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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:36
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28.01.18, 00:16
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 30 (25 36)
Vorlage Nr.: 20131210
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Grundsatzbeschluss zum Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofes Bochum (ZOB)
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
13.06.2013
03.07.2013
04.07.2013
Anlagen
Anlage 1: Bestand
Anlage 2: Variante 1 – Minimalvariante
Anlage 3: Variante 2 – Verbesserung Befahrbarkeit / Fahrgastkomfort
Anlage 4 Variante 3 – großräumige Variante Angebotserweiterung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
61 30 (25 36)
Vorlage Nr.: 20131210
1.
Anlass und Ziel
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Kurt-Schumacher-Platz vor dem Hauptbahnhof
befindet sich baulich, verkehrstechnisch und gestalterisch in einem schlechten Zustand. Im
Rahmen der Umgestaltung zum "Roten Teppich" konnte dieser Bereich seinerzeit wegen
noch laufender Zweckbindungsfristen bis zum Jahr 2012 nicht mit umgebaut werden. Nun
soll der ZOB als letzter Baustein des Vorhabens "Roter Teppich/ Bahnhofsumfeld"
angegangen werden. Die Stadt Bochum hat gemeinsam mit der BOGESTRA die Planung
aufgenommen. Die Ziele des Entwurfes beruhen auf den verkehrstechnischen
Anforderungen der BOGESTRA und auf dem beschlossenen Plan zum „Roten Teppich“,
den es nun für den ZOB zu konkretisieren gilt. Mit dem „Roten Teppich“ wurde eine
städtebauliche Markierung des Stadteinganges vom Hauptbahnhof aus gesetzt und der
gesamte Bereich des Kurt-Schumacher-Platzes weitestgehend von unnötigen Einbauten
und Möblierungen befreit. Mit der Neugestaltung des ZOB will die Stadt Bochum die
Leitidee der Empfangskultur für Bürger wie Besucher an dieser Stelle vervollständigen.
In die Planung zum ZOB werden auch Überlegungen zur Verbesserung der
Reisebushaltestelle an der Unterführung Wittener Straße und zum Umgang mit der
großzügigen Vorfahrt zum Hotel mit aufgenommen.
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Bochumer Hauptbahnhof ist der bedeutendste
Haltepunkt im Bochumer Nahverkehrsnetz und dient gleichzeitig als Anbindung an den
Regional- und Fernverkehr. Zehn Buslinien im Tagesbetrieb und acht Nachtexpresslinien
fahren den ZOB an, in der Regel als Start- bzw. Endhaltepunkt der jeweiligen Linie. Täglich
nutzen etwa 11.000 Fahrgäste den ZOB. Insgesamt finden circa 500 Abfahrten pro Tag
statt, davon 32 in der Spitzenstunde. Diese Kennzahlen verdeutlichen die wichtige
verkehrliche Bedeutung dieses zentralen Haltepunktes.
Die derzeitige Gestaltung des ZOB weist sechs Halteplätze auf (siehe Anlage 1: Bestand),
von denen drei für Gelenkbusse (18,5 m) und weitere drei für Standardlinienbusse (12,0 m)
konzipiert sind. Es stehen zwei Liegeplätze für Gelenkbusse zur Verfügung. Auf Grund der
Anordnung der Halteplätze ist ein unabhängiges Einfahren nicht möglich.
Die durch die Baumreihe abgegrenzte südliche Fahrspur (im weiteren Text „Vorfahrt“
genannt) ist ein Relikt der ehemaligen Reisebushaltestelle: Hier hielten früher die
Reisebusse vor dem Verkehrsverein mit Sitz im Gebäude des Hauptbahnhofs. Heute wird
diese Fahrspur als Vorfahrt zum Hotel und verbotener Weise zu McDonalds genutzt und
entspricht damit in ihrer Funktion nicht mehr ihrer Größe.
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Durch den heutigen Aufbau des ZOB ergeben sich Einschränkungen bei der
Fahrplangestaltung, der Realisierbarkeit diverser Fahrbeziehungen und im öffentlichen
Verkehrsangebot. Dies gilt indirekt für das gesamte Stadtgebiet, da ein Großteil der Linien
über den ZOB führt. Die BOGESTRA ist gezwungen, ihr Angebot in den Stoßzeiten an der
Infrastruktur des ZOB auszurichten und nicht an der Nachfrage durch die Fahrgäste. Dies
bedeutet gleichzeitig, dass kaum Flexibilität oder Reserven vorhanden sind, sei es
dauerhaft oder temporär. Kleine Störungen im Betriebsablauf können bereits dazu führen,
dass Fahrgäste in zweiter Reihe aussteigen müssen.
