Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
26.12.14, 12:35
Aktualisiert
28.01.18, 03:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20132469
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße / Gußstahlstraße hier. Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§ 2 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
04.12.2013
05.12.2013
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20132469
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht an die städtebauliche Entwicklung im
Planbereich und an veränderte städtebauliche Zielsetzungen zur Steuerung von
Einzelhandel, Vergnügungsstätten und sonstigen Nutzungen angepasst werden.
Anlass ist der Antrag auf Nutzungsänderung von Spielhallen in Hotel an der
Gußstahlstraße, das zu einer schleichenden Ausweitung des Rotlichtviertels führen könnte.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 691, der zu den ersten Plänen dieser Art
gehört, entspricht nicht in allen Aspekten den Anforderungen an VEP, die in der
Rechtsprechung in der Folge entwickelt wurden. Um im gerichtlichen Verfahren eine
höhere Rechtssicherheit zu erlangen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Darüber hinaus ist in einem Teilgebiet des Aufstellungsbeschlusses der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 691 d in Kraft, der dort ein Pflegeheim festsetzt. Dieser Plan ist 2005 in
Kraft getreten und seitdem nicht verwirklicht worden. Von Seiten des Eigentümers gibt es
derzeit auch keine Aktivitäten zur Umsetzung der Planung. Gem. § 12 BauGB kann ein
vorhabenbezogener Plan aufgehoben werden, wenn er innerhalb der vereinbarten Frist
nicht umgesetzt ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung einer attraktiven gemischten
Nutzungsstruktur in Randlage der Bochumer Innenstadt.
Hierzu ist die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz und zur Entwicklung der zentralen
Versorungsbereiche erforderlich. Ebenso ist die Steuerung von Vergnügungsstätten zur
Verhinderung von Trading-Down-Effekten innerhalb des Plangebietes, aber auch in Bezug
auf die umliegenden Baugebiete der Bochumer Innenstadt notwendig. Zur Verhinderung
von Trading-Down-Effekten gehört auch der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen
Dienstleistungen und auch von Hotels zur räumlichen Beschränkung des Rotlichtviertels.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Bochumer Innenstadt. Es
umfasst im Wesentlichen die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 691 Alleestraße / Gußstahlstaße - und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 691 d Pflegeheim Alleestraße - und hat eine Größe von ca. 28.850 qm. Das Gebiet liegt nördlich
der Alleestraße, östlich und südlich der Gußstahlstraße und westlich der Glückaufbahn.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Es soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20132469
Für das Plangebiet ist die gegliederte Festsetzung mehrerer Baugebiete (u. a.
Sondergebiet, Kerngebiet) gem. BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht
erwünschter bzw. störender Nutzungen vorgesehen.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine
städtebauliche Entwicklung im Planbereich zu erwarten.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Nutzungsrechte der Eigentümer
eingeschränkt.
5.
Verfahrensart
Sollte die Vorprüfung des Einzelfalls zum Ergebnis kommen, dass keine Umweltprüfung
erforderlich ist, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Stadt Bochum
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20132469
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße / Gußstahlstraße hier. Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet nördlich der Alleestraße, östlich und südlich der Gußstahlstraße und westlich der
Glückaufbahn ist der Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße / Gußstahlstraße - aufzustellen (§ 2
Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung einer attraktiven gemischten Nutzungsstruktur
in Randlage der Bochumer Innenstadt.
Hierzu ist Folgendes erforderlich:
-
die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz und zur Entwicklung der zentralen
Versorgungsbereiche,
die Steuerung von Vergnügungsstätten zur Verhinderung von Trading-Down-Effekten in Bezug
auf die umliegenden Baugebiete der Bochumer Innenstadt sowie
der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen Dienstleitungen, aber auch Hotels zur
Verhinderung einer weiteren Ausdehnung des Rotlichtviertels mit entsprechenden negativen
städtebaulichen Auswirkungen.