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Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:46
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27.01.18, 22:31
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 25)
Vorlage Nr. 20130816
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
22.05.2013
29.05.2013
06.06.2013
Anlagen
Ablaufplan Regionaler Diskurs
Wortlaut
Sachstand zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
Ausgangslage
Zum 21. Oktober 2009 wurde dem Regionalverband Ruhr die Regionalplanung für die
Metropole Ruhr mit 5,2 Mio. Einwohnern als staatliche Aufgabe zurück übertragen, nachdem
zuvor über dreißig Jahre lang die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster
für die Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig waren. Zurzeit gelten für das RVRGebiet noch die von den Bezirksregierungen bzw. Regionalräten aufgestellten
Regionalpläne sowie der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft
Städteregion Ruhr. Der RVR plant die Aufstellung eines einheitlichen Regionalplans für das
Verbandsgebiet, um einen Gesamtrahmen für die regionale Entwicklung der Metropole Ruhr
zu schaffen. Darüber hinaus unterscheiden sich die bestehenden Regionalpläne inhaltlich
und methodisch, so dass derzeit unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe bei der
regionalplanerischen Bewertung von Vorhaben vorliegen und somit eine Vereinheitlichung
sinnvoll ist.
Das „Ruhrparlament", die Verbandssammlung ist das politische Gremium, das den
zukünftigen Regionalplan beschließen wird.
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20130816
Mit dem Regionalplan werden die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne aller
Städte in der Metropole Ruhr geschaffen, bei denen Boden in Anspruch genommen wird.
Die Städte und Planungsträger sind an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden.
Der Regionalplan macht Aussagen unter anderem zu
Darstellung von Bereichen für künftige Wohnbauflächen
Flächen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe und damit neuer Arbeitsplätze
Folgenutzungen ehemaliger Bergbaustandorte
Begrünung von Bergehalden
Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in den Innenstädten
Sicherung von Überschwemmungsgebieten für den Hochwasserschutz
Sicherung wertvoller Landschafts- und Naturschutzflächen
Sicherung von Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen
…
Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans
Der RVR hat aufgrund
der Bedeutung des Verfahrens (nach zahlreichen Jahren erstmalige Aufstellung
eines Regionalplans für das gesamte Verbandsgebiet des RVR),
des Anspruchs, eng mit den Kommunen zu kooperieren,
der Koordination der zahlreichen Verfahrensbeteiligten
beschlossen, das Aufstellungsverfahren durch einen breiten diskursiven Prozess zu
begleiten. Nach einer Beratung in der Verbandsversammlung Anfang 2011 wurde der
Startschuss für das Aufstellungsverfahren gegeben. Anschließend fanden im Mai 2011 das
Regionalforum „Auftakt“ und im November 2011 das Regionalforum „Herausforderungen“ als
Kommunikationsbausteine des Regionalen Diskurses statt. Die beiden Regionalforen
dienten ebenso wie die parallel anlaufenden Teilregionalen Gespräche und Stadtgespräche
sowie die insgesamt 15 Fachdialoge zu verschiedenen Themen der inhaltlichen
Bestandsaufnahme und Strategieentwicklung.
Ein weiterer Baustein für die Strategieentwicklung ist der Ideenwettbewerb „Zukunft
Metropole Ruhr“, der im Herbst 2013 abgeschlossen sein soll. Hauptziele des Wettbewerbs
sind die Entwicklung gesamtregionaler Zukunftsvisionen/Zukunftsbilder und die Debatte über
ein regional abgestimmtes Leitbild einmal durch Fachleute von außen aber auch unter
Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure in der Region.
Das dritte Regionalforum unter dem Titel „Zukunft“ soll gemeinsam mit den Ergebnissen des
Ideenwettbewerbs Ende 2013 zu einem gemeinsamen Leitbild führen.
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Vorlage Nr. 20130816
Der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde erarbeitet nach
Vorabstimmung mit den Gemeinden und Austausch mit den Fachbehörden zunächst einen
Entwurf eines Regionalplanes, der die Eckpunkte für die beabsichtigte künftige Entwicklung
des Verbandsgebietes enthält.
