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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (27 36) Vorlage Nr. 20130825 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur 19. Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration vom 30.01.2013, Vorlage Nr. 20130402 Bezeichnung der Vorlage Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job) Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Migration und Integration Anlagen Wortlaut Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job) Herr Dr. Boris Lotwin – Haus – (gewähltes Mitglied) stellt folgende Anfrage: Die sozialen Organisationen, Verbände, freien Träger (darunter Migrantenorganisationen), die keine feste Förderung bekommen, profitieren sehr von den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job). Unsere Gemeinde (Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen) benötigt ständig qualifizierte Mitarbeiter, die mit alten, oft kranken und psychisch unstabilen Menschen umgehen können, sie betreuen können und die deutsche und die russische Sprache gut beherrschen, auch was medizinische Begriffe und Termini betrifft. Diese zu finden, wird aber immer schwerer, da das Programm „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ viel zu kurzfristig ist und wir immer wieder neue Mitarbeiter mit diesen besonderen Qualifikationen suchen müssen. Diese soziale Arbeit ist für unsere Organisation von großer Bedeutung. Es wäre besser, wenn die Beschäftigung der Teilnehmer an diesem Programm (1-Euro-Jobber) auf 1,5 – 2 Jahre verlängert werden könnte. Wir wissen, dass für die Bundesagentur für Arbeit der 1-Euro-Job als erster Schritt zu einer vollwertigen Arbeitsstelle gilt, aber für Migranten von 50 – 55 Jahren, die bei der Jüdischen Gemeinde als 1-Euro-Jobber tätig sind, besteht eine geringe, um nicht zu sagen keine, Wahrscheinlichkeit an einer vollwertigen Stelle angenommen zu werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (27 36) Vorlage Nr. 20130825 Aus unserer Sicht ist diese Arbeit von großer sozialer Bedeutung: Einerseits hilft es den 1Euro-Jobbern eine Beschäftigung zu finden und Hilfe zu leisten, so dass ihr Selbstwertgefühl gesteigert wird, andererseits bietet es uns (wie auch den anderen Sozialorganisationen) eine große Unterstützung, da diese Arbeit einen großen Beitrag bei Kranken, Alten oder psychisch Unstabilen leistet. Könnte die Kommune uns hier zur Seite stehen? Beantwortung durch das Jobcenter Bochum: Die Zielsetzung von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (AGH) ist die (Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. Sie dienen dabei als mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt, d. h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind unter Berücksichtigung der Ziele des SGB II immer nachrangig gegenüber einer Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten („Nachrangigkeit“). Der zuständigen Integrationsfachkraft kommt die Aufgabe zu, darzulegen, welches individuell unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung auf den/die Teilnehmer/in bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme und der individuell festgelegten Maßnahmedauer verfolgt wird (Integrationsstrategie). Somit steht dabei immer die/der Leistungsberechtigte und die Verbesserung seiner/ihrer Integrationschancen im Fokus und Mittelpunkt der Überlegungen. Hinsichtlich der (individuellen) Zuweisungsdauer legt § 16d Abs. 6 SGB II fest, dass diese auf insgesamt 24 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt ist, damit kein dauerhafter Einsatz in AGH erfolgt. Dadurch wird die Nachrangigkeit der AGH gegenüber der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt verdeutlicht. Allerdings muss nach jeder Zuweisung für die Regeldauer von sechs Monaten geprüft werden, ob eine Fortsetzung dieser Eingliederungsleistung einen wirksamen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt im Rahmen der festgelegten Integrationsstrategie leisten kann. Insofern ist die Prüfung, inwieweit eine Fortführung der Maßnahme integrationsfördernd ist, eine höchstindividuelle -- d.h. ausschließlich teilnehmerbezogene – Entscheidung. Eine pauschale Festlegung von Höchstförderdauern ohne Beachtung der individuellen Wirksamkeit kommt daher nicht in Betracht. Ist festzustellen, dass eine Fortsetzung einer Maßnahme individuell nicht integrationswirksam ist, so ist angesichts der begrenzten Anzahl von Maßnahmeplätzen zu prüfen, ob diese Maßnahme nicht für andere Leistungsberechtigte eine höhere Wirksamkeit entfalten kann. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (27 36) Vorlage Nr. 20130825 Bei der teilnehmerbezogenen Entscheidung über die Dauer einer AGH-Teilnahme können und dürfen trägerbezogene Gesichtspunkte keine ausschlaggebende Rolle spielen. Sofern die dauerhaftere Bindung einer bestimmten Person an einen Maßnahmeträger gewünscht ist, wären andere Integrationsinstrumente (mit ihren jeweiligen Förderkonditionen) und deren Beitrag zum Erfolg der individuellen Integrationsstrategie zu prüfen.