Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
26.12.14, 12:48
Aktualisiert
28.01.18, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 11 (36 82)
Vorlage Nr. 20130484
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Rates am 14.03.2013, Vorlage-Nr.: 20130311
Bezeichnung der Vorlage
Zirkus "Universal Renz "Schreiben "PETA" vom 05.02.2013
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.06.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Tierschutzorganisation „PETA“ hat am 05.02.2013 die Oberbürgermeisterin sowie die im
Rat vertretenen Parteien angeschrieben, um darüber zu informieren, dass die Organisation
im Zusammenhang mit dem in der Stadt gastierenden Zirkus „Universal Renz“ starke
Bedenken bezüglich des Tierschutzes hegt. Als Belege wurden in dem Schreiben
Kommunen benannt (u. a. Kleve und Duisburg), die bereits ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen den Zirkus durchgeführt haben/durchgeführt haben sollen. Des Weiteren
wurden in dem Schreiben Städte wie Bonn, Darmstadt, Siegen etc. erwähnt, die
Zirkusbetriebe, die mit Wildtieren reisen, von der kommunalen Platzvergabe ausgeschlossen
haben.
Die nachfolgend gestellten Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Waren der Verwaltung die Vorwürfe gegen den Zirkus „Universal Renz“ bereits vor dem
Schreiben der Tierschutzorganisation bekannt?
Ja.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 11 (36 82)
Vorlage Nr. 20130484
Frage 2:
Prüft die Verwaltung bei Zirkusbetrieben von sich aus nach, ob die geltenden
Tierschutzbestimmungen eingehalten werden und wenn ja, wie?
Bei Zirkusbetrieben, die in Bochum ein Gastspiel geben, wird im Vorfeld geprüft, ob eine
gültige Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz vorliegt. Nach dem Aufbau der
Tierunterkünfte wird die Tierhaltung nach tierschutz-, tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen durch einen amtlichen Tierarzt überprüft. Dabei wird besonders
die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen für die jeweilig
mitgeführten Tiere kontrolliert.
Frage 3:
Wenn die in dem Schreiben benannten Beispiele aus anderen Kreisen bzw. Kommunen im
Zusammenhang mit dem Zirkus „Universal Renz“ zutreffend sind, wird hier die Verwaltung
noch einmal genauer prüfen?
Die hiesigen Recherchen zu den aktuellsten Überprüfungen, die von zuständigen Behörden
in anderen Gastspielorten in NRW durchgeführt wurden, ergaben, dass keine
tierschutzrechtlichen Beanstandungsgründe vorlagen. Der Betrieb wird daher im Rahmen
der Regelkontrolle genau überprüft. Im Rahmen dieser Kontrolle wird selbstverständlich
auch darauf geachtet, ob in der Vergangenheit festgestellte Mängel abgestellt wurden.
Frage 4:
Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zu Zirkusbetrieben, die heute noch mit Wildtieren
reisen?
Das Reisen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren ist nur im Rahmen der bestehenden
rechtlichen Bestimmungen möglich.