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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
210 kB
Erstellt
26.12.14, 13:40
Aktualisiert
28.01.18, 03:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20132819 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Mönchengladbach Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.12.2013 19.12.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20132819 Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 übersandt, die am Donnerstag, 3. April 2014, in Mülheim / Ruhr stattfindet. Das Thema der Mitgliederversammlung lautet: „Gute Dienstleistungen und Infrastruktur: Nur mit leistungsfähigen Städten“ Nach dem vorläufigen Zeitplan beginnen die Gruppenbesprechungen um 9.00 Uhr, die Mitgliederversammlung um 10.00 Uhr; das Ende der Mitgliederversammlung ist für 15.30 Uhr vorgesehen. Die Tagesordnung und das Programm werden mit einer besonderen Einladung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekanntgegeben. Der Städtetag NRW hat die Mitgliedstädte gebeten, ihm die Namen und Anschriften sowie das kommunale Amt oder Mandat der stimmberechtigten Abgeordneten bis zum 30.01.2014 mitzuteilen. Die Stadt Bochum kann nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages aufgrund der Einwohnerzahl sieben Abgeordnete mit Stimmrecht entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Gemäß § 12 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Neben den zu benennenden Abgeordneten sind die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Aus Bochum ist dies zurzeit Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz (Vorstand Städtetag NRW und Mitglied Hauptausschuss Deutscher Städtetag). Das Stimmrecht von Abgeordneten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gemacht worden sind, entfällt gem. § 6 Abs. 4 Ziffer 5 der Satzung. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung können die Stimmberechtigten ihre Stimme auf eine andere stimmberechtigte Person der Mitgliederversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden der Tagung übertragen. Darüber hinaus steht es den Mitgliedern des Städtetages frei, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20132819 Bezeichnung der Vorlage Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Mönchengladbach Für die Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages NRW am 3. April 2014 in Mülheim / Ruhr werden neben Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz, die aufgrund ihrer Funktion bereits stimmberechtigte Abgeordnete ist, benannt: A. B. Stimmberechtigte Abgeordnete 1. ____________________________ (Vorschlag OB)* 2. ____________________________ 3. ____________________________ 4. ____________________________ 5. ____________________________ 6. ____________________________ 7. _____________________________ Gäste * Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW hat die Oberbürgermeisterin ein Vorschlagsrecht.