Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 4 (3640)
Vorlage Nr. 20131120
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Dorneburger Mühlenbach, Austausch von Bettungssanden im Kanal mit Bereitstellung
außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.05.2013
06.06.2013
Anlagen
Wortlaut
Der nichtöffentliche Teil enthält eine Vorlage zur Baumaßnahme Dorneburger Mühlenbach.
Allgemeines zum Bauvorhaben:
In der Sitzung des Rates vom 17.12.2009 wurde für das Gebiet der ehemaligen
Wohnunterkünfte an der Zillertalstraße der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 880 – Wohnen am
Dorneburger Mühlenbach – als Satzung beschlossen. Nach erfolgter öffentlicher
Bekanntmachung ist der B-Plan seit dem 25.05.2010 rechtsverbindlich.
Das Ziel des B-Planes ist die schwerpunktmäßige Ausweisung eines Wohngebietes mit
Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern für junge Familien mit Kindern nach den Vorgaben des
Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Bochum.
Die Kanalbauarbeiten, einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen, sowie der größte
Teil der Baustraße sind überwiegend umgesetzt worden. Die Maßnahme ist zurzeit noch
nicht abgeschlossen und - auch in Teilen - nicht abgenommen
Im Rahmen einer anderen Kanalverlegung sind im Dezember 2012 bei den eingebauten
Bettungssanden Auffälligkeiten bezogen auf die Schwermetallgehalte festgestellt worden.
Aufgrund dieser Auffälligkeiten wurden am Ende des letzten Jahres Stichproben vom
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 4 (3640)
Vorlage Nr. 20131120
Bettungsmaterial
aus Kanalbaumaßnahmen der Stadt durch das Chemische
Untersuchungsamt der Stadt Bochum entnommen und im Labor chemisch untersucht.
Anhand der Analyseergebnisse konnte festgestellt werden, dass das im Baugebiet
„Dorneburger Mühlenbach“ verwendete Bettungsmaterial nicht dem vertraglich vereinbarten
Schmelzkammergranulat entsprach, sondern dass ein anderes, optisch vom
Schmelzkammergranulat nicht zu unterscheidendes Material eingebaut wurde.