Neben den betrieblichen und gestalterischen Mängeln weist auch der komplette befahrbare
Bereich bauliche Defizite auf. Im November 2011 kam es in Höhe Wittener Straße auf dem
ZOB zu einer Fahrbahnabsenkung von 8 cm (kein Tagesbruch). Die Schottersteinschicht
unter dem Pflaster war durch die permanente Last der Busse zermahlen worden. Drei
Mulden wurden daraufhin mit Asphalt aufgefüllt. Dies stellt jedoch keine dauerhafte Lösung
dar, zumal in Zukunft mit weiteren Fahrbahnabsenkungen zu rechnen ist.
Des Weiteren ist die Ausstattung des Haltestellenplateaus nicht mehr zeitgemäß. In Zeiten
des demografischen Wandels und insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit genügt
der ZOB nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es fehlen unter anderem taktile
Leitelemente
und
behindertengerechte
Einund
Ausstiegsbereiche.
Die
Dachkonstruktionen entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungs- und
Gestaltungsanforderungen. Die Umgestaltung sollte daher zum Anlass genommen werden,
den ZOB besser in das Wettbewerbsergebnis „Roter Teppich“ zu integrieren.
Um den zukünftigen Anforderungen an Funktionalität, Fahrbetrieb, Fahrgastkomfort und
Barrierefreiheit gerecht zu werden, besteht die Notwendigkeit, den ZOB umzubauen. Dies
würde gleichzeitig zu einer Attraktivierung des umweltfreundlichen Verkehrsangebots der
Stadt Bochum führen.
2.
Anforderungen und Restriktionen
Der vorhandene ZOB weist eine Vielzahl von Mängeln auf, die mit der Umgestaltung
behoben werden sollen. Die Anforderungen an den neuen ZOB können in betriebliche und
in gestalterische Anforderungen untergliedert werden:
Betriebliche und verkehrstechnische Anforderungen an einen leistungsfähigen ZOB:
-
-
wenn möglich 7 Halteplätze (davon 5 für Gelenkbusse und 2 für Standardlinienbusse),
mindestens jedoch 6 Halteplätze (4 Gelenkbusse, 2 Standardlinienbusse) im
Tagesbetrieb sind notwendig, um das derzeitige Verkehrsangebot abzuwickeln, es
wären dann jedoch keine Reserven für eine Angebotserweiterung vorhanden
8 Halteplätze für die acht Nachtexpresslinien (2 Gelenkbusse, 6 Standardlinienbusse)
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-
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unabhängiges ein- und ausfahren aus den 6 Halteplätzen tagsüber
ausreichende Aufstell- und Begegnungsflächen für Fahrgäste, unter Berücksichtigung
aller Fußgängerbeziehungen von und zum ZOB (Innenstadt, Berufsschule usw.)
