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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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28.01.18, 00:20
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt Vorlage Nr.: 20131326
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2278)/
49 (51606-41)/
01 (2105)/
41(3313)
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Entgeltregelungen der Stadt Bochum
hier: Angleichung Preise Planetarium Bochum, Ermäßigungen Ehrenamtskarte und Aufhebung
Entgelte Stadthalle u Freilichtbühne Wattenscheid
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.06.2013
10.07.2013
18.07.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Vorlage Nr.: 20131326
1.
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02 (2278)/
49 (51606-41)/
01 (2105)/
41(3313)
Angleichung der Preise bei internen und externen Buchung für das Planetarium
Bochum
Einrichtung
Das Zeiss Planetarium Bochum ist nach Hamburg und vor Jena das größte Planetarium
Deutschlands mit mehr als 210.000 Besuchern pro Jahr.
Die Einrichtung Planetarium wird im Haushalt als Produkt 1.25.04 – Planetarium Bochum –
geführt.
Zuschüsse
Für den Betrieb des Planetariums sind Zuschüsse erforderlich.
Dem für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ausgewiesenen Zuschussbedarf liegen nachstehende
Ansätze zugrunde.
Aufwendungen und Erlöse in 1000 EUR
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Summe Aufwendungen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Summe Erträge
Zuschuss
Ergebnis
2012 *)
588
425
0
65
53
1.131
1.105
0
1
0
1.106
25
Ansatz
2013
505
301
571
46
81
1.504
666
82
0
0
748
756
Ansatz
2014
514
301
552
46
80
1493
775
53
0
0
828
665
*) vorläufiges Rechnungsergebnis
Die Aufstellung der Aufwendungen enthält keine kalkulatorischen Zinsen.
Die in dieser Tabelle ausgewiesenen Erträge ergeben sich ausschließlich durch die Planung der
Haushaltsansätze aufgrund steigender Besucherzahlen. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit
den in dieser Vorlage dargestellten Änderungen der Entgeltordnung.
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- Begründung - Seite 2
Vorlage Nr.: 20131326
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TOP/akt. Beratung
20 02 (2278)/
49 (51606-41)/
01 (2105)/
41(3313)
Eintrittspreise für das Planetarium Bochum 2013: Anpassung von Servicegebühren
- Änderung der Entgeltordnung
Das Planetarium vertreibt seit über drei Jahren Tickets auf vier Vertriebswegen:
Internet, Call-Center, Vorverkaufs-Stellen (VVK) und der Tages- / Abendkasse.
Die bisherige Tarifstruktur hat die folgenden Nachteile:
- Höhere Preise bei online- und externer Buchung
- Für Besucher nicht nochvollziehbare höhere Preise bei Print@home Karten
- Falschbuchungen durch Familien zu höheren Preisen bei externen Buchungen
- Familien buchen extern fälschlich nur einen Sitzplatz für den Familien-Besuch
- Gruppenermäßigungen sind erst ab 21 Personen möglich
Die neue Entgeltordnung sieht folgende Änderungen vor:
- Einheitliche Preise auf allen Vetriebswegen
- Erhöhte Attraktivität von Print@Home Buchungen
- Transparente Familienbuchungen mit Sitzplatzgarantie
- Senkung der minimalen Gruppengröße von 21 Personen auf 12 Personen
Durch die obigen Maßnahmen werden Komfort, Zukunftsfähigkeit und Entgelttransparenz deutlich
und nachhaltig gesteigert. Alle Besucher bezahlen den gleichen Eintrittspreis, gleichgültig, wo die
Tickets gekauft werden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Änderungen der Tarife, die Kundenendpreise und die
Vergleichspreise der Planetarien Hamburg und Jena dargstellt:
Die in der Entgeltordnung ausgewiesenen Tarife enthalten nicht den an der Planetariumskasse
erhobenen Servicezuschlag. Der Grund dafür ist, dass vom Tarif sowohl der interne als auch der
externe Verkaufzuschlag berechnet wird.
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- Begründung - Seite 3
Vorlage Nr.: 20131326
Endpreis
Derzeit
Intern (extern)
Einzelkarte
Einzelkarte
ermäßigt
Kind Familie
Familienkarte
1 Erw. mit bis zu 4
Kindern
Familienkarte
2 Erw. mit bis zu 4
Kindern
Gruppenpreis
Gruppenpreis
ermäßigt
Einzelkarte
Sternenklänge
Einzelkarte
Sternenklänge
erm.
