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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (3640) Vorlage Nr. 20131044 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Rates vom 21.03.2013, TOP 30 4.4 Bezeichnung der Vorlage Schwermetallige Bettungssande im Kanalbau Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 06.06.2013 Anlagen Wortlaut Bei Kanalbaumaßnahmen in Bochum sind Eisensilikatsande mit hohem Schwermetallanteil eingebaut worden. Ähnliche Materialien sind auch als Winterstreugut angeliefert worden. Laut Information der Verwaltung vom 21.02.13 liegt ein Zwischenergebnis eines Gutachtens vor, wonach von den eingebauten Materialien keine akute Gefährdung ausgehen soll. Das Winterstreugut soll einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion: 1. Welche Schwermetalle bzw. andere gefährdende Stoffe sind laut Zwischengutachten gefunden worden? 2. Wie groß sind ihre Anteile und wie hoch liegen die Grenzwerte, ab denen eine gesundheitliche Gefährdung vorliegen kann? 3. Kann das Zwischengutachten zumindest den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vorgelegt werden? 4. Haben die ähnlichen Materialien, die als Winterstreugut angeliefert worden sind, auch hohe Schwermetallanteile und wenn ja, wie groß sind deren Anteile? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (3640) Vorlage Nr. 20131044 5. Geht von allen Sanden keine akute Gefahr aus, oder nur von den in den Kanälen eingebauten? 6. Wurde das betroffene Winterstreugut auch an Bürgerinnen und Bürger abgegeben und wenn ja, sind diese informiert worden und können sie das Streugut wieder abgeben? 7. Wie kann das bereits gestreute Streugut entsorgt werden, falls sich dieses als gesundheitsgefährdend herausstellen sollte? Einleitung Im Kanalgraben wird zur Sicherung der Rohre ein Material zur Ummantelung eingebracht, das keine kantigen Steine enthält und gut verdichtbar ist. Dieser sogenannte Bettungssand wird bis 30 cm über dem Rohrscheitel eingebaut. Die Kanäle liegen im Regelfall in Tiefen ab 2,5 – 5 m unter der Strasse oder dem Gelände. In den Ausschreibungen der vergangenen Jahren wurde als Bettungssand immer Schmelzkammergranulat vermischt mit Natursand im Verhältnis 3 : 1 ausgeschrieben. Bei Schmelzkammergranulat handelt es sich um ein umweltverträgliches, zertifiziertes und güteüberwachtes mineralisches Nebenprodukt aus Steinkohlekraftwerken. Es entstehen bei der Verbrennung von Steinkohlen in einer Schmelzkammer bei 1.500 °C flüssige Aschen (nicht brennbare Bestandteile der Steinkohle), die in einem Wasserbad schockartig abgekühlt und dabei granuliert werden. Durch diese schnelle Abkühlung entsteht ein amorphes (glasiges) Gefüge mit einem amorphen Anteil von ca. 75 %. Aufgrund der guten Umweltverträglichkeit sind Schmelzkammergranulate in weiten Bereichen zugelassen. Das Material, das für einige Baustellen geliefert wurde enthielt allerdings anstelle des Schmelzkammergranulates einen sogenannten Eisensilikatsand (Produktname), der aus Kupferschlackengranulat besteht und als Produkt unter Berücksichtigung der Auflagen des Verwerteerlasses des Landes NRW von 2004 im Straßen- und Erdbau eingebaut werden darf. Bei dem Eisensilikatsand handelt es sich allgemein um Metallhüttenschlacken aus der Erzeugung von Nichteisenmetall. Im vorliegenden Fall sind es Schlackengranulate aus der Kupfererzeugung (Kupferschlacke). Dieser glasig bis kristalline Schmelzrückstand wird im Schmelzfluss bei ca. 1.200 ° C vom Metall getrennt. 1. Der Eisensilikatsand enthält verschiedene Schwermetalle, die in ihrer Konzentration, wenn man sie mit Schmelzkammergranulaten vergleicht auffällig sind. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Zink, Blei und Kupfer. 2. Die Bestimmung der Feststoffgehalte ergab für Zink Konzentrationen zwischen 15 – 41 g/kg, für Blei zwischen 1 – 3 g/kg und für Kupfer zwischen 3 - 8 g/kg. U. a. zur Beurteilung einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung wurde Anfang Januar ein Gutachterbüro aus Aachen (Vereidigter Sachverständiger nach BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung und anerkannte Prüfstelle für die Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen), welches der Stadt vom Landesumweltamt (LANUV) empfohlen wurde, beauftragt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (3640) Vorlage Nr. 20131044 Die Ergebnisse des Zwischenberichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Es wurden keine Schmelzkammergranulat-/Sandgemische sondern Kupferschlackengranulat-/Sandgemische verbaut. Hierfür sprechen die hohe Dichte und die Schwermetallgehalte des eingebauten Bettungssandes. 2. Von dem eingebauten Bettungssand geht aufgrund der Tiefenlage ab 2,50 m unter Geländeoberkante keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit aus, da der Direktkontakt ausgeschlossen ist. 3. Der Wirkungspfad Bettungssand/Grundwasser wurde über Eluatversuche im Labor ermittelt. Hierbei wird die Löslichkeit der Schwermetallen unter Zugabe von Wasser ermittelt. Die Ergebnisse belegen, dass die Schwermetalle – wenn überhaupt - nur in sehr geringen Konzentrationen gelöst werden. Liegt der eingebaute Bettungssand unter einer Versiegelung, z.B. Asphaltdecke, und nicht im Grundwasserschwankungsbereich, geht von ihm keine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser aus. Für die Verwendung solcher Ersatzbaustoffe im Kanalbau kann hilfsweise der Verwertererlass NRW (2004) für den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßenund Erdbau herangezogen werden. In jedem Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Belange des Verwerterlasses bezogen auf den Grundwasserschutz eingehalten werden.. 3. Derzeit gibt es nur Stellungnahmen des Gutachterbüros und keine vollständige Bewertung. Sobald das abschließende Gutachten vorliegt, wird es den politischen Gremien zur Verfügung gestellt. 4. Siehe beiliegenden Prüfbericht des Chemischen Untersuchungsamtes vom 04.03.2013. Danach i st das gelieferte Winterstreugut zwar belastet, jedoch kann das Material gem. DepV als DK1 Material eingestuft werden. 5. Der Begriff Sand bezieht sich als Material auf ein Naturprodukt, welches z.B. aus den Sandgruben bei Haltern gewonnen wird, die eine staatliche Abbaugenehmigung besitzen. Von solchen natürlichen Sanden geht keine Gefahr aus. Für die im Kanalgraben eingebauten Bettungssande, bei denen das falsch gelieferte Material „Eisensilikatsand“ (Kupferschlackengranulat) verwendet wurde, geht keine akute Gefährdung aus (s. Antwort zu Frage 2). 6:. Der Technische Betrieb gibt kein Material an Bürger ab. 7. Das ausgestreute Material wird durch die Straßenreinigung der USB GmbH aufgenommen und entsorgt.