Anordnung von drei Liegeplätzen, davon 2 für Gelenkbusse und einer für einen
Standardlinienbus, (die vorhandenen 2 Liegeplätze reichen derzeit z. B. im
Schülerverkehr nicht aus, wodurch unnötige Schleifenfahrten entstehen und der
Fahrgastwechsel teilweise nicht am Bussteig erfolgen kann)
das Abbiegen einzelner Fahrten von der Wittener Straße auf den ZOB (aus Richtung
Osten kommend) sollte ebenfalls berücksichtigt werden – wird bei Sperrung des
Boulevards benötigt
die Möglichkeit, an einem Richtung Südring wartenden Bus rechts Richtung Ostring
vorbeizufahren
Zu den gestalterischen Anforderungen zählen insbesondere:
-
Die Vervollständigung des Entwurfs und der Leitidee zum „Roten Teppich“
– u. a. Schaffung von Empfangskultur
Stärkung der Laufrichtung in die Innenstadt über den Roten Teppich
Weiterführung
des
Wettbewerbskonzeptes
Kurt-Schumacher-Platz
bei
der
Oberflächengestaltung und beim Bussteigdach
Gestaltung unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Empfangsgebäudes des
Hauptbahnhofes
Rückbau unnötiger Ein- und Aufbauten
Einbindung der vorhandenen Kastenplatanen in den verkehrstechnischen Entwurf oder
zumindest Ersatz für möglicherweise entfallendes Grün
Den genannten Anforderungen steht eine Vielzahl an Restriktionen gegenüber, und
unterschiedliche Nutzungsansprüche konkurrieren um die vorhandenen Flächen. Sollen
z.B. die räumliche Nähe zum Hauptbahnhof erhalten und die Umsteigebeziehungen zum
Regional- und Fernverkehr gewahrt bleiben, ist der bisherige Standort des ZOB der
einzige, an dem auch der neue ZOB realisiert werden kann. Der Abgang zu den
Stadtbahnen im westlichen Bereich des ZOB muss bestehen bleiben, da sowohl die
Umnutzung schwierig und teuer wäre als auch ein Abgang zu den U-Bahnen als zwingend
notwendig erachtet wird. Letzteres ist auch deshalb notwendig, um die Anzahl der
Fußgänger auf den Fahrspuren des ZOB möglichst gering zu halten. Der Abgang bildet
somit einen Zwangsraum, der in den neuen ZOB integriert werden muss. Das
Betriebsgebäude im östlichen Teil des ZOB sollte aus städtebaulichen Gründen abgerissen
werden. Außerdem ist der vorhandene Pausenraum zu klein geworden. Momentan ist
jedoch die Finanzierung eines Alternativstandorts nicht geklärt. Als Alternativstandort käme
die Fläche östlich von McDonalds in Frage oder eine Anmietung im Hauptbahnhof.
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Selbst zur Verwirklichung der betrieblichen Minimalanforderungen (4+2 Halteplätze
tagsüber, die unabhängiges ein- und ausfahren ermöglichen) ist die Flächenverfügbarkeit
des derzeitigen Areals nicht ausreichend. Es müssen daher angrenzende Flächen
gewonnen werden, um diese 6 Halteplätze zu verwirklichen.
3.
Variantenuntersuchungen
3.1
Allgemeines
Der Handlungs- und Gestaltungsspielraum ist auf Grund der eingeschränkten
Flächenverfügbarkeit und der genannten Zwangsräume (Abgang zur Stadtbahn,
Betriebsgebäude) nicht sehr groß (siehe Anlage 1: Bestand). Zudem stehen die o. g.
Anforderungen teilweise in einem Widerspruch zueinander. Soll beispielsweise die
Baumreihe mit den Kastenplatanen im Süden erhalten bleiben, geht viel Fläche für den
eigentlichen ZOB verloren. Die Baumreihe grenzt die Fläche der „Vorfahrt“ so scharf ab,
dass der etwa 5,0 m breite Streifen nicht für die Entwicklung des ZOB zwischen KurtSchumacher-Platz und Hauptbahnhofgebäude zu nutzen ist. So müssen auf der dann
verbleibenden relativ kleinen Fläche für den ZOB entweder Einschränkungen bei der
Befahrbarkeit in Kauf genommen werden oder beim Fahrgastkomfort. Der kritische Bereich
aller Planungen betrifft – wie soeben dargelegt – den Raum zwischen Stadtbahnabgang
und der bestehenden Baumreihe im Süden. Dort stehen momentan lediglich 10,50 m zur
Verfügung. Diese Breite genügt nicht, um Aufstellflächen, Halteplätze und Fahrgasse für
alle Nutzer komfortabel zu bemessen. Um keine Einbußen beim Fahrgastkomfort oder der
Befahrbarkeit zu erleiden, müsste daher die Baumreihe entfernt werden. Anschließend
stellt sich die Frage, ob erneut eine Baumreihe als Abgrenzung zur bisherigen Vorfahrt
gepflanzt werden soll oder ob dies nicht die Chance bietet, auch die bisherige
Anlieferstraße in den ZOB zu integrieren und dadurch einen weiteren Halteplatz für Busse
am Plateau zu ermöglichen.
