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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ti (4153) Vorlage Nr. 20130992 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage vom 15.03.2013 Bezeichnung der Vorlage Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Klosterstr. 30, Vorlage Nr. 20130543 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 16.05.2013 Anlagen Wortlaut Anfrage: In der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, wieso die Bezirksvertretung Bochum-Mitte auch dieses Mal nicht vor der Erteilung der Genehmigung mit einbezogen wurde, obwohl der Antrag bereits am 04.02.2013 gestellt worden ist und somit durchaus ausreichend Zeit gewesen wäre. Antwort: Mit Datum vom 05.05.2010 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 914 gefasst (siehe Drucksache-Nr. 20100607). Im Bezirk Bochum-Mitte und im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung wurde der Entwurf mit dem Hinweis, das Bäume gefällt werden müssen, vorgestellt. Nun wurde vor Abschluss der Bauleitplanung ein Bauantrag zur Errichtung eines Altenstifts nach § 34 Baugesetzbuch gestellt. Das Vorhaben wurde ebenfalls in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte und im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vorgestellt. Da § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz eine Fällung der Bäume nur bis zum 28.02. eines jeden Jahres vorsieht, war vorrangig das knappe Zeitfenster zu sehen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ti (4153) Vorlage Nr. 20130992 Um das Bauvorhaben nicht schuldhaft zu verzögern und mögliche Regressforderungen abzuwenden hat das Umwelt- und Grünflächenamt vor Beteiligung der politischen Gremien die Fällgenehmigung kurzfristig erteilt (Fällverbotszeitraum bis 30.09.), zumal durch die vorherigen Beteiligungen bekannt war, dass Bäume gefällt werden müssen . Aufgrund der obigen Ausführung war eine Beteiligung der politischen Gremien (Sitzungstermin 28.02.2013) zwar möglich, hätte aber eine Fällung vor Beginn des Verbotzeitraums verhindert. Folglich hätte die Maßnahme in den darauf folgenden sieben Monaten nicht realisiert werden können.