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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
26.12.14, 13:44
Aktualisiert
28.01.18, 01:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung Dez. V (31 00) Vorlage Nr.: 20132690 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH Beschlussvorschriften § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der SBO i. V. m. § 113 Abs. 1 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.12.2013 19.12.2013 Anlagen WP 2014 SBO Bochum gGmbH Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung Dez. V (31 00) Vorlage Nr.: 20132690 Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH Gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan auf, der die zu erwartenden Erträge, Aufwände und die Investitionen berücksichtigt. Dem Wirtschaftsplan sind eine Stellenübersicht und eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Er ist dem Aufsichtsrat sowie den Gesellschaftern rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, dass diese vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres darüber beraten und beschließen können. Die Gesamterlöse werden für das Jahr 2014 mit rd. 24,3 Mio.€ prognostiziert. Diesen Erlösen stehen Gesamtausgaben von 27,8 Mio.€ gegenüber. Dies führt zu einem voraussichtlichen Verlust von rd. 3,5 Mio.€. Ein Grund für den Verlust sind die bekannten strukturellen Probleme im Bereich der Personalkosten und der Altimmobilien. Ein zusätzlicher Verlust im Jahre 2014 entsteht durch die übersteigenden Abrisskosten für das Haus am Beisenkamp. Die hierfür gebildeten Rückstellungen haben sich durch handelsrechtlich vorgeschriebene Abzinsungen seit 2006 auf 370 T€ reduziert. Ein aktuelles Abrissgutachten der Zentralen Dienste geht von einem Kostenvolumen wegen der Schadstoffentsorgung von 1,266 Mio.€ aus. Der übersteigende Betrag von 896 TEUR beeinflusst direkt das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2014. Ein weiterer Verlustfaktor ist die Mieterhöhung für das Haus an der Grabelohstraße von rd. 94 T€ bei gleichzeitiger abnehmender Belegung. Die Miete wird lt. vereinbartem Mietvertrag alle 5 Jahre mit dem Lebenshaltungskostenindex des Landes NRW gesteigert. Dieser betrug für die letzten 5 Jahre 7,08 % und führt bis zum Jahre 2018 zur vorgenannten jährlichen Erhöhung. Des Weiteren ist im Jahre 2014 mit einer Kostensteigerung durch die EEG-Umlage im Bereich der Energieversorgung zu rechnen, die nicht durch die Pflegesatzsteigerung kompensiert werden kann. Die vorgenannten Faktoren begründen hauptsächlich auch die Abweichung zum HSK in Höhe von 1,3 Mio. Euro im Jahre 2014. Die Investitionen im Jahre 2014 sind geprägt durch den Ersatzneubau des Hauses am Glockengarten und den Neubau des Pflegeheimes am Beisenkamp. Das refinanzierte Kostenvolumen für den Ersatzneubau am Glockengarten beträgt 6,82 Mio. €. Ein Verbindungsbau zwischen dem Ersatzneubau und dem bestehenden Mitteltrakt sowie Anpassungen des Mitteltrakts am Glockengarten sind zurzeit in der Planung. Die Ersatzneubauten der Pflegeeinrichtungen am Beisenkamp und Roonstr. sollen aus Fremdmitteln und Eigenkapital finanziert werden. Der refinanzierte Betrag für die Pflegeheime beträgt jeweils rd. 3,41 Mio. €. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung Dez. V (31 00) Vorlage Nr.: 20132690 Der Wirtschaftsplan 2014, die fünfjährige Finanzplanung und der Stellenplan sind als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der SBO hat in seiner Sitzung am 18.11.13 dem Wirtschaftsplan 2014, der Finanzplanung und dem Stellenplan unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Gesetzgeber eine Abschreibungsquote von 4 % p.a. (bisher 2 %) für Ersatzneubauten festgelegt. Die Verordnung soll mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im März bzw. April 2014 verabschiedet und verkündet werden. Sollte die Abschreibungsquote nicht geändert werden, ist die Finanzplanung ab 2017 zu korrigieren. Nach § 17 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der SBO i.V.m. § 113 Abs. 1 GO NRW sind die Gesellschaftsvertreter an die Beschlüsse des Rates gebunden. Aus diesem Grunde ist die Zustimmung des Rates der Stadt Bochum zum Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH erforderlich. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung Dez. V (31 00) Vorlage Nr.: 20132690 Bezeichnung der Vorlage Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH Dem Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH mit seinen Anlagen wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Gesetzgeber eine Abschreibungsquote von 4 % p. a. für Ersatzneubauten festlegt. Der Gesellschafter der Stadt Bochum wird in der Gesellschafterversammlung der SBO angewiesen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.