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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 (8230) Vorlage Nr. 20130562 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage vom 28.02.2013 Bezeichnung der Vorlage Kontrolle der Umweltzone Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Wortlaut Anfrage: Seit dem 01.01.2013 dürfen Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Der WAZ vom 20.02.2013 ist zu entnehmen, dass dies von der Stadt noch nicht kontrolliert wird. Als Begründung wird zum einen angeführt, wegen falscher oder fehlender Verkehrsschilder könnten Bußgelder noch nicht rechtssicher verhängt werden. Zum anderen heißt es, die Bezirksregierung Arnsberg habe noch kein grünes Licht gegeben, was von dieser aber bestritten werde. Ich frage die Verwaltung: 1. Wann wird die Rechtssicherheit für die Verhängung von Bußgeldern gegen unberechtigt in die Umweltzone einfahrende Fahrzeugführer hergestellt sein? 2. Muss die Bezirksregierung für die Kontrolle und/oder die Verhängung von Bußgeldern grünes Licht geben? Wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage dafür? 3. Wird die Kontrolle der Feinstaubplakette nach Herstellung der Rechtssicherheit routinemäßiger Bestandteil der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt sein? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 (8230) Vorlage Nr. 20130562 4. In welchem Umfang wird die Polizei Kontrollen der Feinstaubplakette im fließenden Verkehr vornehmen? Antwort: Zu den Punkten 1 und 2: Umweltzonen werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nur am Beginn bzw. am Ende der Zone beschildert (wie bei Tempo 30 Zonen). Dementsprechend ist es notwendig, dass an allen Ein- und Ausfahrten der Umweltzone Ruhrgebiet entsprechende Verkehrszeichen angebracht werden, um den Verkehrsteilnehmern die Regelung der Umweltzone bekannt zu geben. Da die Stadt Bochum nicht beurteilen kann, ob alle Städte innerhalb der Umweltzone und der für die Autobahnen und Außerorts-Straßen zuständige Landesbetrieb Straßen NRW die Beschilderungen abgeschlossen haben, wurde die für den Luftreinhalteplan zuständige Bezirksregierung in Arnsberg um Stellungnahme gebeten. Von dort wurde mit Schreiben vom 28.02.2013 mitgeteilt, dass die Umbeschilderung der Umweltzone Ruhrgebiet (Wegfall der roten Plakette) abgeschlossen ist. Damit ist ab diesem Zeitpunkt rechtssicher auch eine Überwachung der Regelung möglich. Zu Punkt 3: Seit Einrichtung der Umweltzone wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs regelmäßig auch die Plakettenpflicht kontrolliert. Folgende Verstöße wurden dabei festgestellt: 2009 2010 2011 2012 5.814 3.523 3.099 950. Die Kontrollen werden fortgesetzt. Zu Punkt 4: Nach Mitteilung der Polizei wird im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen auch die Plakettenpflicht überprüft.