Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:16

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Grundsatzbeschluss zum Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofes Bochum (ZOB) Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 13.06.2013 03.07.2013 04.07.2013 Anlagen Anlage 1: Bestand Anlage 2: Variante 1 – Minimalvariante Anlage 3: Variante 2 – Verbesserung Befahrbarkeit / Fahrgastkomfort Anlage 4 Variante 3 – großräumige Variante Angebotserweiterung Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 1. Anlass und Ziel Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Kurt-Schumacher-Platz vor dem Hauptbahnhof befindet sich baulich, verkehrstechnisch und gestalterisch in einem schlechten Zustand. Im Rahmen der Umgestaltung zum "Roten Teppich" konnte dieser Bereich seinerzeit wegen noch laufender Zweckbindungsfristen bis zum Jahr 2012 nicht mit umgebaut werden. Nun soll der ZOB als letzter Baustein des Vorhabens "Roter Teppich/ Bahnhofsumfeld" angegangen werden. Die Stadt Bochum hat gemeinsam mit der BOGESTRA die Planung aufgenommen. Die Ziele des Entwurfes beruhen auf den verkehrstechnischen Anforderungen der BOGESTRA und auf dem beschlossenen Plan zum „Roten Teppich“, den es nun für den ZOB zu konkretisieren gilt. Mit dem „Roten Teppich“ wurde eine städtebauliche Markierung des Stadteinganges vom Hauptbahnhof aus gesetzt und der gesamte Bereich des Kurt-Schumacher-Platzes weitestgehend von unnötigen Einbauten und Möblierungen befreit. Mit der Neugestaltung des ZOB will die Stadt Bochum die Leitidee der Empfangskultur für Bürger wie Besucher an dieser Stelle vervollständigen. In die Planung zum ZOB werden auch Überlegungen zur Verbesserung der Reisebushaltestelle an der Unterführung Wittener Straße und zum Umgang mit der großzügigen Vorfahrt zum Hotel mit aufgenommen. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Bochumer Hauptbahnhof ist der bedeutendste Haltepunkt im Bochumer Nahverkehrsnetz und dient gleichzeitig als Anbindung an den Regional- und Fernverkehr. Zehn Buslinien im Tagesbetrieb und acht Nachtexpresslinien fahren den ZOB an, in der Regel als Start- bzw. Endhaltepunkt der jeweiligen Linie. Täglich nutzen etwa 11.000 Fahrgäste den ZOB. Insgesamt finden circa 500 Abfahrten pro Tag statt, davon 32 in der Spitzenstunde. Diese Kennzahlen verdeutlichen die wichtige verkehrliche Bedeutung dieses zentralen Haltepunktes. Die derzeitige Gestaltung des ZOB weist sechs Halteplätze auf (siehe Anlage 1: Bestand), von denen drei für Gelenkbusse (18,5 m) und weitere drei für Standardlinienbusse (12,0 m) konzipiert sind. Es stehen zwei Liegeplätze für Gelenkbusse zur Verfügung. Auf Grund der Anordnung der Halteplätze ist ein unabhängiges Einfahren nicht möglich. Die durch die Baumreihe abgegrenzte südliche Fahrspur (im weiteren Text „Vorfahrt“ genannt) ist ein Relikt der ehemaligen Reisebushaltestelle: Hier hielten früher die Reisebusse vor dem Verkehrsverein mit Sitz im Gebäude des Hauptbahnhofs. Heute wird diese Fahrspur als Vorfahrt zum Hotel und verbotener Weise zu McDonalds genutzt und entspricht damit in ihrer Funktion nicht mehr ihrer Größe. