einem sehr hohen Fußgängeraufkommen gerechnet werden. Um dem Bedarf für Fußgänger und Radfahrer gerecht zu werden, müssen zwei Maßnahmen aus Sicherheitsgründen getroffen werden. Zum einen wird der vorhandene Radweg aufgelöst und stattdessen auf dem Gehweg das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ vom Beginn der Querenburger Straße, Ecke Wasserstraße, bis zum querenden Springorumradweg gezeigt. Zum anderen wird der Seitenraum im Bereich der Haltestellen und Busbuchten auf 5.00 m verbreitert. Zusätzlich wird der Seitenraum entlang der Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20130657 Schule entlang des vorhandenen Parkstreifens bis zum Ende des Schulgrundstückes auf 4.85 m verbreitert. Vor dem Hauptzugang der Schule wird in der Straße aus Sicherheitsgründen eine Querungshilfe vorgesehen. Der Übergang wird mit taktilen Elementen behindertengerecht ausgestattet. Der Gehweg wird mit grauem Betonsteinpflaster angelegt. Die Busbucht wird in Bauklasse II mit Asphalt hergestellt. Grunderwerb Auf der Westseite muss infolge der Seitenraumverbreiterung entlang des Hauses 40 und dem Kiosk Grunderwerb getätigt werden. Dieser wurde noch nicht abgeschlossen. Beleuchtung Für die neue Haltestellensituation muss die Beleuchtung aktualisiert werde. Versorgungsleitungen Im Zuge der Umgestaltung, ist die Anpassung von Stromleitungen erforderlich. Kosten Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 240.000 €. Die Kosten teilen sich folgendermaßen auf: Straßenbau Versorgungsleitungen Beleuchtung ca. 203.000 € ca. 18.000 € ca. 19.000 € Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW, welche den ÖPNV-Aufgabenträgern jährlich für Zwecke des ÖPNV vom Land gewährt wird sowie aus weiteren Programmhaushaltsstellen. Die Maßnahme soll 2013/2014 realisiert werden. Prüfungsauftrag der Verwaltung Prüfung zur Anlage von Schutzstreifen (Anlage 3) Die Breite eines Schutzstreifens beträgt 1.50 m, entlang eines Parkstreifens werden zusätzlich 0.50 m Sicherheitsstreifen benötigt. Da sich im Planungsabschnitt entlang des Schulgeländes teilweise ein Längsparkstreifen befindet, werden für zwei Schutzstreifen und einen Sicherheitsstreifen insgesamt 3.50 m benötigt. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 6.50 m. Da die verbleibende Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20130657 mindestens 4.50 m betragen soll, müsste die Querenburger Straße insgesamt um 1.50 m verbreitert werden (siehe Anlage 2, Blatt 1). Dies hätte zur Folge, dass auch der Parkstreifen in den Gehweg verlegt wird, der wiederum verlegt bzw. verbreitert werden muss. Die vorhandene Beleuchtungsanlage müsste ebenfalls umgesetzt werden. Anpassungsarbeiten an den Versorgungsleitungen könnten durch diese Maßnahme ebenfalls erforderlich sein. Auf der westlichen Seite befindet sich ein Grünstreifen mit Bäumen. Die Verbreiterung der Fahrbahn könnte einen Eingriff in den Wurzelbereich zur Folge haben. Dadurch müssten Bäume entfallen. Der bauliche und finanzielle Aufwand wäre gegenüber der bisherigen Planung wesentlich höher. Die Mehrkosten würden ca. 75.000 € betragen. Die Anlage eines Schutzstreifens sollte für die gesamte Querenburger Straße bis zur Wasserstraße weitergeführt werden. Die Länge des restlichen Abschnittes beträgt noch ca. 450 m. In diesem Abschnitt befinden sich ebenfalls Parkstreifen, Gehwege und Grünstreifen mit Bäumen, die angepasst werden müssten. Insgesamt würden für den verbleibenden Straßenabschnitt dadurch Kosten von ca. 150.000 € entstehen. Zusätzlicher Kostenaufwand durch den Schutzstreifen Insgesamt betrachtet, bedeutet die Anlage eines Schutzstreifens in der gesamten Querenburger Straße einen zusätzlichen Kostenaufwand von ca. 225.000 €. Fazit der Prüfung Die Querenburger Straße ist in diesem Bereich Teil einer Tempo-30-Zone. Weder die Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) noch die StVO sehen in derartigen Bereichen eigenständige Radverkehrsanlagen vor. Aufgrund des hohen Aufwandes und der fehlenden Notwendigkeit wird dem Wunsch nach Anlage von Schutzstreifen von der Verwaltung nicht gefolgt. Stattdessen soll die bisherige Planung mit der Verbreiterung der Seitenräume vor der Schule und Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“, beginnend an der Wasserstraße, umgesetzt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20130657 Bezeichnung der Vorlage Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB in der Querenburger Straße Der Planung der Verwaltung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB mit Verbreiterung der Gehwege vor der Schule und Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“, beginnend an der Wasserstraße, wird zugestimmt.