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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
26.12.14, 12:48
Aktualisiert
28.01.18, 00:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 11 (36 82) Vorlage Nr. 20130484 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Rates am 14.03.2013, Vorlage-Nr.: 20130311 Bezeichnung der Vorlage Zirkus "Universal Renz "Schreiben "PETA" vom 05.02.2013 Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 06.06.2013 Anlagen Wortlaut Die Tierschutzorganisation „PETA“ hat am 05.02.2013 die Oberbürgermeisterin sowie die im Rat vertretenen Parteien angeschrieben, um darüber zu informieren, dass die Organisation im Zusammenhang mit dem in der Stadt gastierenden Zirkus „Universal Renz“ starke Bedenken bezüglich des Tierschutzes hegt. Als Belege wurden in dem Schreiben Kommunen benannt (u. a. Kleve und Duisburg), die bereits ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen den Zirkus durchgeführt haben/durchgeführt haben sollen. Des Weiteren wurden in dem Schreiben Städte wie Bonn, Darmstadt, Siegen etc. erwähnt, die Zirkusbetriebe, die mit Wildtieren reisen, von der kommunalen Platzvergabe ausgeschlossen haben. Die nachfolgend gestellten Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1: Waren der Verwaltung die Vorwürfe gegen den Zirkus „Universal Renz“ bereits vor dem Schreiben der Tierschutzorganisation bekannt? Ja. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 11 (36 82) Vorlage Nr. 20130484 Frage 2: Prüft die Verwaltung bei Zirkusbetrieben von sich aus nach, ob die geltenden Tierschutzbestimmungen eingehalten werden und wenn ja, wie? Bei Zirkusbetrieben, die in Bochum ein Gastspiel geben, wird im Vorfeld geprüft, ob eine gültige Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz vorliegt. Nach dem Aufbau der Tierunterkünfte wird die Tierhaltung nach tierschutz-, tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen durch einen amtlichen Tierarzt überprüft. Dabei wird besonders die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen für die jeweilig mitgeführten Tiere kontrolliert. Frage 3: Wenn die in dem Schreiben benannten Beispiele aus anderen Kreisen bzw. Kommunen im Zusammenhang mit dem Zirkus „Universal Renz“ zutreffend sind, wird hier die Verwaltung noch einmal genauer prüfen? Die hiesigen Recherchen zu den aktuellsten Überprüfungen, die von zuständigen Behörden in anderen Gastspielorten in NRW durchgeführt wurden, ergaben, dass keine tierschutzrechtlichen Beanstandungsgründe vorlagen. Der Betrieb wird daher im Rahmen der Regelkontrolle genau überprüft. Im Rahmen dieser Kontrolle wird selbstverständlich auch darauf geachtet, ob in der Vergangenheit festgestellte Mängel abgestellt wurden. Frage 4: Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zu Zirkusbetrieben, die heute noch mit Wildtieren reisen? Das Reisen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren ist nur im Rahmen der bestehenden rechtlichen Bestimmungen möglich.