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Ä_Antrag_Koalition_Rahmenplan_Ostpark_WIS_2013_12_04.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Ä_Antrag_Koalition_Rahmenplan_Ostpark_WIS_2013_12_04.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
26.12.14, 12:35
Aktualisiert
28.01.18, 01:11

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Inhalt der Datei

Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 4. Dezember 2013 Grundsatzbeschluss "Neues Wohnen" in Altenbochum und Laer (TOP 3.2) Der zweite Satz des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt: Die Verwaltung entwirft Vorschläge für einen neuen Projekttitel. Dazu sollen Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern eingeholt werden (zum Beispiel im Rahmen eines Wettbewerbs). Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 1. Über die formale Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanverfahren hinaus stellt die Verwaltung sicher, dass die Bürgerschaft über alle wesentlichen Zwischenschritte wie Erschließungsplanungen, Investorenwettbewerbe etc. rechtzeitig umfassend informiert wird. Dazu könnten Bürgerversammlungen, eine Internetpräsenz, aber möglicherweise auch ein Projektbüro vor Ort geeignet sein. Anfang des Jahres 2014 beginnt die Verwaltung mit Bürgerversammlungen ihre Informationsarbeit. 2. Die Verwaltung wird gebeten, die Gespräche mit den Sportvereinen in der Umgebung fortzusetzen und nach Möglichkeit zu einem Konsens bezüglich Standort (Erreichbarkeit, Stellplätze etc.), Ausstattung und Finanzierung zu führen. Eine Verlegung des Sportplatzes kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wegen des geplanten Wasserlaufs sollte rechtzeitig vor 2016 eine Lösung gefunden werden (siehe Beschlüsse der Bezirksvertretung Ost und des Ausschusses für Kultur und Sport). Nach Abschluss der Gespräche ist die Bürgerschaft in einer Versammlung zu informieren (siehe Beschlüsse der Bezirksvertretungen Mitte und Ost). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zügig mit der Wohnungsbaugesellschaft (Eigentümerin eines Großteils der Flächen im Quartier Havkenscheider Höhe) Verhandlungen über eine Einbindung in das Gesamtprojekt aufzunehmen. Das ist erforderlich um rechtzeitig - beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag - verbindlich zu klären, ob und in wie weit die in diesem Grundsatzbeschluss getroffenen Festlegungen (zum Beispiel der neue Wasserlauf als Teil eines innovativen Entwässerungskonzepts, Erschließungsvorhaben etc.) von der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft berücksichtigt werden können. Das ist auch erforderlich, um die von der Bezirksvertretung Ost beschlossene Anregung aufzunehmen, gleichzeitig in Altenbochum und Laer (östlich der Havkenscheider Straße) mit der Umsetzung zu beginnen. 4. Die Regelungen mit der betreffenden Wohnungsbaugesellschaft - zum Beispiel städtebauliche Verträge etc. - sind dem jeweils zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen. Dabei sind auch die bilanziellen Auswirkungen für die Stadt Bochum darzustellen. 5. Es wird klar gestellt, dass die Ausfahrt vom Sheffieldring in südlicher Richtung auf die Wittener Straße erhalten bleiben soll. Es wird weiter klar gestellt, dass eine direkte Anbindung des Eichendorffweges an den Sheffieldring bzw. seine Aus- und Abfahrt nicht erfolgen soll. 6. Das als "Neue Übergangsfläche" beschriebene Areal soll dauerhaft als Freifläche gesichert werden, die vorgesehene Promenade bildet die "Stadtkante". Es ist im weiteren Verfahren so zu planen, dass die gesamte Promenade baulich ausschließlich von FußgängerInnen und RadfahrerInnen genutzt werden. Motorisierter Verkehr (gegebenenfalls natürlich mit Ausnahme von Feuerwehrfahrzeugen etc.) ist baulich auszuschließen. 7. Am Sheffieldring muss für das gesamte Gebiet ein Modell des effektiven Lärmschutzes gegenüber dem Straßenverkehr geschaffen werden. Die Verwaltung hat den Auftrag die dazu möglichen technischen Lösungen alternativ darzustellen und die mit den verschiedenen Modellen verbundenen Vor- und Nachteile zu klären und zu erläutern. Art und Umfang einer Bebauung am Sheffieldring hängen ganz wesentlich davon ab, welchen Charakter die Straße nach Fertigstellung der Querspange erhalten soll. Es wäre deshalb falsch, eine Bebauung am Sheffieldring jetzt schon grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr sollten die Bedingungen und Möglichkeiten konkret erforscht werden. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, beim Land auf rechtzeitige Auskünfte zu drängen und eigene Vorstellungen bezüglich der Straße zu entwickeln (zum Beispiel als Landesstraße ausgebaut mit Flüs- terasphalt mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 50 und dem weiteren Ausbau mit Radwegen und damit einer Freigabe auch für den Radverkehr). 8. Der vorgeschlagene Wohnungsmix soll auch bezahlbare Wohnungen für Familien, Wohngruppenprojekte und Studierende zur Miete im öffentlich geförderten Wohnungsbau enthalten. Die gegenwärtigen Planungen sehen unter anderem den Ausbau auch sozialer Einrichtungen wie z.B. eine Kindertageseinrichtung im Havkenscheider Park, Spielplätze, Naturerlebnisflächen für Kinder am geplanten Wasserlauf oder auch einen Jugendfreizeitplatz mit Skateranlage (zurzeit gedacht als Teil des neuen Freizeitbereichs "Sportpark") vor. Das Jugendamt war in der Erstellung des Rahmenplans einbezogen. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen bei der Konkretisierung der Planung auch weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. Beschluss des Jugendhilfeausschusses). So sollten zum Beispiel wie bisher schon üblich, Kinder und Jugendliche in die Planung "ihrer" Flächen einbezogen werden. 9. Die Umsetzung des Gebietes soll in vielen kleinen Schritten erfolgen, sodass das Areal ganz allmählich besiedelt wird. Die Verwaltung wird aufgefordert zu den Bauabschnitten, Verfahren und Meilensteinen Vorschläge zu erarbeiten. Die verschiedenen Cluster werden von der Stadt erschlossen und möglichst kleinteilig und vielfältig vermarktet. 10. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der nun anstehenden Gespräche mit der evangelischen Fachhochschule aktuelle wie vorhersehbare Stellplatz-Konflikte anzusprechen, Lösungskonzepte zu entwickeln und ggf. den ÖPNV zu qualifizieren. 11. Die weitere Planung soll den vorhandenen Baumbestand berücksichtigen und wo immer es möglich ist erhalten. Begründung Die Begründung erfolgt mündlich. Martina Schmück-Glock Dieter Fleskes Martina Foltys-Banning Wolfgang Cordes