Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:41
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27.01.18, 22:19
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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(1405)
Vorlage Nr. 20130656
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Lärmaktionsplanung
Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe und weitere Vorgehensweise
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.04.2013
Anlagen
Wortlaut
1.
Rechtliche Grundlagen
Um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen, wurden im Jahr 2005 die
Regelungen der §§ 47 a – f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) neu in das
BImSchG eingefügt.
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von
Lärm betroffenen Einwohner auszuweisen. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit
den Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrie.
Hierzu soll - ausgehend von der jeweiligen Schallquelle - die Stärke der Einwirkung
berechnet oder gemessen und in Stufen dargestellt werden. Es sollen Maßnahmen zur
Verbesserung in Form von Aktionsplänen entwickelt werden. Darüber hinaus sollen relativ
ruhige Gebiete ausgewiesen und durch Maßnahmen entsprechend geschützt werden. Die
Lärmkartierung und die ausgewiesenen Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre
überprüft und überarbeitet werden.
Grenzwerte enthält die Umgebungslärmrichtlinie nicht. Somit ist es den Mitgliedsstaaten der
EU selbst überlassen, solche festzulegen. Doch auch bei der Umsetzung in deutsches
Recht (BImSchG) ist auf eine Festlegung von Standards verzichtet und die Entscheidung
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den Ländern bzw. den Kommunen übertragen worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat
mit einem Runderlass zur Lärmaktionsplanung folgende Auslösewerte formuliert:
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor,
wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden
ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
Hierbei handelt es sich jedoch um Empfehlungen und nicht um für den Bürger einklagbare
Grenzwerte. Vielmehr sollen Lärmprobleme erfasst und planerisch bewertet werden, um
anschließend Ziele zur Lärmminderung einschließlich eines Zeitplanes in einem
Lärmaktionsplan zu formulieren.
Die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung sind gem. BImSchG in 2 Stufen zu
erstellen. Die Lärmkartierung der 1. Stufe beinhaltete die Untersuchung aller
Hauptverkehrsstraßen
(Autobahnen,
Bundesund
Landesstraßen)
mit
einer
Verkehrsbelastung > 6 Mio. Kfz pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro
Jahr zum Stichtag 30.06.2007. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der 1.
Stufe wurde der Strategische Lärmaktionsplan aufgestellt und vom Rat der Stadt Bochum
mit Datum vom 21.12.2011 beschlossen.
Die 2. Stufe erfolgte zum Stichtag 30.06.2012 und beinhaltet die Untersuchung aller
Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Mio.Kfz pro Jahr sowie auch alle
anderen Straßen, die einen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen (LDEN > 55 dB(A) und
LNight > 50 dB(A)). Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe sowie die anschließende
Lärmaktionsplanung bilden die Schwerpunkte dieser Vorlage.
2.
Allgemeine Erläuterungen zur Lärmkartierung
Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung der Bevölkerung unter anderem grafisch und
flächenhaft dar. Die Lärmbelastung wurde von der Stadt Bochum selbst über eine
Lärmausbreitungsberechnung ermittelt, in die neben den Emissionsdaten der relevanten
Quellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche
Gelände eingegangen sind. Die Darstellung erfolgt nach einheitlichen Lärmindizes (als
Schallpegel) LDEN und LNight .
Der LDEN beschreibt die Belastung über 24 Stunden.
Der LNight beschreibt den Umgebungslärm in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr.
3.
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der 1. Stufe
Die Auswertung der Lärmkartierung der 1. Stufe ergab, dass der Schwerpunkt der vom Lärm
betroffenen Einwohner im Bereich Straßenverkehrslärm liegt. Die Belastungsschwerpunkte
verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten
Menschen (gerundet auf 100 Einwohner) in den einzelnen dB(A)-Klassen:
Lden/dB(A)
Gesamtzahl
∑ >70
>55-≤60 >60-≤65 >65-≤70
>70-≤75
>75
40.300
28.900
20.100
8.800
400
9.200
LNight dB(A)
Gesamtzahl
>50-≤55 >55-≤60 >60-≤65
>65-≤70
>70
∑ >60
34.200
22.600
9.700
600
0
10.300
Bei den sonstigen Schienenwegen (Straßen- und Stadtbahnen) ergab die Berechnung
insgesamt 18 Lärmschwerpunkte im Ballungsraum Bochum(betroffene Einwohner: 1.900).
