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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
28.01.18, 00:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr. 20131155 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage "Hundeschwimmen" nach Ende der Freibadsaison 2013 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Ost Sitzungstermin akt. Beratung 21.06.2013 02.07.2013 11.07.2013 Anlagen Wortlaut Im Rahmen verwaltungsinterner Mitarbeitervorschläge zur Haushaltskonsolidierung (Betriebliches Vorschlagwesen) wurde u.a. ein „Hundeschwimmen“ in den Freibädern nach Ende der Freibadsaison, das in anderen Städten (u.a. Remscheid, Velbert, Fröndenberg und Holzwickede) bereits mit Erfolg angeboten wird, angeregt. Der Vorschlag wurde von der Kommission Betriebliches Vorschlagwesen ausgewählt, prämiert und soll nach Ende der diesjährigen Saison probeweise umgesetzt werden. Der Vorschlag sieht vor, gemeldeten Hunden der Bochumer Bürgerinnen und Bürger ein sog. „Hundeschwimmen“ nach Ende der Freibadsaison in den zwei „reinen“ Freibädern (Werne und Südfeldmark) anzubieten. Bevor das Wasser aus den Außenbecken routinemäßig vor der nächsten Saison ausgetauscht wird, sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger mit ihren Hunden die Freibäder besuchen und die Hunde dort schwimmen lassen können. Durch die Maßnahme sollen ein zusätzliches Angebot geschaffen und zusätzliche Einnahmen generiert werden. Bochumer Konzept: Die in Bochum beabsichtigte Umsetzung nach Ende der Freibadsaison 2013 sieht derzeit folgende Eckpunkte vor: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr. 20131155  Das Hundeschwimmen soll nach der Freibadsaison 2013 (15.09.2013) probeweise an zwei Wochenenden, jeweils samstags und sonntags – nach derzeitigem Stand der Überlegungen in der Zeit von 10 bis 13 Uhr - in den reinen Freibädern Werne und Südfeldmark stattfinden.  Folgende Termine sind vorgesehen: 21./22. sowie 28./29. September 2013. Je nach Erfahrungen am ersten Veranstaltungswochenende behält sich die Sportverwaltung eine Absage des 2. Termins vor.  Es werden nur Hunde zugelassen die versichert und angemeldet sind, d.h. die eine Hundemarke und einen Impfausweis besitzen. Zum Umgang mit sog. Anlagehunden nach dem Landeshundegesetz NRW sind noch abschließende Regelungen zu treffen, die derzeit noch erarbeitet werden.  Die Angebote stellen Sonderveranstaltungen im Rahmen der neuen Entgeltordnung dar. Der Eintritt soll zunächst mindestens 3,50 Euro pro Hund mit Begleitung betragen.  Es dürfen nur Hunde ins Wasser. Eine indirekte Verlängerung der Freibadsaison ist ausgeschlossen. Zum Veranstaltungszeitpunkt befindet sich kein Chlor mehr in den Becken, so dass sich hierdurch keine Gefährdung für die Hunde ergibt.  Während der Veranstaltung besteht Anleinpflicht auf der Wiese. Eine übermäßige Lärmbelästigung der Nachbarschaft ist nicht zu erwarten. Die Hundehalter werden ggf. vom Personal ausdrücklich gebeten, stark bellende Hunde zu beruhigen.  Sämtliche Hinterlassenschaften der Hunde sind durch die Hundehalter zu entfernen. Hierzu sind u.a. Kotbeutel in ausreichender Menge an der Kasse vorrätig und erhältlich.  Das städtische Personal übt sowohl die Einlass- als auch die Verhaltenskontrolle, z.B. Leinenpflicht auf der Wiese aus. Es werden immer auch Mitarbeiter/innen eingesetzt, die die Rettungsfähigkeit besitzen und die Bedienung der technischen Einrichtungen des Bades beherrschen. Der notwendige Personalaufwand ist trotzdem erheblich geringer, als bei öffentlichem Badebetrieb.  Das Wasser der Freibadbecken wird routinemäßig vor Beginn der folgenden Freibadsaison abgelassen. Anschließend werden die Beckenwandungen sowie die Beckenböden gereinigt und desinfiziert; das anschließend neu eingefüllte Beckenwasser wird zudem laufend gefiltert. Daher bestehen keine hygienischen Bedenken. Im Hinblick auf die Ertragspotenziale wird die Sportverwaltung auch weitergehende Überlegungen, z.B. zur Gewinnung von Partnern oder zu Rahmenangeboten bis hin zur möglichen Vergabe an einen zentralen Veranstalter, anstellen. Abhängig von den Erfahrungen mit diesem probeweisen Angebot in 2013 soll über eine Fortführung in der kommenden Saison und dessen Art und Weise entschieden werden. Die Verwaltung wird hierzu entsprechend berichten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 Vorlage Nr. 20131155 Stadtamt 52 1 (1889) TOP/akt. Beratung