Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1832)
Vorlage Nr. 20131181
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Zuschuss aus städtischen Sportfördermitteln an den Allgemeinen Bürger-Schützenverein
Hofstede-Riemke 1913 e.V. (ABSV) für den Neubau eines Schützenheims
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
21.06.2013
11.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Bereits 2002 hatte der o.a. Sportschützenverein bei der Bezirksregierung Arnsberg eine
Landeszuwendung zu den Baukosten für die Errichtung eines neuen Schützenheimes beantragt, zu
dem die Stadt Bochum eine aus sportfachlicher Sicht befürwortende Stellungnahme gegenüber der
Bezirksregierung abgegeben hatte.
Nach Umstellung der Vereinsprojektförderung durch das Land NRW auf kommunale Zuständigkeit im
Rahmen der Verwendung der damals neu eingeführten Sportpauschale hat der Verein seinen Antrag
an die Stadt Bochum erneuert.
Dem ABSV ist daraufhin durch Beschluss des seinerzeit zuständigen Ausschusses für Sport und
Freizeit (ASF) vom 01.02.2008 ein städtischer Zuschuss in Höhe von 40 v.H. der Baukosten,
höchstens jedoch 50.000 - vorbehaltlich der Erfüllung der formalen Voraussetzungen der
Sportförderrichtlinien vom 01.01.2007 - zugestanden worden. Die Mittel wurden seitdem für diesen
Zweck gebunden.
Nach sehr zeitaufwendiger Lösung standortbedingter Klärungsbedarfe, kann der Verein die
Realisierung des Projektes nun auf einer etwa 15 m x 15 m großen Fläche, direkt angrenzend an das
Vereinsheim des SV Teutonia Riemke auf der Sportplatzanlage Am Hausacker, in Angriff nehmen.
Der SV Teutonia Riemke wird dazu sein Gebäude an den ABSV veräußern, wobei er zwei Räume im
ehemaligen Vereinsheim weiter für seine Zwecke nutzen kann und die Gemeinschaftsräume im
künftigen Gesamtobjekt (Aufenthaltsraum, Jugendraum) mitnutzen darf.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1832)
Vorlage Nr. 20131181
Zur dinglichen Sicherung der Gebäude hat der ABSV um Überlassung des städtischen
Grundstücksteils, auf denen diese stehen, im Wege des Erbbaurechts gebeten. Das notwendige
Verfahren hierfür ist eingeleitet.
Auf der Basis des aktuellen Kosten- und Finanzierungsplanes vom 25.02.2013 ergibt sich für den
städtischen Zuschuss folgende Berechnung (auf Basis Nettobeträge, d.h. ohne gesetzliche
Umsatzsteuer, da der ABSV für dieses Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist):
Gesamt-Baukosten (netto)
Förderhöchstbetrag gemäß Richtlinien (40 v.H.)
Förderhöchstbetrag gemäß Beschluss ASF
Finanzierung:
- Eigenleistungen
- Eigenkapital
- NRW-Bank-Darlehen über die Sparkasse Bochum
- Zuschuss Stadt Bochum
219.775,00 €
87.910,00 €
50.000,00 €
67.400,00 €
12.375,00 €
90.000,00 €
50.000,00 €
Nachdem auch die angesprochenen notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen
gegeben und erfüllt sind, wurde dem ABSV ein entsprechender Bewilligungsbescheid über den
Zuschuss erteilt, so dass er sein Projekt nunmehr kurzfristig realisieren kann.
Haushaltsmittel für die Zuschussgewährung stehen wie oben ausgeführt zur Verfügung.