Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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87 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 4 (3640)
Vorlage Nr. 20131044
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Rates vom 21.03.2013, TOP 30 4.4
Bezeichnung der Vorlage
Schwermetallige Bettungssande im Kanalbau
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.06.2013
Anlagen
Wortlaut
Bei Kanalbaumaßnahmen in Bochum sind Eisensilikatsande mit hohem Schwermetallanteil
eingebaut worden. Ähnliche Materialien sind auch als Winterstreugut angeliefert worden.
Laut Information der Verwaltung vom 21.02.13 liegt ein Zwischenergebnis eines Gutachtens
vor, wonach von den eingebauten Materialien keine akute Gefährdung ausgehen soll. Das
Winterstreugut soll einer geordneten Entsorgung zugeführt werden.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion:
1.
Welche Schwermetalle bzw. andere gefährdende Stoffe sind laut Zwischengutachten
gefunden worden?
2.
Wie groß sind ihre Anteile und wie hoch liegen die Grenzwerte, ab denen eine
gesundheitliche Gefährdung vorliegen kann?
3.
Kann das Zwischengutachten zumindest den Mitgliedern des Ausschusses für
Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vorgelegt werden?
4.
Haben die ähnlichen Materialien, die als Winterstreugut angeliefert worden sind,
auch hohe Schwermetallanteile und wenn ja, wie groß sind deren Anteile?
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20131044
5.
Geht von allen Sanden keine akute Gefahr aus, oder nur von den in den Kanälen
eingebauten?
6.
Wurde das betroffene Winterstreugut auch an Bürgerinnen und Bürger abgegeben
und wenn ja, sind diese informiert worden und können sie das Streugut wieder
abgeben?
7.
Wie kann das bereits gestreute Streugut entsorgt werden, falls sich dieses als
gesundheitsgefährdend herausstellen sollte?
Einleitung
Im Kanalgraben wird zur Sicherung der Rohre ein Material zur Ummantelung eingebracht,
das keine kantigen Steine enthält und gut verdichtbar ist. Dieser sogenannte Bettungssand
wird bis 30 cm über dem Rohrscheitel eingebaut. Die Kanäle liegen im Regelfall in Tiefen ab
2,5 – 5 m unter der Strasse oder dem Gelände.
In den
Ausschreibungen der vergangenen Jahren wurde als Bettungssand immer
Schmelzkammergranulat vermischt mit Natursand im Verhältnis 3 : 1 ausgeschrieben.
Bei Schmelzkammergranulat handelt es sich um ein umweltverträgliches, zertifiziertes und
güteüberwachtes mineralisches Nebenprodukt aus Steinkohlekraftwerken. Es entstehen bei
der Verbrennung von Steinkohlen in einer Schmelzkammer bei 1.500 °C flüssige Aschen
(nicht brennbare Bestandteile der Steinkohle), die in einem Wasserbad schockartig
abgekühlt und dabei granuliert werden. Durch diese schnelle Abkühlung entsteht ein
amorphes (glasiges) Gefüge mit einem amorphen Anteil von ca. 75 %. Aufgrund der guten
Umweltverträglichkeit sind Schmelzkammergranulate in weiten Bereichen zugelassen.
Das Material, das für einige Baustellen geliefert wurde enthielt allerdings anstelle des
Schmelzkammergranulates einen sogenannten Eisensilikatsand (Produktname), der aus
Kupferschlackengranulat besteht und als Produkt unter Berücksichtigung der Auflagen des
Verwerteerlasses des Landes NRW von 2004 im Straßen- und Erdbau eingebaut werden
darf. Bei dem Eisensilikatsand handelt es sich allgemein um Metallhüttenschlacken aus der
Erzeugung von Nichteisenmetall. Im vorliegenden Fall sind es Schlackengranulate aus der
Kupfererzeugung (Kupferschlacke). Dieser glasig bis kristalline Schmelzrückstand wird im
Schmelzfluss bei ca. 1.200 ° C vom Metall getrennt.
1.
Der Eisensilikatsand enthält verschiedene Schwermetalle, die in ihrer Konzentration,
wenn man sie mit Schmelzkammergranulaten vergleicht auffällig sind. Es handelt
sich hierbei hauptsächlich um Zink, Blei und Kupfer.
2.
Die Bestimmung der Feststoffgehalte ergab für Zink Konzentrationen zwischen 15 –
41 g/kg, für Blei zwischen 1 – 3 g/kg und für Kupfer zwischen 3 - 8 g/kg.
U. a. zur Beurteilung einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung wurde Anfang
Januar ein Gutachterbüro aus Aachen (Vereidigter Sachverständiger nach BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung und anerkannte Prüfstelle für die
Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen), welches der Stadt vom
Landesumweltamt (LANUV) empfohlen wurde, beauftragt.
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Vorlage Nr. 20131044
Die Ergebnisse des Zwischenberichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1.
Es
wurden
keine
Schmelzkammergranulat-/Sandgemische
sondern
Kupferschlackengranulat-/Sandgemische verbaut. Hierfür sprechen die hohe
Dichte und die Schwermetallgehalte des eingebauten Bettungssandes.
2.
Von dem eingebauten Bettungssand geht aufgrund der Tiefenlage ab 2,50 m
unter Geländeoberkante keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit
aus, da der Direktkontakt ausgeschlossen ist.
3.
Der Wirkungspfad Bettungssand/Grundwasser wurde über Eluatversuche im
Labor ermittelt. Hierbei wird die Löslichkeit der Schwermetallen unter Zugabe
von Wasser ermittelt. Die Ergebnisse belegen, dass die Schwermetalle – wenn
überhaupt - nur in sehr geringen Konzentrationen gelöst werden. Liegt der
eingebaute Bettungssand unter einer Versiegelung, z.B. Asphaltdecke, und
nicht im Grundwasserschwankungsbereich, geht von ihm keine Gefährdung für
das Schutzgut Grundwasser aus.
Für die Verwendung solcher Ersatzbaustoffe im Kanalbau kann hilfsweise der
Verwertererlass NRW (2004) für den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßenund Erdbau herangezogen werden. In jedem Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die
Belange des Verwerterlasses bezogen auf den Grundwasserschutz eingehalten
werden..
3.
Derzeit gibt es nur Stellungnahmen des Gutachterbüros und keine vollständige
Bewertung. Sobald das abschließende Gutachten vorliegt, wird es den politischen
Gremien zur Verfügung gestellt.
4.
Siehe beiliegenden Prüfbericht des Chemischen Untersuchungsamtes vom
04.03.2013. Danach i st das gelieferte Winterstreugut zwar belastet, jedoch kann das
Material gem. DepV als DK1 Material eingestuft werden.
5.
Der Begriff Sand bezieht sich als Material auf ein Naturprodukt, welches z.B. aus den
Sandgruben bei Haltern gewonnen wird, die eine staatliche Abbaugenehmigung
besitzen. Von solchen natürlichen Sanden geht keine Gefahr aus.
Für die im Kanalgraben eingebauten Bettungssande, bei denen das falsch gelieferte
Material „Eisensilikatsand“ (Kupferschlackengranulat) verwendet wurde, geht keine
akute Gefährdung aus (s. Antwort zu Frage 2).
6:.
Der Technische Betrieb gibt kein Material an Bürger ab.
7.
Das ausgestreute Material wird durch die Straßenreinigung der USB GmbH
aufgenommen und entsorgt.