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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:31

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr. 20130816 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat Sitzungstermin akt. Beratung 22.05.2013 29.05.2013 06.06.2013 Anlagen Ablaufplan Regionaler Diskurs Wortlaut Sachstand zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr Ausgangslage Zum 21. Oktober 2009 wurde dem Regionalverband Ruhr die Regionalplanung für die Metropole Ruhr mit 5,2 Mio. Einwohnern als staatliche Aufgabe zurück übertragen, nachdem zuvor über dreißig Jahre lang die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster für die Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig waren. Zurzeit gelten für das RVRGebiet noch die von den Bezirksregierungen bzw. Regionalräten aufgestellten Regionalpläne sowie der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Der RVR plant die Aufstellung eines einheitlichen Regionalplans für das Verbandsgebiet, um einen Gesamtrahmen für die regionale Entwicklung der Metropole Ruhr zu schaffen. Darüber hinaus unterscheiden sich die bestehenden Regionalpläne inhaltlich und methodisch, so dass derzeit unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe bei der regionalplanerischen Bewertung von Vorhaben vorliegen und somit eine Vereinheitlichung sinnvoll ist. Das „Ruhrparlament", die Verbandssammlung ist das politische Gremium, das den zukünftigen Regionalplan beschließen wird. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr. 20130816 Mit dem Regionalplan werden die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne aller Städte in der Metropole Ruhr geschaffen, bei denen Boden in Anspruch genommen wird. Die Städte und Planungsträger sind an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden. Der Regionalplan macht Aussagen unter anderem zu  Darstellung von Bereichen für künftige Wohnbauflächen  Flächen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe und damit neuer Arbeitsplätze  Folgenutzungen ehemaliger Bergbaustandorte  Begrünung von Bergehalden  Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in den Innenstädten  Sicherung von Überschwemmungsgebieten für den Hochwasserschutz  Sicherung wertvoller Landschafts- und Naturschutzflächen  Sicherung von Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen  … Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Der RVR hat aufgrund  der Bedeutung des Verfahrens (nach zahlreichen Jahren erstmalige Aufstellung eines Regionalplans für das gesamte Verbandsgebiet des RVR),  des Anspruchs, eng mit den Kommunen zu kooperieren,  der Koordination der zahlreichen Verfahrensbeteiligten beschlossen, das Aufstellungsverfahren durch einen breiten diskursiven Prozess zu begleiten. Nach einer Beratung in der Verbandsversammlung Anfang 2011 wurde der Startschuss für das Aufstellungsverfahren gegeben. Anschließend fanden im Mai 2011 das Regionalforum „Auftakt“ und im November 2011 das Regionalforum „Herausforderungen“ als Kommunikationsbausteine des Regionalen Diskurses statt. Die beiden Regionalforen dienten ebenso wie die parallel anlaufenden Teilregionalen Gespräche und Stadtgespräche sowie die insgesamt 15 Fachdialoge zu verschiedenen Themen der inhaltlichen Bestandsaufnahme und Strategieentwicklung. Ein weiterer Baustein für die Strategieentwicklung ist der Ideenwettbewerb „Zukunft Metropole Ruhr“, der im Herbst 2013 abgeschlossen sein soll. Hauptziele des Wettbewerbs sind die Entwicklung gesamtregionaler Zukunftsvisionen/Zukunftsbilder und die Debatte über ein regional abgestimmtes Leitbild einmal durch Fachleute von außen aber auch unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure in der Region. Das dritte Regionalforum unter dem Titel „Zukunft“ soll gemeinsam mit den Ergebnissen des Ideenwettbewerbs Ende 2013 zu einem gemeinsamen Leitbild führen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr. 20130816 Der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde erarbeitet nach Vorabstimmung mit den Gemeinden und Austausch mit den Fachbehörden zunächst einen Entwurf eines Regionalplanes, der die Eckpunkte für die beabsichtigte künftige Entwicklung des Verbandsgebietes enthält. Zusätzlich werden mögliche Umweltauswirkungen der beabsichtigen Planung erhoben und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung vorgeschlagen (Umweltprüfung). Auf diesen Grundlagen beschließt die Verbandsversammlung die Einleitung des förmlichen Verfahrens und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten (Erarbeitungsbeschluss). Die Arbeiten an der Entwurfsfassung des Regionalplans sollen schwerpunktmäßig zwischen Mitte 2013 und Ende 2014 stattfinden. Mit begleitenden weiteren teilregionalen und Stadtgesprächen und dem 4. Regionalforum „Wege“ Ende 2014 wird der Regionale Diskursprozess abgeschlossen. Die Stadtgespräche auf Basis eines ersten Vorentwurfs dienen dazu, abzuklären, welche Interessengegensätze noch im Vorverfahren ausgeräumt werden können und welche ins formelle Verfahren gezogen werden müssen. Anschließend beginnt mit dem auf Grundlage des Entwurfes zu fassenden Erarbeitungsbeschluss Anfang 2015 das normale gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zum Regionalplan. Zu den zu beteiligenden öffentlichen Stellen gehören insbesondere auch die Städte und Gemeinden des Verbandsgebietes. Neben allen betroffenen öffentlichen Stellen, Verbänden und Fachbehörden hat auch die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf des Regionalplanes zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Stellen, Verbände und Fachbehörden werden anschließend auf einem Meinungsausgleichstermin erörtert. Ziel ist es dabei, mit den Beteiligten bei Meinungsverschiedenheiten