Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 (8230)
Vorlage Nr. 20130562
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage vom 28.02.2013
Bezeichnung der Vorlage
Kontrolle der Umweltzone
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
Seit dem 01.01.2013 dürfen Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette nicht mehr in die
Umweltzone einfahren. Der WAZ vom 20.02.2013 ist zu entnehmen, dass dies von der Stadt
noch nicht kontrolliert wird. Als Begründung wird zum einen angeführt, wegen falscher oder
fehlender Verkehrsschilder könnten Bußgelder noch nicht rechtssicher verhängt werden.
Zum anderen heißt es, die Bezirksregierung Arnsberg habe noch kein grünes Licht
gegeben, was von dieser aber bestritten werde.
Ich frage die Verwaltung:
1. Wann wird die Rechtssicherheit für die Verhängung von Bußgeldern gegen unberechtigt
in die Umweltzone einfahrende Fahrzeugführer hergestellt sein?
2. Muss die Bezirksregierung für die Kontrolle und/oder die Verhängung von Bußgeldern
grünes Licht geben? Wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage dafür?
3. Wird die Kontrolle der Feinstaubplakette nach Herstellung der Rechtssicherheit
routinemäßiger Bestandteil der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt
sein?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 (8230)
Vorlage Nr. 20130562
4. In welchem Umfang wird die Polizei Kontrollen der Feinstaubplakette im fließenden
Verkehr vornehmen?
Antwort:
Zu den Punkten 1 und 2:
Umweltzonen werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nur am Beginn
bzw. am Ende der Zone beschildert (wie bei Tempo 30 Zonen). Dementsprechend ist es
notwendig, dass an allen Ein- und Ausfahrten der Umweltzone Ruhrgebiet entsprechende
Verkehrszeichen angebracht werden, um den Verkehrsteilnehmern die Regelung der
Umweltzone bekannt zu geben. Da die Stadt Bochum nicht beurteilen kann, ob alle Städte
innerhalb der Umweltzone und der für die Autobahnen und Außerorts-Straßen zuständige
Landesbetrieb Straßen NRW die Beschilderungen abgeschlossen haben, wurde die für den
Luftreinhalteplan zuständige Bezirksregierung in Arnsberg um Stellungnahme gebeten. Von
dort wurde mit Schreiben vom 28.02.2013 mitgeteilt, dass die Umbeschilderung der
Umweltzone Ruhrgebiet (Wegfall der roten Plakette) abgeschlossen ist. Damit ist ab diesem
Zeitpunkt rechtssicher auch eine Überwachung der Regelung möglich.
Zu Punkt 3:
Seit Einrichtung der Umweltzone wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs
regelmäßig auch die Plakettenpflicht kontrolliert. Folgende Verstöße wurden dabei
festgestellt:
2009
2010
2011
2012
5.814
3.523
3.099
950.
Die Kontrollen werden fortgesetzt.
Zu Punkt 4:
Nach Mitteilung der Polizei wird im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen auch die
Plakettenpflicht überprüft.