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Durch den heutigen Aufbau des ZOB ergeben sich Einschränkungen bei der Fahrplangestaltung, der Realisierbarkeit diverser Fahrbeziehungen und im öffentlichen Verkehrsangebot. Dies gilt indirekt für das gesamte Stadtgebiet, da ein Großteil der Linien über den ZOB führt. Die BOGESTRA ist gezwungen, ihr Angebot in den Stoßzeiten an der Infrastruktur des ZOB auszurichten und nicht an der Nachfrage durch die Fahrgäste. Dies bedeutet gleichzeitig, dass kaum Flexibilität oder Reserven vorhanden sind, sei es dauerhaft oder temporär. Kleine Störungen im Betriebsablauf können bereits dazu führen, dass Fahrgäste in zweiter Reihe aussteigen müssen. Neben den betrieblichen und gestalterischen Mängeln weist auch der komplette befahrbare Bereich bauliche Defizite auf. Im November 2011 kam es in Höhe Wittener Straße auf dem ZOB zu einer Fahrbahnabsenkung von 8 cm (kein Tagesbruch). Die Schottersteinschicht unter dem Pflaster war durch die permanente Last der Busse zermahlen worden. Drei Mulden wurden daraufhin mit Asphalt aufgefüllt. Dies stellt jedoch keine dauerhafte Lösung dar, zumal in Zukunft mit weiteren Fahrbahnabsenkungen zu rechnen ist. Des Weiteren ist die Ausstattung des Haltestellenplateaus nicht mehr zeitgemäß. In Zeiten des demografischen Wandels und insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit genügt der ZOB nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es fehlen unter anderem taktile Leitelemente und behindertengerechte Einund Ausstiegsbereiche. Die Dachkonstruktionen entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen. Die Umgestaltung sollte daher zum Anlass genommen werden, den ZOB besser in das Wettbewerbsergebnis „Roter Teppich“ zu integrieren. Um den zukünftigen Anforderungen an Funktionalität, Fahrbetrieb, Fahrgastkomfort und Barrierefreiheit gerecht zu werden, besteht die Notwendigkeit, den ZOB umzubauen. Dies würde gleichzeitig zu einer Attraktivierung des umweltfreundlichen Verkehrsangebots der Stadt Bochum führen. 2. Anforderungen und Restriktionen Der vorhandene ZOB weist eine Vielzahl von Mängeln auf, die mit der Umgestaltung behoben werden sollen. Die Anforderungen an den neuen ZOB können in betriebliche und in gestalterische Anforderungen untergliedert werden: Betriebliche und verkehrstechnische Anforderungen an einen leistungsfähigen ZOB: - - wenn möglich 7 Halteplätze (davon 5 für Gelenkbusse und 2 für Standardlinienbusse), mindestens jedoch 6 Halteplätze (4 Gelenkbusse, 2 Standardlinienbusse) im Tagesbetrieb sind notwendig, um das derzeitige Verkehrsangebot abzuwickeln, es wären dann jedoch keine Reserven für eine Angebotserweiterung vorhanden 8 Halteplätze für die acht Nachtexpresslinien (2 Gelenkbusse, 6 Standardlinienbusse) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 - - unabhängiges ein- und ausfahren aus den 6 Halteplätzen tagsüber ausreichende Aufstell- und Begegnungsflächen für Fahrgäste, unter Berücksichtigung aller Fußgängerbeziehungen von und zum ZOB (Innenstadt, Berufsschule usw.) Anordnung von drei Liegeplätzen, davon 2 für Gelenkbusse und einer für einen Standardlinienbus, (die vorhandenen 2 Liegeplätze reichen derzeit z. B. im Schülerverkehr nicht aus, wodurch unnötige Schleifenfahrten entstehen und der Fahrgastwechsel teilweise nicht am Bussteig erfolgen kann) das Abbiegen einzelner Fahrten von der Wittener Straße auf den ZOB (aus Richtung Osten kommend) sollte ebenfalls berücksichtigt werden – wird bei Sperrung des Boulevards benötigt die Möglichkeit, an einem Richtung Südring wartenden Bus rechts Richtung Ostring vorbeizufahren Zu den gestalterischen Anforderungen zählen insbesondere: - Die Vervollständigung des Entwurfs und der Leitidee zum „Roten Teppich“ – u. a. Schaffung von Empfangskultur Stärkung der Laufrichtung in die Innenstadt über den Roten Teppich Weiterführung des Wettbewerbskonzeptes Kurt-Schumacher-Platz bei der