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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1832) Vorlage Nr.: 20131188 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zuschuss nach Ziffer 3.1.1.3 der städtischen Sportförderrichtlinien vom 01.01.2007 Baumaßnahme des Tennis-Clubs Südpark Bochum 1950 e.V. Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Kultur und Sport Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kultur und Sport 21.06.2013 Anlagen Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1832) Vorlage Nr.: 20131188 Für seine projektierte Baumaßnahme - Sanierung des Tennishallen-Daches inkl. Wärmedämmung und Erneuerung der Deckenbeleuchtung auf der Tennisanlage Stiepeler Straße stellte der traditionsreiche Tennis-Club am 28.08.2009 einen Antrag auf Förderung mit städtischen Zuschussmitteln nach den o.a. Richtlinien. Er wies dabei darauf hin, dass das Dach der Tennishalle (Baujahr Mitte der 70er-Jahre) an vielen Stellen undicht sei und den heutigen energetischen Anforderungen (z.B. Wärme-dämmung) bei weitem nicht mehr entspräche. Das Projekt wurde vom Verein schon seit einigen Jahren ins Auge gefasst und nach Abwicklung von Alt-Darlehen fest für den Sommer/Frühherbst 2010 geplant, da für den Herbst und Winter sukzessive weitere Schäden befürchtet wurden, die zwangsläufig u.a. zur Folge gehabt hätten, dass es Betriebs- und auch Einnahmeausfälle beim Betrieb der Tennishalle gäbe darüber hinaus seien die Beheizungskosten aufgrund der fehlenden Wärmedämmung überproportional stark ansteigend und daher die gesamte Betriebsführung der Tennishalle in hohem Maße unwirtschaftlich. Nach den Sportförderrichtlinien vom 01.01. 2007 sind solche Sportbaumaßnahmen grundsätzlich förderfähig (Ziffer 3.1.1.3). Auch die formalen Voraussetzungen der Sport-förderrichtlinien erfüllte der Sportverein in vollem Umfang. Zum Zeitpunkt der Antragstellung konnte dem Sportverein jedoch kein Bewilligungsbescheid erteilt werden, weil die Stadt Bochum als Gemeinde im „Nothaushalt“ nach § 82 GO NW derartige freiwillige Leistungen weder gewähren noch auszahlen durfte. Wegen der oben geschilderten Eilbedürftigkeit der dem Antrag zugrunde liegenden Baumaßnahmen zeigte der Sportverein am 16.05.2010 den für den 19. Juli 2010 vorgesehenen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an, um mit Zwischenfinanzierungsmitteln die Arbeiten noch zeitgerecht vor dem Herbst 2010 abgeschlossen zu haben. Die Maßnahme wurde daraufhin in den Folgemonaten dem Antrag entsprechend ausgeführt und Mitte September 2010 fertig gestellt. Mit Schreiben vom 07.12.2012 rief der Sportverein in Kenntnis der verbesserten Haushaltsbedingungen der Stadt Bochum unter Vorlage eines aktualisierten Finanzierungsplanes inkl. des vorläufigen Schlussverwendungsnachweises für die zwischenzeitlich im Herbst 2010 fertig gestellte Baumaßnahme die beantragten Fördermittel ab und bat gleichzeitig um Aus-zahlung der ersten Rate nach Erteilung des Bewilligungsbescheides. Schlussrechnung des Sportvereines für das beantragte Projekt Nachstehend die für die Berechnung des Förder-Höchstbetrages und die Bewilligung relevanten Kostendaten: Schlussverwendungsnachweis Ausgabe/Leistung Kostenschätzung Abrechnung Förderhöchstbetrag Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 TOP/akt. Beratung 52 1 (1832) Vorlage Nr.: 20131188 Dachsanierung der Tennishalle Wärmedämmung Tennishalle Erneuerung der Deckenbeleuchtung Summen (vor Steuer) 120.000,00 € (vor Steuer) 99.515,54 € Inkl. 6.305,00 € Inkl. 647,96 € 120.000,00 € 106.468,50 € 40 v.H. 42.587,40 € Finanzierungsplan nach Schlussrechnung Gesamtkosten Finanzierung durch NRW-Darlehen Sparkasse Bochum Eigenkapital Städtischer Zuschuss Betrag 106.468,50 € 63.881,10 € 0,00 € 42.587,40 € Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt Bochum Finanzierungsmittel für die Bewilligung und Auszahlung der städtischen Fördermittel stehen aus der im Ausschuss vorgestellten Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale 2012 für diesen Zweck zur Verfügung. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1832) Vorlage Nr.: 20131188 Bezeichnung der Vorlage Zuschuss nach Ziffer 3.1.1.3 der städtischen Sportförderrichtlinien vom 01.01.2007 Baumaßnahme des Tennis-Clubs Südpark Bochum 1950 e.V. Dem TC Südpark e.V. wird zu den Baukosten der Dach-Sanierungsarbeiten mit Wärmedämmungsmaßnahmen an der vereinseigenen Tennishalle Stiepeler Straße 69 C, 44799 Bochum, auf der Grundlage des Antrages vom 28.08.2009, des vorgelegten Finanzie-rungsplanes vom gleichen Datum sowie des Schlussverwendungsnachweises vom 22.02.2013, ein Zuschuss aus städtischen Sportfördermitteln in Höhe von 42.587,40 € bewilligt. Auf der Grundlage der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Bochum vom 31.08.2006 ist der bewilligte Zuschuss wie folgt auszuzahlen: 70 v.H. sofort nach Erteilung des Bewilligungsbescheides, Restbetrag von bis zu 30 v.H. nach baufachtechnischer Überprüfung des Bauwerks und des Schlussverwendungsnachweises.