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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:32

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) / 67 31 (1411) Vorlage Nr. 20131051 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Änderungen der Gebührensatzungen hier: Fragen zu Abfall- und Straßenreinigungsgebühren Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 23.05.2013 Anlagen Wortlaut 1. Anlässlich der jährlichen Vorlage der Änderungssatzungen zu den Gebührensatzungen wurde die Verwaltung um die Beurteilung einzelner nachstehend aufgeführter Fragen/Vorschläge zu den Bereichen Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abwassergebühren und Friedhofsgebühren gebeten. Die Fragen zu den Abwassergebühren wurden durch Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen Nr. 20130365) für die Sitzung des Ausschusses am 18.04.2013 beantwortet. Mit gleicher Mitteilung wurde  mitgeteilt, dass zu den Friedhofsgebühren eine gesonderte Mitteilung erfolgt  und zu den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren nachstehende Zwischenmitteilung gegeben : Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren , Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) / 67 31 (1411) Vorlage Nr. 20131051 Fragen: Abfallgebühren: Beispielsweise würde eine Verringerung der Werststoffhöfe nach Auffassung der CDUFraktion zu einer Kostenreduzierung führen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Abwägung dieses Vorschlages. Straßenreinigung: Welche möglichen Angebotsänderungen Gebührensenkung zu gelangen? wären hier denkbar, um zu einer Zwischenmitteilung: Es handelt sich sowohl um Fragen als auch um Verfahrensvorschläge. Mit der Durchführung der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung ist die Umweltservice Bochum GmbH betraut. Nach abgeschlossener Bearbeitung und erfolgter Abstimmung zwischen der Verwaltung und USB wird die Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. 2. Stellungnahme von USB Mittlerweile liegt für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren die Stellungnahme der Umweltservice Bochum GmbH (USB) vor a) Anfrage: Die CDU Fraktion stellt fest, dass der Rat der Stadt Bochum jährlich Gebührenerhöhungen über die Änderungssatzungen der einzelnen Gebührensatzungen verabschiedet. Er bittet die Verwaltung um Vorstellung und Beurteilung einzelner „Stellschrauben“, um diese Spirale der Gebührenerhöhungen zu durchbrechen. Im Einzelnen werden Vorschläge hier für die:  Abfallgebühren  Straßenreinigungsgebühren erwartet. b) Angebot und Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren Die abzurechnenden Leistungen für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind durch den Entsorgungs- und Leistungsvertrag der USB Umweltservice Bochum übertragen worden. Die vom USB nach den Vorschriften der VO PR Nr. 30/53 und den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) angebotenen Leistungen werden jährlich durch die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg nachträglich, auf Grund der angefallenen Kosten, geprüft. Nach dem Entsorgungs- und Leistungsvertrag bekommt die Stadt Bochum angebotene, aber nicht angefallene Kosten Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) / 67 31 (1411) Vorlage Nr. 20131051 erstattet; sind die Kosten höher als die Angebotenen, ist eine Nachforderung seitens des USB nicht möglich. c) Abfallgebühren Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt auch in Bochum die Anzahl der Kleinsthaushalte und Grundstücke mit nur ein oder zwei Bewohnern stark zu. Die Kosten für die Leerung eines 80 l Behälters sind im Vergleich zur Leerung eines 240 l Behälters fast identisch. Einzig die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten sind abhängig vom Litervolumen. Konkret ausgedrückt bedeutet dies, dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Nutzer von größeren Behältern höhere Kosten durch die Abfallgebühren tragen, als die Bewohner von Einfamilienhäusern mit ein oder zwei Nutzern und einem kleineren Behälter. Bei einer Bewertung der Bochumer Abfallgebühren ist zu berücksichtigen, dass die variablen und von der Behältergröße abfallmengenabhängigen Kosten inkl. der Entsorgungskosten im Verhältnis zu den „fixen“ Kosten der Serviceleistungen zurückgehen werden. Die Gebührenbelastung der Bürger in Mehrfamilienhäuser ist gegenüber den Bürgern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, größer. Deshalb ist unabhängig von Einsparungsbemühungen von Kosten über eine Aufteilung der Abfallgebühr in eine Grund- (fixe Kosten) und Leistungsgebühr (variable Kosten) nachzudenken. Im