Eine Verschiebung der Wittener Straße wird in allen Fällen notwendig, um Flächen für die
Längenentwicklung des ZOB zu gewinnen, ca. 5,5 m. Ohne diese Verschiebung wäre die
Erfüllung der betrieblichen Mindestanforderungen nicht zu erreichen. Die Maßnahme
ermöglicht es außerdem, die alten Straßenbahngleise zu entfernen und einen
Radfahrstreifen in der Wittener Straße anzulegen. Denkbar wäre auch eine geringfügige
Verschmälerung der Fahrstreifen in der Straße „Kurt-Schumacher-Platz“. Dadurch könnte
ca. 1,0 m in nördlicher Richtung gewonnen werden.
Die Bussteige sind in der Regel so konzipiert, dass zusätzlich zur Länge des Busses ein
vorderer und hinterer Bewegungsspielraum von je einem Meter vorgesehen ist. Der
vordere Bewegungsspielraum wirkt sich bei der Ausfahrt positiv aus, da nicht im Stand
gelenkt werden muss. Der hintere Bewegungsspielraum würde theoretisch auch längere
Buslängen ermöglichen.
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Es ist jedoch anzumerken, dass bereits in den jetzigen Varianten die maximal zulässige
Gelenkbuslänge von 18,75 m eingeplant wurde, während die Gelenkbusse der
BOGESTRA momentan maximal 18,00 m lang sind. Diese gewählte Vorgehensweise ist
aber angebracht, damit die BOGESTRA bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen keinen
Beschränkungen unterliegt.
In allen Varianten käme unabhängig von den verkehrlichen und technischen Anforderungen
der Gestaltung des Daches eine wesentliche Bedeutung zu. Die Dachkonstruktion muss in
das vorhandene Konzept des „Roten Teppichs“ integriert werden. Darüber hinaus sollten
auch Beleuchtung, Mobiliar und weitere gestalterische Elemente nicht vom Design des
„Roten Teppichs“ abweichen.
Für den bisherigen Pausenraum der Bogestra (im Betriebsgebäude im östlichen Teil des
Plateaus) wird eine Alternative gesucht. Sollte diese gefunden werden, wäre ein Abriss
dieses Gebäudes gewünscht, wodurch sich die Anordnung der Halteplätze 4 und 5
vereinfachen würde, allerdings ist diese Maßnahme nicht förderfähig.
Im Folgenden wird hauptsächlich auf die Unterschiede der einzelnen Varianten
eingegangen.
3.2
Variante 1 – Minimalvariante
In dieser ersten Variante (siehe Anlage 2) werden im südlichen und westlichen Bereich des
ZOB kaum Änderungen vorgenommen. Hier wurde versucht, weitestgehend im Bestand zu
bleiben und die Baumreihe im Süden zu erhalten. Lediglich zwei oder drei Bäume im
östlichen Bereich müssten entfernt werden, damit die Umfahrung des Haltestellenplateaus
ohne Einschränkungen möglich ist. Dennoch ist auch in dieser Variante nicht sichergestellt,
dass die Bäume den Umbau des ZOB ohne Schäden überstehen würden: Um eine
zuverlässige Entwässerung zu gewährleisten muss die Fahrbahn in Richtung Süden
abgesenkt werden. Der Einbau der Fahrbahn aus Beton direkt neben den Bäumen
erfordert zusätzliche Tiefe, nicht nur während der Bauphase. Falls Variante 1 in Betracht
kommen sollte, müsste ein Baumgutachten (Kosten ca. 12-15 Tsd Euro) klären, ob die
Bäume überlebensfähig sind.
Der Fahrgastkomfort wäre in dieser Variante eingeschränkt. An mehreren Stellen könnten
nur die Mindestbreiten (2,50 m) eingehalten werden. Im südlichen Bereich des Plateaus
wäre keine klare Wegeführung für die Fahrgäste umsetzbar. Dies ergäbe nicht nur einen
gestalterischen Mangel, es würde sich auch nachteilig auf die Orientierung Sehbehinderter
auswirken. Die Befahrbarkeit ist nach manueller Prüfung der Schleppkurven zwar gegeben,
aber nicht komfortabel. Eine Überprüfung kritischer Schleppkurven mittels Software
(Ausfahrt eines Busses, wenn Halteplatz davor belegt) wurde ebenfalls durchgeführt.