Oberflächengestaltung und beim Bussteigdach Gestaltung unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofes Rückbau unnötiger Ein- und Aufbauten Einbindung der vorhandenen Kastenplatanen in den verkehrstechnischen Entwurf oder zumindest Ersatz für möglicherweise entfallendes Grün Den genannten Anforderungen steht eine Vielzahl an Restriktionen gegenüber, und unterschiedliche Nutzungsansprüche konkurrieren um die vorhandenen Flächen. Sollen z.B. die räumliche Nähe zum Hauptbahnhof erhalten und die Umsteigebeziehungen zum Regional- und Fernverkehr gewahrt bleiben, ist der bisherige Standort des ZOB der einzige, an dem auch der neue ZOB realisiert werden kann. Der Abgang zu den Stadtbahnen im westlichen Bereich des ZOB muss bestehen bleiben, da sowohl die Umnutzung schwierig und teuer wäre als auch ein Abgang zu den U-Bahnen als zwingend notwendig erachtet wird. Letzteres ist auch deshalb notwendig, um die Anzahl der Fußgänger auf den Fahrspuren des ZOB möglichst gering zu halten. Der Abgang bildet somit einen Zwangsraum, der in den neuen ZOB integriert werden muss. Das Betriebsgebäude im östlichen Teil des ZOB sollte aus städtebaulichen Gründen abgerissen werden. Außerdem ist der vorhandene Pausenraum zu klein geworden. Momentan ist jedoch die Finanzierung eines Alternativstandorts nicht geklärt. Als Alternativstandort käme die Fläche östlich von McDonalds in Frage oder eine Anmietung im Hauptbahnhof. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Selbst zur Verwirklichung der betrieblichen Minimalanforderungen (4+2 Halteplätze tagsüber, die unabhängiges ein- und ausfahren ermöglichen) ist die Flächenverfügbarkeit des derzeitigen Areals nicht ausreichend. Es müssen daher angrenzende Flächen gewonnen werden, um diese 6 Halteplätze zu verwirklichen. 3. Variantenuntersuchungen 3.1 Allgemeines Der Handlungs- und Gestaltungsspielraum ist auf Grund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit und der genannten Zwangsräume (Abgang zur Stadtbahn, Betriebsgebäude) nicht sehr groß (siehe Anlage 1: Bestand). Zudem stehen die o. g. Anforderungen teilweise in einem Widerspruch zueinander. Soll beispielsweise die Baumreihe mit den Kastenplatanen im Süden erhalten bleiben, geht viel Fläche für den eigentlichen ZOB verloren. Die Baumreihe grenzt die Fläche der „Vorfahrt“ so scharf ab, dass der etwa 5,0 m breite Streifen nicht für die Entwicklung des ZOB zwischen KurtSchumacher-Platz und Hauptbahnhofgebäude zu nutzen ist. So müssen auf der dann verbleibenden relativ kleinen Fläche für den ZOB entweder Einschränkungen bei der Befahrbarkeit in Kauf genommen werden oder beim Fahrgastkomfort. Der kritische Bereich aller Planungen betrifft – wie soeben dargelegt – den Raum zwischen Stadtbahnabgang und der bestehenden Baumreihe im Süden. Dort stehen momentan lediglich 10,50 m zur Verfügung. Diese Breite genügt nicht, um Aufstellflächen, Halteplätze und Fahrgasse für alle Nutzer komfortabel zu bemessen. Um keine Einbußen beim Fahrgastkomfort oder der Befahrbarkeit zu erleiden, müsste daher die Baumreihe entfernt werden. Anschließend stellt sich die Frage, ob erneut eine Baumreihe als Abgrenzung zur bisherigen Vorfahrt gepflanzt werden soll oder ob dies nicht die Chance bietet, auch die bisherige Anlieferstraße in den ZOB zu integrieren und dadurch einen weiteren Halteplatz für Busse am Plateau zu ermöglichen. Eine Verschiebung der Wittener Straße wird in allen Fällen notwendig, um Flächen für die Längenentwicklung des ZOB zu gewinnen, ca. 5,5 m. Ohne diese Verschiebung