Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
26.12.14, 13:44
Aktualisiert
28.01.18, 01:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Dez. V (31 00)
Vorlage Nr.: 20132690
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH
Beschlussvorschriften
§ 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der SBO i. V. m. § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.12.2013
19.12.2013
Anlagen
WP 2014 SBO Bochum gGmbH
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Dez. V (31 00)
Vorlage Nr.: 20132690
Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH
Gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung für jedes Wirtschaftsjahr
einen Wirtschaftsplan auf, der die zu erwartenden Erträge, Aufwände und die Investitionen
berücksichtigt. Dem Wirtschaftsplan sind eine Stellenübersicht und eine fünfjährige Finanzplanung
beizufügen. Er ist dem Aufsichtsrat sowie den Gesellschaftern rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen,
dass diese vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres darüber beraten und beschließen können.
Die Gesamterlöse werden für das Jahr 2014 mit rd. 24,3 Mio.€ prognostiziert. Diesen Erlösen
stehen Gesamtausgaben von 27,8 Mio.€ gegenüber. Dies führt zu einem voraussichtlichen Verlust
von rd. 3,5 Mio.€.
Ein Grund für den Verlust sind die bekannten strukturellen Probleme im Bereich der
Personalkosten und der Altimmobilien. Ein zusätzlicher Verlust im Jahre 2014 entsteht durch die
übersteigenden Abrisskosten für das Haus am Beisenkamp. Die hierfür gebildeten Rückstellungen
haben sich durch handelsrechtlich vorgeschriebene Abzinsungen seit 2006 auf 370 T€ reduziert.
Ein aktuelles Abrissgutachten der Zentralen Dienste geht von einem Kostenvolumen wegen der
Schadstoffentsorgung von 1,266 Mio.€ aus. Der übersteigende Betrag von 896 TEUR beeinflusst
direkt das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2014.
Ein weiterer Verlustfaktor ist die Mieterhöhung für das Haus an der Grabelohstraße von rd. 94 T€
bei gleichzeitiger abnehmender Belegung. Die Miete wird lt. vereinbartem Mietvertrag alle 5 Jahre
mit dem Lebenshaltungskostenindex des Landes NRW gesteigert. Dieser betrug für die letzten 5
Jahre 7,08 % und führt bis zum Jahre 2018 zur vorgenannten jährlichen Erhöhung.
Des Weiteren ist im Jahre 2014 mit einer Kostensteigerung durch die EEG-Umlage im Bereich der
Energieversorgung zu rechnen, die nicht durch die Pflegesatzsteigerung kompensiert werden
kann.
Die vorgenannten Faktoren begründen hauptsächlich auch die Abweichung zum HSK in Höhe von
1,3 Mio. Euro im Jahre 2014.
Die Investitionen im Jahre 2014 sind geprägt durch den Ersatzneubau des Hauses am
Glockengarten und den Neubau des Pflegeheimes am Beisenkamp. Das refinanzierte
Kostenvolumen für den Ersatzneubau am Glockengarten beträgt 6,82 Mio. €. Ein Verbindungsbau
zwischen dem Ersatzneubau und dem bestehenden Mitteltrakt sowie Anpassungen des
Mitteltrakts am Glockengarten sind zurzeit in der Planung.
Die Ersatzneubauten der Pflegeeinrichtungen am Beisenkamp und Roonstr. sollen aus
Fremdmitteln und Eigenkapital finanziert werden. Der refinanzierte Betrag für die Pflegeheime
beträgt jeweils rd. 3,41 Mio. €.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Dez. V (31 00)
Vorlage Nr.: 20132690
Der Wirtschaftsplan 2014, die fünfjährige Finanzplanung und der Stellenplan sind als Anlage
beigefügt.
Der Aufsichtsrat der SBO hat in seiner Sitzung am 18.11.13 dem Wirtschaftsplan 2014, der
Finanzplanung und dem Stellenplan unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Gesetzgeber eine
Abschreibungsquote von 4 % p.a. (bisher 2 %) für Ersatzneubauten festgelegt.
Die Verordnung soll mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im März bzw. April 2014
verabschiedet und verkündet werden.
Sollte die Abschreibungsquote nicht geändert werden, ist die Finanzplanung ab 2017 zu
korrigieren.
Nach § 17 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der SBO i.V.m. § 113 Abs. 1 GO NRW sind die
Gesellschaftsvertreter an die Beschlüsse des Rates gebunden.
Aus diesem Grunde ist die Zustimmung des Rates der Stadt Bochum zum Wirtschaftsplan 2014
der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige GmbH erforderlich.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Dez. V (31 00)
Vorlage Nr.: 20132690
Bezeichnung der Vorlage
Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH
Dem Wirtschaftsplan 2014 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gemeinnützige
GmbH mit seinen Anlagen wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Gesetzgeber eine
Abschreibungsquote von 4 % p. a. für Ersatzneubauten festlegt.
Der Gesellschafter der Stadt Bochum wird in der Gesellschafterversammlung der SBO
angewiesen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.