Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
50 kB
Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
Vorlage Nr. 20130921
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Antragsteller/in
Datum
SPD-Bezirksfraktion Bochum-Nord
23.04.2013
Empfänger
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Sitzungstermin
Betreff
Informationsbroschüre
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW entscheiden die Bezirksvertretungen in allen
Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Mit der in
der Novelle vom 29. 5. 1984 (GV. NRW. S. 314) geschaffenen Generalklausel ist die Aufgabenfülle
der Bezirksvertretungen erheblich gestiegen. Zu den „Angelegenheiten“ gehören neben den
freiwilligen auch die pflichtigen kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben sowie die Pflichtaufgaben
zur Erfüllung nach Weisung. Neben der Generalklausel hebt das Gesetz beispielhaft
(„insbesondere“) wesentliche Angelegenheiten hervor, die in die Entscheidungskompetenz der
Bezirksvertretungen fallen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit der Bezirksvertretung vorzustellen und transparenter
zu machen, beschließt die Bezirksvertretung Bochum-Südwest die Einführung einer
Informationsbroschüre und fordert die Verwaltung auf, eine solche Informationsbroschüre zu
entwickeln. Die Finanzierung erfolgt durch bezirkliche Haushaltsmittel.