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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1832) Vorlage Nr. 20131181 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Zuschuss aus städtischen Sportfördermitteln an den Allgemeinen Bürger-Schützenverein Hofstede-Riemke 1913 e.V. (ABSV) für den Neubau eines Schützenheims Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 21.06.2013 11.07.2013 Anlagen Wortlaut Bereits 2002 hatte der o.a. Sportschützenverein bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Landeszuwendung zu den Baukosten für die Errichtung eines neuen Schützenheimes beantragt, zu dem die Stadt Bochum eine aus sportfachlicher Sicht befürwortende Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung abgegeben hatte. Nach Umstellung der Vereinsprojektförderung durch das Land NRW auf kommunale Zuständigkeit im Rahmen der Verwendung der damals neu eingeführten Sportpauschale hat der Verein seinen Antrag an die Stadt Bochum erneuert. Dem ABSV ist daraufhin durch Beschluss des seinerzeit zuständigen Ausschusses für Sport und Freizeit (ASF) vom 01.02.2008 ein städtischer Zuschuss in Höhe von 40 v.H. der Baukosten, höchstens jedoch 50.000 - vorbehaltlich der Erfüllung der formalen Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien vom 01.01.2007 - zugestanden worden. Die Mittel wurden seitdem für diesen Zweck gebunden. Nach sehr zeitaufwendiger Lösung standortbedingter Klärungsbedarfe, kann der Verein die Realisierung des Projektes nun auf einer etwa 15 m x 15 m großen Fläche, direkt angrenzend an das Vereinsheim des SV Teutonia Riemke auf der Sportplatzanlage Am Hausacker, in Angriff nehmen. Der SV Teutonia Riemke wird dazu sein Gebäude an den ABSV veräußern, wobei er zwei Räume im ehemaligen Vereinsheim weiter für seine Zwecke nutzen kann und die Gemeinschaftsräume im künftigen Gesamtobjekt (Aufenthaltsraum, Jugendraum) mitnutzen darf. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1832) Vorlage Nr. 20131181 Zur dinglichen Sicherung der Gebäude hat der ABSV um Überlassung des städtischen Grundstücksteils, auf denen diese stehen, im Wege des Erbbaurechts gebeten. Das notwendige Verfahren hierfür ist eingeleitet. Auf der Basis des aktuellen Kosten- und Finanzierungsplanes vom 25.02.2013 ergibt sich für den städtischen Zuschuss folgende Berechnung (auf Basis Nettobeträge, d.h. ohne gesetzliche Umsatzsteuer, da der ABSV für dieses Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist): Gesamt-Baukosten (netto) Förderhöchstbetrag gemäß Richtlinien (40 v.H.) Förderhöchstbetrag gemäß Beschluss ASF Finanzierung: - Eigenleistungen - Eigenkapital - NRW-Bank-Darlehen über die Sparkasse Bochum - Zuschuss Stadt Bochum 219.775,00 € 87.910,00 € 50.000,00 € 67.400,00 € 12.375,00 € 90.000,00 € 50.000,00 € Nachdem auch die angesprochenen notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen gegeben und erfüllt sind, wurde dem ABSV ein entsprechender Bewilligungsbescheid über den Zuschuss erteilt, so dass er sein Projekt nunmehr kurzfristig realisieren kann. Haushaltsmittel für die Zuschussgewährung stehen wie oben ausgeführt zur Verfügung.