Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2222) /
67 31 (1411)
Vorlage Nr. 20131051
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Änderungen der Gebührensatzungen
hier: Fragen zu Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
23.05.2013
Anlagen
Wortlaut
1. Anlässlich der jährlichen Vorlage der Änderungssatzungen zu den Gebührensatzungen
wurde die Verwaltung um die Beurteilung einzelner nachstehend aufgeführter
Fragen/Vorschläge zu den Bereichen Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren,
Abwassergebühren und Friedhofsgebühren gebeten.
Die Fragen zu den Abwassergebühren wurden durch Mitteilung der Verwaltung
(Vorlagen Nr. 20130365) für die Sitzung des Ausschusses am 18.04.2013 beantwortet.
Mit gleicher Mitteilung wurde
mitgeteilt, dass zu den Friedhofsgebühren eine gesonderte Mitteilung erfolgt
und zu den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren nachstehende
Zwischenmitteilung gegeben :
Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren
,
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2222) /
67 31 (1411)
Vorlage Nr. 20131051
Fragen:
Abfallgebühren:
Beispielsweise würde eine Verringerung der Werststoffhöfe nach Auffassung der CDUFraktion zu einer Kostenreduzierung führen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um
Abwägung dieses Vorschlages.
Straßenreinigung:
Welche möglichen Angebotsänderungen
Gebührensenkung zu gelangen?
wären
hier
denkbar,
um
zu
einer
Zwischenmitteilung:
Es handelt sich sowohl um Fragen als auch um Verfahrensvorschläge. Mit der
Durchführung der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung ist die Umweltservice
Bochum GmbH betraut.
Nach abgeschlossener Bearbeitung und erfolgter Abstimmung zwischen der Verwaltung
und USB wird die Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
2. Stellungnahme von USB
Mittlerweile liegt für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren die Stellungnahme der
Umweltservice Bochum GmbH (USB) vor
a) Anfrage:
Die CDU Fraktion stellt fest, dass der Rat der Stadt Bochum jährlich
Gebührenerhöhungen über die Änderungssatzungen der einzelnen Gebührensatzungen
verabschiedet. Er bittet die Verwaltung um Vorstellung und Beurteilung einzelner
„Stellschrauben“, um diese Spirale der Gebührenerhöhungen zu durchbrechen.
Im Einzelnen werden Vorschläge hier für die:
Abfallgebühren
Straßenreinigungsgebühren
erwartet.
b) Angebot und Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
Die abzurechnenden Leistungen für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind
durch den Entsorgungs- und Leistungsvertrag der USB Umweltservice Bochum
übertragen worden. Die vom USB nach den Vorschriften der VO PR Nr. 30/53 und den
Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) angebotenen
Leistungen werden jährlich durch die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg
nachträglich, auf Grund der angefallenen Kosten, geprüft. Nach dem Entsorgungs- und
Leistungsvertrag bekommt die Stadt Bochum angebotene, aber nicht angefallene Kosten
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2222) /
67 31 (1411)
Vorlage Nr. 20131051
erstattet; sind die Kosten höher als die Angebotenen, ist eine Nachforderung seitens des
USB nicht möglich.
c)
Abfallgebühren
Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt auch in Bochum die Anzahl der
Kleinsthaushalte und Grundstücke mit nur ein oder zwei Bewohnern stark zu. Die Kosten
für die Leerung eines 80 l Behälters sind im Vergleich zur Leerung eines 240 l Behälters
fast identisch. Einzig die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten sind abhängig vom
Litervolumen.
Konkret
ausgedrückt
bedeutet
dies,
dass
Bewohner
von
Mehrfamilienhäusern und Nutzer von größeren Behältern höhere Kosten durch die
Abfallgebühren tragen, als die Bewohner von Einfamilienhäusern mit ein oder zwei
Nutzern und einem kleineren Behälter.
Bei einer Bewertung der Bochumer
Abfallgebühren ist zu berücksichtigen, dass die variablen und von der Behältergröße
abfallmengenabhängigen Kosten inkl. der Entsorgungskosten im Verhältnis zu den „fixen“
Kosten der Serviceleistungen zurückgehen werden.
Die Gebührenbelastung der Bürger in Mehrfamilienhäuser ist gegenüber den Bürgern in
Ein- oder Zweifamilienhäusern, unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, größer.
Deshalb ist unabhängig von Einsparungsbemühungen von Kosten über eine Aufteilung
der Abfallgebühr in eine Grund- (fixe Kosten) und Leistungsgebühr (variable Kosten)
nachzudenken.