wäre die Erfüllung der betrieblichen Mindestanforderungen nicht zu erreichen. Die Maßnahme ermöglicht es außerdem, die alten Straßenbahngleise zu entfernen und einen Radfahrstreifen in der Wittener Straße anzulegen. Denkbar wäre auch eine geringfügige Verschmälerung der Fahrstreifen in der Straße „Kurt-Schumacher-Platz“. Dadurch könnte ca. 1,0 m in nördlicher Richtung gewonnen werden. Die Bussteige sind in der Regel so konzipiert, dass zusätzlich zur Länge des Busses ein vorderer und hinterer Bewegungsspielraum von je einem Meter vorgesehen ist. Der vordere Bewegungsspielraum wirkt sich bei der Ausfahrt positiv aus, da nicht im Stand gelenkt werden muss. Der hintere Bewegungsspielraum würde theoretisch auch längere Buslängen ermöglichen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Es ist jedoch anzumerken, dass bereits in den jetzigen Varianten die maximal zulässige Gelenkbuslänge von 18,75 m eingeplant wurde, während die Gelenkbusse der BOGESTRA momentan maximal 18,00 m lang sind. Diese gewählte Vorgehensweise ist aber angebracht, damit die BOGESTRA bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen keinen Beschränkungen unterliegt. In allen Varianten käme unabhängig von den verkehrlichen und technischen Anforderungen der Gestaltung des Daches eine wesentliche Bedeutung zu. Die Dachkonstruktion muss in das vorhandene Konzept des „Roten Teppichs“ integriert werden. Darüber hinaus sollten auch Beleuchtung, Mobiliar und weitere gestalterische Elemente nicht vom Design des „Roten Teppichs“ abweichen. Für den bisherigen Pausenraum der Bogestra (im Betriebsgebäude im östlichen Teil des Plateaus) wird eine Alternative gesucht. Sollte diese gefunden werden, wäre ein Abriss dieses Gebäudes gewünscht, wodurch sich die Anordnung der Halteplätze 4 und 5 vereinfachen würde, allerdings ist diese Maßnahme nicht förderfähig. Im Folgenden wird hauptsächlich auf die Unterschiede der einzelnen Varianten eingegangen. 3.2 Variante 1 – Minimalvariante In dieser ersten Variante (siehe Anlage 2) werden im südlichen und westlichen Bereich des ZOB kaum Änderungen vorgenommen. Hier wurde versucht, weitestgehend im Bestand zu bleiben und die Baumreihe im Süden zu erhalten. Lediglich zwei oder drei Bäume im östlichen Bereich müssten entfernt werden, damit die Umfahrung des Haltestellenplateaus ohne Einschränkungen möglich ist. Dennoch ist auch in dieser Variante nicht sichergestellt, dass die Bäume den Umbau des ZOB ohne Schäden überstehen würden: Um eine zuverlässige Entwässerung zu gewährleisten muss die Fahrbahn in Richtung Süden abgesenkt werden. Der Einbau der Fahrbahn aus Beton direkt neben den Bäumen erfordert zusätzliche Tiefe, nicht nur während der Bauphase. Falls Variante 1 in Betracht kommen sollte, müsste ein Baumgutachten (Kosten ca. 12-15 Tsd Euro) klären, ob die Bäume überlebensfähig sind. Der Fahrgastkomfort wäre in dieser Variante eingeschränkt. An mehreren Stellen könnten nur die Mindestbreiten (2,50 m) eingehalten werden. Im südlichen Bereich des Plateaus wäre keine klare Wegeführung für die Fahrgäste umsetzbar. Dies ergäbe nicht nur einen gestalterischen Mangel, es würde sich auch nachteilig auf die Orientierung Sehbehinderter auswirken. Die Befahrbarkeit ist nach manueller Prüfung der Schleppkurven zwar gegeben, aber nicht komfortabel. Eine Überprüfung kritischer Schleppkurven mittels Software (Ausfahrt eines Busses, wenn Halteplatz davor belegt) wurde ebenfalls durchgeführt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Auf Grund der Zwangspunkte