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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:19

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Lärmaktionsplanung Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe und weitere Vorgehensweise Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 18.04.2013 Anlagen Wortlaut 1. Rechtliche Grundlagen Um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen, wurden im Jahr 2005 die Regelungen der §§ 47 a – f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) neu in das BImSchG eingefügt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von Lärm betroffenen Einwohner auszuweisen. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit den Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrie. Hierzu soll - ausgehend von der jeweiligen Schallquelle - die Stärke der Einwirkung berechnet oder gemessen und in Stufen dargestellt werden. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung in Form von Aktionsplänen entwickelt werden. Darüber hinaus sollen relativ ruhige Gebiete ausgewiesen und durch Maßnahmen entsprechend geschützt werden. Die Lärmkartierung und die ausgewiesenen Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Grenzwerte enthält die Umgebungslärmrichtlinie nicht. Somit ist es den Mitgliedsstaaten der EU selbst überlassen, solche festzulegen. Doch auch bei der Umsetzung in deutsches Recht (BImSchG) ist auf eine Festlegung von Standards verzichtet und die Entscheidung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 den Ländern bzw. den Kommunen übertragen worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Runderlass zur Lärmaktionsplanung folgende Auslösewerte formuliert: Nach dem Runderlass des Ministeriums für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Hierbei handelt es sich jedoch um Empfehlungen und nicht um für den Bürger einklagbare Grenzwerte. Vielmehr sollen Lärmprobleme erfasst und planerisch bewertet werden, um anschließend Ziele zur Lärmminderung einschließlich eines Zeitplanes in einem Lärmaktionsplan zu formulieren. Die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung sind gem. BImSchG in 2 Stufen zu erstellen. Die Lärmkartierung der 1. Stufe beinhaltete die Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesund Landesstraßen) mit einer Verkehrsbelastung > 6 Mio. Kfz pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro Jahr zum Stichtag 30.06.2007. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der 1. Stufe wurde der Strategische Lärmaktionsplan aufgestellt und vom Rat der Stadt Bochum mit Datum vom 21.12.2011 beschlossen. Die 2. Stufe erfolgte zum Stichtag 30.06.2012 und beinhaltet die Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Mio.Kfz pro Jahr sowie auch alle anderen Straßen, die einen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen (LDEN > 55 dB(A) und LNight > 50 dB(A)). Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe sowie die anschließende Lärmaktionsplanung bilden die Schwerpunkte dieser Vorlage. 2. Allgemeine Erläuterungen zur Lärmkartierung Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung der Bevölkerung unter anderem grafisch und flächenhaft dar. Die Lärmbelastung wurde von der Stadt Bochum selbst über eine Lärmausbreitungsberechnung ermittelt, in die neben den Emissionsdaten der relevanten Quellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände eingegangen sind. Die Darstellung erfolgt nach einheitlichen Lärmindizes (als Schallpegel) LDEN und LNight . Der LDEN beschreibt die Belastung über 24 Stunden. Der LNight beschreibt den Umgebungslärm in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr. 3. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der 1. Stufe Die Auswertung der Lärmkartierung der 1. Stufe ergab, dass der Schwerpunkt der vom Lärm betroffenen Einwohner im Bereich Straßenverkehrslärm liegt. Die Belastungsschwerpunkte verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen (gerundet auf 100 Einwohner) in den einzelnen dB(A)-Klassen: Lden/dB(A) Gesamtzahl ∑ >70 >55-≤60 >60-≤65 >65-≤70 >70-≤75 >75 40.300 28.900 20.100 8.800 400 9.200 LNight dB(A) Gesamtzahl >50-≤55 >55-≤60 >60-≤65 >65-≤70 >70 ∑ >60 34.200 22.600 9.700 600 0 10.300 Bei den sonstigen Schienenwegen (Straßen- und Stadtbahnen) ergab die Berechnung insgesamt 18 Lärmschwerpunkte im Ballungsraum Bochum(betroffene Einwohner: 1.900). Die Lärmkartierung der industriellen Anlagen ergab, dass im Bochumer Stadtgebiet keine Betroffenheiten zu verzeichnen und somit im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht weiter zu behandeln sind. Wie bereits ausgeführt, wurde basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der 1. Stufe der Strategische Lärmaktionsplan aufgestellt. Er beinhaltet neben einer Analyse der Lärmund Konfliktsituation die Entwicklung grundsätzlich möglicher Lärmminderungsmaßnahmen sowie eine Analyse bereits beschlossener Rahmen- und Entwicklungskonzepte, die Entwicklung einer gesamtstädtischen Handlungsstrategie sowie die Ausweisung erster konkreter bereits geplanter/durchgeführter Maßnahmen. Bei Aufstellung des Strategischen Lärmaktionsplanes lagen die Lärmkarten für die Streckenabschnitte der DB noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurden jedoch an den für die Lärmkartierung der 1. Stufe relevanten Eisenbahnstrecken des Bundes insgesamt 15 Streckenabschnitte als Lärmschwerpunkte identifiziert. Im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes plant die DB ProjektBau zurzeit aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen an verschiedenen Bahnstrecken in Bochum. Die Maßnahmen sollen ab 2013 umgesetzt werden. 