Die Lärmkartierung der industriellen Anlagen ergab, dass im Bochumer Stadtgebiet keine
Betroffenheiten zu verzeichnen und somit im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht weiter
zu behandeln sind.
Wie bereits ausgeführt, wurde basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der 1.
Stufe der Strategische Lärmaktionsplan aufgestellt. Er beinhaltet neben einer Analyse der
Lärmund
Konfliktsituation
die
Entwicklung
grundsätzlich
möglicher
Lärmminderungsmaßnahmen sowie eine Analyse bereits beschlossener Rahmen- und
Entwicklungskonzepte, die Entwicklung einer gesamtstädtischen Handlungsstrategie sowie
die Ausweisung erster konkreter bereits geplanter/durchgeführter Maßnahmen.
Bei Aufstellung des Strategischen Lärmaktionsplanes lagen die Lärmkarten für die
Streckenabschnitte der DB noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurden jedoch an den für die
Lärmkartierung der 1. Stufe relevanten Eisenbahnstrecken des Bundes insgesamt 15
Streckenabschnitte als Lärmschwerpunkte identifiziert. Im Rahmen der Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen des Bundes plant die DB ProjektBau zurzeit aktive und
passive Lärmschutzmaßnahmen an verschiedenen Bahnstrecken in Bochum. Die
Maßnahmen sollen ab 2013 umgesetzt werden.
4.
Ergebnisse der 2. Stufe der Lärmkartierung
In der zweiten Stufe wurden neben dem relevanten Hauptverkehrsstraßennetz im
Stadtgebiet (Straßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Mio.Kfz pro Jahr) gemäß der EUUmgebungslärmrichtlinie auch die Straßen, die einen erheblichen Umgebungslärm
hervorrufen (LDEN > 55 dB(A) und LNight > 50 dB(A)), durch die Stadt Bochum untersucht.
Die Kartierung der Eisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt
im Verlauf des Jahres 2013.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe im Einzelnen:
Anzahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen (gerundet auf 100 Einwohner)
in den einzelnen dB(A)-Klassen:
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Lden/dB(A)
Gesamtzahl
>55-≤60 >60-≤65
>65-≤70 >70-≤75
>75
∑ >70
63000
41700
20400
6400
100
6500
LNight dB(A)
Gesamtzahl
>50-≤55 >55-≤60
>60-≤65 >65-≤70
>70
∑ >60
47300
21100
6100
100
0
6200
Anzahl der durch Schienenverkehr der Straßen- und Stadtbahnen belasteten Menschen:
5.
Lden/dB(A)
Gesamtzahl
>55-≤60 >60-≤65
>65-≤70 >70-≤75
>75
∑ >70
3600
4200
3900
400
0
400
LNight dB(A)
Gesamtzahl
>50-≤55 >55-≤60
>60-≤65 >65-≤70
>70
∑ >60
3900
4600
1700
0
0
1700
Vergleich der 1. und 2. Stufe für den Bereich Straßenverkehr
Die nachfolgende Tabelle zeigt deutliche Veränderungen in den einzelnen Pegelklassen:
Gebiet
Stadtgebiet
betroffene Einwohner - EU Lärmkartierung
Veränderung
LDEN
LDEN
zu 1. Stufe
Intervalle
1.Stufe
2.Stufe
dB(A)
(im Jahr 2008)
(im Jahr 2012)
50 - 55
55 - 60
60 - 65
65 - 70
70 - 75
56.100
40.300
28.900
20.100
8.800
80.400
63.000
41.700
20.400
6.400
400
100
> 75
Gebiet
Stadtgebiet
24.300
22.700
12.800
300
-2.400
-300
betroffene Einwohner - EU Lärmkartierung
Veränderung
LNight
LNight
zu 1. Stufe
Intervalle 1.Stufe
2.Stufe
dB(A)
(im Jahr 2008)
(im Jahr 2012)
50 - 55
55 - 60
60 - 65
65 - 70
70 - 75
> 75
34.200
22.600
9.700
600
0
0
47.300
21.100
6.100
100
0
0
13.100
-1.500
-3.600
-500
0
0