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Auf Grund der Zwangspunkte Baumreihe, U-Bahn-Abgang und Betriebsgebäude können
die Halteplätze 2/3 und 8 nicht unabhängig angefahren werden, d. h. Halteplatz 1 bzw. 7
müssten frei sein, damit der Bus auch mit dem Heck am Bord steht. Die Busse müssten in
einigen Konstellationen (z. B. Ausfahrt, wenn Halteplatz davor belegt) entweder sehr
langsam fahren oder sogar im Stand lenken. Dies beansprucht nicht nur Fahrzeug, Reifen
und Fahrbahn, sondern führt auch zu Fahrzeitverlusten. Bei dieser Variante wäre nur eine
Bussteighöhe von 16 cm möglich (Überstreichung).
Die bisherige Hotelvorfahrt könnte so beibehalten werden.
3.3
Variante 2 – Verbesserung Befahrbarkeit / Fahrgastkomfort
Variante 2 behebt Mängel bei der Befahrbarkeit und beim Fahrgastkomfort (siehe Anlage
3). Die Aufstellflächen können etwas großzügiger gestaltet werden und auf der südlichen
Seite des Plateaus könnten Sehbehinderte eine weitestgehend geradlinige Wegführung
erhalten. Im Unterschied zu Variante 1 wird die Baumreihe im Süden vollständig entfernt.
Durch diese Maßnahme und gleichzeitige Verschmälerung der bisherigen Vorfahrt um
1,5 m, könnten 2,5-3,0 m für den ZOB gewonnen werden. Die Befahrbarkeit der Vorfahrt –
auch für Lkw – wäre aber weiterhin gegeben. Für den ZOB würde sich im Süden eine
bessere Befahrbarkeit ergeben, alle Busse könnten unabhängig ein- und ausfahren. Auch
auf der nördlichen Seite wäre eine Schrägaufstellung und damit unabhängiges einfahren an
Halteplatz 3 möglich, wenn Halteplatz 1/2 etwas nach Westen verschoben wird und der
nördliche Grünstreifen geringfügig verschmälert wird. (Die hier skizzierte Ausbildung der
nördlichen Seite wäre - mit Abstrichen bei der Befahrbarkeit - auch in Variante 1 denkbar).
Die westliche Umfahrt wäre gegeben, selbst wenn Halteplatz 1 belegt ist (nachts).
Tagsüber würde an Halteplatz 2 ein Gelenkbus halten und keine Beeinträchtigungen
entstehen, da Halteplatz 1 dann nicht vollständig belegt ist. Nachteilig in dieser Variante ist
eine Engstelle im Bereich des Betriebsgebäudes. Da an dieser Stelle jedoch keine
Fahrgäste warten und keine großen Fußgängerströme zu erwarten sind, ist diese Lösung
vertretbar. Das Mindestmaß von 2,50 m wurde ebenfalls eingehalten. Auch bei dieser
Variante wäre wahrscheinlich nur eine Bussteighöhe von 16 cm möglich.
Anstatt der bisherigen Baumreihe könnte beispielsweise eine Hecke als gliederndes
Element auf dem verbleibenden Trennstreifen von 1,5 m gepflanzt werden.
Vergleichbar mit Variante 1 könnte jedoch auch in Variante 2 nur das heutige
Fahrtenangebot aufrecht erhalten werden - eine Angebotserweiterung wäre mit den
geplanten Halteplätzen nicht möglich.
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3.4
Variante 3 – großräumige Variante (Angebotserweiterung)
Bei dieser Variante (siehe Anlage 4) wird ebenfalls die Baumreihe im Süden komplett
entfernt, um auf der gesamten Fläche zwischen Kurt-Schumacher-Platz und Gehweg vor
dem Bahnhofsgebäude einen verkehrstechnischen Entwurf für den ZOB zu entwickeln.
Zusätzlich wird auch die bisherige Vorfahrt als Fläche in den ZOB mit aufgenommen. Die
entfallenen Grünflächen werden an anderer Stelle des ZOB ersetzt. Beispielsweise könnte
eine Baumreihe an der Grenze zum Kurt-Schumacher-Platz oder ein Grünstreifen direkt vor
dem Bahnhofsgebäude gepflanzt werden. Die Anlieferung zu MrChicken würde dann nur
noch über die auch bisher schon dafür vorgesehene Fläche (Lieferzone) auf der Westseite
des Hbf erfolgen, d. h. über die Einfahrt an der Universitätsstraße.
