Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 44
Vorlage Nr. 20130785
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des AWIS am 6.3.2013 (Vorlage Nr. 20130525)
Bezeichnung der Vorlage
Spielplatz Nordring / Fahrendeller Straße (Bebauungsplan Nr. 914 - Klosterstraße /
Nordring -)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
22.05.2013
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
Im Rahmen der Bebauung des Grundstücks des ehemaligen Redemptoristen- Klosters und
der angrenzenden Bereiche ist offenbar auch ein Spielplatz betroffen. Der schöne Spielplatz
verfügt über viel Grün, einen Basketballplatz und einen Bolzplatz. Er wurde 2006 von
Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz und Bezirksbürgermeister Dieter Heldt der
Öffentlichkeit übergeben. Seinerzeit hieß es ”Eine Spielplatzanalyse der Kinderbüros der
Stadt in 2005 ergab: In der Stadtmitte gibt es zu wenige - und vor allem keine schönen.”
Daran hat sich bis heute nichts geändert. In der Verwaltungsvorlage vom 20. November
2011 hieß es, der Spielplatz bliebe erhalten und solle zum Grünzug hin geöffnet werden.
1.
2.
3.
Ist der Spielplatz von den Planungen betroffen?
Wenn er betroffen ist, wie sieht die Planung für den bestehenden Spielplatz aus?
Falls er in seiner Qualität durch die Bebauung reduziert wird, welche vollwertige
Ersatzlösung ist wie, wo und für wann vorgesehen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 44
Vorlage Nr. 20130785
Antwort:
Der Spielplatz liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und ist somit
von der Planung betroffen. Er befindet sich auf dem Grundstück des St.-Vinzenz-Heimes,
die ihn an die Stadt verpachtet hat.
Im ursprünglichen Konzept, das vom AWIS nach Anhörung der BV Mitte beschlossen wurde,
war eine teilweise Verlegung des Spielplatzes in den Blockinnenbereich geplant. Durch
Änderungen am Entwurf des Altenheimes, das als erster Baustein realisiert werden soll,
steht diese Fläche jedoch nicht mehr zur Verfügung. Es ist dem Vorhabenträger jedoch
mitgeteilt worden, dass die Stadt davon ausgeht, dass der Spielplatz, so er denn nicht am
bestehenden Standort erhalten bleibt, gleichwertig wiederhergestellt werden soll und dass
dies bei der weiteren Ausarbeitung des Baukonzeptes zu berücksichtigen ist. Die
Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes für das weitere Gelände ist noch nicht erfolgt,
so dass zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden kann, ob der Spielplatz verlagert
wird und, wenn ja, wie, wann und wohin.