Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.12.14, 12:26
Aktualisiert
28.01.18, 00:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 32 (1634)
Vorlage Nr. 20131209
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vom 17.04.2013, TOP 34 6.1
Bezeichnung der Vorlage
Bergbauschäden zwischen "Am Röderschacht" und "Am Kirschbaum"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Sitzungstermin
akt.
Beratung
26.06.2013
Anlagen
Wortlaut
Seit Mitte März finden auf dem Gelände zwischen den Straßen “Am Röderschacht” und “Am
Kirschbaum” umfangreiche Bergschädenarbeiten durch die Fa. GbE Grundbau Essen
GmbH statt. Offensichtlich sind mehrere Erkundungsbohrungen mit nachfolgender
Betonverfüllung an dieser Stelle notwendig geworden.
Um diese Arbeiten durchführen zu können, wird der Verkehr im Bereich “Am Röderschacht”
wechselweise einspurig geführt. Außerdem wurden mehrere kleine Bäume gefällt.
Die Fraktion fragt daher an:
-
Sind diese Arbeiten der Verwaltung bekannt?
Die Arbeiten sind der Verwaltung nicht bekannt. Nach Recherchen handelt es sich bei den
betroffenen Flächen um Grundstücke, die sich im Privateigentum dieses Eigentümers
befinden. Anlass ist ein Risikomanagement, um prophylaktisch Schäden aus Einflüssen des
tagesnahen Altbergbaus zu verhindern.
Zur Herrichtung einer Baustelleneinrichtungs- und Arbeitsfläche wurde eine private
Grünfläche abgeschoben und kleinere Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterlagen,
beseitigt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 32 (1634)
Vorlage Nr. 20131209
-
Liegen der Verwaltung bereits Informationen über eine Bebauung dieses
Grundstückes vor?
Nach Aussage der Grundstückseigentümerin ist eine Bebauung der abgeschobenen Fläche
nicht geplant.
-
Welche Maßnahmen von Seiten der Stadt Bochum sind geplant, falls sich
herausstellt, dass sich auch unter anderen Grundstücken, Wohnhäusern oder der
Straße “Am Kirschbaum” Hohlräume befinden?
Grundsätzlich ist der (die) jeweilige Grundstückseigentümer(-in) für die Standsicherheit der
Bebauung und des sonstigen Freiflächen verantwortlich. Im Bereich der Straße “Am
Röderschacht” Höhe Hausnummer 16 bis 18 sind im nachwirkungsrelevanten Teufenbereich
Hohlräume und/oder Verbruchzonen in einer Größenordnung von 14 m festgestellt worden.
Die Störungszone beginnt nach den bisher erzielten Aufschlüssen in einer Tiefe von 7,70 m
unter
Geländeoberkante,
so
dass
nach
Sachverständigenentscheidung
aus
Sicherheitsgründen am 23.05.2013 die Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt wurde.
Die Fußgänger werden über den westlichen Gehweg geführt. Die Buslinie 352 der
BOGESTRA wird über den Munscheider Damm umgeleitet.
Zur weiteren Störerermittlung und ggfls. eigener Durchführung weiterer Sicherungsarbeiten
im öffentlichen Interesse wurde die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und
Energie, eingeschaltet.
Sollte sich die Gefahrenlage in der Straße “Am Kirschbaum” ebenfalls konkretisieren, sind
auch dort Sicherungsarbeiten durchzuführen.