Baumreihe, U-Bahn-Abgang und Betriebsgebäude können die Halteplätze 2/3 und 8 nicht unabhängig angefahren werden, d. h. Halteplatz 1 bzw. 7 müssten frei sein, damit der Bus auch mit dem Heck am Bord steht. Die Busse müssten in einigen Konstellationen (z. B. Ausfahrt, wenn Halteplatz davor belegt) entweder sehr langsam fahren oder sogar im Stand lenken. Dies beansprucht nicht nur Fahrzeug, Reifen und Fahrbahn, sondern führt auch zu Fahrzeitverlusten. Bei dieser Variante wäre nur eine Bussteighöhe von 16 cm möglich (Überstreichung). Die bisherige Hotelvorfahrt könnte so beibehalten werden. 3.3 Variante 2 – Verbesserung Befahrbarkeit / Fahrgastkomfort Variante 2 behebt Mängel bei der Befahrbarkeit und beim Fahrgastkomfort (siehe Anlage 3). Die Aufstellflächen können etwas großzügiger gestaltet werden und auf der südlichen Seite des Plateaus könnten Sehbehinderte eine weitestgehend geradlinige Wegführung erhalten. Im Unterschied zu Variante 1 wird die Baumreihe im Süden vollständig entfernt. Durch diese Maßnahme und gleichzeitige Verschmälerung der bisherigen Vorfahrt um 1,5 m, könnten 2,5-3,0 m für den ZOB gewonnen werden. Die Befahrbarkeit der Vorfahrt – auch für Lkw – wäre aber weiterhin gegeben. Für den ZOB würde sich im Süden eine bessere Befahrbarkeit ergeben, alle Busse könnten unabhängig ein- und ausfahren. Auch auf der nördlichen Seite wäre eine Schrägaufstellung und damit unabhängiges einfahren an Halteplatz 3 möglich, wenn Halteplatz 1/2 etwas nach Westen verschoben wird und der nördliche Grünstreifen geringfügig verschmälert wird. (Die hier skizzierte Ausbildung der nördlichen Seite wäre - mit Abstrichen bei der Befahrbarkeit - auch in Variante 1 denkbar). Die westliche Umfahrt wäre gegeben, selbst wenn Halteplatz 1 belegt ist (nachts). Tagsüber würde an Halteplatz 2 ein Gelenkbus halten und keine Beeinträchtigungen entstehen, da Halteplatz 1 dann nicht vollständig belegt ist. Nachteilig in dieser Variante ist eine Engstelle im Bereich des Betriebsgebäudes. Da an dieser Stelle jedoch keine Fahrgäste warten und keine großen Fußgängerströme zu erwarten sind, ist diese Lösung vertretbar. Das Mindestmaß von 2,50 m wurde ebenfalls eingehalten. Auch bei dieser Variante wäre wahrscheinlich nur eine Bussteighöhe von 16 cm möglich. Anstatt der bisherigen Baumreihe könnte beispielsweise eine Hecke als gliederndes Element auf dem verbleibenden Trennstreifen von 1,5 m gepflanzt werden. Vergleichbar mit Variante 1 könnte jedoch auch in Variante 2 nur das heutige Fahrtenangebot aufrecht erhalten werden - eine Angebotserweiterung wäre mit den geplanten Halteplätzen nicht möglich. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 3.4 Variante 3 – großräumige Variante (Angebotserweiterung) Bei dieser Variante (siehe Anlage 4) wird ebenfalls die Baumreihe im Süden komplett entfernt, um auf der gesamten Fläche zwischen Kurt-Schumacher-Platz und Gehweg vor dem Bahnhofsgebäude einen verkehrstechnischen Entwurf für den ZOB zu entwickeln. Zusätzlich wird auch die bisherige Vorfahrt als Fläche in den ZOB mit aufgenommen. Die entfallenen Grünflächen werden an anderer Stelle des ZOB ersetzt. Beispielsweise könnte eine Baumreihe an der Grenze zum Kurt-Schumacher-Platz oder ein Grünstreifen direkt vor dem Bahnhofsgebäude gepflanzt werden. Die Anlieferung zu MrChicken würde dann nur noch über die auch bisher schon dafür vorgesehene Fläche (Lieferzone) auf der Westseite des Hbf erfolgen, d. h. über die Einfahrt an der Universitätsstraße. Das Hotel besitzt eine eigene Anlieferspur zwischen Hotel und