Einzelkarte
Sonderver.
Einzelkarte
Sonderver. Erm.
Entgelt
neu
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TOP/akt. Beratung
20 02 (2278)/
49 (51606-41)/
01 (2105)/
41(3313)
10%
Service/ VVKGebühr
Endpreis
Entgelt
Hamburg
Entgelt
Jena
(mit OnlineBuchung zu
identischen
Preisen)
(kein OnlineTicketsystem)
7,50
(8,25)
5,00
(5,50)
7,73
0,77
8,50
9,50
8,50
5,00
0,50
5,50
6,00
7,00
-
1,82
0,18
2,00
-
-
12,00
(13,20)
-
-
-
-
18,00
(19,80)
-
-
-
25,00
7,00
8,00
-
8,50 +
2,00 je
Kind
2x 8,50 +
2,00 je
Kind
8,00
-
7,50
3,00
3,00
-
3,00
5,00
4,90
8,50
(9,35)
8,64
0,86
9,50
11,50
9,50
6,50
(7,15)
6,82
0,68
7,50
-
8,00
8,00 - 25,00
(8,80 - 27,50)
6,00 - 20,00
(6,60 - 22,00)
7,27 27,27
5,45 22,73
0,73 2,73
0,55 2,27
8,00 30,00
6,00 25,00
13,00 22,50
ab 14,50
-
Der Zuschussbedarf des Planetariums verändert sich nicht, da durch die neue einnahmeneutrale
Tarifstruktur keine Mehreinnahmen erzielt werden.
2. Ermäßigungen für die Ehrenamtskarte NRW in Bochum
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.November 2012 (Vorlage 20121488) beschlossen, auch in
Bochum die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein Westfalen einzuführen.
Die Ehrenamtskarte wurde speziell für den Einsatz auf kommunaler Ebene von der
Landesregierung eingeführt und ist ein geeignetes Instrument zur Anerkennung und Würdigung
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01 (2105)/
41(3313)
des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Sie verbindet diese Würdigung mit einem
praktischen Nutzen: Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl
engagieren, haben mit der Karte landesweit Anspruch auf Vergünstigungen in allen teilnehmenden
Kommunen.
Es wird in Bochum von maximal 300 berechtigten Personen ausgegangen.
Im Rahmen der Einführung verpflichten sich die teilnehmenden Städte, materielle Vergünstigungen
für Inhaber der Ehrenamtskarte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu schaffen. Hier können sowohl
Eintritte in Museen, Theater oder Schwimmbäder einbezogen werden, als auch Vergünstigungen
und Rabatte im Einzelhandel oder weiteren privaten Einrichtungen.
Zwischenzeitlich ist zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Land NRW eine entsprechende
Vereinbarung unterzeichnet worden.
Es ist beabsichtigt den Inhabern der Ehrenamtskarten die in den Entgeltregelungen für die
Einrichtungen Stadtbücherei, Planetarium Bochum, Museum (Kunstsammlung) und der Bäder
ausgewiesenen ermäßigten Preise zu gewähren.
Für den Besuch der Symphoniker soll eine Ermäßigung von 25% sowie für die Teilnahme an den
Kursen und Veranstaltungen der VHS eine Ermäßigung von 40% gewährt werden.
Hierfür sind die im Beschlussvorschlag ausgewiesenen Änderungen erforderlich.
Für die Jahre 2013 und 2014 wird infolge der Ermäßigungen für Inhaber der Ehrenkarte nicht mit
signifikanten Mindereinnahmen gerechnet.
Weitere Ermäßigungen außerhalb der Entgeltregelungen wurden durch das Schauspielhaus,
Eisenbahnmuseum und Bergbaumuseum gewährt.
3. Aufhebung der Entgelte für die Stadthalle und die Freilichtbühne Wattenscheid
Mit Wirkung vom 01.03.2012 wurde der Betrieb der Stadthalle und der Freilichtbühne
Wattenscheid von der Bochumer Veranstaltungs-GmbH übernommen. Demnach sind die
Stadthalle und die Freilichtbühne Wattenscheid für die Ausgestaltung seiner Entgeltordnung nicht
mehr an Beschlüsse des Rates gebunden.
Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen sollen die entsprechenden Bestimmungen in den
„Entgeltregelungen der Stadt Bochum“ aufgehoben werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Entgeltregelungen der Stadt Bochum
hier: Angleichung Preise Planetarium Bochum, Ermäßigungen Ehrenamtskarte und Aufhebung
Entgelte Stadthalle u Freilichtbühne Wattenscheid
I. Angleichung der Preise für das Planetarium
1. § 2, Abschnitt A, IV Abs. 1 und Abs. 6 der Entgeltregelungen der Stadt Bochum erhalten
folgende Fassung:
(1)
Das Entgelt für Planetariumsvorführungen beträgt:
Preise ab dem 31.10.2013
Veranstaltung des Planetariums ohne Sternenklänge
a) Einzelkarte
je Besucher
b) Kind Familie *1)
Je Besucher
c) Gruppenkarte
Gruppen über 12 Personen je Person
d) Jahreskarte
je Besucher personengebunden
Sternenklänge
e) Einzelkarte
je Besucher
Sonderveranstaltungen
f) Einzelkarte
je Besucher
Kombiticket *2)
Besuch einer zweiten Veranstaltung am selben Tag
und zum Zwecke der Kooperation mit anderen
Einrichtungen
Preis
(in EUR)
ermäßigter Preis
(in EUR)
7,73
5,00
1,82
-
8,00 *3)
3,00 *3)
40,00 *3)
30,00 *3)
8,64
6,82
7,27 – 27,27
5,45 – 22,73
Ermäßigung bis zu 20%
Zu den Preisen a), b), e) und f) wird an der Tageskasse ein Zuschlag in Höhe der vom Ticketingdienstleister vorgegebenen Vorverkaufsgebühr erhoben.
*1)
Definition Kind in der Familie
Hierbei handelt es sich um Kinder unter 18 Jahren, die mit den Eltern, Großeltern sowie
sonstigen Erziehungsberechtigten das Planetarium besuchen.
Sämtliche Besuchergruppen sind von dem Rabatt „Kind Familie“ ausgenommen.
Der Rabatt „Kind Familie“ ist nicht mit anderen Ermäßigungen und Vergünstigungen
kombinierbar.
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*2)
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49 (51606-41)/
01 (2105)/
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Kombiticket
Rabattierter Eintrittspreis bei Vorlage der Legitimation. (z.B. die Eintrittskarte der
kooperierenden Einrichtung oder die für die erste Veranstaltung gelöste Eintrittskarte).
*3)
Entgelte, auf die keine Kassengebühr aufgeschlagen wird
Diese Preiskategorien sind nur intern im Planetarium buchbar. Daher kann sich keine
Differenz zum externen Verkauf ergeben und die Notwendigkeit einer Kassengebühr
entfällt.
(6)
Das Entgelt für eine Sonderveranstaltung, z. B. für Besuchergruppen, außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten und / oder außerhalb der festgelegten Veranstaltungszeiten,
beträgt 200,00 EUR bis 2.500,00 EUR.
2. Die Änderungen treten zum 31.10.2013 in Kraft.
II. Ermäßigungen Ehrenamtskarte
1. § 4 wird um Absatz 9 ergänzt. Dieser erhält folgende Fassung:
(9) Ehrenamtskarte
Bei Vorlage der Ehrenamtskarte sind vom Inhaber die im Tarifverzeichnis ausgewiesenen
ermäßigten Eintritts- und Benutzungsentgelte des Planetariums Bochum, des Museums,
der Bäder und der Stadtbücherei zu entrichten. Die Ermäßigung für den Besuch der
Symphoniker beträgt 25% und für die Teilnahme an den Kursen sowie den Veranstaltungen
der VHS 40%.
2.
Die Änderungen treten zum 18.07.2013 in Kraft.
III. Aufhebung der Entgelte für die Stadthalle und die Freilichtbühne Wattenscheid
1.
§ 2 Abschnitt A) II, Unterabschnitt a) Vorstellungen in der Stadthalle Wattenscheid in den
Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie § 2, Abschnitt F) III Stadthalle Wattenscheid und
Abschnitt IV Freilichtbühne Wattenscheid werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Unterabschnitt b) im Abschnitt A) II wird zu Abschnitt A) II. Das Wort „sonstige“ im Text
wird gestrichen. Der Abschnitt F) V Sonstige rückt auf und wird zu Abschnitt F) III.
2.
Die Bezeichnungen im § 1 in den Abschnitten A) und F) sind entsprechend zu berichtigen.
Im § 4 Abs.1, Satz 1 ist die Bezeichnung Stadthalle Wattenscheid zu streichen.
Stadt Bochum
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Vorlage Nr.: 20131326
Stadtamt
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49 (51606-41)/
01 (2105)/
41(3313)
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