Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20130742
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Befristete Anerkennung des Vereins "Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.„
als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII
Beschlussvorschriften
75 SGB VIII i. V. m. 25 AG-KJHG NRW
71 SGB VIII
5 Abs. 2 Ziffer 2 c Jugendamtssatzung
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
07.05.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20130742
Das „Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.“ mit Sitz in Bochum, seit dem
01.09.2012 Westring 11-13 (vormals Kortumstraße 16), hat mit Schreiben vom 05.06.2012 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII beantragt.
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im § 75
Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen
anerkannt werden, die
1.
2.
3.
4.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind, und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. ist die eigenständige
Jugendorganisation und aus dem gemeinnützigen eingetragenen Verein Bochumer
Bildungszentrum e.V. (BBZ) entstanden. Der Verein Bochumer Bildungszentrum e.V. war auch
schon in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv und am 27.05.2012 wurde das Forum für
Jugendarbeit gegründet (Gründungsversammlung).
Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. hat eine eigene Jugendsatzung, die
auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.08.2012 insbesondere im Hinblick auf
die Stimmberechtigung der Mitglieder geändert wurde und nunmehr allen Mitgliedern ein
Stimmrecht einräumt. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. führt und
verwaltet sich im Rahmen dieser Jugendsatzung selbständig und entscheidet über die
Verwendung der ihm zufließenden Mittel. Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer
Bildungsverein e.V. ist fester Bestandteil des „Bochumer Bildungszentrums e.V.“ und nach seiner
Jugendsatzung an dessen Satzung und Ordnung gebunden.
Die Organe des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. sind die
Mitgliederversammlung, die sich aus den ordentlichen Mitgliedern zusammensetzt, und der
Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden sowie der/dem zweiten Vorsitzenden als ihr/sein
Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer besteht.
Nach ihrer Satzung liegen die Ziele und Aufgaben des Forum für Jugendarbeit im Bochumer
Bildungsverein e.V. u.a. in der Förderung der sozialen und interkulturellen Kompetenz und des
sozialen und gesellschaftlichen Bewusstseins von Kindern und Jugendlichen, durch Initiierung,
Abwicklung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen. Ebenso im Fokus stehen die
Förderung der Bildung zur besseren Integration in die Mehrheitsgesellschaft, die Kooperation mit
Institutionen, Verbänden und Kommunen zur Förderung der Integration und der
Völkerverständigung. Zudem gilt es, durch Projekte die humanitäre Verantwortung der Kinder und
Jugendlichen in Bezug auf die Situation in den Entwicklungsländern zu stärken, sowie eine
internationale, multikulturelle Austauschstätte zu schaffen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20130742
Mitglied können Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren werden, die den Leitlinien des
Forums für Jugendarbeit entsprechen. Aus der Satzung geht hervor, dass die
Mitgliederversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des Vereins, den Vorstand wählt,
Beschlüsse über Änderungen der Satzung fasst, den Jahresbeitrag festlegt, den Geschäfts- und
Kassenbericht genehmigt und den Vorstand entlastet. Ferner werden alle Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit der Mitglieder der Mitgliederversammlung wirksam. Nach § 5 Nr. 3 der Satzung sind die
Mitglieder verpflichtet, die durch die Geschäftsordnung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Fördernden Mitgliedern bleibt die Höhe der Beiträge freigestellt, allerdings haben sie auch kein
Stimmrecht, § 3 Nr. 2 der Satzung. Ebenso geht aus der Satzung hervor, dass es jeder juristischen
und natürlichen Person offen steht, förderndes Mitglied des Forum für Jugendarbeit im Bochumer
Bildungsverein e.V. zu werden.
Ferner bietet das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. außerschulische
Betreuungen an, die die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen stärken und fördern sollen.
Freizeitprogramme wie Tages- und Wochenendausflüge oder Sportaktivitäten stehen hierbei im
Vordergrund. Die zur Verfügung gestellten Programmpunkte sollen einen kriminalpräventiven
Ansatz herleiten und eine funktionale Eingliederung in die soziokulturelle Gesellschaft bieten. Um
die persönliche Entwicklung positiv zu beeinflussen, wie z.B. das Selbstbewusstsein zu stärken,
wird zudem das „Große Schwester und Großer Bruder“ – Mentoring angeboten, wobei die
gegenseitige Verantwortlichkeit im Vordergrund steht. Durch die Vorbildfunktion der jeweiligen
Mentoren (z.B. Studenten, Abiturienten) und den dadurch verbundenen Dialog, soll eine berufliche
und gesellschaftliche Orientierung geboten werden.
Neben dem sozial-integrativen Engagement findet eine Schülernachhilfe im Rahmen des Forums
für Jugendarbeit statt. Es geht primär um Nachhilfe in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und
Englisch. Der Nachmittagsunterricht ist aus kleinen Lerneinheiten heraus gebildet, so dass die
individuelle Förderung garantiert ist. Neben dem Erwerb schulischer Kompetenzen, wird darüber
hinaus Motivationsförderung betrieben. Um einen professionellen und qualitativen Unterricht zu
garantieren, setzen sich die Lehrkräfte aus Lehrern, Lehramtsstudenten und sonstigen
Akademikern zusammen. Um eine Gesamtförderung zu garantieren, ist dem Forum für
Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. zudem der Dialog mit den Eltern besonders
wichtig, sodass regelmäßig Elternsprechtage angeboten werden. Die Modifizierung des
Lehrangebots untergliedert sich außerdem in Abitur-, Zentralprüfungs- und Gymnasiumsvorbereitungskurse. Auch die berufsorientierte Arbeit steht im Fokus des Lehrangebotes.
Um die erworbenen Kompetenzen außerhalb des Forum für Jugendarbeit im Bochumer
Bildungsverein e.V. auszuweiten, setzt die Elternschule an dem Kinder- und Jugendprogramm an.
Es gilt hierbei in Zusammenarbeit mit der Familie der Kinder Lösungsansätze und
Problemhilfestellungen bis nach Hause hin auszuweiten, sodass ein gänzliches Hilfeprogramm
entsteht. Neben schulischen Problemen stehen hierbei vor allem Kriminalitätsprävention, die
Gewaltthematik sowie psychosoziale Problemhilfestellungsangebote im Fokus.
Da der Verein vorwiegend von Personen mit Migrationshintergrund betrieben wird, sind ebenso
Türkischkurse und Integrationsveranstaltungen für die Vereinsarbeit von Bedeutung. Abzugrenzen
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20130742
ist hierbei, dass es sich bei den Sprachkursen mehr um Erwachsenweiterbildung handelt, als um
primäre Jugendarbeit. Dennoch sind die integrativen Leitlinien fest in der Jugendarbeit verankert.
Durch einen ausführlichen Sachbericht hat das Forum für Jugendarbeit im Bochumer
Bildungsverein e.V. dargestellt, dass es quantitativ und qualitativ zur Erfüllung der Aufgaben der
Jugendhilfe beiträgt. Aus der Sicht der Abteilung Jugendförderung bestehen daher keine
Einwände gegen eine Anerkennung des Vereins. Der Kinder- und Jugendring hat in seiner
Stellungnahme vom 13.06.2012 betont, dass der Verein an der Zusammenarbeit mit dem
Jugendring und anderen Jugendverbänden sehr interessiert ist. Es besteht eine große
Bereitschaft, im Jugendring mitzuarbeiten und an Veranstaltungen des Jugendrings und einzelner
Jugendverbände teilzunehmen.
Das Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. bietet die Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder im
„Bochumer Bildungsverein e.V.“, namentlich Erkan Kaymak und Ahmet Budur, enthalten keine
Eintragungen.
Beim Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. gibt es derzeit 11 aktive Mitglieder,
die im Jahr 2012 insgesamt ca. 200 Jugendliche bei diversen Kursen und Freizeitaktivitäten
betreut haben, u.a. bei Mal-, Bastel- Chor- und Theaterkursen, sowie beim Besuch von
Buchmessen, Freizeitparks und Feriencamps. Die aktiven Mitglieder übernehmen insofern also
zugleich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins die Durchführung der Maßnahmen auf
dem Gebiet der Jugendhilfe. Es handelt sich bei diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
vorwiegend um junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die selbst noch zur Schule gehen
oder studieren und über keine nachgewiesenen besonderen Qualifikationen bei der Förderung und
Erziehung junger Menschen verfügen.
Die aktiven Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Nach § 3 Nr. 2 der Satzung des Forum für
Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. bleibt diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –
wie bereits erwähnt - als sog. fördernde Mitglieder die Höhe der Mitgliedsbeiträge freigestellt. Das
Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. tendiert jedoch dazu, von aktiven
Mitgliedern wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit überhaupt keine Beiträge anzunehmen.
Zwar ist bisher keine sitzungsmäßige Bestätigung über eine ordnungsgemäße Kassenführung der
Einnahmen und Ausgaben erfolgt, jedoch ist eine solche zur Zeit auch nicht erforderlich. Nach § 6
der Satzung
des Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V. kann die
Mitgliederversammlung zur Deckung von Haushaltsfehlbeträgen einen Mitgliederbeitrag
festsetzen. Dies ist bisher offenbar nicht erfolgt.
Die erforderlichen Unterlagen (Eintragung in das Vereinsregister, Bescheinigung des Finanzamtes
über die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit Führungszeugnisse, Satzung und
konzeptionelle Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit) liegen vor.
Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20130742
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, den Verein Forum für Jugendarbeit im Bochumer
Bildungsverein e.V. zunächst für 3 Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75
Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen
Beurteilung, in wie weit das Forum für Jugendarbeit quantitativ und qualitativ einen wesentlichen
Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der
Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 leistet, vorerst befristet bis zum 30.04.2016
ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1.
Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2.
Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten
auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. April 2014, zum 01. April 2015 und zum 01. April
2016 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der
Verwaltung des Jugendamtes nach.
3.
Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
4.
Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG NRW widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder
nicht mehr vorliegen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20130742
Bezeichnung der Vorlage
Befristete Anerkennung des Vereins "Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.„
als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII
Der Verein „Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungsverein e.V.“ wird zunächst für 3 Jahre
befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung soll
vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, in wie weit das Forum für Jugendarbeit
quantitativ und qualitativ einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994
leistet, vorerst befristet bis zum 30.04.2016 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden
Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1.
Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2.
Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten
auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. April 2014, zum 01. April 2015 und zum 01. April
2016 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der
Verwaltung des Jugendamtes nach.
3.
Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
4.
Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder
nicht mehr vorliegen.