Zusätzlich werden mögliche Umweltauswirkungen der beabsichtigen Planung erhoben und
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung vorgeschlagen (Umweltprüfung). Auf
diesen Grundlagen beschließt die Verbandsversammlung die Einleitung des förmlichen
Verfahrens und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten
(Erarbeitungsbeschluss).
Die Arbeiten an der Entwurfsfassung des Regionalplans sollen schwerpunktmäßig zwischen
Mitte 2013 und Ende 2014 stattfinden. Mit begleitenden weiteren teilregionalen und
Stadtgesprächen und dem 4. Regionalforum „Wege“ Ende 2014 wird der Regionale
Diskursprozess abgeschlossen. Die Stadtgespräche auf Basis eines ersten Vorentwurfs
dienen dazu, abzuklären, welche Interessengegensätze noch im Vorverfahren ausgeräumt
werden können und welche ins formelle Verfahren gezogen werden müssen.
Anschließend beginnt mit dem auf Grundlage des Entwurfes zu fassenden
Erarbeitungsbeschluss Anfang 2015 das normale gesetzlich vorgeschriebene
Beteiligungsverfahren zum Regionalplan. Zu den zu beteiligenden öffentlichen Stellen
gehören insbesondere auch die Städte und Gemeinden des Verbandsgebietes. Neben allen
betroffenen öffentlichen Stellen, Verbänden und Fachbehörden hat auch die Öffentlichkeit
Gelegenheit, sich zum Entwurf des Regionalplanes zu äußern. Die eingegangenen
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen, Verbände und Fachbehörden werden anschließend
auf einem Meinungsausgleichstermin erörtert. Ziel ist es dabei, mit den Beteiligten bei
Meinungsverschiedenheiten einen Kompromiss zu erzielen. In den Punkten, bei denen kein
Kompromiss zwischen den Beteiligten und der Regionalplanungsbehörde erzielt werden
konnte (nicht ausgeräumte Bedenken), entscheidet die Verbandsversammlung. Ihr werden
die nicht ausgeräumten Bedenken sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
abschließenden Entscheidung vorgelegt. Der abschließende Beschluss zum Regionalplan
(Aufstellungsbeschluss) durch die Verbandsversammlung wird für das Frühjahr 2017
erwartet. Zu den verschiedenen Verfahrensständen wird auch eine Beteiligung der
kommunalen Gremien erfolgen.
Der beschlossene Regionalplan wird anschließend der Landesplanungsbehörde angezeigt.
Hat die Landesplanungsbehörde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Anzeige keine
Einwendungen erhoben, erfolgt die Bekanntmachung des Regionalplans im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes NRW. Mit dem Tag der Veröffentlichung tritt der Regionalplan
in Kraft.
Methodische Vorgehensweise
Die Ergebnisse der Veranstaltungen zum Regionalen Diskurs (4 Regionalforen, rund 15
Fachdialoge und Ideenwettbewerb) werden jeweils durch Berichte festgehalten, die durch
die Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen, freigegeben und auf den Internetseiten
des RVR einsehbar gemacht werden. Bei diesen Veranstaltungen zum Regionalen Diskurs
sind neben Fachleuten aus der Verwaltung vor allem auch Vertreter aus Politik und
Verbänden angesprochen mitzuwirken.
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Zur Entwicklung einer einheitlichen und abgestimmten Methode zur Abgrenzung der
Siedlungsflächen im zukünftigen Regionalplan hat der RVR mit einem kooperativen
Verfahren begonnen, das sich in zwei Phasen aufteilt. Zunächst soll unter Mitarbeit der
Städte eine Harmonisierung und Anpassung der Flächendarstellung erfolgen. Die mit
unterschiedlichen Planungs- und Darstellungsphilosophien erarbeiteten Regionalpläne
sollen dadurch gewissermaßen in einen vereinheitlichten Status-Quo-Plan überführt werden.
