Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 3 (2920)
Vorlage Nr.: 20131014
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Wohnbaulandkonzept - Ergänzung des Vorschlags der Verwaltung
Beschlussvorschriften
§ 41 Abs. 1 GO NW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Kommission Grundstücke
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
16.05.2013
22.05.2013
29.05.2013
06.06.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 3 (2920)
Vorlage Nr.: 20131014
Die Vorlage „Wohnbaulandkonzept – Vorschlag der Verwaltung“ (Vorlage Nr. 20130052)
durchläuft zurzeit die parlamentarische Beratung.
Punkt „3. Vorschlag der Verwaltung“ der Vorlage enthält den Hinweis auf abzuschließende
Zielbindungverträge:
„Konkret soll neben dem Grundsatz, dass nicht refinanzierbare Planungs- und
Erschließungskosten vom jeweiligen Eigentümer der zu entwickelnden Flächen aufzubringen sind,
der planungsbegünstigte
Eigentümer und damit auch die Stadt Bochum verpflichtet werden,
-
mindestens 20 % der Grundstücke an von der Verwaltung definierte Bedarfsgruppen
zu einem Kaufpreis, der mindestens 20% unter dem jeweiligen Verkehrswert liegt,
zu veräußern. Dabei sollen zunächst insbesondere Haushalte/Familien mit mindestens einem Kind
und weitere Bedarfsgruppen unterstützt werden. Ein konkreter Kriterienkatalog wird seitens der
Verwaltung erarbeitet.“
Die konkrete Verfahrensweise und ein Kriterienkatalog sollen wie folgt umgesetzt werden:
Die „Bedarfsgruppe“ Familie muss zwei Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung
erfüllen:
Lebensgemeinschaft mit mindestens 1 Kind
Einkommen darf maximal 40 % über der maßgeblichen Einkommensgrenze
gemäß Teil 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das
Land Nordrhein Westfalen (WFNG NRW) – soziale Wohnraumförderung/
Eigentumsförderung - liegen.
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist ein Antrag bei der Stadt Bochum zu
stellen (Amt für Soziales und Wohnen). Es wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine
Bescheinigung erteilt, die 6 Monate gültig ist und eine Bewerbung auf die entsprechenden
Grundstücksangebote (privat und städtisch) zulässt.
Zwischen der Stadt Bochum und dem Eigentümer des zu entwickelnden Grundstücks wird
im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages unter Einbeziehung geeigneter
Sicherungsinstrumente die Anzahl und Lage der Grundstücke, die vergünstigt verkauft
werden müssen, festgelegt. Zu gegebener Zeit weist der private Eigentümer gegenüber der
Stadt Bochum den vergünstigten Verkauf an den bestimmten Personenkreis durch Vorlage
des Kaufvertrages nach.
Für den Fall, dass die Stadt Bochum selbst Eigentümerin ist, werden die vergünstigten
Grundstücke im Rahmen der üblichen Veröffentlichungen (4-Wochen-Frist) angeboten. Die
Bewerber müssen für die vergünstigt angebotenen Grundstücke ebenfalls den gültigen
Nachweis vorlegen. Die Rangfolge des Verkaufs richtet sich bei mehreren berechtigten
Bewerbern zusätzlich nach dem Punktekatalog der „Verfahrensgrundsätze für den
Grundstücksverkehr der Stadt Bochum - Grundstücksrichtlinien“ vom 02.02.2012.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Vorlage Nr.: 20131014
Stadtamt
62 3 (2920)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 3 (2920)
Vorlage Nr.: 20131014
Bezeichnung der Vorlage
Wohnbaulandkonzept - Ergänzung des Vorschlags der Verwaltung
Der Beschluss zum Wohnbaulandkonzept 2013 (Vorlage Nr. 20130052) wird unter Punkt 2.
ergänzt:
„Familien“ müssen zur Berechtigung zum Erwerb des vergünstigten Grundstückserwerbs
zwei Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen:
Lebensgemeinschaft mit mindestens 1 Kind
Einkommen darf maximal 40 % über der maßgeblichen Einkommensgrenze
gemäß Teil III des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das
Land Nordrhein Westfalen (WFNG NRW) – soziale Wohnraumförderung/
Eigentumsförderung - liegen.
Nachweis über Berechtigungsschein
Zwischen der Stadt Bochum und dem Eigentümer des zu entwickelnden Grundstücks wird
im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Anzahl und Lage der Grundstücke, die
vergünstigt verkauft werden müssen, festgelegt. Zu gegebener Zeit weist der private
Eigentümer des zu entwickelnden Grundstücks gegenüber der Stadt Bochum den
vergünstigten Verkauf an den bestimmten Personenkreis durch Vorlage des Kaufvertrages
nach.
Für den Fall, dass die Stadt Bochum selbst Eigentümerin ist, werden die vergünstigten
Grundstücke im Rahmen der üblichen Veröffentlichungen (4-Wochen-Frist) angeboten. Die
Bewerber müssen für die vergünstigt angebotenen Grundstücke ebenfalls den gültigen
Nachweis vorlegen. Die Rangfolge des Verkaufs richtet sich bei mehreren berechtigten
Bewerbern zusätzlich nach dem Punktekatalog der „Verfahrensgrundsätze für den
Grundstücksverkehr der Stadt Bochum - Grundstücksrichtlinien“ vom 02.02.2012
Das „Förderprogramm zum Grundstückserwerb und damit zur Eigentumsbildung für Haushalte mit
Kindern“ (Ratsbeschluss vom 18.12.2008)/ „Richtlinie der Stadt Bochum zur Förderung der
Eigentumsbildung durch Haushalte mit Kindern“ vom 01.01.2009 endet zum 30.06.2013
(Antragseingang).