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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20130742 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Befristete Anerkennung des Vereins "Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.„ als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII Beschlussvorschriften 75 SGB VIII i. V. m. 25 AG-KJHG NRW 71 SGB VIII 5 Abs. 2 Ziffer 2 c Jugendamtssatzung Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss 07.05.2013 Anlagen Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20130742 Das „Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.“ mit Sitz in Bochum, seit dem 01.09.2012 Westring 11-13 (vormals Kortumstraße 16), hat mit Schreiben vom 05.06.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII beantragt. Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im § 75 Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die 1. 2. 3. 4. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. ist die eigenständige Jugendorganisation und aus dem gemeinnützigen eingetragenen Verein Bochumer Bildungszentrum e.V. (BBZ) entstanden. Der Verein Bochumer Bildungszentrum e.V. war auch schon in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv und am 27.05.2012 wurde das Forum für Jugendarbeit gegründet (Gründungsversammlung). Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. hat eine eigene Jugendsatzung, die auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.08.2012 insbesondere im Hinblick auf die Stimmberechtigung der Mitglieder geändert wurde und nunmehr allen Mitgliedern ein Stimmrecht einräumt. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Jugendsatzung selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihm zufließenden Mittel. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. ist fester Bestandteil des „Bochumer Bildungszentrums e.V.“ und nach seiner Jugendsatzung an dessen Satzung und Ordnung gebunden. Die Organe des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. sind die Mitgliederversammlung, die sich aus den ordentlichen Mitgliedern zusammensetzt, und der Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden sowie der/dem zweiten Vorsitzenden als ihr/sein Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer besteht. Nach ihrer Satzung liegen die Ziele und Aufgaben des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. u.a. in der Förderung der sozialen und interkulturellen Kompetenz und des sozialen und gesellschaftlichen Bewusstseins von Kindern und Jugendlichen, durch Initiierung, Abwicklung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen. Ebenso im Fokus stehen die Förderung der Bildung zur besseren Integration in die Mehrheitsgesellschaft, die Kooperation mit Institutionen, Verbänden und Kommunen zur Förderung der Integration und der Völkerverständigung. Zudem gilt es, durch Projekte die humanitäre Verantwortung der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf die Situation in den Entwicklungsländern zu stärken, sowie eine internationale, multikulturelle Austauschstätte zu schaffen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20130742 Mitglied können Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren werden, die den Leitlinien des Forums für Jugendarbeit entsprechen. Aus der Satzung geht hervor, dass die Mitgliederversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des Vereins, den Vorstand wählt, Beschlüsse über Änderungen der Satzung fasst, den Jahresbeitrag festlegt, den Geschäfts- und Kassenbericht genehmigt und den Vorstand entlastet. Ferner werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Mitglieder der Mitgliederversammlung wirksam. Nach § 5 Nr. 3 der Satzung sind die Mitglieder verpflichtet, die durch die Geschäftsordnung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Fördernden Mitgliedern bleibt die Höhe der Beiträge freigestellt, allerdings haben sie auch kein Stimmrecht, § 3 Nr. 2 der Satzung. Ebenso geht aus der Satzung hervor, dass es jeder juristischen und natürlichen Person offen steht, förderndes Mitglied des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. zu werden. Ferner bietet das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. außerschulische Betreuungen an, die die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen stärken und fördern sollen. Freizeitprogramme wie Tages- und Wochenendausflüge oder Sportaktivitäten stehen hierbei im Vordergrund. Die zur Verfügung gestellten Programmpunkte sollen einen kriminalpräventiven Ansatz herleiten und eine funktionale Eingliederung in die soziokulturelle Gesellschaft bieten. Um die persönliche Entwicklung positiv zu beeinflussen, wie z.B. das Selbstbewusstsein zu stärken, wird zudem das „Große Schwester und Großer Bruder“ – Mentoring angeboten, wobei die gegenseitige Verantwortlichkeit im Vordergrund steht. Durch die Vorbildfunktion der jeweiligen Mentoren (z.B. Studenten, Abiturienten) und den dadurch verbundenen Dialog, soll eine berufliche und gesellschaftliche Orientierung geboten werden. Neben dem sozial-integrativen Engagement findet eine Schülernachhilfe im Rahmen des Forums für Jugendarbeit statt. Es geht primär um Nachhilfe in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Der Nachmittagsunterricht ist aus kleinen Lerneinheiten heraus gebildet, so dass die individuelle Förderung garantiert ist. Neben dem Erwerb schulischer Kompetenzen, wird darüber hinaus Motivationsförderung betrieben. Um einen professionellen und qualitativen Unterricht zu garantieren, setzen sich die Lehrkräfte aus Lehrern, Lehramtsstudenten