Bahndamm. Diese Spur ist etwa 3,0 bis 3,5 m breit, müsste aber rückwärts befahren werden, da keine Wendemöglichkeit für LKW vorhanden ist. Im hinteren Bereich der Anlieferspur befinden sich hoteleigene Stellplätze. Sollte die großräumige Variante beschlossen werden, müsste für den kompletten Lieferverkehr zum Hbf ein Konzept zur besseren Abwicklung entworfen werden, da bereits heute viele Lkw in der Nähe des „Roten Teppich“ und nicht über die vorgesehen Fläche auf der Westseite des Hbf be- und entladen. Für die Hotelgäste, die mit dem Taxi anreisen oder abfahren wollen, würde östlich von McDonalds eine Möglichkeit zum Halten (kein Parken) von Taxis in Form einer kleinen Umfahrt geschaffen (siehe Anlage 4). Der Weg bis zum Hoteleingang würde ca. 60 m betragen. Für wartende Hotelgäste oder Fahrgäste von Reisebussen böte sich im Wendekreis der Taxiumfahrt die Möglichkeit zum Aufenthalt mit Sitzgelegenheiten. Eine direkte Anfahrt des Hotels mit einem privaten Pkw wäre nicht mehr möglich, da die Einfahrt in den ZOB nur Bussen gestattet wäre. Aus Sicht von Befahrbarkeit und Fahrgastkomfort böten sich ausnahmslos Vorteile. Insbesondere im Süden könnten ausreichend Flächen für Fahrgäste vorgehalten werden. Durch die gewonnenen Flächen im Westen ist sogar ein zusätzlicher Halteplatz realisierbar, der Reserven oder eine zukünftige Angebotserweiterung ermöglicht. Im Sinne einer ökologisch orientierten und nachhaltigen Verkehrsplanung ist dies wohl der bedeutendste Vorteil dieser Variante, da mit ihr dem Bedarf nach einem guten ÖPNVAngebot besser Rechnung getragen werden kann und diese Variante dem Bochumer ÖPNV nicht schon heute Restriktionen für die Zukunft auferlegt. Durch die Verlegung des dritten Liegeplatzes ergäben sich auch im Norden bessere Bedingungen für die Befahrbarkeit. Bei dieser Variante scheint eine Bussteighöhe von 18 cm realisierbar. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 3.5 Variantenwahl Die Variantenuntersuchungen ergaben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wird der Variante 3 (großräumige Variante, Anlage 4) der Vorzug gegeben. In ihr sind alle unter Punkt 2 genannten betrieblichen Anforderungen erfüllt. Auf der nördlichen Seite des Plateaus befinden sich im Tagesbetrieb 2 Halteplätze für Gelenkbusse und einer für einen Standardlinienbus, d. h. an Halteplatz 2 hält tagsüber ein Gelenkbus. Von allen drei Plätzen ist ein unabhängiges ein- und ausfahren möglich. Im Nachtbetrieb können auf der nördlichen Seite ein Gelenkbus und 3 Standardlinienbusse halten. Auf der südlichen Seite des Plateaus sind drei Halteplätze für Gelenkbusse und ein Standardbushalteplatz vorgesehen. Die Befahrbarkeit des ZOB ist jederzeit gegeben, auch für den Fall, dass alle Halte- und Liegeplätze belegt sind. Hinsichtlich des Pausenraums soll zunächst keine Verlagerung in den Bereich östlich des Hotels an der Wittener Straße stattfinden. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen: Die Finanzierung dieser Maßnahme ist ungeklärt, da sie nicht förderfähig wäre. Die Verbesserung der sozialen Kontrolle der Fernbushaltestelle unter der Eisenbahnbrücke fände nur eingeschränkt statt, da in der kritischen Nachtzeit der Pausenraum ohnehin nicht genutzt würde und stattdessen zusätzliche, schwer einsehbare Räume zwischen Pausenraum und Bahndamm und rückwärtiger Hotelanlieferung entstünden. Zusätzlich stünde sie in Konflikt mit der verlegten Vorfahrt für das Hotel, die jedoch in dieser Variante unumgänglich ist. Die Vorteile von Variante 3 gegenüber den