Das Hotel besitzt eine eigene Anlieferspur zwischen Hotel und Bahndamm. Diese Spur ist
etwa 3,0 bis 3,5 m breit, müsste aber rückwärts befahren werden, da keine
Wendemöglichkeit für LKW vorhanden ist. Im hinteren Bereich der Anlieferspur befinden
sich hoteleigene Stellplätze. Sollte die großräumige Variante beschlossen werden, müsste
für den kompletten Lieferverkehr zum Hbf ein Konzept zur besseren Abwicklung entworfen
werden, da bereits heute viele Lkw in der Nähe des „Roten Teppich“ und nicht über die
vorgesehen Fläche auf der Westseite des Hbf be- und entladen.
Für die Hotelgäste, die mit dem Taxi anreisen oder abfahren wollen, würde östlich von
McDonalds eine Möglichkeit zum Halten (kein Parken) von Taxis in Form einer kleinen
Umfahrt geschaffen (siehe Anlage 4). Der Weg bis zum Hoteleingang würde ca. 60 m
betragen. Für wartende Hotelgäste oder Fahrgäste von Reisebussen böte sich im
Wendekreis der Taxiumfahrt die Möglichkeit zum Aufenthalt mit Sitzgelegenheiten. Eine
direkte Anfahrt des Hotels mit einem privaten Pkw wäre nicht mehr möglich, da die Einfahrt
in den ZOB nur Bussen gestattet wäre.
Aus Sicht von Befahrbarkeit und Fahrgastkomfort böten sich ausnahmslos Vorteile.
Insbesondere im Süden könnten ausreichend Flächen für Fahrgäste vorgehalten werden.
Durch die gewonnenen Flächen im Westen ist sogar ein zusätzlicher Halteplatz
realisierbar, der Reserven oder eine zukünftige Angebotserweiterung ermöglicht. Im Sinne
einer ökologisch orientierten und nachhaltigen Verkehrsplanung ist dies wohl der
bedeutendste Vorteil dieser Variante, da mit ihr dem Bedarf nach einem guten ÖPNVAngebot besser Rechnung getragen werden kann und diese Variante dem Bochumer
ÖPNV nicht schon heute Restriktionen für die Zukunft auferlegt. Durch die Verlegung des
dritten Liegeplatzes ergäben sich auch im Norden bessere Bedingungen für die
Befahrbarkeit. Bei dieser Variante scheint eine Bussteighöhe von 18 cm realisierbar.
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3.5
Variantenwahl
Die Variantenuntersuchungen ergaben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Nach
Abwägung der Vor- und Nachteile wird der Variante 3 (großräumige Variante, Anlage 4) der
Vorzug gegeben. In ihr sind alle unter Punkt 2 genannten betrieblichen Anforderungen
erfüllt. Auf der nördlichen Seite des Plateaus befinden sich im Tagesbetrieb 2 Halteplätze
für Gelenkbusse und einer für einen Standardlinienbus, d. h. an Halteplatz 2 hält tagsüber
ein Gelenkbus. Von allen drei Plätzen ist ein unabhängiges ein- und ausfahren möglich. Im
Nachtbetrieb können auf der nördlichen Seite ein Gelenkbus und 3 Standardlinienbusse
halten. Auf der südlichen Seite des Plateaus sind drei Halteplätze für Gelenkbusse und ein
Standardbushalteplatz vorgesehen. Die Befahrbarkeit des ZOB ist jederzeit gegeben, auch
für den Fall, dass alle Halte- und Liegeplätze belegt sind.
Hinsichtlich des Pausenraums soll zunächst keine Verlagerung in den Bereich östlich des
Hotels an der Wittener Straße stattfinden. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen: Die
Finanzierung dieser Maßnahme ist ungeklärt, da sie nicht förderfähig wäre. Die
Verbesserung der sozialen Kontrolle der Fernbushaltestelle unter der Eisenbahnbrücke
fände nur eingeschränkt statt, da in der kritischen Nachtzeit der Pausenraum ohnehin nicht
genutzt würde und stattdessen zusätzliche, schwer einsehbare Räume zwischen
Pausenraum und Bahndamm und rückwärtiger Hotelanlieferung entstünden. Zusätzlich
stünde sie in Konflikt mit der verlegten Vorfahrt für das Hotel, die jedoch in dieser Variante
unumgänglich ist.
