Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 P (27 36)
Vorlage Nr. 20130825
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur 19. Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration vom 30.01.2013,
Vorlage Nr. 20130402
Bezeichnung der Vorlage
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Migration und Integration
Anlagen
Wortlaut
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job)
Herr Dr. Boris Lotwin – Haus – (gewähltes Mitglied) stellt folgende Anfrage:
Die sozialen Organisationen, Verbände, freien Träger (darunter Migrantenorganisationen),
die keine feste Förderung bekommen, profitieren sehr von den Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job). Unsere Gemeinde (Jüdische Gemeinde
Bochum-Herne-Hattingen) benötigt ständig qualifizierte Mitarbeiter, die mit alten, oft kranken
und psychisch unstabilen Menschen umgehen können, sie betreuen können und die
deutsche und die russische Sprache gut beherrschen, auch was medizinische Begriffe und
Termini betrifft. Diese zu finden, wird aber immer schwerer, da das Programm
„Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ viel zu kurzfristig ist und wir immer
wieder neue Mitarbeiter mit diesen besonderen Qualifikationen suchen müssen. Diese
soziale Arbeit ist für unsere Organisation von großer Bedeutung. Es wäre besser, wenn die
Beschäftigung der Teilnehmer an diesem Programm (1-Euro-Jobber) auf 1,5 – 2 Jahre
verlängert werden könnte. Wir wissen, dass für die Bundesagentur für Arbeit der 1-Euro-Job
als erster Schritt zu einer vollwertigen Arbeitsstelle gilt, aber für Migranten von 50 – 55
Jahren, die bei der Jüdischen Gemeinde als 1-Euro-Jobber tätig sind, besteht eine geringe,
um nicht zu sagen keine, Wahrscheinlichkeit an einer vollwertigen Stelle angenommen zu
werden.
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Aus unserer Sicht ist diese Arbeit von großer sozialer Bedeutung: Einerseits hilft es den 1Euro-Jobbern eine Beschäftigung zu finden und Hilfe zu leisten, so dass ihr Selbstwertgefühl
gesteigert wird, andererseits bietet es uns (wie auch den anderen Sozialorganisationen)
eine große Unterstützung, da diese Arbeit einen großen Beitrag bei Kranken, Alten oder
psychisch Unstabilen leistet.
Könnte die Kommune uns hier zur Seite stehen?
Beantwortung durch das Jobcenter Bochum:
Die Zielsetzung von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (AGH) ist die
(Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von
arbeitsmarktfernen Personen. Sie dienen dabei als mittelfristige Brücke zum allgemeinen
Arbeitsmarkt, d. h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der Integration in
den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sie sind unter Berücksichtigung der Ziele des SGB II immer nachrangig gegenüber einer
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen
Eingliederungsinstrumenten („Nachrangigkeit“).
Der zuständigen Integrationsfachkraft kommt die Aufgabe zu, darzulegen, welches
individuell unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung auf den/die
Teilnehmer/in bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme und der individuell
festgelegten Maßnahmedauer verfolgt wird (Integrationsstrategie).
Somit steht dabei immer die/der Leistungsberechtigte und die Verbesserung seiner/ihrer
Integrationschancen im Fokus und Mittelpunkt der Überlegungen.
Hinsichtlich der (individuellen) Zuweisungsdauer legt § 16d Abs. 6 SGB II fest, dass diese
auf insgesamt 24 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt ist, damit
kein dauerhafter Einsatz in AGH erfolgt. Dadurch wird die Nachrangigkeit der AGH
gegenüber der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt verdeutlicht.
Allerdings muss nach jeder Zuweisung für die Regeldauer von sechs Monaten geprüft
werden, ob eine Fortsetzung dieser Eingliederungsleistung einen wirksamen Beitrag zur
Integration in den Arbeitsmarkt im Rahmen der festgelegten Integrationsstrategie leisten
kann.
Insofern ist die Prüfung, inwieweit eine Fortführung der Maßnahme integrationsfördernd ist,
eine höchstindividuelle -- d.h. ausschließlich teilnehmerbezogene – Entscheidung.
Eine pauschale Festlegung von Höchstförderdauern ohne Beachtung der individuellen
Wirksamkeit kommt daher nicht in Betracht.
Ist festzustellen, dass eine Fortsetzung einer Maßnahme individuell nicht
integrationswirksam ist, so ist angesichts der begrenzten Anzahl von Maßnahmeplätzen zu
prüfen, ob diese Maßnahme nicht für andere Leistungsberechtigte eine höhere Wirksamkeit
entfalten kann.
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Bei der teilnehmerbezogenen Entscheidung über die Dauer einer AGH-Teilnahme können
und dürfen trägerbezogene Gesichtspunkte keine ausschlaggebende Rolle spielen.
Sofern die dauerhaftere Bindung einer bestimmten Person an einen Maßnahmeträger
gewünscht ist, wären andere Integrationsinstrumente (mit ihren jeweiligen
Förderkonditionen) und deren Beitrag zum Erfolg der individuellen Integrationsstrategie zu
prüfen.