anderen beiden Varianten liegen in der sehr guten Befahrbarkeit und dem hohem Fahrgastkomfort. Die größere Flächenverfügbarkeit ermöglicht es, tagsüber sogar fünf Halteplätze für Gelenkbusse und zwei für Standardbusse bereitzustellen. Damit wäre der ZOB auch für eine mögliche zukünftige Angebotserweiterung (Taktverdichtung, Gelenk- statt Standardbus, weitere Buslinie) oder für temporäre Erweiterungen im Veranstaltungsverkehr vorbereitet. Zudem ergeben sich der BOGESTRA dadurch mehr Optionen bei der Fahrplangestaltung und damit ein besser an die Nachfrage angepasstes Angebot (siehe Punkt 1). Dieser Aspekt ist auch vor dem Hintergrund der Förderung des ÖPNV als ökologisch verträgliches Verkehrsmittel von hoher Bedeutung und spielte daher auch bei der Wahl der Vorzugsvariante eine wichtige Rolle. 4. Kosten und Zeitplan Im März 2012 wurde beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine Anmeldung der Maßnahme zum Förderprogramm des öffentlichen Nahverkehrs eingereicht. Darüber hat die Verwaltung am 08.10.2012 eine sog. Einplanungsmitteilung vom VRR erhalten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Die Ausbaukosten des ZOB wurden im März 2012 auf der Basis eines ersten Vorentwurfs auf 4,7 Millionen Euro geschätzt, inklusive der Verschiebung der Wittener Straße und Entfernung der alten Straßenbahngleise, jedoch ohne eine mögliche Entfernung der Baumreihe und Neupflanzung der Bäume. Für die Umsetzung von Variante 3, die mehr Fläche in Anspruch nimmt und bei der die Baumreihe entfernt und Bäume an anderer Stelle neu gepflanzt würden, ist mit einem Kostenaufwand von etwa 5 Millionen Euro zu rechnen. Kanalarbeiten oder eine mögliche Altlastensanierung sind in beiden Kostenschätzungen nicht berücksichtigt. Gemäß Nummer 7.2 der Weiterleitungsrichtlinie des VVR zu §12 ÖPNV-Förderkatalog kann der Neu- und Ausbau zu 85% gefördert werden, jedoch maximal: - ca. 200.000 € je Gelenkbus (18,5m) ca. 150.000 € je Standardlinienbus (12,0m) ca. 75.000 € je Liegeplatz ca. 20.000 € je Busstellplatz für digitale Fahrgastinformationssysteme Laut Einplanungsmitteilung vom 08.10.2012 beträgt die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben 1,77 Millionen Euro. Durch die andere Gestaltung der Halteplätze in Variante 3 stiege die Förderung um 50.000 Euro. Eine Förderung kann jedoch erst erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt ist, die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Förderantrag ist spätestens bis zum 31.12.2013 beim VRR vorzulegen, wenn der Baubeginn im Jahr 2014 (vermutlich im Herbst) erfolgen soll. Zuvor ist eine ausschreibungsfähige Ausführungsplanung notwendig, die nach dem Grundsatzbeschluss erarbeitet wird. Aus der Einplanungsmitteilung ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Förderung. Für die ausstehenden rund 3 Millionen Euro sind Haushaltsmittel seitens des Tiefbauamtes für 2014/2015 eingeplant. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 30 (25 36) Vorlage Nr.: 20131210 Bezeichnung der Vorlage Grundsatzbeschluss zum Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofes Bochum (ZOB) Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung beschließt die Variante 3 und beauftragt die Verwaltung, die ausschreibungsfähigen Ausbaupläne für Variante 3 zum Umbau des ZOB zu erarbeiten. Zur Weiterführung des Gesamtkonzeptes „Roter Teppich“ soll für die gestalterischen Aspekte der Ausführungsplanung (Bussteigdach, Oberflächengestaltung, Freiraumplanung usw.) ein qualifiziertes externes Büro beauftragt werden.