Im Rahmen einer politischen Willensbildung zur Umsetzung von konkreten
Kostenreduzierungen, können folgende Eckdaten mit den Angaben zur qualifiziert
geschätzten Gebührenentlastung in % genannt werden:
-
Wegfall eines (kleineren) Wertstoffhofes (WSH): ca. 1,2% - 1,6%
Deutliche Reduzierung der Öffnungszeiten der WSH: ca. 3,2%
Pauschale von 10 € für Grünabfallanlieferungen: ca. 1,3% - 2,0%
Pauschale von 20 € für Sperrmüllabholungen: ca. 1,3%
Alle hier beschriebenen Potenziale zur Gebührenentlastung sind aber unzweifelhaft mit
einer Reduzierung des bisher gewohnten Services und einer Beeinträchtigung des
Stadtbildes verbunden.
d) Straßenreinigungsgebühren
Bei Leistungseinschränkungen der Straßenreinigung und z. B. Übertragung auf den
Bürger (z. B. die Gehwegreinigung) ist dies immer vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels, der Alterung unserer Gesellschaft und einer Veränderung des
Stadtbildes wegen unterschiedlicher Leistungsstandards zu sehen.
Im Rahmen einer politischen Willensbildung zur Umsetzung von konkreten
Kostenreduzierungen können folgende Eckdaten mit den Angaben zur geschätzten
Gebührenentlastung in % genannt werden:
Reduzierung der wöchentlichen Gehwegreinigung in Anliegerstraßen um bis zu 50 % ,statt zweimal wöchentliche Reinigung einmal wöchentliche Reinigung.
In reinen Anliegerstraßen mit bisher einmal wöchentlicher Gehwegreinigung durch USB
kann
die
Reinigungsverpflichtung
der
Gehwege
auf
die
angrenzenden
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 4 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2222) /
67 31 (1411)
Vorlage Nr. 20131051
Grundstückseigentümer durch Klassifizierungen von B 1-Straßen in die Reinigungsklasse
B übertragen werden.
Das LSP-Angebot Straßenreinigung 2013 würde durch diese Maßnahme um ca. 5,9 %
reduziert. Auswirkungen auf den Gebührenbereich sind schwer kalkulierbar, da die
Gebührenmeter ebenfalls reduziert würden. Würden sich die Kosten proportional zu der
Reduzierung der Gebührenmeter verringern, besteht die Möglichkeit, dass sich die
Gebührentarife auch durch die fixen Kosten möglicherweise erhöhen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei den Abfallgebühren als auch bei der
Straßenreinigung Gebührenreduzierungen nicht ohne Leistungseinschränkungen in
Verbindung mit einer Verschlechterung des Stadtbildes und personellen Konsequenzen
zu realisieren sind. Potenziale im Bereich der Verwertungskosten und -mengen sind in
den vergangenen Jahren bereits reduziert und optimiert worden.
Die genannten prozentualen Einsparungen sind überschlägige Kostensenkungspotentiale
und
bedürfen
im
Bedarfsfall
einer
detaillierten
Kalkulation.
Manche
Kostensenkungspotentiale lassen sich nur über einen längeren Zeitraum heben und
belasten zunächst einmal durch zusätzliches Invest (z.B. Rückbau eines Wertstoffhofs).
3. Hinweise der Verwaltung
Gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist mit Wirkung ab dem 01.01.2015 die
Bioabfallsammlung flächendeckend durchzuführen.
Um die Pflicht zur Verwertung zu erfüllen, sind Bioabfälle aus privaten Haushaltungen,
spätestens ab dem 01.01.2015 flächendeckend getrennt zu sammeln, soweit dies
technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Dies ist gegeben, wenn die mit der Verwertung
verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine
Abfallbeseitigung zu tragen wären.
Die Art der getrennten Erfassung, z.B. über Biotonne, Sacksammlung oder Abgabe am
Wertstoffhof bleibt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Es sollen
Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von
Bioabfällen gewährleisten. Weiterhin geschützt ist die Eigenkompostierung, die auch ein
Baustein der flächendeckenden Bioabfall-Verwertung ist. Hierzu ist für eine
wirtschaftliche Verwertung eine möglichst fehlwurffreie Erfassung sicherzustellen
(Hochwertigkeit der Verwertung – keine Störstoffe).
Unter diesen Voraussetzungen berechnet der USB zurzeit die potentiellen Mengen und
prüft die Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Behälter, etc.), die für eine flächendeckende
Ausweitung in Bochum benötigt würden und welche wirtschaftlichen Konsequenzen dabei
entstehen könnten.
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage ein Gebührenmodell entwickeln. Bei der
Erstellung des Gebührenmodells werden auch die von USB ausgewiesenen
Einsparungsmöglichkeiten und vorgeschlagenen tarifliche Strukturveränderungen geprüft
und ggfls. berücksichtigt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 5 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2222) /
67 31 (1411)
Vorlage Nr. 20131051
Nach Erstellung der Entscheidungsgrundlagen wird das Gebührenmodell für die
Abfallbeseitigung vorgestellt und über die konkreten Möglichkeiten zur Reduzierung der
Kosten von Abfallbeseitigung und Straßenreinigung berichtet.