Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
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Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1832)
Vorlage Nr.: 20131188
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zuschuss nach Ziffer 3.1.1.3 der städtischen Sportförderrichtlinien vom 01.01.2007 Baumaßnahme des Tennis-Clubs Südpark Bochum 1950 e.V. Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Kultur und Sport
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
21.06.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1832)
Vorlage Nr.: 20131188
Für seine projektierte Baumaßnahme
-
Sanierung des Tennishallen-Daches
inkl. Wärmedämmung und Erneuerung der Deckenbeleuchtung
auf der Tennisanlage Stiepeler Straße stellte der traditionsreiche Tennis-Club am 28.08.2009
einen Antrag auf Förderung mit städtischen Zuschussmitteln nach den o.a. Richtlinien. Er wies
dabei darauf hin, dass das Dach der Tennishalle (Baujahr Mitte der 70er-Jahre) an vielen Stellen
undicht sei und den heutigen energetischen Anforderungen (z.B. Wärme-dämmung) bei weitem
nicht mehr entspräche. Das Projekt wurde vom Verein schon seit einigen Jahren ins Auge gefasst
und nach Abwicklung von Alt-Darlehen fest für den Sommer/Frühherbst 2010 geplant, da für den
Herbst und Winter sukzessive weitere Schäden befürchtet wurden, die zwangsläufig u.a. zur Folge
gehabt hätten, dass es Betriebs- und auch Einnahmeausfälle beim Betrieb der Tennishalle gäbe darüber hinaus seien die Beheizungskosten aufgrund der fehlenden Wärmedämmung
überproportional stark ansteigend und daher die gesamte Betriebsführung der Tennishalle in
hohem Maße unwirtschaftlich.
Nach den Sportförderrichtlinien vom 01.01. 2007 sind solche Sportbaumaßnahmen grundsätzlich
förderfähig (Ziffer 3.1.1.3). Auch die formalen Voraussetzungen der Sport-förderrichtlinien erfüllte
der Sportverein in vollem Umfang.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung konnte dem Sportverein jedoch kein Bewilligungsbescheid erteilt
werden, weil die Stadt Bochum als Gemeinde im „Nothaushalt“ nach § 82 GO NW derartige
freiwillige Leistungen weder gewähren noch auszahlen durfte.
Wegen der oben geschilderten Eilbedürftigkeit der dem Antrag zugrunde liegenden Baumaßnahmen zeigte der Sportverein am 16.05.2010 den für den 19. Juli 2010 vorgesehenen vorzeitigen
Maßnahmenbeginn an, um mit Zwischenfinanzierungsmitteln die Arbeiten noch zeitgerecht vor
dem Herbst 2010 abgeschlossen zu haben. Die Maßnahme wurde daraufhin in den Folgemonaten
dem Antrag entsprechend ausgeführt und Mitte September 2010 fertig gestellt.
Mit Schreiben vom 07.12.2012 rief der Sportverein in Kenntnis der verbesserten Haushaltsbedingungen der Stadt Bochum unter Vorlage eines aktualisierten Finanzierungsplanes inkl. des
vorläufigen Schlussverwendungsnachweises für die zwischenzeitlich im Herbst 2010 fertig
gestellte Baumaßnahme die beantragten Fördermittel ab und bat gleichzeitig um Aus-zahlung der
ersten Rate nach Erteilung des Bewilligungsbescheides.
Schlussrechnung des Sportvereines für das beantragte Projekt
Nachstehend die für die Berechnung des Förder-Höchstbetrages und die Bewilligung relevanten
Kostendaten:
Schlussverwendungsnachweis
Ausgabe/Leistung
Kostenschätzung
Abrechnung
Förderhöchstbetrag
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
TOP/akt. Beratung
52 1 (1832)
Vorlage Nr.: 20131188
Dachsanierung der
Tennishalle
Wärmedämmung
Tennishalle
Erneuerung der
Deckenbeleuchtung
Summen
(vor Steuer)
120.000,00 €
(vor Steuer)
99.515,54 €
Inkl.
6.305,00 €
Inkl.
647,96 €
120.000,00 €
106.468,50 €
40 v.H.
42.587,40 €
Finanzierungsplan nach Schlussrechnung
Gesamtkosten
Finanzierung durch
NRW-Darlehen Sparkasse Bochum
Eigenkapital
Städtischer Zuschuss
Betrag
106.468,50 €
63.881,10 €
0,00 €
42.587,40 €
Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt Bochum
Finanzierungsmittel für die Bewilligung und Auszahlung der städtischen Fördermittel stehen aus
der im Ausschuss vorgestellten Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale 2012 für diesen
Zweck zur Verfügung.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1832)
Vorlage Nr.: 20131188
Bezeichnung der Vorlage
Zuschuss nach Ziffer 3.1.1.3 der städtischen Sportförderrichtlinien vom 01.01.2007 Baumaßnahme des Tennis-Clubs Südpark Bochum 1950 e.V. Dem TC Südpark e.V. wird zu den Baukosten der Dach-Sanierungsarbeiten mit Wärmedämmungsmaßnahmen an der vereinseigenen Tennishalle Stiepeler Straße 69 C, 44799 Bochum,
auf der Grundlage des Antrages vom 28.08.2009, des vorgelegten Finanzie-rungsplanes vom
gleichen Datum sowie des Schlussverwendungsnachweises vom 22.02.2013, ein Zuschuss aus
städtischen Sportfördermitteln in Höhe von 42.587,40 € bewilligt.
Auf der Grundlage der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Bochum vom 31.08.2006 ist
der bewilligte Zuschuss wie folgt auszuzahlen:
70 v.H. sofort nach Erteilung des Bewilligungsbescheides,
Restbetrag von bis zu 30 v.H. nach baufachtechnischer Überprüfung des Bauwerks und des
Schlussverwendungsnachweises.