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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:34

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr. 20131002 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2012 Bezeichnung der Vorlage "Kita-Gebühren", Städtevergleich von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss akt. Beratung 29.05.2013 Anlagen Wortlaut Ausgangssituation Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat eine vergleichende Statistik zu Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen für 14 Städte in NRW veröffentlicht. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2012 wurde hierzu folgende Anfrage gestellt: Nach der oben stehenden Statistik belegt Bochum bei den Kosten für einen Krippenplatz in NRW eine Spitzenposition. Vor dem Hintergrund der oben stehenden Tabelle fragt die CDU an: Wie erklärt die Verwaltung den enormen Beitragsunterschied z.B. zwischen Bochum (583 Euro) und Wuppertal (381,50 Euro)? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr. 20131002 Antwort: Zum 31.07.2006 wurde die bis dahin landesweit gültige Beitragstabelle für Elternbeiträge gem. § 17 Abs. 3 GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) aufgehoben. Die Städte und Gemeinden waren gehalten, jeweils für ihr Einzugsgebiet eigene Beitragssatzungen zu erlassen. Das Land NRW ist bereits im Rahmen des GTK von der Annahme ausgegangen, dass sich über die Elternbeiträge 19% der Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder refinanzieren lassen. Zur Erreichung dieser Quote wurde es den Kommunen freigestellt, eigene Beitragssatzungen zu erlassen. Von Ort zu Ort ergaben sich dadurch unterschiedliche Elternbeitragstabellen. Bei den regelmäßig stattfindenden Tagungen der Jugendamtsleiter im Ruhrgebiet wurden die seit 2006 bestehenden Probleme in den unterschiedlichen Ausprägungen erörtert. Es wuchs die Erkenntnis, dass es sinnvoll sei, sich eng miteinander abzustimmen, um stadtübergreifend eine Satzung für Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen inklusive der dazu gehörenden Beitragstabelle zu entwickeln. Die Jugendämter der Städte Bochum, Gelsenkirchen und Herne bildeten zusammen mit Vertretern der Jugendämter der kreisangehörigen Städte Castrop-Rauxel, Haltern und Recklinghausen (stellvertretend für alle 10 Jugendämter im Kreis Recklinghausen) eine Arbeitsgruppe, um sich mit dieser Aufgabe auseinanderzusetzen. Dabei wurden folgende Zielsetzungen verfolgt: • Erfassung aller Betreuungsangebote für Kinder (mindestens Kindertagespflege und Kita) • Aufbau einer nachvollziehbar aufgebauten Beitragstabelle • Übersichtlichkeit und Klarheit für die Bürger/innen • Beitragsgerechtigkeit durch eine differenzierte Staffelung • Vermeidung von unterschiedlichen Elternbeiträgen für gleiche Angebote in einem sozialstrukturell vergleichbaren Einzugsgebiet (mittleres Ruhrgebiet) • Erzielung eines angemessenen Beitragsaufkommens –Sicherung der EinnahmeseiteDie gemeinsame Beitragstabelle wurde dann in allen oben genannten Städten verabschiedet und umfasst vier Buchungsstufen (bis 25 Stunden; bis 35 Stunden; bis 45 Stunden und über 45 Stunden). Die Beitragsgruppe über 45 Stunden wurde für eine Kombination aus der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und mit einer sich anschließenden Betreuung bei einer Tagespflegeperson eingeführt. In der FAZ vom 10.11.2012 wurde eine Grafik mit dem Titel „Was kostet ein Kindergartenplatz“ veröffentlicht, in der für Bochum ein Höchstwert von 583,00 EUR ausgewiesen wird, für Wuppertal allerdings nur ein Höchstwert von 381,50 EUR, jeweils für einen 45 Stundenplatz von unter dreijährigen Kindern. Die genannten Werte sind anhand der Elternbeitragssatzungen der beiden Städte Bochum und Wuppertal nicht nachzuvollziehen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr. 20131002 Zunächst ist festzustellen, dass bei der Stadt Wuppertal unterschiedliche Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Tagespflege erhoben werden. Des Weiteren ist die Beitragstabelle der Stadt Wuppertal in insgesamt 7 Einkommensstufen eingeteilt, wobei der Höchstbeitrag ab einem Jahreseinkommen von über 71.000,00 EUR zu leisten ist. Die Elternbeitragstabelle der Stadt Bochum beinhaltet in der Rubrik bis zu 45 Stunden für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege einen gleich hohen Beitrag wie in Wuppertal. Des weitern ist die Beitragstabelle in Bochum in 15 Beitragsstufen unterteilt, wobei der Höchstbeitrag ab einem Jahreseinkommen von über 125.000,00 EUR zu leisten ist. Bei der höchsten Beitragsgruppe in der Wuppertaler Beitragstabelle (über 71.000,00 EUR) beträgt der Elternbeitrag bei 45 Wochenstundenbetreuung in einer Kindertageseinrichtung 360,00 EUR monatlich. Bei der Bochumer Elternbeitragstabelle ist bei einem Einkommen von über 71.000 EUR (entspricht der Beitragsgruppe bis zu 80.000,00 EUR) ein Elternbeitrag in Höhe von 387,00 EUR zu entrichten. Vor diesem Hintergrund einer differenzierten Betrachtung sind die Unterschiede zwischen den Elternbeiträgen in Wuppertal und Bochum gering. Wie zuvor ausgeführt, geht der Gesetzgeber von einem Elternbeitragsaufkommen von 19% der Gesamtbetriebskosten aus. Für Bochum konnte für das abgelaufene Kindergartenjahr ein Elternbeitragsaufkommen von 15,04 % erzielt werden.