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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:30

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 3 (2920) Vorlage Nr.: 20131014 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Wohnbaulandkonzept - Ergänzung des Vorschlags der Verwaltung Beschlussvorschriften § 41 Abs. 1 GO NW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Kommission Grundstücke Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 16.05.2013 22.05.2013 29.05.2013 06.06.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 3 (2920) Vorlage Nr.: 20131014 Die Vorlage „Wohnbaulandkonzept – Vorschlag der Verwaltung“ (Vorlage Nr. 20130052) durchläuft zurzeit die parlamentarische Beratung. Punkt „3. Vorschlag der Verwaltung“ der Vorlage enthält den Hinweis auf abzuschließende Zielbindungverträge: „Konkret soll neben dem Grundsatz, dass nicht refinanzierbare Planungs- und Erschließungskosten vom jeweiligen Eigentümer der zu entwickelnden Flächen aufzubringen sind, der planungsbegünstigte Eigentümer und damit auch die Stadt Bochum verpflichtet werden, - mindestens 20 % der Grundstücke an von der Verwaltung definierte Bedarfsgruppen zu einem Kaufpreis, der mindestens 20% unter dem jeweiligen Verkehrswert liegt, zu veräußern. Dabei sollen zunächst insbesondere Haushalte/Familien mit mindestens einem Kind und weitere Bedarfsgruppen unterstützt werden. Ein konkreter Kriterienkatalog wird seitens der Verwaltung erarbeitet.“ Die konkrete Verfahrensweise und ein Kriterienkatalog sollen wie folgt umgesetzt werden:  Die „Bedarfsgruppe“ Familie muss zwei Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen: Lebensgemeinschaft mit mindestens 1 Kind Einkommen darf maximal 40 % über der maßgeblichen Einkommensgrenze gemäß Teil 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein Westfalen (WFNG NRW) – soziale Wohnraumförderung/ Eigentumsförderung - liegen.  Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist ein Antrag bei der Stadt Bochum zu stellen (Amt für Soziales und Wohnen). Es wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung erteilt, die 6 Monate gültig ist und eine Bewerbung auf die entsprechenden Grundstücksangebote (privat und städtisch) zulässt.  Zwischen der Stadt Bochum und dem Eigentümer des zu entwickelnden Grundstücks wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages unter Einbeziehung geeigneter Sicherungsinstrumente die Anzahl und Lage der Grundstücke, die vergünstigt verkauft werden müssen, festgelegt. Zu gegebener Zeit weist der private Eigentümer gegenüber der Stadt Bochum den vergünstigten Verkauf an den bestimmten Personenkreis durch Vorlage des Kaufvertrages nach.  Für den Fall, dass die Stadt Bochum selbst Eigentümerin ist, werden die vergünstigten Grundstücke im Rahmen der üblichen Veröffentlichungen (4-Wochen-Frist) angeboten. Die Bewerber müssen für die vergünstigt angebotenen Grundstücke ebenfalls den gültigen Nachweis vorlegen. Die Rangfolge des Verkaufs richtet sich bei mehreren berechtigten Bewerbern zusätzlich nach dem Punktekatalog der „Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum - Grundstücksrichtlinien“ vom 02.02.2012. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Vorlage Nr.: 20131014 Stadtamt 62 3 (2920) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 3 (2920) Vorlage Nr.: 20131014 Bezeichnung der Vorlage Wohnbaulandkonzept - Ergänzung des Vorschlags der Verwaltung Der Beschluss zum Wohnbaulandkonzept 2013 (Vorlage Nr. 20130052) wird unter Punkt 2. ergänzt:  „Familien“ müssen zur Berechtigung zum Erwerb des vergünstigten Grundstückserwerbs zwei Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen: Lebensgemeinschaft mit mindestens 1 Kind Einkommen darf maximal 40 % über der maßgeblichen Einkommensgrenze gemäß Teil III des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein Westfalen (WFNG NRW) – soziale Wohnraumförderung/ Eigentumsförderung - liegen. Nachweis über Berechtigungsschein  Zwischen der Stadt Bochum und dem Eigentümer des zu entwickelnden Grundstücks wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Anzahl und Lage der Grundstücke, die vergünstigt verkauft werden müssen, festgelegt. Zu gegebener Zeit weist der private Eigentümer des zu entwickelnden Grundstücks gegenüber der Stadt Bochum den vergünstigten Verkauf an den bestimmten Personenkreis durch Vorlage des Kaufvertrages nach.  Für den Fall, dass die Stadt Bochum selbst Eigentümerin ist, werden die vergünstigten Grundstücke im Rahmen der üblichen Veröffentlichungen (4-Wochen-Frist) angeboten. Die Bewerber müssen für die vergünstigt angebotenen Grundstücke ebenfalls den gültigen Nachweis vorlegen. Die Rangfolge des Verkaufs richtet sich bei mehreren berechtigten Bewerbern zusätzlich nach dem Punktekatalog der „Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum - Grundstücksrichtlinien“ vom 02.02.2012 Das „Förderprogramm zum Grundstückserwerb und damit zur Eigentumsbildung für Haushalte mit Kindern“ (Ratsbeschluss vom 18.12.2008)/ „Richtlinie der Stadt Bochum zur Förderung der Eigentumsbildung durch Haushalte mit Kindern“ vom 01.01.2009 endet zum 30.06.2013 (Antragseingang).