Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20131225
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 19.02.2013, TOP 6.2
Bezeichnung der Vorlage
Inklusion
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.06.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 19.02.13 hat Herr
Flöring für die UWG-Fraktion Anfragen zur Umsetzung der Inklusion in Bochum gestellt, die
die Schulverwaltung nachfolgend beantwortet:
1.
Wie definiert die Verwaltung den Begriff Inklusion?
Es gibt keine kommunale Definition des Inklusionsbegriffes. Der Art. 24 der
Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf Teilhabe als Menschenrecht.
Das bedeutet, dass alle Kinder – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung - das
Recht auf einen Platz in einer wohnortnahen Schule haben, in der sie die individuell
notwendige Förderung erhalten.
2.
Wie beurteilt die Verwaltung die Inklusion der unterschiedlichen
Behinderungen und Chancen der individuellen Umsetzung?
An den Regelschulen werden – auf Antrag der Eltern - zunehmend mehr
Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet. Die Umsetzung der Inklusion in den
anderen Förderschwerpunkten (Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische
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Entwicklung u. a.) wird auch davon abhängen, inwieweit Eltern sich hier für eine
Regelschule oder eine Förderschule entscheiden.
3.
Wie schätzt die Verwaltung in zeitlicher, sachlicher, personeller und finanzieller
Hinsicht ein, den geplanten Rechtsanspruch auf Inklusion in Bochum auch
umsetzen zu können.
Die vollständige Umsetzung des Art. 24 der Behindertenrechtskonvention ist in
jeglicher Hinsicht ein Prozess, der sich über viele Jahre erstrecken wird. Aus
kommunaler Sicht ist ein zentraler Gelingensfaktor die derzeitig noch strittige
Anerkennung der Konnexität durch den Gesetzgeber in NRW. Die finanzielle
Belastung der Kommune lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Die für
eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen personellen Ressourcen müssen durch
das Land zur Verfügung gestellt werden.