Die Vorteile von Variante 3 gegenüber den anderen beiden Varianten liegen in der sehr
guten Befahrbarkeit und dem hohem Fahrgastkomfort. Die größere Flächenverfügbarkeit
ermöglicht es, tagsüber sogar fünf Halteplätze für Gelenkbusse und zwei für
Standardbusse bereitzustellen. Damit wäre der ZOB auch für eine mögliche zukünftige
Angebotserweiterung (Taktverdichtung, Gelenk- statt Standardbus, weitere Buslinie) oder
für temporäre Erweiterungen im Veranstaltungsverkehr vorbereitet. Zudem ergeben sich
der BOGESTRA dadurch mehr Optionen bei der Fahrplangestaltung und damit ein besser
an die Nachfrage angepasstes Angebot (siehe Punkt 1). Dieser Aspekt ist auch vor dem
Hintergrund der Förderung des ÖPNV als ökologisch verträgliches Verkehrsmittel von
hoher Bedeutung und spielte daher auch bei der Wahl der Vorzugsvariante eine wichtige
Rolle.
4.
Kosten und Zeitplan
Im März 2012 wurde beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine Anmeldung der
Maßnahme zum Förderprogramm des öffentlichen Nahverkehrs eingereicht. Darüber hat
die Verwaltung am 08.10.2012 eine sog. Einplanungsmitteilung vom VRR erhalten.
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Die Ausbaukosten des ZOB wurden im März 2012 auf der Basis eines ersten Vorentwurfs
auf 4,7 Millionen Euro geschätzt, inklusive der Verschiebung der Wittener Straße und
Entfernung der alten Straßenbahngleise, jedoch ohne eine mögliche Entfernung der
Baumreihe und Neupflanzung der Bäume. Für die Umsetzung von Variante 3, die mehr
Fläche in Anspruch nimmt und bei der die Baumreihe entfernt und Bäume an anderer Stelle
neu gepflanzt würden, ist mit einem Kostenaufwand von etwa 5 Millionen Euro zu rechnen.
Kanalarbeiten oder eine mögliche Altlastensanierung sind in beiden Kostenschätzungen
nicht berücksichtigt. Gemäß Nummer 7.2 der Weiterleitungsrichtlinie des VVR zu §12
ÖPNV-Förderkatalog kann der Neu- und Ausbau zu 85% gefördert werden, jedoch
maximal:
-
ca. 200.000 € je Gelenkbus (18,5m)
ca. 150.000 € je Standardlinienbus (12,0m)
ca. 75.000 € je Liegeplatz
ca. 20.000 € je Busstellplatz für digitale Fahrgastinformationssysteme
Laut Einplanungsmitteilung vom 08.10.2012 beträgt die Höhe der zuwendungsfähigen
Ausgaben 1,77 Millionen Euro. Durch die andere Gestaltung der Halteplätze in Variante 3
stiege die Förderung um 50.000 Euro. Eine Förderung kann jedoch erst erfolgen, wenn ein
Förderantrag gestellt ist, die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel
zur Verfügung stehen. Der Förderantrag ist spätestens bis zum 31.12.2013 beim VRR
vorzulegen, wenn der Baubeginn im Jahr 2014 (vermutlich im Herbst) erfolgen soll. Zuvor
ist eine ausschreibungsfähige Ausführungsplanung notwendig, die nach dem
Grundsatzbeschluss erarbeitet wird. Aus der Einplanungsmitteilung ergibt sich jedoch kein
Anspruch auf Förderung.
Für die ausstehenden rund 3 Millionen Euro sind Haushaltsmittel seitens des Tiefbauamtes
für 2014/2015 eingeplant.
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Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung beschließt die Variante 3 und
beauftragt die Verwaltung, die ausschreibungsfähigen Ausbaupläne für Variante 3 zum Umbau des
ZOB zu erarbeiten. Zur Weiterführung des Gesamtkonzeptes „Roter Teppich“ soll für die
gestalterischen Aspekte der Ausführungsplanung (Bussteigdach, Oberflächengestaltung,
Freiraumplanung usw.) ein qualifiziertes externes Büro beauftragt werden.