4. Ergebnisse der 2. Stufe der Lärmkartierung In der zweiten Stufe wurden neben dem relevanten Hauptverkehrsstraßennetz im Stadtgebiet (Straßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Mio.Kfz pro Jahr) gemäß der EUUmgebungslärmrichtlinie auch die Straßen, die einen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen (LDEN > 55 dB(A) und LNight > 50 dB(A)), durch die Stadt Bochum untersucht. Die Kartierung der Eisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt im Verlauf des Jahres 2013. Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe im Einzelnen: Anzahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen (gerundet auf 100 Einwohner) in den einzelnen dB(A)-Klassen: Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 Lden/dB(A) Gesamtzahl >55-≤60 >60-≤65 >65-≤70 >70-≤75 >75 ∑ >70 63000 41700 20400 6400 100 6500 LNight dB(A) Gesamtzahl >50-≤55 >55-≤60 >60-≤65 >65-≤70 >70 ∑ >60 47300 21100 6100 100 0 6200 Anzahl der durch Schienenverkehr der Straßen- und Stadtbahnen belasteten Menschen: 5. Lden/dB(A) Gesamtzahl >55-≤60 >60-≤65 >65-≤70 >70-≤75 >75 ∑ >70 3600 4200 3900 400 0 400 LNight dB(A) Gesamtzahl >50-≤55 >55-≤60 >60-≤65 >65-≤70 >70 ∑ >60 3900 4600 1700 0 0 1700 Vergleich der 1. und 2. Stufe für den Bereich Straßenverkehr Die nachfolgende Tabelle zeigt deutliche Veränderungen in den einzelnen Pegelklassen: Gebiet Stadtgebiet betroffene Einwohner - EU Lärmkartierung Veränderung LDEN LDEN zu 1. Stufe Intervalle 1.Stufe 2.Stufe dB(A) (im Jahr 2008) (im Jahr 2012) 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 56.100 40.300 28.900 20.100 8.800 80.400 63.000 41.700 20.400 6.400 400 100 > 75 Gebiet Stadtgebiet 24.300 22.700 12.800 300 -2.400 -300 betroffene Einwohner - EU Lärmkartierung Veränderung LNight LNight zu 1. Stufe Intervalle 1.Stufe 2.Stufe dB(A) (im Jahr 2008) (im Jahr 2012) 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 > 75 34.200 22.600 9.700 600 0 0 47.300 21.100 6.100 100 0 0 13.100 -1.500 -3.600 -500 0 0 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 Die grau unterlegten Zahlen weisen die Pegelklassen aus, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung als Auslösewerte durch das MKULNV empfohlen wurden. Wie daraus ersichtlich wird, konnten durch bereits durchgeführte Maßnahmen gerade in den hohen Pegelklassen deutliche Minderungen erzielt werden. Als wesentliche Maßnahmen anzusehen sind hier die Lärmschutzmaßnahmen entlang der 6-spurig ausgebauten A40, dem Westkreuz sowie dem Lärmschutzprogramm entlang des Außenrings (A448), dem offenporigen Asphalt auf der A 40 sowie dem Einbau von lärmoptimiertem Asphalt LOA 5 im Stadtgebiet im Rahmen des Konjunkturpakets II. In den niedrigeren Pegelklassen erhöhen sich die Betroffenenzahlen hauptsächlich durch die Erweiterung des Umfangs der kartierten Straßen um rund 300 km (von 400 km in der 1. Stufe auf fast 700 km in der 2. Stufe). Zur Verdeutlichung erfolgt an dieser Stelle eine grafische Darstellung der Veränderungen in den hohen Pegelklassen: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 Sowohl beim LDEN als auch beim LNight konnten die Betroffenenzahlen in den hohen Pegelklassen um bis zu 40 % reduziert werden. 6. Betrachtung der einzelnen Belastungsschwerpunkte (detaillierte Lärmaktionsplanung) Um die Betroffenheiten in der Bochumer Bevölkerung weiter zu senken, wird nun der Fokus auf detaillierte Maßnahmenkonzepte in den einzelnen Belastungsschwerpunkten gerichtet. Hierbei sollen die Schwerpunkte nach Dringlichkeit und Handlungsbedarf gewichtet werden, wobei die Anzahl und Dichte der betroffenen Personen sowie der Überschreitungsgrad der Lärmbelastung von Bedeutung sind. Die Stadt Bochum hat mit der Erarbeitung des detaillierten Lärmaktionsplans einschließlich der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit die Fa. Lärmkontor GmbH beauftragt. Die Firma Lärmkontor GmbH wird die Planung in Zusammenarbeit mit der Firmen LK Argus GmbH sowie Konsalt GmbH erstellen. Die genannten Gesellschaften verfügen über zahlreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Lärmaktionsplanung. So wurden u. a. die Lärmaktionspläne für die Städte München, Hamburg und Gelsenkirchen erarbeitet. Die Lärmkontor GmbH hat nach durchgeführter beschränkter Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) das günstigste Angebot abgegeben. Das Auftragsvolumen beträgt 48.790,00 Euro inkl. MwSt. und umfasst folgende Leistungen: Arbeitspaket A: Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, politische Gremien) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr. 20130656 Arbeitspaket B: B1: Prüfung und Entwicklung von Minderungsmaßnahmen, Minderungspotenzials, Kosten- und Nutzenvergleich Nachweis des B2: Betrachtung der Wechselwirkungen mit anderen Fachplanungen, Bewertung der Maßnahmen in Abhängigkeit von Dringlichkeit, Kosten- und Nutzenverhältnis und Umsetzungschancen B3: Festlegung ruhiger Gebiete und Entwicklung von Maßnahmen zu deren Schutz Arbeitspaket C: Erstellung des Gutachtens sowie Präsentation in politischen Gremien; Erarbeitung eines Monitoring-Konzeptes zur Umsetzung der Maßnahmen Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 Monate, so dass der detaillierte Lärmaktionsplan voraussichtlich im Februar 2014 vorliegen wird.