Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
210 kB
Erstellt
26.12.14, 13:40
Aktualisiert
28.01.18, 03:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20132819
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die Mitgliederversammlung
2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Mönchengladbach
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.12.2013
19.12.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20132819
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
2014 übersandt, die am
Donnerstag, 3. April 2014, in Mülheim / Ruhr
stattfindet.
Das Thema der Mitgliederversammlung lautet:
„Gute Dienstleistungen und Infrastruktur: Nur mit leistungsfähigen Städten“
Nach dem vorläufigen Zeitplan beginnen die Gruppenbesprechungen um 9.00 Uhr, die
Mitgliederversammlung um 10.00 Uhr; das Ende der Mitgliederversammlung ist für 15.30 Uhr
vorgesehen.
Die Tagesordnung und das Programm werden mit einer besonderen Einladung an die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekanntgegeben.
Der Städtetag NRW hat die Mitgliedstädte gebeten, ihm die Namen und Anschriften sowie das
kommunale Amt oder Mandat der stimmberechtigten Abgeordneten bis zum 30.01.2014
mitzuteilen.
Die Stadt Bochum kann nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages aufgrund der Einwohnerzahl
sieben Abgeordnete mit Stimmrecht entsenden.
Die Hälfte der Abgeordneten soll aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Kommissionen, Beiräte,
Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Neben den zu benennenden Abgeordneten sind die Mitglieder des Vorstandes und die
Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und
des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen zur
Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Aus Bochum ist dies zurzeit Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz (Vorstand Städtetag NRW
und Mitglied Hauptausschuss Deutscher Städtetag).
Das Stimmrecht von Abgeordneten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gemacht worden sind, entfällt gem. § 6 Abs. 4
Ziffer 5 der Satzung.
Nach § 5 Abs. 3 der Satzung können die Stimmberechtigten ihre Stimme auf eine andere
stimmberechtigte Person der Mitgliederversammlung durch schriftliche Mitteilung an den
Vorsitzenden der Tagung übertragen.
Darüber hinaus steht es den Mitgliedern des Städtetages frei, weitere Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20132819
Bezeichnung der Vorlage
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die Mitgliederversammlung
2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Mönchengladbach
Für die Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages NRW am 3. April 2014 in Mülheim / Ruhr
werden neben Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz, die aufgrund ihrer Funktion bereits
stimmberechtigte Abgeordnete ist, benannt:
A.
B.
Stimmberechtigte Abgeordnete
1.
____________________________ (Vorschlag OB)*
2.
____________________________
3.
____________________________
4.
____________________________
5.
____________________________
6.
____________________________
7.
_____________________________
Gäste
* Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW hat die Oberbürgermeisterin ein Vorschlagsrecht.