Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 21 (30 44)
Vorlage Nr. 20130707
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 29.01.2013, Vorlage Nr.
20130264
Bezeichnung der Vorlage
Höntroper Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.04.2013
Anlagen
Wortlaut
Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid aus der
Sitzung vom 29.01.2013
1. Wie steht es um die Nutzung des o. g. Grundstücks
Das Gebäude steht leer. Am 11.04.2011 wurde die Errichtung von
Leichtbautrennwänden im Hotel Am Südpark zur Trennung Hotel Garni und Restaurant
genehmigt. Ein Baubeginn erfolgte bisher nicht.
2. Wann ist damit zu rechnen, dass dieser “Schandfleck“ beseitigt wird?
Ob und wann die Baugenehmigung ausgeführt wird ist unbekannt. Die Baugenehmigung
ist 3 Jahre (bis 11.04.2014) gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
3. Welche Nutzung ist durch wen möglich bzw. angedacht.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 21 (30 44)
Vorlage Nr. 20130707
2004 wurde ein Vorbescheid für die Errichtung eines Dachgeschosses auf einem
vorhanden 2-geschossigen Gebäude positiv entschieden. Mit dieser Maßnahme sollte
die Bettenzahl um 26 Betten auf 58 Betten erweitert werden. Ein Bauantrag hierzu
wurde jedoch nicht gestellt. Der Vorbescheid ist abgelaufen. 2011 wurde für der UHB
Wohnungsgesellschaft die Errichtung von Leichtbautrennwänden im Hotel Am Südpark
zur Trennung Hotel Garni und Restaurant 2011 genehmigt. Diese Baugenehmigung
wurde bisher nicht realisiert. Es ist lediglich möglich die bisher genehmigte Nutzung
wieder aufzunehmen.
4. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. In der
Vergangenheit wurden diverse informelle Anfragen wie
Nutzung als
Seniorenwohnanlage mit Pflegeangebot, Kombination aus Seniorenwohnungen und
Hotel, Nutzung als Wohngebäude oder Apartmentwohnungen angefragt. Auf Grund der
Lage im Außenbereich ist die Nutzung des Grundstücks jedoch eingeschränkt. Gemäß §
35 BauGB kann beim o. g. Grundstück lediglich die bisher genehmigte Nutzung wieder
aufgenommen werden.