In dieser Phase sollen noch keine zusätzlichen Reserveflächen diskutiert werden, sondern
nur die Flächen, die bereits in den Regionalplänen dargestellt sind. Erst in einer zweiten
Phase sollen zusätzliche Regionalplanreserven dargestellt bzw. Rücknahmen von bislang
dargestellten Reserven erfolgen.
Grundlage für diese Methode ist das ‘ruhrFIS - Flächeninformationssystem Ruhr’, in dem der
RVR in drei Modulen Informationen und Analysen zur aktuellen Flächennutzung, zum
Wandel der Flächennutzung und zu planerischen Flächenreserven für die
Siedlungsentwicklung zusammenfasst. Die Ergebnisse der in der ersten Jahreshälfte 2011
gemeinsam durch die Städte und Gemeinden der Metropole Ruhr und dem Regionalverband
Ruhr durchgeführten Erhebung der Siedlungsflächenreserven sind in dem Bericht ‘Erhebung
der Siedlungsflächenreserven in den Flächennutzungsplänen (FNP) und im regionalen
Flächennutzungsplan (RFNP)‘ dargestellt. Die Erhebung der Siedlungsflächenreserven soll
künftig alle drei Jahre fortgeschrieben werden.
Zeitliche Verknüpfung mit Überführung des RFNP in einen GFNP
Nachdem der RVR im Juni 2012 bekannt gegeben hatte, dass der ursprüngliche Zeitplan
zum Abschluss des Aufstellungsverfahren bis 2015 nicht eingehalten werden kann, hatte die
Planungsgemeinschaft das Gespräch mit dem RVR gesucht, um abzuklären, welche
Auswirkungen
der
veränderte
Verfahrensablauf
auf
die
Bearbeitung
der
regionalplanerischen Ebene des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) durch die
Planungsgemeinschaft hat. In einer gemeinsamen Initiative haben RVR und
Planungsgemeinschaft darauf hin bei der Staatskanzlei NRW als oberste
Landesplanungsbehörde um eine Entfristung der RFNP- Überleitungsvorschriften im
Landesplanungsgesetz 1 gebeten. Damit könnte die Planungsgemeinschaft beide Ebenen
des RFNP bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr in eigener
Zuständigkeit weiter bearbeiten. Eine Reaktion der Staatskanzlei steht noch aus. Nach der
Übergangsvorschrift in § 39 Landesplanungsgesetz kann der RFNP bis zum
Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans nur im Benehmen und bis zum
Aufstellungsbeschluss des Regionalplans im Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr
geändert, ergänzt bzw. aufgehoben werden. Somit wird die Einflussnahme der
Verbandsversammlung auf die Regionalplanung auch im RFNP-Gebiet sichergestellt und
Widersprüche zwischen RFNP und Regionalplan Ruhr verhindert.
Mit dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr wird lediglich die regionalplanerische Ebene
des RFNP ersetzt. Der RFNP wird somit nicht insgesamt wirkungslos, sondern er bleibt Kraft
Gesetz als Flächennutzungsplan der einzelnen Städte erhalten. Durch diese Regelung wird
insbesondere sichergestellt, dass in den RFNP- Städten ein Flächennutzungsplan ohne
gesondertes
Aufstellungsverfahren
übergangslos
weiter
besteht.
Das
1
Gem. § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) endet derzeit die Änderungskompetenz der
Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr spätestens am 31.12.2015
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Vorlage Nr. 20130816
Landesplanungsgesetz eröffnet den RFNP- Städten darüber hinaus die Möglichkeit, die
flächennutzungsplanerische Ebene des RFNP auch als Gemeinsamen Flächennutzungsplan
(GFNP) fortzuführen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Beschluss aller Städte, die sich
diesem Modell anschließen wollen, vor Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr erforderlich. 2
Der Beschluss, die flächennutzungsplanerische Ebene des RFNP als GFNP weiter zu
führen, ist somit grundsätzlich unabhängig von der Aufstellung des Regionalplans Ruhr
erforderlich.
2
§ 39 Abs. 5 LPlG s. 5 LPlG