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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:29

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20130932 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im vereinfachten Verfahren c) Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussvorschriften §§ 2 BauGB ff Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Mitte 22.05.2013 13.06.2013 Anlagen Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20130932 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 775 a sind Anträge und informelle Anfragen zur Errichtung von Wettbüros an der Herner Straße. Der Bebauungsplan Nr. 775 a soll den Bebauungsplan Nr. 775 ergänzen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 775 wurde 2002/2003 erstellt. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 775 ist die Zulässigkeit von Spielhallen und Betrieben mit sexuellen Darbietungen bzw. Dienstleistungen geregelt. Der Betriebstyp „Wettbüro“ war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 775 noch nicht bekannt bzw. diese generell unzulässig (damaliges staatliches Monopol auf Wetten und Glücksspiel). Wettbüros sind gemäß der Systematik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) überwiegend als Vergnügungsstätten (wie Spielhallen) einzuordnen. Die negativen städtebaulichen Auswirkungen dieser Nutzungen sind hinlänglich bekannt: u. a. Verdrängung gewachsener Einzelhandelsstrukturen durch Veränderung des Bodenpreisgefüges (Trading-down-Prozess), gestalterische Nichtintegration und damit Störung des Stadtbildes etc. Eine planungsrechtliche Steuerung von Wettbüros analog zu Spielhallen ist demnach notwendig, unabhängig davon, ob Sie im Einzelfall als Vergnügungsstätte oder als sonstiger Gewerbebetrieb einzustufen sind. Der Bebauungsplan Nr. 775 a ist erforderlich, da der vorhandene Bebauungsplan keine Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros trifft. Aktuell stellt die Stadt Bochum ein Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten (insb. auch für Spielhallen und Wettbüros) auf. Seine Erarbeitung erfolgt durch ein Gutachterbüro bzw. durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Es wird sowohl fachlich (Arten von zu steuernden Nutzungen) als auch räumlich (gesamtes Stadtgebiet) deutlich über die im Bebauungsplan 775 a zu regelnden Sachverhalte hinausgehen. Die Ziele dieses Konzeptes sollen maßgeblich für die Steuerung von Vergnügungsstätten in Bebauungsplänen sein. Da das Konzept aber noch nicht abschließend vorliegt, insbesondere im Stadtteilzentrum Riemke aber akuter Handlungsbedarf besteht (Anlass s. o.), ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 775 a bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Das Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten sieht vor, in den Kernbereichen der zentralen Versorgungsbereiche gemäß Masterplan Einzelhandel in Bochum (vgl. 9.4 Fortschreibung 2012 Masterplan Einzelhandel) Spielhallen und Wettbüros auszuschließen. Das Plangebiet liegt im Nahversorgungsbereich Riemke. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20130932 Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und eines gestalterisch attraktiven Nahversorgungszentrums sowie zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/ Dienstleistungsbereich) soll die Zulässigkeit von Wettbüros analog der Zulässigkeit von Spielhallen im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden, ebenso wie Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen oder Darbietungen. 2. Plangebiet Der räumliche Geltungsbereich (Plangebiet) des Bebauungsplans 775 a Nahversorgungszentrum Riemke - umfasst den Geltungsbereich des bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 775 - Stadtteilzentrum Riemke - und erstreckt sich entlang der Herner Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Auf dem Dahlacker / Tippelsberger Straße im Süden und der Wilbergstraße / Tröskenstraße im Norden. Eine genaue Abgrenzung des Plangebietes ist einer Karte zu entnehmen (s. Anlage). 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan 775 a soll als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB anlog dem Bebauungsplan Nr. 775 aufgestellt werden. Dementsprechend sollen lediglich Baugebiete gem. BauNVO mit den dort zulässigen, ausnahmsweise zulässigen oder nicht zulässigen Arten baulicher Nutzung festgesetzt werden. Für das Plangebiet soll eine weitere oder erstmalige Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Spielhallen und Wettbüros unterbunden werden, ebenso wie Betriebe mit sexuellen Darbietungen bzw. Dienstleistungen. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch den Bebauungsplan werden die Verwertungsrechte von privaten Eigentümern an ihren Grundstücken teilweise eingeschränkt. Die Interessen des Gemeinwohls rechtfertigen diese Einschränkungen. 5. Verfahrensart Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB aufzustellen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20130932 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im vereinfachten Verfahren c) Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit a) Aufstellungsbeschluss Für ein Gebiet der Herner Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Auf dem Dahlacker/Tippelsberger Straße im Süden und der Wilbergstraße/Tröskenstraße im Norden ist der Bebauungsplan 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. b) Durchführung im vereinfachten Verfahren Der Bebauungsplan Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke - wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch aufgestellt. Ziele des Bebauungsplans Nr. 775 a - Nahversorgungszentrum Riemke -: Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und eines gestalterisch attraktiven Nahversorgungszentrums sowie zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/ Dienstleistungsbereich) soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden, ebenso wie Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen oder Darbietungen. c) Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 775 a Nahversorgungszentrum Riemke - wird verzichtet (§ 3 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch).