Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20130932
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung im vereinfachten Verfahren
c) Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschriften
§§ 2 BauGB ff
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
22.05.2013
13.06.2013
Anlagen
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20130932
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 775 a sind Anträge und informelle
Anfragen zur Errichtung von Wettbüros an der Herner Straße. Der Bebauungsplan Nr. 775
a soll den Bebauungsplan Nr. 775 ergänzen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 775 wurde 2002/2003 erstellt. Gemäß den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 775 ist die Zulässigkeit von Spielhallen und
Betrieben mit sexuellen Darbietungen bzw. Dienstleistungen geregelt. Der Betriebstyp
„Wettbüro“ war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 775 noch nicht
bekannt bzw. diese generell unzulässig (damaliges staatliches Monopol auf Wetten und
Glücksspiel).
Wettbüros sind gemäß der Systematik der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
überwiegend als Vergnügungsstätten (wie Spielhallen) einzuordnen. Die negativen
städtebaulichen Auswirkungen dieser Nutzungen sind hinlänglich bekannt: u. a.
Verdrängung
gewachsener
Einzelhandelsstrukturen
durch
Veränderung
des
Bodenpreisgefüges (Trading-down-Prozess), gestalterische Nichtintegration und damit
Störung des Stadtbildes etc. Eine planungsrechtliche Steuerung von Wettbüros analog zu
Spielhallen ist demnach notwendig, unabhängig davon, ob Sie im Einzelfall als
Vergnügungsstätte oder als sonstiger Gewerbebetrieb einzustufen sind.
Der Bebauungsplan Nr. 775 a ist erforderlich, da der vorhandene Bebauungsplan keine
Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros trifft.
Aktuell stellt die Stadt Bochum ein Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten (insb. auch
für Spielhallen und Wettbüros) auf. Seine Erarbeitung erfolgt durch ein Gutachterbüro bzw.
durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Es wird sowohl fachlich (Arten von zu
steuernden Nutzungen) als auch räumlich (gesamtes Stadtgebiet) deutlich über die im
Bebauungsplan 775 a zu regelnden Sachverhalte hinausgehen. Die Ziele dieses
Konzeptes sollen maßgeblich für die Steuerung von Vergnügungsstätten in
Bebauungsplänen sein. Da das Konzept aber noch nicht abschließend vorliegt,
insbesondere im Stadtteilzentrum Riemke aber akuter Handlungsbedarf besteht (Anlass s.
o.), ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 775 a bereits zum jetzigen Zeitpunkt
erforderlich.
Das Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten sieht vor, in den Kernbereichen der
zentralen Versorgungsbereiche gemäß Masterplan Einzelhandel in Bochum (vgl. 9.4
Fortschreibung 2012 Masterplan Einzelhandel) Spielhallen und Wettbüros auszuschließen.
Das Plangebiet liegt im Nahversorgungsbereich Riemke.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20130932
Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und eines gestalterisch attraktiven
Nahversorgungszentrums sowie zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von
Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/ Dienstleistungsbereich)
soll die Zulässigkeit von Wettbüros analog der Zulässigkeit von Spielhallen im gesamten
Plangebiet ausgeschlossen werden, ebenso wie Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen
oder Darbietungen.
2.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich (Plangebiet) des Bebauungsplans 775 a Nahversorgungszentrum Riemke - umfasst den Geltungsbereich des bisher
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 775 - Stadtteilzentrum Riemke - und erstreckt
sich entlang der Herner Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Auf dem Dahlacker /
Tippelsberger Straße im Süden und der Wilbergstraße / Tröskenstraße im Norden.
Eine genaue Abgrenzung des Plangebietes ist einer Karte zu entnehmen (s. Anlage).
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan 775 a soll als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB
anlog dem Bebauungsplan Nr. 775 aufgestellt werden. Dementsprechend sollen lediglich
Baugebiete gem. BauNVO mit den dort zulässigen, ausnahmsweise zulässigen oder nicht
zulässigen Arten baulicher Nutzung festgesetzt werden. Für das Plangebiet soll eine
weitere oder erstmalige Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Spielhallen und Wettbüros
unterbunden werden, ebenso wie Betriebe mit sexuellen Darbietungen bzw.
Dienstleistungen.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Durch den Bebauungsplan werden die Verwertungsrechte von privaten Eigentümern an
ihren Grundstücken teilweise eingeschränkt. Die Interessen des Gemeinwohls rechtfertigen
diese Einschränkungen.
5.
Verfahrensart
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren auf der Grundlage des
§ 13 BauGB aufzustellen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20130932
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung im vereinfachten Verfahren
c) Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
a)
Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet der Herner Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Auf dem
Dahlacker/Tippelsberger Straße im Süden und der Wilbergstraße/Tröskenstraße im Norden
ist der Bebauungsplan 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke - aufzustellen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
b)
Durchführung im vereinfachten Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke - wird im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch aufgestellt.
Ziele des Bebauungsplans Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke -:
Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und eines gestalterisch attraktiven
Nahversorgungszentrums sowie zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von
Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/ Dienstleistungsbereich)
soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, im
gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden, ebenso wie Betriebe mit sexuellen
Dienstleistungen oder Darbietungen.
c)
Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 775 a Nahversorgungszentrum Riemke - wird verzichtet (§ 3 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch).