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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:20

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt Vorlage Nr.: 20131326 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Entgeltregelungen der Stadt Bochum hier: Angleichung Preise Planetarium Bochum, Ermäßigungen Ehrenamtskarte und Aufhebung Entgelte Stadthalle u Freilichtbühne Wattenscheid Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kultur und Sport Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.06.2013 10.07.2013 18.07.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Vorlage Nr.: 20131326 1. Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) Angleichung der Preise bei internen und externen Buchung für das Planetarium Bochum Einrichtung Das Zeiss Planetarium Bochum ist nach Hamburg und vor Jena das größte Planetarium Deutschlands mit mehr als 210.000 Besuchern pro Jahr. Die Einrichtung Planetarium wird im Haushalt als Produkt 1.25.04 – Planetarium Bochum – geführt. Zuschüsse Für den Betrieb des Planetariums sind Zuschüsse erforderlich. Dem für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ausgewiesenen Zuschussbedarf liegen nachstehende Ansätze zugrunde. Aufwendungen und Erlöse in 1000 EUR Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Summe Aufwendungen Privatrechtliche Leistungsentgelte Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige ordentliche Erträge Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Summe Erträge Zuschuss Ergebnis 2012 *) 588 425 0 65 53 1.131 1.105 0 1 0 1.106 25 Ansatz 2013 505 301 571 46 81 1.504 666 82 0 0 748 756 Ansatz 2014 514 301 552 46 80 1493 775 53 0 0 828 665 *) vorläufiges Rechnungsergebnis Die Aufstellung der Aufwendungen enthält keine kalkulatorischen Zinsen. Die in dieser Tabelle ausgewiesenen Erträge ergeben sich ausschließlich durch die Planung der Haushaltsansätze aufgrund steigender Besucherzahlen. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit den in dieser Vorlage dargestellten Änderungen der Entgeltordnung. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Vorlage Nr.: 20131326 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) Eintrittspreise für das Planetarium Bochum 2013: Anpassung von Servicegebühren - Änderung der Entgeltordnung Das Planetarium vertreibt seit über drei Jahren Tickets auf vier Vertriebswegen: Internet, Call-Center, Vorverkaufs-Stellen (VVK) und der Tages- / Abendkasse. Die bisherige Tarifstruktur hat die folgenden Nachteile: - Höhere Preise bei online- und externer Buchung - Für Besucher nicht nochvollziehbare höhere Preise bei Print@home Karten - Falschbuchungen durch Familien zu höheren Preisen bei externen Buchungen - Familien buchen extern fälschlich nur einen Sitzplatz für den Familien-Besuch - Gruppenermäßigungen sind erst ab 21 Personen möglich Die neue Entgeltordnung sieht folgende Änderungen vor: - Einheitliche Preise auf allen Vetriebswegen - Erhöhte Attraktivität von Print@Home Buchungen - Transparente Familienbuchungen mit Sitzplatzgarantie - Senkung der minimalen Gruppengröße von 21 Personen auf 12 Personen Durch die obigen Maßnahmen werden Komfort, Zukunftsfähigkeit und Entgelttransparenz deutlich und nachhaltig gesteigert. Alle Besucher bezahlen den gleichen Eintrittspreis, gleichgültig, wo die Tickets gekauft werden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Änderungen der Tarife, die Kundenendpreise und die Vergleichspreise der Planetarien Hamburg und Jena dargstellt: Die in der Entgeltordnung ausgewiesenen Tarife enthalten nicht den an der Planetariumskasse erhobenen Servicezuschlag. Der Grund dafür ist, dass vom Tarif sowohl der interne als auch der externe Verkaufzuschlag berechnet wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Vorlage Nr.: 20131326 Endpreis Derzeit Intern (extern) Einzelkarte Einzelkarte ermäßigt Kind Familie Familienkarte 1 Erw. mit bis zu 4 Kindern Familienkarte 2 Erw. mit bis zu 4 Kindern Gruppenpreis Gruppenpreis ermäßigt Einzelkarte Sternenklänge Einzelkarte Sternenklänge erm. Einzelkarte Sonderver. Einzelkarte Sonderver. Erm. Entgelt neu Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) 10% Service/ VVKGebühr Endpreis Entgelt Hamburg Entgelt Jena (mit OnlineBuchung zu identischen Preisen) (kein OnlineTicketsystem) 7,50 (8,25) 5,00 (5,50) 7,73 0,77 8,50 9,50 8,50 5,00 0,50 5,50 6,00 7,00 - 1,82 0,18 2,00 - - 12,00 (13,20) - - - - 18,00 (19,80) - - - 25,00 7,00 8,00 - 8,50 + 2,00 je Kind 2x 8,50 + 2,00 je Kind 8,00 - 7,50 3,00 3,00 - 3,00 5,00 4,90 8,50 (9,35) 8,64 0,86 9,50 11,50 9,50 6,50 (7,15) 6,82 0,68 7,50 - 8,00 8,00 - 25,00 (8,80 - 27,50) 6,00 - 20,00 (6,60 - 22,00) 7,27 27,27 5,45 22,73 0,73 2,73 0,55 2,27 8,00 30,00 6,00 25,00 13,00 22,50 ab 14,50 - Der Zuschussbedarf des Planetariums verändert sich nicht, da durch die neue einnahmeneutrale Tarifstruktur keine Mehreinnahmen erzielt werden. 2. Ermäßigungen für die Ehrenamtskarte NRW in Bochum Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.November 2012 (Vorlage 20121488) beschlossen, auch in Bochum die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein Westfalen einzuführen. Die Ehrenamtskarte wurde speziell für den Einsatz auf kommunaler Ebene von der Landesregierung eingeführt und ist ein geeignetes Instrument zur Anerkennung und Würdigung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Vorlage Nr.: 20131326 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Sie verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen: Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, haben mit der Karte landesweit Anspruch auf Vergünstigungen in allen teilnehmenden Kommunen. Es wird in Bochum von maximal 300 berechtigten Personen ausgegangen. Im Rahmen der Einführung verpflichten sich die teilnehmenden Städte, materielle Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu schaffen. Hier können sowohl Eintritte in Museen, Theater oder Schwimmbäder einbezogen werden, als auch Vergünstigungen und Rabatte im Einzelhandel oder weiteren privaten Einrichtungen. Zwischenzeitlich ist zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Land NRW eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet worden. Es ist beabsichtigt den Inhabern der Ehrenamtskarten die in den Entgeltregelungen für die Einrichtungen Stadtbücherei, Planetarium Bochum, Museum (Kunstsammlung) und der Bäder ausgewiesenen ermäßigten Preise zu gewähren. Für den Besuch der Symphoniker soll eine Ermäßigung von 25% sowie für die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der VHS eine Ermäßigung von 40% gewährt werden. Hierfür sind die im Beschlussvorschlag ausgewiesenen Änderungen erforderlich. Für die Jahre 2013 und 2014 wird infolge der Ermäßigungen für Inhaber der Ehrenkarte nicht mit signifikanten Mindereinnahmen gerechnet. Weitere Ermäßigungen außerhalb der Entgeltregelungen wurden durch das Schauspielhaus, Eisenbahnmuseum und Bergbaumuseum gewährt. 3. Aufhebung der Entgelte für die Stadthalle und die Freilichtbühne Wattenscheid Mit Wirkung vom 01.03.2012 wurde der Betrieb der Stadthalle und der Freilichtbühne Wattenscheid von der Bochumer Veranstaltungs-GmbH übernommen. Demnach sind die Stadthalle und die Freilichtbühne Wattenscheid für die Ausgestaltung seiner Entgeltordnung nicht mehr an Beschlüsse des Rates gebunden. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen sollen die entsprechenden Bestimmungen in den „Entgeltregelungen der Stadt Bochum“ aufgehoben werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Vorlage Nr.: 20131326 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) Bezeichnung der Vorlage Entgeltregelungen der Stadt Bochum hier: Angleichung Preise Planetarium Bochum, Ermäßigungen Ehrenamtskarte und Aufhebung Entgelte Stadthalle u Freilichtbühne Wattenscheid I. Angleichung der Preise für das Planetarium 1. § 2, Abschnitt A, IV Abs. 1 und Abs. 6 der Entgeltregelungen der Stadt Bochum erhalten folgende Fassung: (1) Das Entgelt für Planetariumsvorführungen beträgt: Preise ab dem 31.10.2013 Veranstaltung des Planetariums ohne Sternenklänge a) Einzelkarte je Besucher b) Kind Familie *1) Je Besucher c) Gruppenkarte Gruppen über 12 Personen je Person d) Jahreskarte je Besucher personengebunden Sternenklänge e) Einzelkarte je Besucher Sonderveranstaltungen f) Einzelkarte je Besucher Kombiticket *2) Besuch einer zweiten Veranstaltung am selben Tag und zum Zwecke der Kooperation mit anderen Einrichtungen Preis (in EUR) ermäßigter Preis (in EUR) 7,73 5,00 1,82 - 8,00 *3) 3,00 *3) 40,00 *3) 30,00 *3) 8,64 6,82 7,27 – 27,27 5,45 – 22,73 Ermäßigung bis zu 20% Zu den Preisen a), b), e) und f) wird an der Tageskasse ein Zuschlag in Höhe der vom Ticketingdienstleister vorgegebenen Vorverkaufsgebühr erhoben. *1) Definition Kind in der Familie Hierbei handelt es sich um Kinder unter 18 Jahren, die mit den Eltern, Großeltern sowie sonstigen Erziehungsberechtigten das Planetarium besuchen. Sämtliche Besuchergruppen sind von dem Rabatt „Kind Familie“ ausgenommen. Der Rabatt „Kind Familie“ ist nicht mit anderen Ermäßigungen und Vergünstigungen kombinierbar. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20131326 *2) Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) Kombiticket Rabattierter Eintrittspreis bei Vorlage der Legitimation. (z.B. die Eintrittskarte der kooperierenden Einrichtung oder die für die erste Veranstaltung gelöste Eintrittskarte). *3) Entgelte, auf die keine Kassengebühr aufgeschlagen wird Diese Preiskategorien sind nur intern im Planetarium buchbar. Daher kann sich keine Differenz zum externen Verkauf ergeben und die Notwendigkeit einer Kassengebühr entfällt. (6) Das Entgelt für eine Sonderveranstaltung, z. B. für Besuchergruppen, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und / oder außerhalb der festgelegten Veranstaltungszeiten, beträgt 200,00 EUR bis 2.500,00 EUR. 2. Die Änderungen treten zum 31.10.2013 in Kraft. II. Ermäßigungen Ehrenamtskarte 1. § 4 wird um Absatz 9 ergänzt. Dieser erhält folgende Fassung: (9) Ehrenamtskarte Bei Vorlage der Ehrenamtskarte sind vom Inhaber die im Tarifverzeichnis ausgewiesenen ermäßigten Eintritts- und Benutzungsentgelte des Planetariums Bochum, des Museums, der Bäder und der Stadtbücherei zu entrichten. Die Ermäßigung für den Besuch der Symphoniker beträgt 25% und für die Teilnahme an den Kursen sowie den Veranstaltungen der VHS 40%. 2. Die Änderungen treten zum 18.07.2013 in Kraft. III. Aufhebung der Entgelte für die Stadthalle und die Freilichtbühne Wattenscheid 1. § 2 Abschnitt A) II, Unterabschnitt a) Vorstellungen in der Stadthalle Wattenscheid in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie § 2, Abschnitt F) III Stadthalle Wattenscheid und Abschnitt IV Freilichtbühne Wattenscheid werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Unterabschnitt b) im Abschnitt A) II wird zu Abschnitt A) II. Das Wort „sonstige“ im Text wird gestrichen. Der Abschnitt F) V Sonstige rückt auf und wird zu Abschnitt F) III. 2. Die Bezeichnungen im § 1 in den Abschnitten A) und F) sind entsprechend zu berichtigen. Im § 4 Abs.1, Satz 1 ist die Bezeichnung Stadthalle Wattenscheid zu streichen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 3 Vorlage Nr.: 20131326 Stadtamt 20 02 (2278)/ 49 (51606-41)/ 01 (2105)/ 41(3313) TOP/akt. Beratung