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Die grau unterlegten Zahlen weisen die Pegelklassen aus, die im Rahmen der
Lärmaktionsplanung als Auslösewerte durch das MKULNV empfohlen wurden. Wie daraus
ersichtlich wird, konnten durch bereits durchgeführte Maßnahmen gerade in den hohen
Pegelklassen deutliche Minderungen erzielt werden. Als wesentliche Maßnahmen
anzusehen sind hier die Lärmschutzmaßnahmen entlang der 6-spurig ausgebauten A40,
dem Westkreuz sowie dem Lärmschutzprogramm entlang des Außenrings (A448), dem
offenporigen Asphalt auf der A 40 sowie dem Einbau von lärmoptimiertem Asphalt LOA 5 im
Stadtgebiet im Rahmen des Konjunkturpakets II. In den niedrigeren Pegelklassen erhöhen
sich die Betroffenenzahlen hauptsächlich durch die Erweiterung des Umfangs der kartierten
Straßen um rund 300 km (von 400 km in der 1. Stufe auf fast 700 km in der 2. Stufe).
Zur Verdeutlichung erfolgt an dieser Stelle eine grafische Darstellung der Veränderungen in
den hohen Pegelklassen:
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Sowohl beim LDEN als auch beim LNight konnten die Betroffenenzahlen in den hohen
Pegelklassen um bis zu 40 % reduziert werden.
6.
Betrachtung der einzelnen Belastungsschwerpunkte (detaillierte Lärmaktionsplanung)
Um die Betroffenheiten in der Bochumer Bevölkerung weiter zu senken, wird nun der Fokus
auf detaillierte Maßnahmenkonzepte in den einzelnen Belastungsschwerpunkten gerichtet.
Hierbei sollen die Schwerpunkte nach Dringlichkeit und Handlungsbedarf gewichtet werden,
wobei die Anzahl und Dichte der betroffenen Personen sowie der Überschreitungsgrad der
Lärmbelastung von Bedeutung sind.
Die Stadt Bochum hat mit der Erarbeitung des detaillierten Lärmaktionsplans einschließlich
der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit die Fa. Lärmkontor GmbH beauftragt. Die
Firma Lärmkontor GmbH wird die Planung in Zusammenarbeit mit der Firmen LK Argus
GmbH sowie Konsalt GmbH erstellen. Die genannten Gesellschaften verfügen über
zahlreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Lärmaktionsplanung. So wurden u. a. die
Lärmaktionspläne für die Städte München, Hamburg und Gelsenkirchen erarbeitet.
Die Lärmkontor GmbH hat nach durchgeführter beschränkter Ausschreibung nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) das günstigste Angebot abgegeben.
Das Auftragsvolumen beträgt 48.790,00 Euro inkl. MwSt. und umfasst folgende Leistungen:
Arbeitspaket A:
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher
Belange, politische Gremien)
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Arbeitspaket B:
B1:
Prüfung und Entwicklung von Minderungsmaßnahmen,
Minderungspotenzials, Kosten- und Nutzenvergleich
Nachweis
des
B2:
Betrachtung der Wechselwirkungen mit anderen Fachplanungen, Bewertung der
Maßnahmen in Abhängigkeit von Dringlichkeit, Kosten- und Nutzenverhältnis und
Umsetzungschancen
B3:
Festlegung ruhiger Gebiete und Entwicklung von Maßnahmen zu deren Schutz
Arbeitspaket C:
Erstellung des Gutachtens sowie Präsentation in politischen Gremien; Erarbeitung eines
Monitoring-Konzeptes zur Umsetzung der Maßnahmen
Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 Monate, so dass der detaillierte Lärmaktionsplan
voraussichtlich im Februar 2014 vorliegen wird.