Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr. 20131002
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2012
Bezeichnung der Vorlage
"Kita-Gebühren", Städtevergleich von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
akt.
Beratung
29.05.2013
Anlagen
Wortlaut
Ausgangssituation
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat eine vergleichende Statistik zu Elternbeiträgen für
Kindertageseinrichtungen für 14 Städte in NRW veröffentlicht.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2012 wurde hierzu folgende
Anfrage gestellt:
Nach der oben stehenden Statistik belegt Bochum bei den Kosten für einen
Krippenplatz in NRW eine Spitzenposition.
Vor dem Hintergrund der oben stehenden Tabelle fragt die CDU an:
Wie erklärt die Verwaltung den enormen Beitragsunterschied z.B. zwischen Bochum
(583 Euro) und Wuppertal (381,50 Euro)?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr. 20131002
Antwort:
Zum 31.07.2006 wurde die bis dahin landesweit gültige Beitragstabelle für Elternbeiträge
gem. § 17 Abs. 3 GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) aufgehoben. Die Städte
und Gemeinden waren gehalten, jeweils für ihr Einzugsgebiet eigene Beitragssatzungen zu
erlassen. Das Land NRW ist bereits im Rahmen des GTK von der Annahme ausgegangen,
dass sich über die Elternbeiträge 19% der Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder
refinanzieren lassen.
Zur Erreichung dieser Quote wurde es den Kommunen freigestellt, eigene
Beitragssatzungen zu erlassen. Von Ort zu Ort ergaben sich dadurch unterschiedliche
Elternbeitragstabellen.
Bei den regelmäßig stattfindenden Tagungen der Jugendamtsleiter im Ruhrgebiet wurden
die seit 2006 bestehenden Probleme in den unterschiedlichen Ausprägungen erörtert. Es
wuchs die Erkenntnis, dass es sinnvoll sei, sich eng miteinander abzustimmen, um
stadtübergreifend eine Satzung für Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen inklusive der
dazu gehörenden Beitragstabelle zu entwickeln.
Die Jugendämter der Städte Bochum, Gelsenkirchen und Herne bildeten zusammen mit
Vertretern der Jugendämter der kreisangehörigen Städte Castrop-Rauxel, Haltern und
Recklinghausen (stellvertretend für alle 10 Jugendämter im Kreis Recklinghausen) eine
Arbeitsgruppe, um sich mit dieser Aufgabe auseinanderzusetzen. Dabei wurden folgende
Zielsetzungen verfolgt:
•
Erfassung aller Betreuungsangebote für Kinder (mindestens Kindertagespflege und
Kita)
•
Aufbau einer nachvollziehbar aufgebauten Beitragstabelle
•
Übersichtlichkeit und Klarheit für die Bürger/innen
•
Beitragsgerechtigkeit durch eine differenzierte Staffelung
•
Vermeidung von unterschiedlichen Elternbeiträgen für gleiche Angebote in einem
sozialstrukturell vergleichbaren Einzugsgebiet (mittleres Ruhrgebiet)
•
Erzielung
eines
angemessenen
Beitragsaufkommens
–Sicherung
der
EinnahmeseiteDie gemeinsame Beitragstabelle wurde dann in allen oben genannten Städten
verabschiedet und umfasst vier Buchungsstufen (bis 25 Stunden; bis 35 Stunden; bis 45
Stunden und über 45 Stunden). Die Beitragsgruppe über 45 Stunden wurde für eine
Kombination aus der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und mit einer sich
anschließenden Betreuung bei einer Tagespflegeperson eingeführt.
In der FAZ vom 10.11.2012 wurde eine Grafik mit dem Titel „Was kostet ein
Kindergartenplatz“ veröffentlicht, in der für Bochum ein Höchstwert von 583,00 EUR
ausgewiesen wird, für Wuppertal allerdings nur ein Höchstwert von 381,50 EUR, jeweils für
einen 45 Stundenplatz von unter dreijährigen Kindern.
Die genannten Werte sind anhand der Elternbeitragssatzungen der beiden Städte Bochum
und Wuppertal nicht nachzuvollziehen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr. 20131002
Zunächst ist festzustellen, dass bei der Stadt Wuppertal unterschiedliche Beiträge für den
Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Tagespflege erhoben werden. Des Weiteren
ist die Beitragstabelle der Stadt Wuppertal in insgesamt 7 Einkommensstufen eingeteilt,
wobei der Höchstbeitrag ab einem Jahreseinkommen von über 71.000,00 EUR zu leisten ist.
Die Elternbeitragstabelle der Stadt Bochum beinhaltet in der Rubrik bis zu 45 Stunden für
die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege einen gleich
hohen Beitrag wie in Wuppertal. Des weitern ist die Beitragstabelle in Bochum in 15
Beitragsstufen unterteilt, wobei der Höchstbeitrag ab einem Jahreseinkommen von über
125.000,00 EUR zu leisten ist.
Bei der höchsten Beitragsgruppe in der Wuppertaler Beitragstabelle (über 71.000,00 EUR)
beträgt der Elternbeitrag bei 45 Wochenstundenbetreuung in einer Kindertageseinrichtung
360,00 EUR monatlich. Bei der Bochumer Elternbeitragstabelle ist bei einem Einkommen
von über 71.000 EUR (entspricht der Beitragsgruppe bis zu 80.000,00 EUR) ein
Elternbeitrag in Höhe von 387,00 EUR zu entrichten. Vor diesem Hintergrund einer
differenzierten Betrachtung sind die Unterschiede zwischen den Elternbeiträgen in
Wuppertal und Bochum gering.
Wie zuvor ausgeführt, geht der Gesetzgeber von einem Elternbeitragsaufkommen von 19%
der Gesamtbetriebskosten aus. Für Bochum konnte für das abgelaufene Kindergartenjahr
ein Elternbeitragsaufkommen von 15,04 % erzielt werden.