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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 21 (30 44) Vorlage Nr. 20130707 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 29.01.2013, Vorlage Nr. 20130264 Bezeichnung der Vorlage Höntroper Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 16.04.2013 Anlagen Wortlaut Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid aus der Sitzung vom 29.01.2013 1. Wie steht es um die Nutzung des o. g. Grundstücks Das Gebäude steht leer. Am 11.04.2011 wurde die Errichtung von Leichtbautrennwänden im Hotel Am Südpark zur Trennung Hotel Garni und Restaurant genehmigt. Ein Baubeginn erfolgte bisher nicht. 2. Wann ist damit zu rechnen, dass dieser “Schandfleck“ beseitigt wird? Ob und wann die Baugenehmigung ausgeführt wird ist unbekannt. Die Baugenehmigung ist 3 Jahre (bis 11.04.2014) gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. 3. Welche Nutzung ist durch wen möglich bzw. angedacht. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 21 (30 44) Vorlage Nr. 20130707 2004 wurde ein Vorbescheid für die Errichtung eines Dachgeschosses auf einem vorhanden 2-geschossigen Gebäude positiv entschieden. Mit dieser Maßnahme sollte die Bettenzahl um 26 Betten auf 58 Betten erweitert werden. Ein Bauantrag hierzu wurde jedoch nicht gestellt. Der Vorbescheid ist abgelaufen. 2011 wurde für der UHB Wohnungsgesellschaft die Errichtung von Leichtbautrennwänden im Hotel Am Südpark zur Trennung Hotel Garni und Restaurant 2011 genehmigt. Diese Baugenehmigung wurde bisher nicht realisiert. Es ist lediglich möglich die bisher genehmigte Nutzung wieder aufzunehmen. 4. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. In der Vergangenheit wurden diverse informelle Anfragen wie Nutzung als Seniorenwohnanlage mit Pflegeangebot, Kombination aus Seniorenwohnungen und Hotel, Nutzung als Wohngebäude oder Apartmentwohnungen angefragt. Auf Grund der Lage im Außenbereich ist die Nutzung des Grundstücks jedoch eingeschränkt. Gemäß § 35 BauGB kann beim o. g. Grundstück lediglich die bisher genehmigte Nutzung wieder aufgenommen werden.