Rahmen einer politischen Willensbildung zur Umsetzung von konkreten Kostenreduzierungen, können folgende Eckdaten mit den Angaben zur qualifiziert geschätzten Gebührenentlastung in % genannt werden: - Wegfall eines (kleineren) Wertstoffhofes (WSH): ca. 1,2% - 1,6% Deutliche Reduzierung der Öffnungszeiten der WSH: ca. 3,2% Pauschale von 10 € für Grünabfallanlieferungen: ca. 1,3% - 2,0% Pauschale von 20 € für Sperrmüllabholungen: ca. 1,3% Alle hier beschriebenen Potenziale zur Gebührenentlastung sind aber unzweifelhaft mit einer Reduzierung des bisher gewohnten Services und einer Beeinträchtigung des Stadtbildes verbunden. d) Straßenreinigungsgebühren Bei Leistungseinschränkungen der Straßenreinigung und z. B. Übertragung auf den Bürger (z. B. die Gehwegreinigung) ist dies immer vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Alterung unserer Gesellschaft und einer Veränderung des Stadtbildes wegen unterschiedlicher Leistungsstandards zu sehen. Im Rahmen einer politischen Willensbildung zur Umsetzung von konkreten Kostenreduzierungen können folgende Eckdaten mit den Angaben zur geschätzten Gebührenentlastung in % genannt werden: Reduzierung der wöchentlichen Gehwegreinigung in Anliegerstraßen um bis zu 50 % ,statt zweimal wöchentliche Reinigung einmal wöchentliche Reinigung. In reinen Anliegerstraßen mit bisher einmal wöchentlicher Gehwegreinigung durch USB kann die Reinigungsverpflichtung der Gehwege auf die angrenzenden Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) / 67 31 (1411) Vorlage Nr. 20131051 Grundstückseigentümer durch Klassifizierungen von B 1-Straßen in die Reinigungsklasse B übertragen werden. Das LSP-Angebot Straßenreinigung 2013 würde durch diese Maßnahme um ca. 5,9 % reduziert. Auswirkungen auf den Gebührenbereich sind schwer kalkulierbar, da die Gebührenmeter ebenfalls reduziert würden. Würden sich die Kosten proportional zu der Reduzierung der Gebührenmeter verringern, besteht die Möglichkeit, dass sich die Gebührentarife auch durch die fixen Kosten möglicherweise erhöhen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei den Abfallgebühren als auch bei der Straßenreinigung Gebührenreduzierungen nicht ohne Leistungseinschränkungen in Verbindung mit einer Verschlechterung des Stadtbildes und personellen Konsequenzen zu realisieren sind. Potenziale im Bereich der Verwertungskosten und -mengen sind in den vergangenen Jahren bereits reduziert und optimiert worden. Die genannten prozentualen Einsparungen sind überschlägige Kostensenkungspotentiale und bedürfen im Bedarfsfall einer detaillierten Kalkulation. Manche Kostensenkungspotentiale lassen sich nur über einen längeren Zeitraum heben und belasten zunächst einmal durch zusätzliches Invest (z.B. Rückbau eines Wertstoffhofs). 3. Hinweise der Verwaltung Gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist mit Wirkung ab dem 01.01.2015 die Bioabfallsammlung flächendeckend durchzuführen. Um die Pflicht zur Verwertung zu erfüllen, sind Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, spätestens ab dem 01.01.2015 flächendeckend getrennt zu sammeln, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Dies ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. Die Art der getrennten Erfassung, z.B. über Biotonne, Sacksammlung oder Abgabe am Wertstoffhof bleibt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Es sollen Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen gewährleisten. Weiterhin geschützt ist die Eigenkompostierung, die auch ein Baustein der flächendeckenden Bioabfall-Verwertung ist. Hierzu ist für eine wirtschaftliche Verwertung eine möglichst fehlwurffreie Erfassung sicherzustellen (Hochwertigkeit der Verwertung – keine Störstoffe). Unter diesen Voraussetzungen berechnet der USB zurzeit die potentiellen Mengen und prüft die Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Behälter, etc.), die für eine flächendeckende Ausweitung in Bochum benötigt würden und welche wirtschaftlichen Konsequenzen dabei entstehen könnten. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage ein Gebührenmodell entwickeln. Bei der Erstellung des Gebührenmodells werden auch die von USB ausgewiesenen Einsparungsmöglichkeiten und vorgeschlagenen tarifliche Strukturveränderungen geprüft und ggfls. berücksichtigt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) / 67 31 (1411) Vorlage Nr. 20131051 Nach Erstellung der Entscheidungsgrundlagen wird das Gebührenmodell für die Abfallbeseitigung vorgestellt und über die konkreten Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten von Abfallbeseitigung und Straßenreinigung berichtet.