und sonstigen Akademikern zusammen. Um eine Gesamtförderung zu garantieren, ist dem Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. zudem der Dialog mit den Eltern besonders wichtig, sodass regelmäßig Elternsprechtage angeboten werden. Die Modifizierung des Lehrangebots untergliedert sich außerdem in Abitur-, Zentralprüfungs- und Gymnasiumsvorbereitungskurse. Auch die berufsorientierte Arbeit steht im Fokus des Lehrangebotes. Um die erworbenen Kompetenzen außerhalb des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. auszuweiten, setzt die Elternschule an dem Kinder- und Jugendprogramm an. Es gilt hierbei in Zusammenarbeit mit der Familie der Kinder Lösungsansätze und Problemhilfestellungen bis nach Hause hin auszuweiten, sodass ein gänzliches Hilfeprogramm entsteht. Neben schulischen Problemen stehen hierbei vor allem Kriminalitätsprävention, die Gewaltthematik sowie psychosoziale Problemhilfestellungsangebote im Fokus. Da der Verein vorwiegend von Personen mit Migrationshintergrund betrieben wird, sind ebenso Türkischkurse und Integrationsveranstaltungen für die Vereinsarbeit von Bedeutung. Abzugrenzen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20130742 ist hierbei, dass es sich bei den Sprachkursen mehr um Erwachsenweiterbildung handelt, als um primäre Jugendarbeit. Dennoch sind die integrativen Leitlinien fest in der Jugendarbeit verankert. Durch einen ausführlichen Sachbericht hat das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. dargestellt, dass es quantitativ und qualitativ zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Aus der Sicht der Abteilung Jugendförderung bestehen daher keine Einwände gegen eine Anerkennung des Vereins. Der Kinder- und Jugendring hat in seiner Stellungnahme vom 13.06.2012 betont, dass der Verein an der Zusammenarbeit mit dem Jugendring und anderen Jugendverbänden sehr interessiert ist. Es besteht eine große Bereitschaft, im Jugendring mitzuarbeiten und an Veranstaltungen des Jugendrings und einzelner Jugendverbände teilzunehmen. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder im „Bochumer Bildungsverein e.V.“, namentlich Erkan Kaymak und Ahmet Budur, enthalten keine Eintragungen. Beim Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. gibt es derzeit 11 aktive Mitglieder, die im Jahr 2012 insgesamt ca. 200 Jugendliche bei diversen Kursen und Freizeitaktivitäten betreut haben, u.a. bei Mal-, Bastel- Chor- und Theaterkursen, sowie beim Besuch von Buchmessen, Freizeitparks und Feriencamps. Die aktiven Mitglieder übernehmen insofern also zugleich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins die Durchführung der Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Es handelt sich bei diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorwiegend um junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die selbst noch zur Schule gehen oder studieren und über keine nachgewiesenen besonderen Qualifikationen bei der Förderung und Erziehung junger Menschen verfügen. Die aktiven Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Nach § 3 Nr. 2 der Satzung des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. bleibt diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – wie bereits erwähnt - als sog. fördernde Mitglieder die Höhe der Mitgliedsbeiträge freigestellt. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. tendiert jedoch dazu, von aktiven Mitgliedern wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit überhaupt keine Beiträge anzunehmen. Zwar ist bisher keine sitzungsmäßige Bestätigung über eine ordnungsgemäße Kassenführung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt, jedoch ist eine solche zur Zeit auch nicht erforderlich. Nach § 6 der Satzung des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. kann die Mitgliederversammlung zur Deckung von Haushaltsfehlbeträgen einen Mitgliederbeitrag festsetzen. Dies ist bisher offenbar nicht erfolgt. Die erforderlichen Unterlagen (Eintragung in das Vereinsregister, Bescheinigung des Finanzamtes über die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit Führungszeugnisse, Satzung und konzeptionelle Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit) liegen vor. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20130742 Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, den Verein Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. zunächst für 3 Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, in wie weit das Forum für Jugendarbeit quantitativ und qualitativ einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 leistet, vorerst befristet bis zum 30.04.2016 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. April 2014, zum 01. April 2015 und zum 01. April 2016 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG NRW widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20130742 Bezeichnung der Vorlage Befristete Anerkennung des Vereins "Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.„ als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII Der Verein „Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.“ wird zunächst für 3 Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung soll vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, in wie weit das Forum für Jugendarbeit quantitativ und qualitativ einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 leistet, vorerst befristet bis zum 30.04.2016 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. April 2014, zum 01. April 2015 und zum 01. April 2016 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.