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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20131225 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 19.02.2013, TOP 6.2 Bezeichnung der Vorlage Inklusion Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Sitzungstermin akt. Beratung 18.06.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 19.02.13 hat Herr Flöring für die UWG-Fraktion Anfragen zur Umsetzung der Inklusion in Bochum gestellt, die die Schulverwaltung nachfolgend beantwortet: 1. Wie definiert die Verwaltung den Begriff Inklusion? Es gibt keine kommunale Definition des Inklusionsbegriffes. Der Art. 24 der Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf Teilhabe als Menschenrecht. Das bedeutet, dass alle Kinder – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung - das Recht auf einen Platz in einer wohnortnahen Schule haben, in der sie die individuell notwendige Förderung erhalten. 2. Wie beurteilt die Verwaltung die Inklusion der unterschiedlichen Behinderungen und Chancen der individuellen Umsetzung? An den Regelschulen werden – auf Antrag der Eltern - zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet. Die Umsetzung der Inklusion in den anderen Förderschwerpunkten (Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20131225 Entwicklung u. a.) wird auch davon abhängen, inwieweit Eltern sich hier für eine Regelschule oder eine Förderschule entscheiden. 3. Wie schätzt die Verwaltung in zeitlicher, sachlicher, personeller und finanzieller Hinsicht ein, den geplanten Rechtsanspruch auf Inklusion in Bochum auch umsetzen zu können. Die vollständige Umsetzung des Art. 24 der Behindertenrechtskonvention ist in jeglicher Hinsicht ein Prozess, der sich über viele Jahre erstrecken wird. Aus kommunaler Sicht ist ein zentraler Gelingensfaktor die derzeitig noch strittige Anerkennung der Konnexität durch den Gesetzgeber in NRW. Die finanzielle Belastung der Kommune lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen personellen Ressourcen müssen durch das Land zur Verfügung gestellt werden.