einen Kompromiss zu erzielen. In den Punkten, bei denen kein Kompromiss zwischen den Beteiligten und der Regionalplanungsbehörde erzielt werden konnte (nicht ausgeräumte Bedenken), entscheidet die Verbandsversammlung. Ihr werden die nicht ausgeräumten Bedenken sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Der abschließende Beschluss zum Regionalplan (Aufstellungsbeschluss) durch die Verbandsversammlung wird für das Frühjahr 2017 erwartet. Zu den verschiedenen Verfahrensständen wird auch eine Beteiligung der kommunalen Gremien erfolgen. Der beschlossene Regionalplan wird anschließend der Landesplanungsbehörde angezeigt. Hat die Landesplanungsbehörde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Anzeige keine Einwendungen erhoben, erfolgt die Bekanntmachung des Regionalplans im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW. Mit dem Tag der Veröffentlichung tritt der Regionalplan in Kraft. Methodische Vorgehensweise Die Ergebnisse der Veranstaltungen zum Regionalen Diskurs (4 Regionalforen, rund 15 Fachdialoge und Ideenwettbewerb) werden jeweils durch Berichte festgehalten, die durch die Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen, freigegeben und auf den Internetseiten des RVR einsehbar gemacht werden. Bei diesen Veranstaltungen zum Regionalen Diskurs sind neben Fachleuten aus der Verwaltung vor allem auch Vertreter aus Politik und Verbänden angesprochen mitzuwirken. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr. 20130816 Zur Entwicklung einer einheitlichen und abgestimmten Methode zur Abgrenzung der Siedlungsflächen im zukünftigen Regionalplan hat der RVR mit einem kooperativen Verfahren begonnen, das sich in zwei Phasen aufteilt. Zunächst soll unter Mitarbeit der Städte eine Harmonisierung und Anpassung der Flächendarstellung erfolgen. Die mit unterschiedlichen Planungs- und Darstellungsphilosophien erarbeiteten Regionalpläne sollen dadurch gewissermaßen in einen vereinheitlichten Status-Quo-Plan überführt werden. In dieser Phase sollen noch keine zusätzlichen Reserveflächen diskutiert werden, sondern nur die Flächen, die bereits in den Regionalplänen dargestellt sind. Erst in einer zweiten Phase sollen zusätzliche Regionalplanreserven dargestellt bzw. Rücknahmen von bislang dargestellten Reserven erfolgen. Grundlage für diese Methode ist das ‘ruhrFIS - Flächeninformationssystem Ruhr’, in dem der RVR in drei Modulen Informationen und Analysen zur aktuellen Flächennutzung, zum Wandel der Flächennutzung und zu planerischen Flächenreserven für die Siedlungsentwicklung zusammenfasst. Die Ergebnisse der in der ersten Jahreshälfte 2011 gemeinsam durch die Städte und Gemeinden der Metropole Ruhr und dem Regionalverband Ruhr durchgeführten Erhebung der Siedlungsflächenreserven sind in dem Bericht ‘Erhebung der Siedlungsflächenreserven in den Flächennutzungsplänen (FNP) und im regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)‘ dargestellt. Die Erhebung der Siedlungsflächenreserven soll künftig alle drei Jahre fortgeschrieben werden. Zeitliche Verknüpfung mit Überführung des RFNP in einen GFNP Nachdem der RVR im Juni 2012 bekannt gegeben hatte, dass der ursprüngliche Zeitplan zum Abschluss des Aufstellungsverfahren bis 2015 nicht eingehalten werden kann, hatte die Planungsgemeinschaft das Gespräch mit dem RVR gesucht, um abzuklären, welche Auswirkungen der veränderte Verfahrensablauf auf die Bearbeitung der regionalplanerischen Ebene des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) durch die Planungsgemeinschaft hat. In einer gemeinsamen Initiative haben RVR und Planungsgemeinschaft darauf hin bei der Staatskanzlei NRW als oberste Landesplanungsbehörde um eine Entfristung der RFNP- Überleitungsvorschriften im Landesplanungsgesetz 1 gebeten. Damit könnte die Planungsgemeinschaft beide Ebenen des RFNP bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr in eigener Zuständigkeit weiter bearbeiten. Eine Reaktion der Staatskanzlei steht noch aus. Nach der Übergangsvorschrift in § 39 Landesplanungsgesetz kann der RFNP bis zum Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans nur im Benehmen und bis zum Aufstellungsbeschluss des Regionalplans im Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr geändert, ergänzt bzw. aufgehoben werden. Somit wird die Einflussnahme der Verbandsversammlung auf die Regionalplanung auch im RFNP-Gebiet sichergestellt und Widersprüche zwischen RFNP und Regionalplan Ruhr verhindert. Mit dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr wird lediglich die regionalplanerische Ebene des RFNP ersetzt. Der RFNP wird somit nicht insgesamt wirkungslos, sondern er bleibt Kraft Gesetz als Flächennutzungsplan der einzelnen Städte erhalten. Durch diese Regelung wird insbesondere sichergestellt, dass in den RFNP- Städten ein Flächennutzungsplan ohne gesondertes Aufstellungsverfahren übergangslos weiter besteht. Das 1 Gem. § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) endet derzeit die Änderungskompetenz der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr spätestens am 31.12.2015 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr. 20130816 Landesplanungsgesetz eröffnet den RFNP- Städten darüber hinaus die Möglichkeit, die flächennutzungsplanerische Ebene des RFNP auch als Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) fortzuführen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Beschluss aller Städte, die sich diesem Modell anschließen wollen, vor Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr erforderlich. 2 Der Beschluss, die flächennutzungsplanerische Ebene des RFNP als GFNP weiter zu führen, ist somit grundsätzlich unabhängig von der Aufstellung des Regionalplans Ruhr erforderlich. 2 § 39 Abs. 5 LPlG s. 5 LPlG