Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Öl
(3497)
Vorlage Nr. 20130791
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Bismarckturm
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.04.2013
Anlagen
Wortlaut
Bismarckturm
Aufgrund von Sanierungsfragen und fehlenden Personals für die Turmaufsicht konnte der
Bismarckturm nicht wie üblich über Ostern eröffnet werden.
Die Wiedereröffnung des Bismarckturm im Stadtpark Bochum ist für Mai 2013 geplant,
vorausgesetzt dass bis dahin Personal für die Turmaufsicht gefunden wird.
In den Vorjahren wurde dieser Dienst durch AGH-Kräfte der ARGE besetzt, die während der
Saison (April – Oktober) die Aufsicht im Bismarckturm führten. Der Turm war dienstags bis
sonntags in der Zeit von 10 – 19 Uhr geöffnet. Ebenfalls war der Turm an Feiertagen für die
Öffentlichkeit zugänglich.
Lt. Sozialamt der Stadt Bochum ist eine Wiederbesetzung des Turmes im Jahre 2013 mit
AGH-Kräften nicht mehr möglich, da diese Maßnahmen durch die ARGE nicht mehr
finanziert werden können. Außerdem hat die ARGE mitgeteilt, dass keine AGH-Maßnahmen
in denkmalgeschützten Gebäuden mehr durchgeführt werden dürfen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt prüft derzeit die Möglichkeit, die Besetzung des
Bürgerservices über die „ Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) zu realisieren.
Die Maßnahme wird für ein Jahr festgesetzt. Da jedoch die Kräfte nach den geltenden
Bestimmungen zu anderen Arbeiten, z. B. im Stadtpark, herangezogen werden können,
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20130791
besteht die Möglichkeit, das zusätzliche Personal auch nach Oktober sinnvoll einzusetzen.
Bei drei benötigten Arbeitskräften würden für die Stadt Bochum Kosten in Höhe von 19.530,€ anfallen. Diese müssen bereitgestellt, bzw. aus dem laufenden Haushalt finanziert werden.
Parallel dazu müssen die Kosten für 2014 zur Sanierung des Sockelgeschosses vorgesehen
werden, um weitere Schäden am Sockelgeschoss des Bismarckturmes zu vermeiden. Die
Kosten für die Sanierung betragen 180.000,- €.
Der Bismarckturm wird in regelmäßigen Abständen von den Zentralen Diensten begangen
und kontrolliert. Der akute Sanierungsbedarf des Sockelgeschosses wurde 2012 in einem
Gutachten beschrieben. Die Verschlechterung der Bausubstanz ist auf die starke
Durchfeuchtung der Bauteile aufgrund der mangelnden äußeren Abdichtung
zurückzuführen. Aufgrund des geschilderten Zustandes und um eine weitere
Durchfeuchtung der tragenden Konstruktion zu verhindern, die mittelfristig zu irreparablen
Schäden und somit zur Gefährdung der Standsicherheit der Turmes führt, haben die
Zentralen Dienste das Umwelt- und Grünflächenamt daher im Jahr 2012 auf das faktische
Muss des Handels hingewiesen.