Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20130992
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage vom 15.03.2013
Bezeichnung der Vorlage
Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Klosterstr. 30, Vorlage Nr. 20130543
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.05.2013
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
In der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung fragte die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen an, wieso die Bezirksvertretung Bochum-Mitte auch dieses Mal nicht vor der
Erteilung der Genehmigung mit einbezogen wurde, obwohl der Antrag bereits am
04.02.2013 gestellt worden ist und somit durchaus ausreichend Zeit gewesen wäre.
Antwort:
Mit Datum vom 05.05.2010 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
914 gefasst (siehe Drucksache-Nr. 20100607). Im Bezirk Bochum-Mitte und im Ausschuss
für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung wurde der Entwurf mit dem Hinweis, das
Bäume gefällt werden müssen, vorgestellt. Nun wurde vor Abschluss der Bauleitplanung ein
Bauantrag zur Errichtung eines Altenstifts nach § 34 Baugesetzbuch gestellt. Das Vorhaben
wurde ebenfalls in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte und im Ausschuss für Wirtschaft,
Infrastruktur- und Stadtentwicklung vorgestellt.
Da § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz eine Fällung der Bäume nur bis zum 28.02.
eines jeden Jahres vorsieht, war vorrangig das knappe Zeitfenster zu sehen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20130992
Um das Bauvorhaben nicht schuldhaft zu verzögern und mögliche Regressforderungen
abzuwenden hat das Umwelt- und Grünflächenamt vor Beteiligung der politischen Gremien
die Fällgenehmigung kurzfristig erteilt (Fällverbotszeitraum bis 30.09.), zumal durch die
vorherigen Beteiligungen bekannt war, dass Bäume gefällt werden müssen .
Aufgrund der obigen Ausführung war eine Beteiligung der politischen Gremien
(Sitzungstermin 28.02.2013) zwar möglich, hätte aber eine Fällung vor Beginn des
Verbotzeitraums verhindert. Folglich hätte die Maßnahme in den darauf folgenden sieben
Monaten nicht realisiert werden können.