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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
26.12.14, 12:35
Aktualisiert
28.01.18, 03:32

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20132469 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße / Gußstahlstraße hier. Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften § 2 BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Mitte 04.12.2013 05.12.2013 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20132469 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht an die städtebauliche Entwicklung im Planbereich und an veränderte städtebauliche Zielsetzungen zur Steuerung von Einzelhandel, Vergnügungsstätten und sonstigen Nutzungen angepasst werden. Anlass ist der Antrag auf Nutzungsänderung von Spielhallen in Hotel an der Gußstahlstraße, das zu einer schleichenden Ausweitung des Rotlichtviertels führen könnte. Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 691, der zu den ersten Plänen dieser Art gehört, entspricht nicht in allen Aspekten den Anforderungen an VEP, die in der Rechtsprechung in der Folge entwickelt wurden. Um im gerichtlichen Verfahren eine höhere Rechtssicherheit zu erlangen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Darüber hinaus ist in einem Teilgebiet des Aufstellungsbeschlusses der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 691 d in Kraft, der dort ein Pflegeheim festsetzt. Dieser Plan ist 2005 in Kraft getreten und seitdem nicht verwirklicht worden. Von Seiten des Eigentümers gibt es derzeit auch keine Aktivitäten zur Umsetzung der Planung. Gem. § 12 BauGB kann ein vorhabenbezogener Plan aufgehoben werden, wenn er innerhalb der vereinbarten Frist nicht umgesetzt ist. Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung einer attraktiven gemischten Nutzungsstruktur in Randlage der Bochumer Innenstadt. Hierzu ist die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz und zur Entwicklung der zentralen Versorungsbereiche erforderlich. Ebenso ist die Steuerung von Vergnügungsstätten zur Verhinderung von Trading-Down-Effekten innerhalb des Plangebietes, aber auch in Bezug auf die umliegenden Baugebiete der Bochumer Innenstadt notwendig. Zur Verhinderung von Trading-Down-Effekten gehört auch der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen Dienstleistungen und auch von Hotels zur räumlichen Beschränkung des Rotlichtviertels. 2. Plangebiet Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Bochumer Innenstadt. Es umfasst im Wesentlichen die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 691 Alleestraße / Gußstahlstaße - und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 691 d Pflegeheim Alleestraße - und hat eine Größe von ca. 28.850 qm. Das Gebiet liegt nördlich der Alleestraße, östlich und südlich der Gußstahlstraße und westlich der Glückaufbahn. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Es soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20132469 Für das Plangebiet ist die gegliederte Festsetzung mehrerer Baugebiete (u. a. Sondergebiet, Kerngebiet) gem. BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen vorgesehen. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine städtebauliche Entwicklung im Planbereich zu erwarten. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Nutzungsrechte der Eigentümer eingeschränkt. 5. Verfahrensart Sollte die Vorprüfung des Einzelfalls zum Ergebnis kommen, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20132469 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße / Gußstahlstraße hier. Aufstellungsbeschluss Für ein Gebiet nördlich der Alleestraße, östlich und südlich der Gußstahlstraße und westlich der Glückaufbahn ist der Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße / Gußstahlstraße - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung einer attraktiven gemischten Nutzungsstruktur in Randlage der Bochumer Innenstadt. Hierzu ist Folgendes erforderlich: - die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz und zur Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerung von Vergnügungsstätten zur Verhinderung von Trading-Down-Effekten in Bezug auf die umliegenden Baugebiete der Bochumer Innenstadt sowie der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen Dienstleitungen, aber auch Hotels zur Verhinderung einer weiteren Ausdehnung des Rotlichtviertels mit entsprechenden negativen städtebaulichen Auswirkungen.